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Brandschutz-Information Batterieladeanlagen - R+V Versicherung

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<strong>Brandschutz</strong>-<strong>Information</strong><br />

<strong>Batterieladeanlagen</strong> R i s k M a n a g e m e n t<br />

♦ Sind Heizkörper vorhanden, deren Oberfläche eine Temperatur von über 200°C erreicht, so ist ein Mindestabstand<br />

von 2,5 m zur Ladestelle einzuhalten.<br />

♦ Die elektrische Anlage sollte durch FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 300 mA geschützt<br />

sein.<br />

♦ Quetschungen und/oder Scherstellen der Ladekabel (z. B. durch an- oder vorbeifahrende Flurföderfahrzeuge)<br />

sind zu vermeiden. Es sollten daher Vorrichtungen geschaffen werden, die die Kabel zuverlässig vom Boden<br />

fernhalten.<br />

♦ Die Bedienungsanleitungen für die Batterieladegeräte, Batterien und Elektrofahrzeuge müssen beachtet werden.<br />

Sie sollten im Ladebereich gut sichtbar und zugänglich angebracht sein. Weiterhin sollten die Ladeeinrichtungen<br />

bzw. <strong>Batterieladeanlagen</strong> nur von eingewiesenen Mitarbeitern bedient werden.<br />

♦ Batterien dürfen nicht ab- oder angeklemmt werden, während Strom fließt.<br />

♦ Verschmutzungen an den Batterieoberseiten können Krichströme hervorrufen und sind daher stets zu entfernen.<br />

♦ Vor dem Laden ist darauf zu achten, dass sich die Zellen, Zellenverbinder und Ableitungen in einem einwandfreiem<br />

Zustand befinden. Klemm- und Schraubvorrichtungen müssen ordnungsgemäß befestigt werden.<br />

♦ Alle Ladeeinrichtungen sind sorgfältig zu warten. Auftretende Mängel sind fachgerecht zu beheben, oder die<br />

Ladeeinrichtungen sind außer Betrieb zu nehmen.<br />

♦ Im Ladebereich sind geeignete Feuerlöscher (z. B. Pulver-, CO2- oder Schaumlöscher) aufzustellen. Diese<br />

müssen jederzeit frei zugänglich und deren Standorte gekennzeichnet sein. Je nach Art und Größe des Betriebes<br />

können weitere <strong>Brandschutz</strong>anforderungen erforderlich sein. Fragen sie hierzu die zuständigen Behörden<br />

oder ihren Feuerversicherer.<br />

♦ Das Hinweisschilder (P 02) mit der Aufschrift: „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ muss im gesamten<br />

Ladebereich deutlich sichtbar angebracht sein.<br />

♦ Der <strong>Brandschutz</strong>beauftragte bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte alle Ladeeinrichtungen regelmäßig<br />

kontrollieren.<br />

Diese <strong>Information</strong> soll einen Überblick / Einblick in die dargestellte Thematik geben. Sie erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder<br />

Richtigkeit. Bei der Realisierung / Umsetzung von Maßnahmen sind bestehende gesetzliche oder gesetzesgleiche Vorgaben und Vorschriften<br />

zu beachten, insbesondere sind Auflagen aus Bau- und Betriebsgenehmigungen stets zu berücksichtigen. Abweichungen hiervon<br />

sind mit den jeweils zuständigen Institutionen und Behörden abzustimmen.<br />

BS-Info <strong>Batterieladeanlagen</strong>_03-07.doc Seite 2 von 2

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