Schienennetz-Benutzungsbedingungen ... - Evb-service.de
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1 Ergänzungen/Abweichungen zu/von <strong>de</strong>n SNB-AT<br />
Ergänzend/abweichend zu <strong>de</strong>n <strong>Schienennetz</strong>nutzungsbedingungen-Allgemeiner Teil<br />
(SNB-AT), welche <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s Deutscher Verkehrsunternehmen e.<br />
V. mit Stand 22.09.2009 entsprechen, legen die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-<br />
Weser GmbH die im folgen<strong>de</strong>n genannten <strong>Schienennetz</strong>nutzungsbedingungen-<br />
Beson<strong>de</strong>rer Teil fest.<br />
1.1 Zu Punkt 2.3.3 SNB-AT<br />
Für die Vermittlung <strong>de</strong>r Orts- und Streckenkenntnis durch einen Erfüllungsgehilfen erhebt<br />
die EVB ein Entgelt gemäß Entgeltverzeichnis.<br />
1.2 Zu Punkt 2.4.2 SNB-AT<br />
Im EVB-Netz regelmäßig eingesetzte Triebfahrzeuge o<strong>de</strong>r Steuerwagen müssen als<br />
führen<strong>de</strong> Fahrzeuge mit Zugleitfunk und Induktiver Meldungsübertragung (IMU)<br />
ausgerüstet sein, um einen restriktionsfreien, qualitativ hochwertigen Betrieb,<br />
insbeson<strong>de</strong>re im Personenverkehr, gewährleisten zu können. Das System IMU dient<br />
vornehmlich zur Aktivierung von technischen Bahnübergangssicherungsanlagen. Hierzu<br />
sind an <strong>de</strong>n Stellen <strong>de</strong>r Einschaltkontakte Koppelspulen, sog. Magnete, mittig im Gleis<br />
und durch <strong>de</strong>n Triebfahrzeugführer schaltbar unter <strong>de</strong>m führen<strong>de</strong>n Fahrzeug montiert.<br />
Nähere Angaben zu <strong>de</strong>n technischen Anfor<strong>de</strong>rungen an die Fahrzeugausrüstung sind in<br />
<strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Streckenausrüstung enthalten.<br />
Nicht regelmäßig im EVB-Netz verkehren<strong>de</strong> Triebfahrzeuge und Steuerwagen können als<br />
führen<strong>de</strong> Fahrzeuge die Strecken befahren, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r betroffene Zug vor diesen<br />
Bahnübergängen anhält und die Bahnübergangssicherungsanlagen durch Betätigung <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Hilfseinschaltung aktiviert wer<strong>de</strong>n. Die Verwendung führen<strong>de</strong>r Fahrzeuge ohne<br />
IMU wird in <strong>de</strong>r Trassenkonstruktion berücksichtigt.<br />
1.3 Zu Punkt 3.1.2 SNB-AT<br />
Netzzugangsrelevantes Regelwerk ist die Sammlung betrieblicher Vorschriften für das<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen EVB. Die SbV wird mit Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Infrastrukturnutzungsvertrags als Datei im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Es können<br />
gedruckte Fassungen gegen ein Entgelt gemäß Entgeltverzeichnis bei <strong>de</strong>r EVB bezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r SbV sind folgen<strong>de</strong> weitere Regelwerke als netzzugangsrelevant<br />
ausgewiesen:<br />
1. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 08. Mai 1967 in <strong>de</strong>r jeweils<br />
gültigen Fassung<br />
2. Eisenbahn-Signalordnung (ESO) mit <strong>de</strong>n Signalen <strong>de</strong>r Abschnitte B und C vom 07.<br />
Oktober 1959 in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />
3. Fahrdienstvorschrift für Nichtbun<strong>de</strong>seigene Eisenbahnen (FV-NE) Ausgabe<br />
1984, Fassung 2008 einschließlich <strong>de</strong>r Berichtigungsblätter 1 bis 15<br />
4. Betriebsunfallvorschrift für Nichbun<strong>de</strong>seigene Eisenbahnen (Buvo-NE)<br />
Ausgabe 2010<br />
5. Vorschrift für die Bedienung von Signalanlagen für Nichtbun<strong>de</strong>seigene<br />
Eisenbahnen (SIG-VB-NE) Ausgabe 1992<br />
6. VDV-Schrift 754 Richtlinie über die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Befähigung von<br />
Mitarbeitern im Betriebsdienst bei Nichtbun<strong>de</strong>seigenen Eisenbahnen (BMB-NE)<br />
vom November 2007<br />
7. VDV-Schrift 755 Streckenkenntnisrichtlinie vom Januar 2005<br />
Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe<br />
Elbe-Weser GmbH<br />
Infrastruktur Seite 3 von 13<br />
Stand 22.03.2011