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Muster-GVV Stufe I - R+V Maklerportal

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Vertragspartner dieses Gruppenversicherungsvertrags ist der vorgenannte Arbeitgeber.<br />

In den einzelnen Krankenversicherungsverhältnissen sind die nach Nr. 1.1 versicherbaren<br />

Personen Versicherungsnehmer und insoweit Vertragspartner des Versicherers.<br />

1 Versicherbarer Personenkreis<br />

1.1 Versicherbar sind Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer, Firmeninhaber und Arbeitnehmer<br />

des Arbeitgebers, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (sobald<br />

eine ggf. vereinbarte Probezeit abgelaufen ist) und nicht geringfügig beschäftigt<br />

sind sowie Auszubildende, sofern diese Personen ihren ständigen Wohnsitz in der<br />

Bundesrepublik Deutschland haben und im jeweiligen Tarif versicherungsfähig sind<br />

(nachfolgend „Mitarbeiter“genannt).<br />

Personen, die sich zu Beginn des Gruppenversicherungsvertrags bereits im Ruhestand<br />

befinden oder volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten, sind nicht versicherbar.<br />

Mitarbeiter in Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder<br />

in Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bzw. in einem unbezahlten Urlaub<br />

(z. B. Sabbatical) können sich zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit<br />

versichern.<br />

1.2 Ehe-/Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bzw. ein in häuslicher<br />

Gemeinschaft wohnender Lebensgefährte und Kinder der versicherbaren Person<br />

(nachfolgend „Angehörige“genannt) können mitversichert werden. Versicherungsnehmer<br />

muss jeweils der Mitarbeiter gemäß Nr. 1.1 sein.<br />

Für Kinder gelten die Gruppenversicherungskonditionen bis zur Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres und sofern sie sich in Ausbildung befinden, längstens bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres.<br />

2 Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages<br />

Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrags sind die nachfolgend aufgeführten Tarife.<br />

Versicherungsverhältnisse nach Tarifen mit Alterungsrückstellung werden unter der<br />

<strong>GVV</strong>-Nummer XXXXX und nach Tarifen ohne Alterungsrückstellung unter der <strong>GVV</strong>-<br />

Nummer YYYYY geführt.<br />

2.1 Tarife mit Alterungsrückstellung<br />

a) Mitarbeiter können sich – sofern für den jeweiligen Tarif Versicherungsfähigkeit besteht<br />

– im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags in folgenden für den Neuzugang<br />

geöffneten Tarifen des Versicherers aus den Bereichen:<br />

- Krankheitskostenvollversicherung (ausgenommen Basis- und Standardtarif)<br />

- Pflegetagegeld<br />

- Krankentagegeld<br />

- Krankenhaustagegeld<br />

versichern.<br />

Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 2

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