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Antrag Industrie Großgewerbe - R+V Maklerportal - R+V Versicherung

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<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den Teil<br />

Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />

Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir<br />

einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Ablauf der<br />

Widerrufsfrist beginnt. Für jeden Tag, an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, dürfen wir den<br />

anteiligen Beitrag einbehalten, der sich wie folgt berechnet:<br />

- 1/360 des jährlichen Beitrags<br />

- 1/180 des halbjährlichen Beitrags<br />

- 1/90 des vierteljährlichen Beitrags<br />

- 1/30 des monatlichen Beitrags<br />

Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen,<br />

an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen:<br />

Einmalbeitrag Ihrer <strong>Versicherung</strong>/beantragte <strong>Versicherung</strong>sdauer in Tagen<br />

Ihre vereinbarte Zahlungsweise und die Höhe Ihres Beitrags finden Sie im <strong>Antrag</strong> oder<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />

Haben Sie diese Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst nach Ablauf der<br />

Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen den gesamten Beitrag.<br />

Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen<br />

Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher <strong>Versicherung</strong>svertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht<br />

nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.<br />

Laufzeit des Vertrags<br />

Die Laufzeit des Vertrags finden Sie im <strong>Antrag</strong>, im Deckblatt Ihres <strong>Versicherung</strong>sscheins und den<br />

Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />

Kündigungsrecht<br />

Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht finden Sie in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />

Anwendbares Recht/Sprache<br />

Auf den <strong>Versicherung</strong>svertrag wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.<br />

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die<br />

Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.<br />

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />

Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.<br />

Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 16 von 26 Stand 12.13

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