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Vertragspartner dieses Gruppenversicherungsvertrags ist der vorgenannte Arbeitgeber.<br />
In den einzelnen Krankenversicherungsverhältnissen sind die nach Nr. 1.1 versicherbaren<br />
Personen Versicherungsnehmer und insoweit Vertragspartner des Versicherers.<br />
1 Versicherbarer Personenkreis<br />
1.1 Versicherbar sind Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer, Firmeninhaber und Arbeitnehmer<br />
des Arbeitgebers, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (sobald<br />
eine ggf. vereinbarte Probezeit abgelaufen ist) und nicht geringfügig beschäftigt<br />
sind sowie Auszubildende, sofern diese Personen ihren ständigen Wohnsitz in der<br />
Bundesrepublik Deutschland haben und im jeweiligen Tarif versicherungsfähig sind<br />
(nachfolgend „Mitarbeiter“genannt).<br />
Personen, die sich zu Beginn des Gruppenversicherungsvertrags bereits im Ruhestand<br />
befinden oder volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten, sind nicht versicherbar.<br />
Mitarbeiter in Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder<br />
in Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bzw. in einem unbezahlten Urlaub<br />
(z. B. Sabbatical) können sich zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit<br />
versichern.<br />
1.2 Ehe-/Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) bzw. ein in häuslicher<br />
Gemeinschaft wohnender Lebensgefährte und Kinder der versicherbaren Person<br />
(nachfolgend „Angehörige“genannt) können mitversichert werden. Versicherungsnehmer<br />
muss jeweils der Mitarbeiter gemäß Nr. 1.1 sein.<br />
Für Kinder gelten die Gruppenversicherungskonditionen bis zur Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres und sofern sie sich in Ausbildung befinden, längstens bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres.<br />
2 Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages<br />
Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrags sind die nachfolgend aufgeführten Tarife.<br />
Versicherungsverhältnisse nach Tarifen mit Alterungsrückstellung werden unter der<br />
<strong>GVV</strong>-Nummer XXXXX und nach Tarifen ohne Alterungsrückstellung unter der <strong>GVV</strong>-<br />
Nummer YYYYY geführt.<br />
2.1 Tarife mit Alterungsrückstellung<br />
a) Mitarbeiter können sich – sofern für den jeweiligen Tarif Versicherungsfähigkeit besteht<br />
– im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags in folgenden für den Neuzugang<br />
geöffneten Tarifen des Versicherers aus den Bereichen:<br />
- Krankheitskostenvollversicherung (ausgenommen Basis- und Standardtarif)<br />
- Pflegetagegeld<br />
- Krankentagegeld<br />
- Krankenhaustagegeld<br />
versichern.<br />
Stand: 19.09.2013 <strong>Stufe</strong> I Seite 2