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Oberaula_3._Änderung_ B-Plan_ Hausen-Begründung-2._Offenlage

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G E M E I N D E O B E R A U L A<br />

<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> Bebauungsplans Nr. 2A <strong>Hausen</strong><br />

- <strong>Begründung</strong> Entwurf <strong>2.</strong> <strong>Offenlage</strong> -<br />

Büro für<br />

Ingenieurbiologie und<br />

Landschaftsplanung<br />

Entwicklung des Gebietes. Dabei wird durch entsprechende Beibehaltungen der bisherigen gestalteri-<br />

schen Festsetzungen der äußere Gebietscharakter weitgehend erhalten.<br />

Bei der <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplans sind seitens der Hauseigentümer, bis auf eine Ausnahme,<br />

keine Einsprüche im Rahmen der Bürgerbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 erhoben worden. Viel-<br />

mehr wurde das Vorhaben, angeregt durch einige Hausbesitzer, überwiegend begrüßt, so auch auf der<br />

Bürgerversammlung am 27. Januar in <strong>Hausen</strong>, zu der alle Hauseigentümer von der Gemeinde einge-<br />

laden wurden. Die Belange der Grundstücksbesitzer werden durch die <strong>Plan</strong>ung damit gewahrt.<br />

<strong>3.</strong>2 Vorhandener Gewerbebetrieb<br />

Durch die <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplans bleibt auch die bisherige gewerbliche Nutzung des vorhan-<br />

denen Versorgungsbetriebes (Einzelhandelsgeschäft für den Vor-Ort-Bedarf, Schankwirtschaft) wei-<br />

terhin möglich. Die Einrichtung dieses Betriebes wurde, ebenso wie die Errichtung der Ferienhäuser,<br />

allerding unter den Rahmenbedingungen des bisher gültigen Bebauungsplans durchgeführt. Der Be-<br />

trieb diente und dient auch der Versorgung der Feriengäste, eine durch die <strong>Änderung</strong> des B-<strong>Plan</strong>s<br />

verursachte zusätzliche Reduzierung des Gästeaufkommens würde die Besitzer hinsichtlich ihrer be-<br />

absichtigten Einkommenserzielung benachteiligen. Die Besitzerin des Versorgungsbetriebes sieht sich<br />

in dieser Situation und damit ihre grundgesetzlich geschützten Rechte am eingerichteten und ausgeüb-<br />

ten Gewerbegebiet berührt. Sie hat daher im Verlauf des Verfahrens Einspruch gegen die <strong>Änderung</strong>s-<br />

planung eingelegt.<br />

Allerdings ist offensichtlich, dass durch die Veränderungen im Gästeaufkommen auch eine Verände-<br />

rung in der Struktur der Einkommenserzielung des Gewerbebetriebes erfolgt sein muss und weiter<br />

erfolgen muss. Eine zu Beginn des Ferienparks vor 30 Jahren noch zu erwartende überwiegende Um-<br />

satzdeckung durch die Feriengäste ist schon länger nicht mehr gegeben. Die unter Pkt. 1.1 sowie Pkt.<br />

<strong>3.</strong>1 beschriebenen Veränderungen der Rahmenbedingungen hinsichtlich Gästeaufkommen und zu-<br />

nehmenden Leerständen werden die Betriebseinkünfte des Versorgungsbetriebes aus den Ferien-<br />

hausvermietungen absehbar weiter reduzieren. Die mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr<br />

1978 vorhandenen wirtschaftlichen Bedingungen sind daher mit den heutigen nicht mehr vergleichbar.<br />

Dies ergibt sich allerdings allein aus der schwindenden Nachfrage nach Ferienhäusern, die zukünftig<br />

zulässige Wohnnutzung ist Ausdruck dieser <strong>Änderung</strong> und nicht ihre Ursache.<br />

Die Gemeinde <strong>Oberaula</strong> hat in Abwägung mit den Belangen der Besitzerin des Versorgungsbetriebes<br />

einerseits und den zu erwartenden, unter Pkt. 1.1 und Pkt. <strong>3.</strong>1 beschriebenen negativen städtebauli-<br />

chen Entwicklungen im Ferienpark in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil der Hauseigen-<br />

tümer die <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form beschlossen.<br />

Juni 2012 Seite 7

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