Muster-GVV Stufe I und II
Muster-GVV Stufe I und II
Muster-GVV Stufe I und II
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zwischen der<br />
<strong>und</strong> der<br />
ARBEITGEBER-<br />
GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG<br />
Gruppenversicherungsnummer:<br />
- nachstehend "Arbeitgeber" genannt -,<br />
R+V Krankenversicherung AG<br />
Raiffeisenplatz 1<br />
65189 Wiesbaden<br />
<strong>Muster</strong><br />
- nachstehend "Versicherer" genannt -,<br />
wird folgender Gruppenversicherungsvertrag geschlossen:<br />
Stand: 16.11.2012 Seite 1 <strong>GVV</strong> bKV, Nov. 2012
Vertragspartner dieses Gruppenversicherungsvertrags ist der vorgenannte Arbeitgeber.<br />
In den einzelnen Krankenversicherungs-Vertragsverhältnissen sind<br />
die gemäß Nr. 1.1 versicherbaren Personen Versicherungsnehmer <strong>und</strong> damit<br />
Vertragspartner des Versicherers.<br />
1 Versicherbarer Personenkreis<br />
1.1 Versicherbar sind Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer, Geschäftsinhaber <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmer des Arbeitgebers, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen<br />
<strong>und</strong> nicht geringfügig beschäftigt sind sowie Auszubildende, sofern diese Personen ihren<br />
ständigen Wohnsitz in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland haben <strong>und</strong> versicherungsfähig<br />
sind (nachfolgend "Mitarbeiter" genannt).<br />
Personen, die sich zu Beginn des Gruppenversicherungsvertrags bereits im Ruhestand<br />
befinden oder volle Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, sind nicht versicherbar.<br />
Mitarbeiter in Elternzeit können zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit<br />
versichert werden.<br />
Die Gruppenversicherungskonditionen im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags<br />
gelten nur, wenn mindestens 5 Mitarbeiter des Arbeitgebers nach den nachfolgend<br />
aufgeführten Tarifen versichert sind. Die Tarife sind frei wählbar.<br />
Werden mindestens 10 Mitarbeiter versichert, besteht für den Versicherer Kontrahierungszwang,<br />
jedoch nicht in Tarifen der substitutiven Krankenversicherung (Krankenvollversicherung)<br />
<strong>und</strong> in der Pflegepflichtversicherung sowie den Pflegetagegeld-<br />
Tarifen PK, PK2 <strong>und</strong> PK3. Nr. 2.2 bleibt unberührt.<br />
1.2 Ehe-/Lebenspartner bzw. ein in häuslicher Gemeinschaft wohnender Lebensgefährte<br />
<strong>und</strong> Kinder der versicherbaren Personen können mitversichert werden. Versicherungsnehmer<br />
muss jeweils der Mitarbeiter gemäß 1.1 sein.<br />
<strong>Muster</strong><br />
Für Kinder gelten die Gruppenversicherungskonditionen bis zur Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres <strong>und</strong> sofern sie sich in Ausbildung befinden, längstens bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahrs.<br />
2 Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrags<br />
2.1 Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrags sind alle für den Neuzugang geöffneten<br />
Tarife des Versicherers für die Versicherungsfähigkeit besteht <strong>und</strong> für die Gruppenversicherungskonditionen<br />
vorgesehen sind.<br />
Personen nach Nr. 1, die bei Vereinbarung des Gruppenversicherungsvertrags bereits<br />
beim Versicherer versichert sind, erhalten die Gruppenversicherungskonditionen – sofern<br />
vorhanden – auch in Tarifen, die für den Neuzugang geschlossen sind, sofern ihr<br />
Vertrag solche Tarife beinhaltet.<br />
Versicherungsberechtigte, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig<br />
sind, können eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung,<br />
eine Pflegezusatzversicherung <strong>und</strong>/oder eine Krankentagegeldversicherung<br />
(entsprechend ihrem Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit <strong>und</strong> ggf.<br />
Stand: 16.11.2012 Seite 2 <strong>GVV</strong> bKV, Nov. 2012
entsprechend der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber) beantragen.<br />
Alternativ können sie auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz mit<br />
entsprechenden Tarifen ergänzen, wobei die Höhe der Krankentagegeldversicherung<br />
nach Bedarf gewählt werden kann.<br />
Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig ist, kann eine Ergänzungsversicherung<br />
zur gesetzlichen Krankenversicherung, eine Krankenhauskostenzusatzversicherung,<br />
eine Krankenhaustagegeldversicherung, eine Pflegezusatzversicherung<br />
<strong>und</strong>/oder eine Krankentagegeldversicherung in angemessener Höhe (nach<br />
Tarif TA 6 mit einem Tagessatz von derzeit 15 EUR <strong>und</strong> einer Karenzzeit von 6 Wochen<br />
ab dem 1. Tag nach Wegfall der Entgeltfortzahlung) beantragen.<br />
Die Beiträge der Tarife sind in den technischen Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen festgelegt.<br />
Dem Versicherer muss Einzugsermächtigung erteilt werden.<br />
2.2 Bedingungsgemäß erbringt der Versicherer für Versicherungsfälle, die vor Beginn des<br />
Versicherungsschutzes eingetreten sind, keine Leistungen. Vorerkrankungen können<br />
nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Versicherers gegen einen Risikozuschlag in den Versicherungsschutz<br />
eingeschlossen bzw. es kann ein Leistungsausschluss vereinbart werden.<br />
2.3 Sind Wartezeiten vereinbart, verzichtet der Versicherer in Erweiterung zu § 3 AVB - mit<br />
Ausnahme der Pflegezusatzversicherung nach Tarif PT - darauf, sofern der Antrag für<br />
die zu versichernde Person innerhalb von 6 Monaten, nachdem diese die Voraussetzungen<br />
des versicherbaren Personenkreises nach diesem Vertrag erfüllt, bei dem Versicherer<br />
eingeht.<br />
Bei Umstellung in eine Einzelversicherung (s. Nr. 3.3) wird die im Gruppenversicherungsvertrag<br />
zurückgelegte Versicherungszeit auf etwaige Wartezeiten in der Einzelversicherung<br />
angerechnet.<br />
2.4 Zu beachten sind jeweils die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit<br />
sowie die Richtlinien des Versicherers. Die Tarife sind nur gültig in Verbindung<br />
mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).<br />
<strong>Muster</strong><br />
3 Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag<br />
3.1 Jede im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags versicherbare Person hat einen<br />
Antrag auf Krankenversicherung <strong>und</strong> ggf. Pflege-Pflichtversicherung vollständig auszufüllen.<br />
Angehörige gemäß Nr. 1.2 sind auf dem Antrag für den Versicherungsnehmer<br />
aufzuführen.<br />
3.2 Der Arbeitsgeber bestätigt jeweils für seine Mitarbeiter die Zugehörigkeit zum versicherbaren<br />
Personenkreis. Er weist in jeder Bekanntmachung des Gruppenversicherungsvertrags<br />
gegenüber seinen Arbeitnehmern ausdrücklich darauf hin, dass jeder<br />
Mitarbeiter ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis dem Versicherer<br />
selbst umgehend schriftlich mitzuteilen hat. Darüber hinaus behält sich der Versicherer<br />
vor, sich im Einzelfall vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, ob ein Versicherungsnehmer<br />
noch Mitarbeiter des Arbeitgebers ist.<br />
Stand: 16.11.2012 Seite 3 <strong>GVV</strong> bKV, Nov. 2012
3.3 Scheidet eine versicherte Person aus dem Gruppenversicherungsvertrag aus, wird ihre<br />
Versicherung in einem Einzelvertrag nach den bisher versicherten Tarifen, jedoch unter<br />
Wegfall der "Gruppenversicherungskonditionen" weiter geführt.<br />
Entsprechendes gilt bei Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrags.<br />
Als Ausscheiden gilt nicht, wenn Rentner/Vorruheständler/Bezieher voller Erwerbsmin-<br />
derungsrente unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand/Vorruhestand bzw. vor Verrentung<br />
im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags versichert waren <strong>und</strong> nicht anderweitig<br />
berufstätig sind.<br />
Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von Elternzeit.<br />
Bei Tod des Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen das Recht, das<br />
Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.<br />
Für Ehe-/Lebenspartner <strong>und</strong> Lebensgefährte gilt dies bis zur Wiederverheiratung/bis<br />
zum Eingehen einer neuen Lebenspartnerschaft.<br />
4 Nebenabreden<br />
Nebenabreden, die mit dem Gruppenversicherungsvertrag <strong>und</strong> den hiernach zum Abschluss<br />
kommenden Versicherungsverträgen zusammenhängen, sind nur zulässig,<br />
wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden.<br />
5 Änderungsverlangen der B<strong>und</strong>esaufsichtsbehörde<br />
Sollte die B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Änderungen des Gruppenversicherungsvertrags<br />
verlangen, sind solche Änderungen im Einvernehmen der Vertragsparteien<br />
vorzunehmen. Anderenfalls steht jedem Vertragspartner das Recht zu,<br />
den Gruppenversicherungsvertrag mit Monatsfrist zum Schluss des laufenden Kalenderhalbjahres<br />
schriftlich zu kündigen. Für Versicherungsnehmer gilt in diesem Fall Nr.<br />
3.3 entsprechend.<br />
6 Vertragsdauer, Kündigung<br />
Dieser Vertrag beginnt am <strong>und</strong> wird zunächst bis zum geschlossen. Danach<br />
verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner<br />
mit dreimonatiger Frist zum Ende des Jahres schriftlich gekündigt wird. Der Arbeitgeber<br />
verpflichtet sich, seine Arbeitnehmer umgehend von einer Kündigung des Vertrages<br />
zu unterrichten.<br />
7 Gerichtsstand<br />
<strong>Muster</strong><br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Gruppenversicherungsvertrag ist Wiesbaden.<br />
Stand: 16.11.2012 Seite 4 <strong>GVV</strong> bKV, Nov. 2012
8 Schlussbestimmungen<br />
Änderungen dieses Gruppenversicherungsvertrags bedürfen der Schriftform. Sollten<br />
einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit<br />
der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch<br />
eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich gesehen<br />
am nächsten kommt <strong>und</strong> rechtlich zulässig ist.<br />
, den _____________ ______________________________<br />
Wiesbaden, den _______________________________<br />
R+V Krankenversicherung AG<br />
<strong>Muster</strong><br />
Stand: 16.11.2012 Seite 5 <strong>GVV</strong> bKV, Nov. 2012