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Die „goldene Finanzierungsregel“ - Anwalt-Suchservice

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BERUFSRECHT<br />

Amtlich geprüfte Fortbildungsmarke –<br />

worum geht es?<br />

I n<br />

den letzten 10 Jahren wurde in<br />

England, Frankreich, Belgien, Niederlanden,<br />

Irland, Schottland, Finnland<br />

und Litauen eine kontrollierte<br />

Pflichtfortbildung bei den <strong>Anwalt</strong>schaften<br />

eingeführt. Andere Länder,<br />

z. B. Spanien, Dänemark, Tschechien,<br />

Slowakei und Luxemburg prüfen<br />

gesetzgeberische Maßnahmen oder<br />

haben diese bereits umgesetzt. Und bei<br />

uns? <strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK) hat es zumindest versucht,<br />

eine kontrollierte Fortbildungspflicht<br />

einzuführen. Doch Brigitte Zypries, die<br />

alte und neue Bundesjustizministerin,<br />

verweigerte der BRAK eine Gesetzesänderung,<br />

welche die Berufsorganisation<br />

dazu ermächtigt hätte, Sanktionen<br />

gegenüber Fortbildungsmuffeln zu<br />

verhängen. Deshalb setzen die anwaltlichen<br />

Berufsvertreter bei den Nicht-<br />

Fachanwälten, von denen nur jeder<br />

Fünfte regelmäßig die Fortbildungsveranstaltungen<br />

der <strong>Anwalt</strong>sakademie und<br />

der <strong>Anwalt</strong>sinstituts besucht, jetzt voll<br />

und ganz auf Anreizsysteme. Heißt<br />

konkret: Wer sich regelmäßig fortbildet,<br />

erhält ein Zertifikat, mit dem er<br />

bei Mandanten werben darf.<br />

Frankfurter Kammer als Vorreiter<br />

<strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltskammer hat<br />

deshalb anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung<br />

in Düsseldorf Mitte<br />

September dieses Jahres angekündigt,<br />

„Anreizmodelle – statt Zwang“ in Sachen<br />

Fortbildung walten zu lassen.<br />

Anwälte, die sich regelmäßig fortbilden,<br />

sollen künftig nach dem so genannten<br />

„Frankfurter Modell“ ein „Amtliches<br />

Prüfsiegel“ zum Nachweis der erfüllten<br />

Pflicht zur Fortbildung erhalten, mit<br />

dem sie dann in der Öffentlichkeit werben<br />

können. <strong>Die</strong>ses Prüfsiegel, das die<br />

Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main<br />

als erste Kammer bereits eingeführt<br />

hat, wird nach einem strengen Fortbildungsschema<br />

für jeweils drei Jahre<br />

vergeben. Skeptiker dieser neuen Zertifizierungsmarke<br />

befürchten allerdings,<br />

dass damit die Abgrenzung zum Fachanwalt<br />

verwässert werden könnte.<br />

So sieht das Programm aus<br />

Das von der Rechtsanwaltskammer<br />

Frankfurt am Main verliehene amtliche<br />

Prüfsiegel „Fortbildungsnach-<br />

1 anwaltsreport 6 / 2005<br />

weis“ wird jeweils für einen Zeitraum<br />

von drei Jahren verliehen und muss<br />

dann neu erworben werden. In einem<br />

dreijährigen Rhythmus müssen insgesamt<br />

360 Punkte erreicht werden. <strong>Die</strong><br />

Fortbildung umfasst die Module<br />

I. Materielles Recht, Verfahrensrecht<br />

und Prozessrecht<br />

II. Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung<br />

III. Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen.<br />

Aus den Modulen II. und III. sind<br />

jeweils mindestens 60 Punkte in drei<br />

Jahren nachzuweisen. Es müssen mindestens<br />

60 Punkte pro Jahr aus Seminarveranstaltungen<br />

nachgewiesen werden.<br />

§ 6 Abs. 1 und 2 a und b Fachanwaltsordnung<br />

gilt entsprechend.<br />

Für die Prüfung der mit dem Antrag<br />

auf Erteilung des Prüfsiegels einzureichenden<br />

Unterlagen einschließlich der<br />

gegebenenfalls zu erteilenden Prüfbescheinigung<br />

soll eine Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von 150 Euro erhoben<br />

werden. „Wer dieses Prüfsiegel vorweisen<br />

kann, der hat tatsächlich hart für<br />

seine Fortbildung gearbeitet. Er kann<br />

in besonderem Maße das Vertrauen<br />

der rechtsratsuchenden Verbraucher<br />

beanspruchen“, ist der Frankfurter<br />

Kammerpräsident, Rechtsanwalt und<br />

Notar Johann Günter Knopp, überzeugt.<br />

Bei der Rechtsanwaltskammer<br />

gingen dieser Tage bereits die ersten<br />

Anträge auf Erteilung des Zertifikats<br />

ein. Und Anwältin Tina Kuhnwaldt<br />

LL.M. aus Mühltal, die eine weit<br />

über 360 Punkte hinausgehende Fortbildung<br />

aus den letzten drei Jahren<br />

nachweisen konnte, wurde das Fortbildungssiegel<br />

bereits ausgestellt.<br />

Zweifel bleiben bestehen<br />

So begrüßenswert es ist, in Sachen<br />

Fortbildung auf Eigenverantwortung<br />

und Freiwilligkeit zu setzen: Ob mit<br />

diesen Ausbildungsinhalten die Qualität<br />

anwaltlicher <strong>Die</strong>nstleistungen gehalten<br />

oder gar gesteigert werden kann,<br />

ist zweifelhaft. Denn objektiv messbar<br />

ist diese Ausbildungsinitiative wohl<br />

ebenso wenig wie die 10 Pflichtfortbildungsstunden<br />

der Fachanwaltskollegen.<br />

Qualität ist zudem ein sehr weiter<br />

und dehnbarer Begriff. Wer bei einer<br />

Prüfung gerade so durchkommt, der<br />

hat halt bestanden und darf praktizieren.<br />

Von einem Einser-Kandidaten ist<br />

er allerdings meilenweit entfernt. Doch<br />

auch der Einser-Absolvent kann meilenweit<br />

entfernt sein – von seinen Mandanten<br />

und deren Problemen nämlich.<br />

Allerdings: <strong>Die</strong> Wahrscheinlichkeit,<br />

dass derjenige, der sich regelmäßig<br />

fortbildet, irgendwie schon besser ist<br />

oder wird als Fortbildungsmuffel, die<br />

ist sicherlich größer. Vor allem aber<br />

gilt: <strong>Die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft muss in Sachen<br />

Rechtsdienstleistungsgesetz unbedingt<br />

punkten, will sie ihr Monopol gegenüber<br />

nichtanwaltlichen Berufsgruppen<br />

wenigstens im Kern halten. Werden<br />

Qualitätsmängel erst einmal öffentlich<br />

in den Medien diskutiert, ist es schwierig,<br />

den Imageverlust wieder auszugleichen.<br />

Wer allerdings von seinem Mandanten<br />

wegen einer Pflichtverletzung<br />

zivilrechtlich belangt worden ist, der<br />

sollte schon einen speziellen <strong>Anwalt</strong>s-<br />

TÜV durchlaufen, bevor er wieder auf<br />

Mandanten losgelassen wird.<br />

Steuerberater gegen Kontrollen<br />

ihrer Fortbildungspflicht<br />

Im Schatten der Diskussion bei den<br />

Anwälten kam bei einer Umfrage des<br />

Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.<br />

(DStV) heraus, dass 75 % der deutschen<br />

Steuerberater gegen eine Nachweispflicht<br />

in Bezug auf ihre Fortbildung<br />

sind. In der Berufsordnung der Steuerberater<br />

ist eine Fortbildungspflicht<br />

bereits verbindlich vorgeschrieben.<br />

<strong>Die</strong> Kontrolle der Fortbildung hält<br />

der DStV für überflüssig, weil sich<br />

Steuerberater auf Grund ihrer Fortbildungspflicht<br />

schon heute in eigener<br />

Verantwortung in sehr starkem Maße<br />

fortbilden und derartige Kontrollen<br />

zu einem erheblichen bürokratischen<br />

Aufwand führen würden.<br />

Außerdem bildeten sich Steuerberater<br />

an mehr als 10 Tagen im Jahr fort<br />

– auch ohne Kammerkontrollen. <strong>Die</strong>s<br />

ergab eine Umfrage des Europäischen<br />

Instituts für Steuerrecht in München<br />

für das Magazin Focus Money.<br />

Linkhinweise:<br />

Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main<br />

www.rak.ffm.de

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