Die âgoldene Finanzierungsregelâ - Anwalt-Suchservice
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BERUFSRECHT<br />
Amtlich geprüfte Fortbildungsmarke –<br />
worum geht es?<br />
I n<br />
den letzten 10 Jahren wurde in<br />
England, Frankreich, Belgien, Niederlanden,<br />
Irland, Schottland, Finnland<br />
und Litauen eine kontrollierte<br />
Pflichtfortbildung bei den <strong>Anwalt</strong>schaften<br />
eingeführt. Andere Länder,<br />
z. B. Spanien, Dänemark, Tschechien,<br />
Slowakei und Luxemburg prüfen<br />
gesetzgeberische Maßnahmen oder<br />
haben diese bereits umgesetzt. Und bei<br />
uns? <strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK) hat es zumindest versucht,<br />
eine kontrollierte Fortbildungspflicht<br />
einzuführen. Doch Brigitte Zypries, die<br />
alte und neue Bundesjustizministerin,<br />
verweigerte der BRAK eine Gesetzesänderung,<br />
welche die Berufsorganisation<br />
dazu ermächtigt hätte, Sanktionen<br />
gegenüber Fortbildungsmuffeln zu<br />
verhängen. Deshalb setzen die anwaltlichen<br />
Berufsvertreter bei den Nicht-<br />
Fachanwälten, von denen nur jeder<br />
Fünfte regelmäßig die Fortbildungsveranstaltungen<br />
der <strong>Anwalt</strong>sakademie und<br />
der <strong>Anwalt</strong>sinstituts besucht, jetzt voll<br />
und ganz auf Anreizsysteme. Heißt<br />
konkret: Wer sich regelmäßig fortbildet,<br />
erhält ein Zertifikat, mit dem er<br />
bei Mandanten werben darf.<br />
Frankfurter Kammer als Vorreiter<br />
<strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltskammer hat<br />
deshalb anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung<br />
in Düsseldorf Mitte<br />
September dieses Jahres angekündigt,<br />
„Anreizmodelle – statt Zwang“ in Sachen<br />
Fortbildung walten zu lassen.<br />
Anwälte, die sich regelmäßig fortbilden,<br />
sollen künftig nach dem so genannten<br />
„Frankfurter Modell“ ein „Amtliches<br />
Prüfsiegel“ zum Nachweis der erfüllten<br />
Pflicht zur Fortbildung erhalten, mit<br />
dem sie dann in der Öffentlichkeit werben<br />
können. <strong>Die</strong>ses Prüfsiegel, das die<br />
Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main<br />
als erste Kammer bereits eingeführt<br />
hat, wird nach einem strengen Fortbildungsschema<br />
für jeweils drei Jahre<br />
vergeben. Skeptiker dieser neuen Zertifizierungsmarke<br />
befürchten allerdings,<br />
dass damit die Abgrenzung zum Fachanwalt<br />
verwässert werden könnte.<br />
So sieht das Programm aus<br />
Das von der Rechtsanwaltskammer<br />
Frankfurt am Main verliehene amtliche<br />
Prüfsiegel „Fortbildungsnach-<br />
1 anwaltsreport 6 / 2005<br />
weis“ wird jeweils für einen Zeitraum<br />
von drei Jahren verliehen und muss<br />
dann neu erworben werden. In einem<br />
dreijährigen Rhythmus müssen insgesamt<br />
360 Punkte erreicht werden. <strong>Die</strong><br />
Fortbildung umfasst die Module<br />
I. Materielles Recht, Verfahrensrecht<br />
und Prozessrecht<br />
II. Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung<br />
III. Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen.<br />
Aus den Modulen II. und III. sind<br />
jeweils mindestens 60 Punkte in drei<br />
Jahren nachzuweisen. Es müssen mindestens<br />
60 Punkte pro Jahr aus Seminarveranstaltungen<br />
nachgewiesen werden.<br />
§ 6 Abs. 1 und 2 a und b Fachanwaltsordnung<br />
gilt entsprechend.<br />
Für die Prüfung der mit dem Antrag<br />
auf Erteilung des Prüfsiegels einzureichenden<br />
Unterlagen einschließlich der<br />
gegebenenfalls zu erteilenden Prüfbescheinigung<br />
soll eine Verwaltungsgebühr<br />
in Höhe von 150 Euro erhoben<br />
werden. „Wer dieses Prüfsiegel vorweisen<br />
kann, der hat tatsächlich hart für<br />
seine Fortbildung gearbeitet. Er kann<br />
in besonderem Maße das Vertrauen<br />
der rechtsratsuchenden Verbraucher<br />
beanspruchen“, ist der Frankfurter<br />
Kammerpräsident, Rechtsanwalt und<br />
Notar Johann Günter Knopp, überzeugt.<br />
Bei der Rechtsanwaltskammer<br />
gingen dieser Tage bereits die ersten<br />
Anträge auf Erteilung des Zertifikats<br />
ein. Und Anwältin Tina Kuhnwaldt<br />
LL.M. aus Mühltal, die eine weit<br />
über 360 Punkte hinausgehende Fortbildung<br />
aus den letzten drei Jahren<br />
nachweisen konnte, wurde das Fortbildungssiegel<br />
bereits ausgestellt.<br />
Zweifel bleiben bestehen<br />
So begrüßenswert es ist, in Sachen<br />
Fortbildung auf Eigenverantwortung<br />
und Freiwilligkeit zu setzen: Ob mit<br />
diesen Ausbildungsinhalten die Qualität<br />
anwaltlicher <strong>Die</strong>nstleistungen gehalten<br />
oder gar gesteigert werden kann,<br />
ist zweifelhaft. Denn objektiv messbar<br />
ist diese Ausbildungsinitiative wohl<br />
ebenso wenig wie die 10 Pflichtfortbildungsstunden<br />
der Fachanwaltskollegen.<br />
Qualität ist zudem ein sehr weiter<br />
und dehnbarer Begriff. Wer bei einer<br />
Prüfung gerade so durchkommt, der<br />
hat halt bestanden und darf praktizieren.<br />
Von einem Einser-Kandidaten ist<br />
er allerdings meilenweit entfernt. Doch<br />
auch der Einser-Absolvent kann meilenweit<br />
entfernt sein – von seinen Mandanten<br />
und deren Problemen nämlich.<br />
Allerdings: <strong>Die</strong> Wahrscheinlichkeit,<br />
dass derjenige, der sich regelmäßig<br />
fortbildet, irgendwie schon besser ist<br />
oder wird als Fortbildungsmuffel, die<br />
ist sicherlich größer. Vor allem aber<br />
gilt: <strong>Die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft muss in Sachen<br />
Rechtsdienstleistungsgesetz unbedingt<br />
punkten, will sie ihr Monopol gegenüber<br />
nichtanwaltlichen Berufsgruppen<br />
wenigstens im Kern halten. Werden<br />
Qualitätsmängel erst einmal öffentlich<br />
in den Medien diskutiert, ist es schwierig,<br />
den Imageverlust wieder auszugleichen.<br />
Wer allerdings von seinem Mandanten<br />
wegen einer Pflichtverletzung<br />
zivilrechtlich belangt worden ist, der<br />
sollte schon einen speziellen <strong>Anwalt</strong>s-<br />
TÜV durchlaufen, bevor er wieder auf<br />
Mandanten losgelassen wird.<br />
Steuerberater gegen Kontrollen<br />
ihrer Fortbildungspflicht<br />
Im Schatten der Diskussion bei den<br />
Anwälten kam bei einer Umfrage des<br />
Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.<br />
(DStV) heraus, dass 75 % der deutschen<br />
Steuerberater gegen eine Nachweispflicht<br />
in Bezug auf ihre Fortbildung<br />
sind. In der Berufsordnung der Steuerberater<br />
ist eine Fortbildungspflicht<br />
bereits verbindlich vorgeschrieben.<br />
<strong>Die</strong> Kontrolle der Fortbildung hält<br />
der DStV für überflüssig, weil sich<br />
Steuerberater auf Grund ihrer Fortbildungspflicht<br />
schon heute in eigener<br />
Verantwortung in sehr starkem Maße<br />
fortbilden und derartige Kontrollen<br />
zu einem erheblichen bürokratischen<br />
Aufwand führen würden.<br />
Außerdem bildeten sich Steuerberater<br />
an mehr als 10 Tagen im Jahr fort<br />
– auch ohne Kammerkontrollen. <strong>Die</strong>s<br />
ergab eine Umfrage des Europäischen<br />
Instituts für Steuerrecht in München<br />
für das Magazin Focus Money.<br />
Linkhinweise:<br />
Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main<br />
www.rak.ffm.de