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Muster-GVV Stufe I - R+V Maklerportal

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Die Tarife gelten in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

(AVB).<br />

b) Sofern die Voraussetzungen für die Einräumung von Gruppenversicherungskonditionen<br />

vorliegen, können Personen nach Nr. 1, die bei Beginn des Gruppenversicherungsvertrags<br />

bereits beim Versicherer in Krankheitskostenvollversicherungs-,<br />

Pflegetagegeld-, Krankentagegeld- bzw. Krankenhaustagegeldtarifen mit Alterungsrückstellung<br />

versichert sind, – sofern vorhanden – Gruppenversicherungskonditionen<br />

– für die bestehenden Tarife – beantragen. Die Gruppenversicherungskonditionen<br />

gelten dann ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang des<br />

Antrags in der Hauptverwaltung des Versicherers folgt.<br />

c) Versicherungsberechtigte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />

versichert sind, können eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung,<br />

eine Pflegetagegeldversicherung und/oder eine Krankentagegeldversicherung<br />

(entsprechend ihrem Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit<br />

und ggf. entsprechend der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber)<br />

beantragen, sofern für den Tarif Versicherungsfähigkeit besteht. Alternativ<br />

können sie auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz mit einer Krankentagegeldversicherung<br />

ergänzen, wobei die Höhe der Krankentagegeldversicherung<br />

nach Bedarf gewählt werden kann.<br />

Die jeweils geltenden Beiträge sind in den technischen Berechnungsgrundlagen<br />

des Versicherers festgelegt.<br />

d) In Erweiterung zu § 3 AVB verzichtet der Versicherer – mit Ausnahme der Pflegetagegeldversicherung<br />

nach Tarif PT – auf eventuelle Wartezeiten, sofern der Antrag<br />

für die zu versichernde Person innerhalb von 6 Monaten, nachdem diese die<br />

Voraussetzungen des versicherbaren Personenkreises nach diesem Vertrag erfüllt,<br />

bei dem Versicherer eingeht.<br />

Bei Umstellung in eine Einzelversicherung wird die im Gruppenversicherungsvertrag<br />

zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit in der Einzelversicherung<br />

angerechnet.<br />

2.2 Tarife ohne Alterungsrückstellung mit der Endung F<br />

Gegenstand dieses Gruppenversicherungsvertrages sind die nachfolgend genannten<br />

ohne Alterungsrückstellung kalkulierten Tarife mit der Endung F aus dem <strong>R+V</strong>-<br />

GesundheitsKonzept PROFIL:<br />

a)<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Klinik PROFIL (Tarife K3VF, K2VF und K1VF)<br />

Blick PROFIL (Tarife B3VF, B2VF und B1VF)<br />

Zahn PROFIL (Tarife Z3VF, Z2VF und Z1VF)<br />

Heilpraktiker PROFIL (Tarif HVF)<br />

Krankentagegeld PROFIL (Tarif TA6VF)<br />

Kostenerstattung PROFIL (Tarif AGVF)<br />

plus PROFIL (Tarife P3VF, P2VF, P1VF)<br />

Klinik plus PROFIL (Tarife KP3VF, KP2VF, KP1VF)<br />

Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 3

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