Oberaula_3._Änderung_ B-Plan_ Hausen-Begründung-2._Offenlage
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G E M E I N D E O B E R A U L A<br />
<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> Bebauungsplans Nr. 2A <strong>Hausen</strong><br />
- <strong>Begründung</strong> Entwurf <strong>2.</strong> <strong>Offenlage</strong> -<br />
1 Zielsetzung und räumlicher Geltungsbereich<br />
1.1 Anlass, Ziel der Bebauungsplanänderung<br />
Büro für<br />
Ingenieurbiologie und<br />
Landschaftsplanung<br />
Der Bebauungsplan Nr. 2A „Ferienhausgebiet <strong>Oberaula</strong>“ in der Gemarkung <strong>Hausen</strong> stammt aus dem<br />
Jahre 1978. Er war Grundlage für die Errichtung eines Ferienparks mit insgesamt 97 Ferienhäusern<br />
sowie einer Versorgungsanlage (Einzelhandelsgeschäft für den Vor-Ort-Bedarf, Schankwirtschaft) mit<br />
angeschlossenem Tennisplatz. Entstanden sind auf der <strong>Plan</strong>ungsfläche entsprechend den Vorgaben<br />
1-geschossige Häuser mit ca. 80 m² Grundfläche und Satteldach, wobei die entlang der nördlichen<br />
und östlichen Grenze liegenden Gebäude gemäß den Festsetzungen etwas höher und mit teilweiser<br />
Nutzung des Dachgeschosses ausgeführt worden sind. Die gestalterischen Festsetzungen haben ne-<br />
ben den überwiegend einheitlichen Baukörpern auch zu äußerlich weitgehend einheitlich gestalteten<br />
Gebäuden mit hellen Außenwänden und dunklen Firstverkleidungen aus Holz geführt, die der Ferien-<br />
anlage einen eigenständigen wiedererkennbaren Charakter verleihen.<br />
In einer 1. <strong>Änderung</strong> des B-<strong>Plan</strong>s wurde 1994 die bis dahin unzulässige Errichtung eines Gartenhau-<br />
ses pro Grundstück zugelassen, um den gestiegenen Nutzungsansprüchen der Anwohner gerecht zu<br />
werden. Durch die Zulassung holzverkleideter, auf 15 m³ begrenzter Gartenhäuser wurde der Ge-<br />
samtcharakter der Ferienhausanlage nicht berührt. In einer <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplans wurden<br />
im Jahr 2006 weitere Beschränkungen des B-<strong>Plan</strong>s aufgehoben und die Textlichen Festsetzungen<br />
zeitgemäß den Bedürfnissen und Nutzungsansprüchen der Bewohner angepasst. So wurden zu starke<br />
Beschränkungen bei der Errichtung von Gartenhäusern aufgehoben und Stellplätze auch auf den pri-<br />
vaten Grundstücken zugelassen.<br />
Die Vermittlung der Ferienhäuser erfolgte anfangs großenteils durch die hierzu gegründete „Ferienpark<br />
Aulatal <strong>Oberaula</strong> <strong>Hausen</strong> GmbH und Co KG“, in der die privaten Hausbesitzer organisiert waren bzw.<br />
noch sind. Seit Errichtung des Ferienparks in den 1970er Jahren hat sich das Freizeitverhalten in<br />
Deutschland jedoch deutlich verändert, sowohl die Gäste- als auch die Übernachtungszahlen sind in<br />
dieser Zeit deutlich gesunken. Einschneidend war vor allem das Absinken der Übernachtungsdauer,<br />
durchschnittliche Werte von 9-10 Übernachtungen/Gast, wie sie noch Anfang der 90er Jahre üblich<br />
waren, gehören der Vergangenheit an. Stattdessen hält der Trend zum Kurzurlaub in den Mittelge-<br />
birgsregionen an. Eine gewinnbringende oder auch nur kostendeckende Vermietung der Ferienhäuser<br />
wird damit immer schwieriger. Ein Teil der Hausbesitzer ist entsprechend aus der Ferienhaus GmbH<br />
ausgetreten und versucht, die Häuser selbst zu vermieten. Die Ferienhaus GmbH vermittelt daher z.Z.<br />
nur noch für ca. ein Viertel der Hausbesitzer die Objekte, sie übernimmt für diese auch z.T. die Über-<br />
wachung der Häuser und Betreuung der Feriengäste und beschäftigt so 2 Arbeitskräfte.<br />
Aufgrund der schwierigen Vermietungssituation ist die Erzielung von ausreichenden Renditen zur lang-<br />
fristigen Instandhaltung bzw. Modernisierung der Gebäude immer weniger möglich. Viele Häuser wei-<br />
sen daher schon heute einen Investitionsstau, insbesondere hinsichtlich ihrer energetischen Ertüchti-<br />
gung, auf. So sind Fassaden, Decken und Dächer nicht gedämmt und es werden unrentable und<br />
Juni 2012 Seite 2