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ÖPUL 2007 - Integrierte Produktion Erdäpfel

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<strong>ÖPUL</strong> <strong>2007</strong> - <strong>Integrierte</strong> <strong>Produktion</strong> <strong>Erdäpfel</strong><br />

.<br />

Maßnahmenziele:<br />

Auf bestimmten, meistens intensiv geführten Ackerkulturen soll eine Reduktion des Dünge- und<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatzes erreicht werden. Eine Belebung getreide- und maisdominierter Ackerfruchtfolgen<br />

wird angestrebt. Die Teilnehmer sollen auch für das Thema Pflanzenschutz im Zusammenhang mit Biodiversität<br />

sensibilisiert werden.<br />

.<br />

Förderungsvoraussetzungen:<br />

- Die Förderungsvoraussetzungen müssen auf allen <strong>Erdäpfel</strong>flächen des Betriebes eingehalten werden.<br />

-<br />

.<br />

Zusätzlich zu dieser Maßnahme ist eine Teilnahme an der Maßnahme "Umweltgerechte Bewirtschaftung<br />

von Acker- und Grünlandflächen" (UBAG) verpflichtend.<br />

Eine Kombination am Betrieb mit der Maßnahme "Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf<br />

Ackerflächen" ist nicht möglich.<br />

Düngung und Pflanzenschutz:<br />

- Bezüglich der Stickstoffdüngung sind die vorgegebenen Werte gemäß Anhang E1 einzuhalten. Dieser<br />

Anhang ist im Internet unter www.ama.at verfügbar oder kann auf der zuständigen Landwirtschaftskammer<br />

eingesehen werden.<br />

- Bei Einsatz von Phosphor-Mineraldünger dürfen im Schnitt der Acker- und Grünlandflächen nicht mehr<br />

als 60 kg P2O5/ha in Summe (Wirtschafts- und Mineraldünger) gedüngt werden.<br />

Wenn 60 kg P2O5/ha im Schnitt der Acker- und Grünlandflächen durch Wirtschaftsdünger abgedeckt sind,<br />

darf kein Phosphor-Mineraldünger eingesetzt werden.<br />

Der durchschnittliche Entzugswert von 60 kg P2O5/ha ist bei Vorliegen von Bodenuntersuchungsergebnissen<br />

einer autorisierten Stelle, die nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, entsprechend anzupassen. Die Anpassung<br />

hat entsprechend den Vorgaben der Sachgerechten Düngung zu erfolgen.<br />

Die Phosphordüngung muss betriebsbezogen dokumentiert werden. Diesbezügliche Formulare sind im<br />

Internet unter www.ama.at oder auf der zuständigen Landwirtschaftskammer verfügbar.<br />

Beispiele:<br />

- Auf den Acker- und Grünlandflächen werden im Schnitt 70 kg P2O5/ha aus Wirtschaftsdünger<br />

ausgebracht. Es darf zusätzlich kein Mineraldünger ausgebracht werden.<br />

- Ein Betrieb mit 10 ha Ackerfläche bringt keinen Wirtschaftsdünger aus. Für 1 ha liegt ein noch gültiges<br />

Bodenuntersuchungszeugnis mit Versorgungsstufe E und für 3 ha eines mit Versorgungsstufe A vor.<br />

Die jährlich zulässige Gesamtmenge an P2O5-Mineraldünger berechnet sich daher wie folgt:<br />

(6 x 60) + (1 x 0) + (3 x 90) = 630 kg<br />

- Verzicht auf die Ausbringung von Klärschlamm und kompostiertem Klärschlamm auf der gesamten<br />

Ackerfläche. Die Ausbringung von Senkgrubenabwässern aus dem eigenen Haushalt ist zulässig.<br />

- Es sind nur jene Pflanzenschutzmittel zulässig, die in der Positivliste vermerkt sind. Zusätzlich sind die<br />

dort festgelegten zusätzlichen Beschränkungen (zB Zahl der Anwendungen pro Jahr, zusätzliche<br />

Mengenbeschränkung, Einschränkung auf bestimmte Schadensfälle) einzuhalten. Die Positivliste ist im<br />

Internet unter www.ama.at verfügbar oder kann auf der zuständigen Landwirtschaftskammer eingesehen<br />

werden.<br />

- Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln darf nur nach Feststellung der<br />

Notwendigkeit auf Grund von regelmäßigen Kontrollgängen oder nach Informationen der<br />

-<br />

Pflanzenschutzwarndienste oder der Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt zB durch<br />

Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) erfolgen.<br />

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, welche auf Grund der einschlägigen rechtlichen Regelungen auf<br />

EU- oder nationaler Ebene nicht mehr verwendet werden dürfen, ist jedenfalls auch in der IP verboten.<br />

-<br />

.<br />

Der Kauf und die Lagerung von in der Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln sind verboten.<br />

Bodenuntersuchungen:<br />

- Im Verpflichtungszeitraum ist eine zweimalige Grunduntersuchung des Bodens im repräsentativen Ausmaß<br />

vorgeschrieben. Die Proben müssen daher so auf die <strong>Erdäpfel</strong>feldstücke verteilt werden, dass damit eine<br />

Aussage über alle Maßnahmenflächen getroffen werden kann. Die Grunduntersuchung des Bodens<br />

umfasst eine Überprüfung hinsichtlich des pH-Wertes sowie des Phosphor- und Kalium-Gehaltes.<br />

-<br />

.<br />

Die erste Bodenuntersuchung muss innerhalb der ersten drei Jahre des Verpflichtungszeitraumes erfolgen.<br />

Saatgut und Fruchtfolgeauflagen:<br />

- Es müssen jährlich zumindest 15% zertifiziertes Saatgut/Pflanzgut (bezogen auf die gesamte Saatmenge)<br />

verwendet werden.<br />

- Eine 4-jährige Fruchtfolge ist einzuhalten, dh dass zumindest 3 Jahre keine <strong>Erdäpfel</strong> auf derselben Fläche<br />

angebaut werden dürfen. Bei Früherdäpfel und nematodenresistenten Sorten ist auch eine 3-jährige<br />

Fruchtfolge zulässig.<br />

<strong>ÖPUL</strong> <strong>2007</strong> - <strong>Integrierte</strong> <strong>Produktion</strong> <strong>Erdäpfel</strong> 1/2 Seite von


Schlagbezogene Aufzeichnungen:<br />

Es sind jährlich schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Ident bewirtschaftete Schläge können auf einem<br />

Schlagblatt zusammengefasst werden. Die Aufzeichnungen müssen tagaktuell geführt werden und jedenfalls<br />

folgende Angaben umfassen:<br />

- Betrieb, Jahr, Feldstücksnummer und -bezeichnung, Schlaggröße, Kulturart, Vorkultur<br />

- Pflanzenschutz und Nützlingseinsatz: Anwendedatum, Registernummer, Bezeichnung des<br />

Pflanzenschutzmittels oder Nützlings, Aufwandmenge/ha oder Konzentration<br />

Bei Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sind die entsprechenden Kontrollgänge,<br />

Informationen der Pflanzenschutzwarndienste oder die Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt<br />

zB durch Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) ebenfalls aufzuzeichnen.<br />

- Art und Datum von mechanischen Pflegemaßnahmen zur Unkrautregulierung<br />

- Düngung: Ausbringungsdatum, Düngerbezeichnung, Nährstoffgehalt, Aufwandmenge/ha<br />

- Anbau- und Erntetermin/Erntezeitraum<br />

Diesbezügliche Formulare sind im Internet unter www.ama.at oder auf der zuständigen Landwirtschaftskammer<br />

verfügbar.<br />

.<br />

Schulung und Weiterbildung:<br />

- Durch den Bewirtschafter oder eine dauerhaft während des Verpflichtungszeitraumes in die Bewirtschaftung<br />

eingebundene und auf dem Betrieb tätige Person müssen zwei einschlägige Lehrgänge besucht werden.<br />

Es muss sich dabei um zwei getrennte Lehrgänge handeln. Die Mindestdauer der Lehrgänge beträgt je<br />

4 Stunden. Der erste Lehrgang muss bis zum Ende des 3. Verpflichtungsjahres und der zweite Lehrgang<br />

bis zum Ende des 5. Verpflichtungsjahres absolviert werden.<br />

- Die schriftliche Bestätigung über den Besuch des Lehrganges ist am Betrieb aufzubewahren.<br />

.<br />

Prämie:<br />

<strong>Erdäpfel</strong><br />

150,- EUR/ha<br />

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