Brandschutz-Information Batterieladeanlagen - R+V Versicherung
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<strong>Brandschutz</strong>-<strong>Information</strong><br />
<strong>Batterieladeanlagen</strong> R i s k M a n a g e m e n t<br />
♦ Sind Heizkörper vorhanden, deren Oberfläche eine Temperatur von über 200°C erreicht, so ist ein Mindestabstand<br />
von 2,5 m zur Ladestelle einzuhalten.<br />
♦ Die elektrische Anlage sollte durch FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 300 mA geschützt<br />
sein.<br />
♦ Quetschungen und/oder Scherstellen der Ladekabel (z. B. durch an- oder vorbeifahrende Flurföderfahrzeuge)<br />
sind zu vermeiden. Es sollten daher Vorrichtungen geschaffen werden, die die Kabel zuverlässig vom Boden<br />
fernhalten.<br />
♦ Die Bedienungsanleitungen für die Batterieladegeräte, Batterien und Elektrofahrzeuge müssen beachtet werden.<br />
Sie sollten im Ladebereich gut sichtbar und zugänglich angebracht sein. Weiterhin sollten die Ladeeinrichtungen<br />
bzw. <strong>Batterieladeanlagen</strong> nur von eingewiesenen Mitarbeitern bedient werden.<br />
♦ Batterien dürfen nicht ab- oder angeklemmt werden, während Strom fließt.<br />
♦ Verschmutzungen an den Batterieoberseiten können Krichströme hervorrufen und sind daher stets zu entfernen.<br />
♦ Vor dem Laden ist darauf zu achten, dass sich die Zellen, Zellenverbinder und Ableitungen in einem einwandfreiem<br />
Zustand befinden. Klemm- und Schraubvorrichtungen müssen ordnungsgemäß befestigt werden.<br />
♦ Alle Ladeeinrichtungen sind sorgfältig zu warten. Auftretende Mängel sind fachgerecht zu beheben, oder die<br />
Ladeeinrichtungen sind außer Betrieb zu nehmen.<br />
♦ Im Ladebereich sind geeignete Feuerlöscher (z. B. Pulver-, CO2- oder Schaumlöscher) aufzustellen. Diese<br />
müssen jederzeit frei zugänglich und deren Standorte gekennzeichnet sein. Je nach Art und Größe des Betriebes<br />
können weitere <strong>Brandschutz</strong>anforderungen erforderlich sein. Fragen sie hierzu die zuständigen Behörden<br />
oder ihren Feuerversicherer.<br />
♦ Das Hinweisschilder (P 02) mit der Aufschrift: „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ muss im gesamten<br />
Ladebereich deutlich sichtbar angebracht sein.<br />
♦ Der <strong>Brandschutz</strong>beauftragte bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte alle Ladeeinrichtungen regelmäßig<br />
kontrollieren.<br />
Diese <strong>Information</strong> soll einen Überblick / Einblick in die dargestellte Thematik geben. Sie erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder<br />
Richtigkeit. Bei der Realisierung / Umsetzung von Maßnahmen sind bestehende gesetzliche oder gesetzesgleiche Vorgaben und Vorschriften<br />
zu beachten, insbesondere sind Auflagen aus Bau- und Betriebsgenehmigungen stets zu berücksichtigen. Abweichungen hiervon<br />
sind mit den jeweils zuständigen Institutionen und Behörden abzustimmen.<br />
BS-Info <strong>Batterieladeanlagen</strong>_03-07.doc Seite 2 von 2