Muster-GVV Stufe I - R+V Maklerportal
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ARBEITGEBER-<br />
GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG<br />
<strong>GVV</strong>-Nummer: XXXXX (für Tarife mit Alterungsrückstellung)<br />
<strong>GVV</strong>-Nummer: YYYYY (für Tarife ohne Alterungsrückstellung mit der Endung F)<br />
Zwischen der<br />
Firmenname<br />
Straße<br />
PLZ Ort<br />
- nachstehend „Arbeitgeber“genannt -<br />
und der<br />
<strong>R+V</strong> Krankenversicherung AG<br />
Raiffeisenplatz 1<br />
65189 Wiesbaden<br />
- nachstehend "Versicherer" genannt -,<br />
wird nachfolgender Gruppenversicherungsvertrag für Tarife mit und ohne Alterungsrückstellung<br />
geschlossen:<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 1
Vertragspartner dieses Gruppenversicherungsvertrags ist der vorgenannte Arbeitgeber.<br />
In den einzelnen Krankenversicherungsverhältnissen sind die nach Nr. 1.1 versicherbaren<br />
Personen Versicherungsnehmer und insoweit Vertragspartner des Versicherers.<br />
1 Versicherbarer Personenkreis<br />
1.1 Versicherbar sind Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer, Firmeninhaber und Arbeitnehmer<br />
des Arbeitgebers, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (sobald<br />
eine ggf. vereinbarte Probezeit abgelaufen ist) und nicht geringfügig beschäftigt<br />
sind sowie Auszubildende, sofern diese Personen ihren ständigen Wohnsitz in der<br />
Bundesrepublik Deutschland haben und im jeweiligen Tarif versicherungsfähig sind<br />
(nachfolgend „Mitarbeiter“genannt).<br />
Personen, die sich zu Beginn des Gruppenversicherungsvertrags bereits im Ruhestand<br />
befinden oder volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten, sind nicht versicherbar.<br />
Mitarbeiter in Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder<br />
in Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bzw. in einem unbezahlten Urlaub<br />
(z. B. Sabbatical) können sich zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit<br />
versichern.<br />
1.2 Ehe-/Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bzw. ein in häuslicher<br />
Gemeinschaft wohnender Lebensgefährte und Kinder der versicherbaren Person<br />
(nachfolgend „Angehörige“genannt) können mitversichert werden. Versicherungsnehmer<br />
muss jeweils der Mitarbeiter gemäß Nr. 1.1 sein.<br />
Für Kinder gelten die Gruppenversicherungskonditionen bis zur Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres und sofern sie sich in Ausbildung befinden, längstens bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres.<br />
2 Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages<br />
Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrags sind die nachfolgend aufgeführten Tarife.<br />
Versicherungsverhältnisse nach Tarifen mit Alterungsrückstellung werden unter der<br />
<strong>GVV</strong>-Nummer XXXXX und nach Tarifen ohne Alterungsrückstellung unter der <strong>GVV</strong>-<br />
Nummer YYYYY geführt.<br />
2.1 Tarife mit Alterungsrückstellung<br />
a) Mitarbeiter können sich – sofern für den jeweiligen Tarif Versicherungsfähigkeit besteht<br />
– im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags in folgenden für den Neuzugang<br />
geöffneten Tarifen des Versicherers aus den Bereichen:<br />
- Krankheitskostenvollversicherung (ausgenommen Basis- und Standardtarif)<br />
- Pflegetagegeld<br />
- Krankentagegeld<br />
- Krankenhaustagegeld<br />
versichern.<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 2
Die Tarife gelten in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
(AVB).<br />
b) Sofern die Voraussetzungen für die Einräumung von Gruppenversicherungskonditionen<br />
vorliegen, können Personen nach Nr. 1, die bei Beginn des Gruppenversicherungsvertrags<br />
bereits beim Versicherer in Krankheitskostenvollversicherungs-,<br />
Pflegetagegeld-, Krankentagegeld- bzw. Krankenhaustagegeldtarifen mit Alterungsrückstellung<br />
versichert sind, – sofern vorhanden – Gruppenversicherungskonditionen<br />
– für die bestehenden Tarife – beantragen. Die Gruppenversicherungskonditionen<br />
gelten dann ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang des<br />
Antrags in der Hauptverwaltung des Versicherers folgt.<br />
c) Versicherungsberechtigte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />
versichert sind, können eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung,<br />
eine Pflegetagegeldversicherung und/oder eine Krankentagegeldversicherung<br />
(entsprechend ihrem Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit<br />
und ggf. entsprechend der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber)<br />
beantragen, sofern für den Tarif Versicherungsfähigkeit besteht. Alternativ<br />
können sie auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz mit einer Krankentagegeldversicherung<br />
ergänzen, wobei die Höhe der Krankentagegeldversicherung<br />
nach Bedarf gewählt werden kann.<br />
Die jeweils geltenden Beiträge sind in den technischen Berechnungsgrundlagen<br />
des Versicherers festgelegt.<br />
d) In Erweiterung zu § 3 AVB verzichtet der Versicherer – mit Ausnahme der Pflegetagegeldversicherung<br />
nach Tarif PT – auf eventuelle Wartezeiten, sofern der Antrag<br />
für die zu versichernde Person innerhalb von 6 Monaten, nachdem diese die<br />
Voraussetzungen des versicherbaren Personenkreises nach diesem Vertrag erfüllt,<br />
bei dem Versicherer eingeht.<br />
Bei Umstellung in eine Einzelversicherung wird die im Gruppenversicherungsvertrag<br />
zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit in der Einzelversicherung<br />
angerechnet.<br />
2.2 Tarife ohne Alterungsrückstellung mit der Endung F<br />
Gegenstand dieses Gruppenversicherungsvertrages sind die nachfolgend genannten<br />
ohne Alterungsrückstellung kalkulierten Tarife mit der Endung F aus dem <strong>R+V</strong>-<br />
GesundheitsKonzept PROFIL:<br />
a)<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Klinik PROFIL (Tarife K3VF, K2VF und K1VF)<br />
Blick PROFIL (Tarife B3VF, B2VF und B1VF)<br />
Zahn PROFIL (Tarife Z3VF, Z2VF und Z1VF)<br />
Heilpraktiker PROFIL (Tarif HVF)<br />
Krankentagegeld PROFIL (Tarif TA6VF)<br />
Kostenerstattung PROFIL (Tarif AGVF)<br />
plus PROFIL (Tarife P3VF, P2VF, P1VF)<br />
Klinik plus PROFIL (Tarife KP3VF, KP2VF, KP1VF)<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 3
)<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Check PROFIL (Tarife C3VF, C2VF, C1VF)<br />
ZahnVorsorge PROFIL (Tarif ZVVF)<br />
Auslandsreise PROFIL (Tarif ARVF)<br />
Die Tarife sind nur gültig in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
(AVB).<br />
Die unter a) genannten Tarife können nur von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse<br />
(GKV) vereinbart werden, Tarif TA6VF darüber hinaus nur von Arbeitnehmern,<br />
die eine Entgeltfortzahlung von sechs Wochen erhalten. Es kann ein Krankentagegeld<br />
in Höhe von 10 EUR, 15 EUR oder 20 EUR vereinbart werden. Ein Tarif TA6VF kann<br />
nicht neben einem Krankentagegeldtarif des Versicherers mit Alterungsrückstellung<br />
vereinbart oder fortgeführt werden.<br />
Die unter b) genannten Tarife können sowohl von in der GKV versicherten Personen<br />
als auch von bei einer in Deutschland zugelassenen Privaten Krankenversicherung<br />
(PKV) krankenvollversicherten Personen vereinbart werden.<br />
Die jeweils geltenden Tarifbeiträge - einschließlich des für die freie Tarifwahl (im Rahmen<br />
der nach den Richtlinien des Versicherers bestehenden Kombinationsmöglichkeiten)<br />
während der Dauer der Versicherung nach diesem Gruppenversicherungsvertrag<br />
zu zahlenden Beitragszuschlags von derzeit 15 % – sind in den technischen Berechnungsgrundlagen<br />
des Versicherers festgelegt.<br />
3 Mindestbeteiligung<br />
Die Gruppenversicherungskonditionen gelten nur, wenn sich ab Beginn des Gruppenversicherungsvertrages<br />
mindestens 5 noch nicht beim Versicherer versicherte Mitarbeiter<br />
des Arbeitgebers im Sinne von Nr. 1.1 Absatz 1 in mindestens einem der unter Nr.<br />
2 bezeichneten Tarife versichern.<br />
4 Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag<br />
Jede im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags zu versichernde Person hat einen<br />
Antrag auf Krankenversicherung und ggf. Pflege-Pflichtversicherung (für die Private-Pflichtversicherung<br />
gelten keine Gruppenversicherungskonditionen) vollständig<br />
auszufüllen. Angehörige sind auf dem Antrag für den Versicherungsnehmer aufzuführen.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag ist, dass dem<br />
Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilt wird.<br />
Soweit nach den Annahmerichtlinien des Versicherers für einen Tarif eine Gesundheitsprüfung<br />
vorgesehen ist, kann der Versicherer bei bestehender Vorerkrankung die<br />
Annahme eines Antrages ablehnen oder von der Vereinbarung eines Risikozuschlags<br />
oder eines Leistungsausschlusses abhängig machen. Unabhängig davon erbringt der<br />
Versicherer bedingungsgemäß für laufende Versicherungsfälle, die vor Beginn des<br />
Versicherungsschutzes eingetreten sind, keine Leistungen.<br />
Der Arbeitgeber bestätigt jeweils für seine Mitarbeiter die Zugehörigkeit zum versicherbaren<br />
Personenkreis. Er weist in jeder Bekanntmachung des Gruppenversicherungsvertrags<br />
gegenüber seinen Arbeitnehmern ausdrücklich darauf hin, dass jeder Mitarbeiter<br />
ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis dem Versicherer<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 4
selbst umgehend mitzuteilen hat. Darüber hinaus behält sich der Versicherer vor, sich<br />
im Einzelfall vom Arbeitgeber bestätigten zu lassen, ob ein Versicherungsnehmer noch<br />
Mitarbeiter des Arbeitgebers ist.<br />
5 Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag<br />
5.1 Der Versicherungsnehmer hat sein eigenes Ausscheiden bzw. das der mitversicherten<br />
Personen aus dem versicherbaren Personenkreis gemäß Nr. 1 dem Versicherer unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
5.2 Scheidet eine versicherte Person aus dem Gruppenversicherungsvertrag aus, wird ihre<br />
Versicherung – soweit im Übrigen die Versicherungsfähigkeit fortbesteht – als Einzelversicherung<br />
nach den bisher versicherten Tarifen, jedoch unter Wegfall der „Gruppenversicherungskonditionen“weitergeführt.<br />
Ist die betreffende Person in Tarifen nach Nr. 2.2 versichert, ist zusätzlich zu dem für<br />
das erreichte Alter dann geltenden Beitrag je Tarif der in den technischen Berechnungsgrundlagen<br />
des Versicherers festgelegte Zuschlag für eine Einzelversicherung –<br />
derzeit 15% – zu zahlen. Dafür entfällt ab dem Ausscheiden der Beitragszuschlag für<br />
die freie Tarifwahl.<br />
Entsprechendes gilt bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags.<br />
5.3 Als Ausscheiden gilt nicht, wenn Rentner, Personen während der passiven Phase der<br />
Alterszeit bzw. Bezieher voller Erwerbsminderungsrente unmittelbar vor Beginn der Altersrente,<br />
der passiven Phase der Altersteilzeit bzw. Bezug voller Erwerbsminderungsrente<br />
unmittelbar im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags versichert waren und<br />
nicht anderweitig berufstätig sind. Entsprechendes gilt beim Tod des Versicherungsnehmers.<br />
Die versicherten Personen haben dann das Recht, das Versicherungsverhältnis<br />
unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Für Ehe-<br />
/Lebenspartner bzw. Lebensgefährten gilt dies bis zur Wiederverheiratung bzw. bis<br />
zum Eingehen einer neuen Lebenspartnerschaft.<br />
Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von Eltern- oder Pflegezeit sowie während<br />
eines unbezahlten Urlaubs (z. B. Sabbatical).<br />
6 Informationspflichten<br />
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, über den Wortlaut aller Rundschreiben, Drucksachen,<br />
Vervielfältigungen oder sonstigen Informationen, die sich auf den Gruppenversicherungsvertrag,<br />
auf die Tarife oder auf die Versicherungsbedingungen beziehen, vor ihrer<br />
Bekanntgabe Einvernehmen mit der Hauptverwaltung des Versicherers herzustellen.<br />
7 Nebenabreden<br />
Nebenabreden, die mit dem Gruppenversicherungsvertrag und den hiernach zum Abschluss<br />
kommenden Versicherungsverträgen zusammenhängen, sind nur zulässig,<br />
wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden.<br />
8 Änderungsverlangen des Bundesaufsichtsbehörde<br />
Sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Änderungen des<br />
Gruppenversicherungsvertrags verlangen, sind solche Änderungen im Einvernehmen<br />
der Vertragsparteien vorzunehmen. Andernfalls steht jedem Vertragspartner das Recht<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 5
zu, den Gruppenversicherungsvertrag mit Monatsfrist zum Schluss des laufenden Kalenderhalbjahres<br />
schriftlich zu kündigen. Für Versicherungsnehmer gilt in diesem Fall<br />
Nrn. 5.2 entsprechend.<br />
9 Vertragsdauer, Kündigung<br />
Dieser Gruppenversicherungsvertrag beginnt am TT.MM.JJJJ und wird zunächst bis<br />
zum TT.MM.JJJJ geschlossen.<br />
Danach verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner<br />
mit dreimonatiger Frist zum Ende des Jahres schriftlich gekündigt wird.<br />
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Arbeitnehmer umgehend über eine Kündigung<br />
des Vertrags zu unterrichten.<br />
10 Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Gruppenversicherungsverträgen ist Wiesbaden.<br />
11 Schlussbestimmungen<br />
Änderungen dieser Gruppenversicherungsverträge bedürfen der Schriftform. Sollten<br />
einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der<br />
übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine<br />
Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich gesehen<br />
am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.<br />
Ort, den TT.MM.JJJJ<br />
________________________________<br />
Firmenname<br />
Wiesbaden, den TT.MM.JJJJ<br />
_______________________________<br />
<strong>R+V</strong> Krankenversicherung AG<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 6