Oberaula_3._Änderung_ B-Plan_ Hausen-Begründung-2._Offenlage
Oberaula_3._Änderung_ B-Plan_ Hausen-Begründung-2._Offenlage
Oberaula_3._Änderung_ B-Plan_ Hausen-Begründung-2._Offenlage
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
G E M E I N D E O B E R A U L A<br />
<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> Bebauungsplans Nr. 2A <strong>Hausen</strong><br />
- <strong>Begründung</strong> Entwurf <strong>2.</strong> <strong>Offenlage</strong> -<br />
Büro für<br />
Ingenieurbiologie und<br />
Landschaftsplanung<br />
Entwicklung des Gebietes. Dabei wird durch entsprechende Beibehaltungen der bisherigen gestalteri-<br />
schen Festsetzungen der äußere Gebietscharakter weitgehend erhalten.<br />
Bei der <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplans sind seitens der Hauseigentümer, bis auf eine Ausnahme,<br />
keine Einsprüche im Rahmen der Bürgerbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 erhoben worden. Viel-<br />
mehr wurde das Vorhaben, angeregt durch einige Hausbesitzer, überwiegend begrüßt, so auch auf der<br />
Bürgerversammlung am 27. Januar in <strong>Hausen</strong>, zu der alle Hauseigentümer von der Gemeinde einge-<br />
laden wurden. Die Belange der Grundstücksbesitzer werden durch die <strong>Plan</strong>ung damit gewahrt.<br />
<strong>3.</strong>2 Vorhandener Gewerbebetrieb<br />
Durch die <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplans bleibt auch die bisherige gewerbliche Nutzung des vorhan-<br />
denen Versorgungsbetriebes (Einzelhandelsgeschäft für den Vor-Ort-Bedarf, Schankwirtschaft) wei-<br />
terhin möglich. Die Einrichtung dieses Betriebes wurde, ebenso wie die Errichtung der Ferienhäuser,<br />
allerding unter den Rahmenbedingungen des bisher gültigen Bebauungsplans durchgeführt. Der Be-<br />
trieb diente und dient auch der Versorgung der Feriengäste, eine durch die <strong>Änderung</strong> des B-<strong>Plan</strong>s<br />
verursachte zusätzliche Reduzierung des Gästeaufkommens würde die Besitzer hinsichtlich ihrer be-<br />
absichtigten Einkommenserzielung benachteiligen. Die Besitzerin des Versorgungsbetriebes sieht sich<br />
in dieser Situation und damit ihre grundgesetzlich geschützten Rechte am eingerichteten und ausgeüb-<br />
ten Gewerbegebiet berührt. Sie hat daher im Verlauf des Verfahrens Einspruch gegen die <strong>Änderung</strong>s-<br />
planung eingelegt.<br />
Allerdings ist offensichtlich, dass durch die Veränderungen im Gästeaufkommen auch eine Verände-<br />
rung in der Struktur der Einkommenserzielung des Gewerbebetriebes erfolgt sein muss und weiter<br />
erfolgen muss. Eine zu Beginn des Ferienparks vor 30 Jahren noch zu erwartende überwiegende Um-<br />
satzdeckung durch die Feriengäste ist schon länger nicht mehr gegeben. Die unter Pkt. 1.1 sowie Pkt.<br />
<strong>3.</strong>1 beschriebenen Veränderungen der Rahmenbedingungen hinsichtlich Gästeaufkommen und zu-<br />
nehmenden Leerständen werden die Betriebseinkünfte des Versorgungsbetriebes aus den Ferien-<br />
hausvermietungen absehbar weiter reduzieren. Die mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr<br />
1978 vorhandenen wirtschaftlichen Bedingungen sind daher mit den heutigen nicht mehr vergleichbar.<br />
Dies ergibt sich allerdings allein aus der schwindenden Nachfrage nach Ferienhäusern, die zukünftig<br />
zulässige Wohnnutzung ist Ausdruck dieser <strong>Änderung</strong> und nicht ihre Ursache.<br />
Die Gemeinde <strong>Oberaula</strong> hat in Abwägung mit den Belangen der Besitzerin des Versorgungsbetriebes<br />
einerseits und den zu erwartenden, unter Pkt. 1.1 und Pkt. <strong>3.</strong>1 beschriebenen negativen städtebauli-<br />
chen Entwicklungen im Ferienpark in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil der Hauseigen-<br />
tümer die <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form beschlossen.<br />
Juni 2012 Seite 7