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Oberaula_3._Änderung_ B-Plan_ Hausen-Begründung-2._Offenlage

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G E M E I N D E O B E R A U L A<br />

<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> Bebauungsplans Nr. 2A <strong>Hausen</strong><br />

- <strong>Begründung</strong> Entwurf <strong>2.</strong> <strong>Offenlage</strong> -<br />

1 Zielsetzung und räumlicher Geltungsbereich<br />

1.1 Anlass, Ziel der Bebauungsplanänderung<br />

Büro für<br />

Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

Der Bebauungsplan Nr. 2A „Ferienhausgebiet <strong>Oberaula</strong>“ in der Gemarkung <strong>Hausen</strong> stammt aus dem<br />

Jahre 1978. Er war Grundlage für die Errichtung eines Ferienparks mit insgesamt 97 Ferienhäusern<br />

sowie einer Versorgungsanlage (Einzelhandelsgeschäft für den Vor-Ort-Bedarf, Schankwirtschaft) mit<br />

angeschlossenem Tennisplatz. Entstanden sind auf der <strong>Plan</strong>ungsfläche entsprechend den Vorgaben<br />

1-geschossige Häuser mit ca. 80 m² Grundfläche und Satteldach, wobei die entlang der nördlichen<br />

und östlichen Grenze liegenden Gebäude gemäß den Festsetzungen etwas höher und mit teilweiser<br />

Nutzung des Dachgeschosses ausgeführt worden sind. Die gestalterischen Festsetzungen haben ne-<br />

ben den überwiegend einheitlichen Baukörpern auch zu äußerlich weitgehend einheitlich gestalteten<br />

Gebäuden mit hellen Außenwänden und dunklen Firstverkleidungen aus Holz geführt, die der Ferien-<br />

anlage einen eigenständigen wiedererkennbaren Charakter verleihen.<br />

In einer 1. <strong>Änderung</strong> des B-<strong>Plan</strong>s wurde 1994 die bis dahin unzulässige Errichtung eines Gartenhau-<br />

ses pro Grundstück zugelassen, um den gestiegenen Nutzungsansprüchen der Anwohner gerecht zu<br />

werden. Durch die Zulassung holzverkleideter, auf 15 m³ begrenzter Gartenhäuser wurde der Ge-<br />

samtcharakter der Ferienhausanlage nicht berührt. In einer <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplans wurden<br />

im Jahr 2006 weitere Beschränkungen des B-<strong>Plan</strong>s aufgehoben und die Textlichen Festsetzungen<br />

zeitgemäß den Bedürfnissen und Nutzungsansprüchen der Bewohner angepasst. So wurden zu starke<br />

Beschränkungen bei der Errichtung von Gartenhäusern aufgehoben und Stellplätze auch auf den pri-<br />

vaten Grundstücken zugelassen.<br />

Die Vermittlung der Ferienhäuser erfolgte anfangs großenteils durch die hierzu gegründete „Ferienpark<br />

Aulatal <strong>Oberaula</strong> <strong>Hausen</strong> GmbH und Co KG“, in der die privaten Hausbesitzer organisiert waren bzw.<br />

noch sind. Seit Errichtung des Ferienparks in den 1970er Jahren hat sich das Freizeitverhalten in<br />

Deutschland jedoch deutlich verändert, sowohl die Gäste- als auch die Übernachtungszahlen sind in<br />

dieser Zeit deutlich gesunken. Einschneidend war vor allem das Absinken der Übernachtungsdauer,<br />

durchschnittliche Werte von 9-10 Übernachtungen/Gast, wie sie noch Anfang der 90er Jahre üblich<br />

waren, gehören der Vergangenheit an. Stattdessen hält der Trend zum Kurzurlaub in den Mittelge-<br />

birgsregionen an. Eine gewinnbringende oder auch nur kostendeckende Vermietung der Ferienhäuser<br />

wird damit immer schwieriger. Ein Teil der Hausbesitzer ist entsprechend aus der Ferienhaus GmbH<br />

ausgetreten und versucht, die Häuser selbst zu vermieten. Die Ferienhaus GmbH vermittelt daher z.Z.<br />

nur noch für ca. ein Viertel der Hausbesitzer die Objekte, sie übernimmt für diese auch z.T. die Über-<br />

wachung der Häuser und Betreuung der Feriengäste und beschäftigt so 2 Arbeitskräfte.<br />

Aufgrund der schwierigen Vermietungssituation ist die Erzielung von ausreichenden Renditen zur lang-<br />

fristigen Instandhaltung bzw. Modernisierung der Gebäude immer weniger möglich. Viele Häuser wei-<br />

sen daher schon heute einen Investitionsstau, insbesondere hinsichtlich ihrer energetischen Ertüchti-<br />

gung, auf. So sind Fassaden, Decken und Dächer nicht gedämmt und es werden unrentable und<br />

Juni 2012 Seite 2

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