Antrag Industrie Großgewerbe - R+V Maklerportal - R+V Versicherung
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<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den Teil<br />
Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir<br />
einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Ablauf der<br />
Widerrufsfrist beginnt. Für jeden Tag, an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, dürfen wir den<br />
anteiligen Beitrag einbehalten, der sich wie folgt berechnet:<br />
- 1/360 des jährlichen Beitrags<br />
- 1/180 des halbjährlichen Beitrags<br />
- 1/90 des vierteljährlichen Beitrags<br />
- 1/30 des monatlichen Beitrags<br />
Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen,<br />
an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen:<br />
Einmalbeitrag Ihrer <strong>Versicherung</strong>/beantragte <strong>Versicherung</strong>sdauer in Tagen<br />
Ihre vereinbarte Zahlungsweise und die Höhe Ihres Beitrags finden Sie im <strong>Antrag</strong> oder<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />
Haben Sie diese Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst nach Ablauf der<br />
Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen den gesamten Beitrag.<br />
Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />
Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen<br />
Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher <strong>Versicherung</strong>svertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht<br />
nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.<br />
Laufzeit des Vertrags<br />
Die Laufzeit des Vertrags finden Sie im <strong>Antrag</strong>, im Deckblatt Ihres <strong>Versicherung</strong>sscheins und den<br />
Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />
Kündigungsrecht<br />
Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht finden Sie in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />
Anwendbares Recht/Sprache<br />
Auf den <strong>Versicherung</strong>svertrag wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.<br />
Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die<br />
Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.<br />
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />
Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.<br />
Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 16 von 26 Stand 12.13