ÖPUL 2007 - Integrierte Produktion Erdäpfel
ÖPUL 2007 - Integrierte Produktion Erdäpfel
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<strong>ÖPUL</strong> <strong>2007</strong> - <strong>Integrierte</strong> <strong>Produktion</strong> <strong>Erdäpfel</strong><br />
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Maßnahmenziele:<br />
Auf bestimmten, meistens intensiv geführten Ackerkulturen soll eine Reduktion des Dünge- und<br />
Pflanzenschutzmitteleinsatzes erreicht werden. Eine Belebung getreide- und maisdominierter Ackerfruchtfolgen<br />
wird angestrebt. Die Teilnehmer sollen auch für das Thema Pflanzenschutz im Zusammenhang mit Biodiversität<br />
sensibilisiert werden.<br />
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Förderungsvoraussetzungen:<br />
- Die Förderungsvoraussetzungen müssen auf allen <strong>Erdäpfel</strong>flächen des Betriebes eingehalten werden.<br />
-<br />
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Zusätzlich zu dieser Maßnahme ist eine Teilnahme an der Maßnahme "Umweltgerechte Bewirtschaftung<br />
von Acker- und Grünlandflächen" (UBAG) verpflichtend.<br />
Eine Kombination am Betrieb mit der Maßnahme "Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf<br />
Ackerflächen" ist nicht möglich.<br />
Düngung und Pflanzenschutz:<br />
- Bezüglich der Stickstoffdüngung sind die vorgegebenen Werte gemäß Anhang E1 einzuhalten. Dieser<br />
Anhang ist im Internet unter www.ama.at verfügbar oder kann auf der zuständigen Landwirtschaftskammer<br />
eingesehen werden.<br />
- Bei Einsatz von Phosphor-Mineraldünger dürfen im Schnitt der Acker- und Grünlandflächen nicht mehr<br />
als 60 kg P2O5/ha in Summe (Wirtschafts- und Mineraldünger) gedüngt werden.<br />
Wenn 60 kg P2O5/ha im Schnitt der Acker- und Grünlandflächen durch Wirtschaftsdünger abgedeckt sind,<br />
darf kein Phosphor-Mineraldünger eingesetzt werden.<br />
Der durchschnittliche Entzugswert von 60 kg P2O5/ha ist bei Vorliegen von Bodenuntersuchungsergebnissen<br />
einer autorisierten Stelle, die nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, entsprechend anzupassen. Die Anpassung<br />
hat entsprechend den Vorgaben der Sachgerechten Düngung zu erfolgen.<br />
Die Phosphordüngung muss betriebsbezogen dokumentiert werden. Diesbezügliche Formulare sind im<br />
Internet unter www.ama.at oder auf der zuständigen Landwirtschaftskammer verfügbar.<br />
Beispiele:<br />
- Auf den Acker- und Grünlandflächen werden im Schnitt 70 kg P2O5/ha aus Wirtschaftsdünger<br />
ausgebracht. Es darf zusätzlich kein Mineraldünger ausgebracht werden.<br />
- Ein Betrieb mit 10 ha Ackerfläche bringt keinen Wirtschaftsdünger aus. Für 1 ha liegt ein noch gültiges<br />
Bodenuntersuchungszeugnis mit Versorgungsstufe E und für 3 ha eines mit Versorgungsstufe A vor.<br />
Die jährlich zulässige Gesamtmenge an P2O5-Mineraldünger berechnet sich daher wie folgt:<br />
(6 x 60) + (1 x 0) + (3 x 90) = 630 kg<br />
- Verzicht auf die Ausbringung von Klärschlamm und kompostiertem Klärschlamm auf der gesamten<br />
Ackerfläche. Die Ausbringung von Senkgrubenabwässern aus dem eigenen Haushalt ist zulässig.<br />
- Es sind nur jene Pflanzenschutzmittel zulässig, die in der Positivliste vermerkt sind. Zusätzlich sind die<br />
dort festgelegten zusätzlichen Beschränkungen (zB Zahl der Anwendungen pro Jahr, zusätzliche<br />
Mengenbeschränkung, Einschränkung auf bestimmte Schadensfälle) einzuhalten. Die Positivliste ist im<br />
Internet unter www.ama.at verfügbar oder kann auf der zuständigen Landwirtschaftskammer eingesehen<br />
werden.<br />
- Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln darf nur nach Feststellung der<br />
Notwendigkeit auf Grund von regelmäßigen Kontrollgängen oder nach Informationen der<br />
-<br />
Pflanzenschutzwarndienste oder der Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt zB durch<br />
Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) erfolgen.<br />
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, welche auf Grund der einschlägigen rechtlichen Regelungen auf<br />
EU- oder nationaler Ebene nicht mehr verwendet werden dürfen, ist jedenfalls auch in der IP verboten.<br />
-<br />
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Der Kauf und die Lagerung von in der Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln sind verboten.<br />
Bodenuntersuchungen:<br />
- Im Verpflichtungszeitraum ist eine zweimalige Grunduntersuchung des Bodens im repräsentativen Ausmaß<br />
vorgeschrieben. Die Proben müssen daher so auf die <strong>Erdäpfel</strong>feldstücke verteilt werden, dass damit eine<br />
Aussage über alle Maßnahmenflächen getroffen werden kann. Die Grunduntersuchung des Bodens<br />
umfasst eine Überprüfung hinsichtlich des pH-Wertes sowie des Phosphor- und Kalium-Gehaltes.<br />
-<br />
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Die erste Bodenuntersuchung muss innerhalb der ersten drei Jahre des Verpflichtungszeitraumes erfolgen.<br />
Saatgut und Fruchtfolgeauflagen:<br />
- Es müssen jährlich zumindest 15% zertifiziertes Saatgut/Pflanzgut (bezogen auf die gesamte Saatmenge)<br />
verwendet werden.<br />
- Eine 4-jährige Fruchtfolge ist einzuhalten, dh dass zumindest 3 Jahre keine <strong>Erdäpfel</strong> auf derselben Fläche<br />
angebaut werden dürfen. Bei Früherdäpfel und nematodenresistenten Sorten ist auch eine 3-jährige<br />
Fruchtfolge zulässig.<br />
<strong>ÖPUL</strong> <strong>2007</strong> - <strong>Integrierte</strong> <strong>Produktion</strong> <strong>Erdäpfel</strong> 1/2 Seite von
Schlagbezogene Aufzeichnungen:<br />
Es sind jährlich schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Ident bewirtschaftete Schläge können auf einem<br />
Schlagblatt zusammengefasst werden. Die Aufzeichnungen müssen tagaktuell geführt werden und jedenfalls<br />
folgende Angaben umfassen:<br />
- Betrieb, Jahr, Feldstücksnummer und -bezeichnung, Schlaggröße, Kulturart, Vorkultur<br />
- Pflanzenschutz und Nützlingseinsatz: Anwendedatum, Registernummer, Bezeichnung des<br />
Pflanzenschutzmittels oder Nützlings, Aufwandmenge/ha oder Konzentration<br />
Bei Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sind die entsprechenden Kontrollgänge,<br />
Informationen der Pflanzenschutzwarndienste oder die Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt<br />
zB durch Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) ebenfalls aufzuzeichnen.<br />
- Art und Datum von mechanischen Pflegemaßnahmen zur Unkrautregulierung<br />
- Düngung: Ausbringungsdatum, Düngerbezeichnung, Nährstoffgehalt, Aufwandmenge/ha<br />
- Anbau- und Erntetermin/Erntezeitraum<br />
Diesbezügliche Formulare sind im Internet unter www.ama.at oder auf der zuständigen Landwirtschaftskammer<br />
verfügbar.<br />
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Schulung und Weiterbildung:<br />
- Durch den Bewirtschafter oder eine dauerhaft während des Verpflichtungszeitraumes in die Bewirtschaftung<br />
eingebundene und auf dem Betrieb tätige Person müssen zwei einschlägige Lehrgänge besucht werden.<br />
Es muss sich dabei um zwei getrennte Lehrgänge handeln. Die Mindestdauer der Lehrgänge beträgt je<br />
4 Stunden. Der erste Lehrgang muss bis zum Ende des 3. Verpflichtungsjahres und der zweite Lehrgang<br />
bis zum Ende des 5. Verpflichtungsjahres absolviert werden.<br />
- Die schriftliche Bestätigung über den Besuch des Lehrganges ist am Betrieb aufzubewahren.<br />
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Prämie:<br />
<strong>Erdäpfel</strong><br />
150,- EUR/ha<br />
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