Muster-GVV Stufe I - R+V Maklerportal
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Check PROFIL (Tarife C3VF, C2VF, C1VF)<br />
ZahnVorsorge PROFIL (Tarif ZVVF)<br />
Auslandsreise PROFIL (Tarif ARVF)<br />
Die Tarife sind nur gültig in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
(AVB).<br />
Die unter a) genannten Tarife können nur von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse<br />
(GKV) vereinbart werden, Tarif TA6VF darüber hinaus nur von Arbeitnehmern,<br />
die eine Entgeltfortzahlung von sechs Wochen erhalten. Es kann ein Krankentagegeld<br />
in Höhe von 10 EUR, 15 EUR oder 20 EUR vereinbart werden. Ein Tarif TA6VF kann<br />
nicht neben einem Krankentagegeldtarif des Versicherers mit Alterungsrückstellung<br />
vereinbart oder fortgeführt werden.<br />
Die unter b) genannten Tarife können sowohl von in der GKV versicherten Personen<br />
als auch von bei einer in Deutschland zugelassenen Privaten Krankenversicherung<br />
(PKV) krankenvollversicherten Personen vereinbart werden.<br />
Die jeweils geltenden Tarifbeiträge - einschließlich des für die freie Tarifwahl (im Rahmen<br />
der nach den Richtlinien des Versicherers bestehenden Kombinationsmöglichkeiten)<br />
während der Dauer der Versicherung nach diesem Gruppenversicherungsvertrag<br />
zu zahlenden Beitragszuschlags von derzeit 15 % – sind in den technischen Berechnungsgrundlagen<br />
des Versicherers festgelegt.<br />
3 Mindestbeteiligung<br />
Die Gruppenversicherungskonditionen gelten nur, wenn sich ab Beginn des Gruppenversicherungsvertrages<br />
mindestens 5 noch nicht beim Versicherer versicherte Mitarbeiter<br />
des Arbeitgebers im Sinne von Nr. 1.1 Absatz 1 in mindestens einem der unter Nr.<br />
2 bezeichneten Tarife versichern.<br />
4 Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag<br />
Jede im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags zu versichernde Person hat einen<br />
Antrag auf Krankenversicherung und ggf. Pflege-Pflichtversicherung (für die Private-Pflichtversicherung<br />
gelten keine Gruppenversicherungskonditionen) vollständig<br />
auszufüllen. Angehörige sind auf dem Antrag für den Versicherungsnehmer aufzuführen.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag ist, dass dem<br />
Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilt wird.<br />
Soweit nach den Annahmerichtlinien des Versicherers für einen Tarif eine Gesundheitsprüfung<br />
vorgesehen ist, kann der Versicherer bei bestehender Vorerkrankung die<br />
Annahme eines Antrages ablehnen oder von der Vereinbarung eines Risikozuschlags<br />
oder eines Leistungsausschlusses abhängig machen. Unabhängig davon erbringt der<br />
Versicherer bedingungsgemäß für laufende Versicherungsfälle, die vor Beginn des<br />
Versicherungsschutzes eingetreten sind, keine Leistungen.<br />
Der Arbeitgeber bestätigt jeweils für seine Mitarbeiter die Zugehörigkeit zum versicherbaren<br />
Personenkreis. Er weist in jeder Bekanntmachung des Gruppenversicherungsvertrags<br />
gegenüber seinen Arbeitnehmern ausdrücklich darauf hin, dass jeder Mitarbeiter<br />
ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis dem Versicherer<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 4