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Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice

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www.anwaltsreport.de<br />

PVSt. 42666<br />

<strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Ausgabe 4/2006 August 2006<br />

<strong>Was</strong> <strong>Anwälte</strong> <strong>von</strong> <strong>anderen</strong><br />

<strong>Beraterberufen</strong> lernen können<br />

Rechtsschutzversicherer Kundenmonitor Vergütung<br />

Verhaltener Optimismus<br />

bei den Assekuranzen<br />

<strong>Anwälte</strong> sind besser<br />

als ihr Ruf<br />

Erfolgshonorare stehen<br />

weiter in der Diskussion


Die nächste Mieterhöhung<br />

Mieterhöhungsmandate gehören<br />

zum täglichen Brot des <strong>Anwalt</strong>s.<br />

Fatal, wenn dann im Dickicht <strong>von</strong><br />

Kappungsgrenzen, Flächenberechnungen,<br />

Fristbestimmungen und<br />

überbordender Einzelfallrechtsprechung<br />

die Orientierung verloren<br />

geht. Fatal vor allem deswegen,<br />

weil jeder Fehler dem Berater peinlich<br />

genau vorgerechnet werden<br />

kann – und dafür hat kein Mandant<br />

Verständnis.<br />

Greifen Sie also lieber gleich zu<br />

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ebenso wie für die Abwehr oder<br />

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Im Wege außerge-<br />

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Vertragsgestaltung und Mietänderung bei Wohnraum-<br />

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Catharina Kunze und RA Dr. Rainer Tietzsch. 480<br />

Seiten Lexikonformat, 2006, gbd. 49,80 € [D].<br />

ISBN 3-504-45038-X<br />

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<strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />

Tel. 02-21/93-73-86-01, Fax 02-21/93-73-89-61<br />

eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />

Internet: www.anwaltsreport.de<br />

Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />

Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />

Postfach 12 35, 82452 Garmisch-Partenkirchen,<br />

Am Brücklesbach 2, 82491 Grainau, Tel.: 0 88 21/9 66-75 55,<br />

Fax: 0 88 21/9 66-94 44, E-Mail: racreutz@aol.com<br />

Verlag: <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH,<br />

Postfach 51 10 26, 50946 Köln<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />

Internet: www.anwalt-suchservice.de<br />

Druck: wiesendanger offset,<br />

Dr.-Schalk-Straße 27, 82418 Murnau,<br />

Tel.: 0 88 41/4 88 75-18, Fax: 0 88 41/4 88 75-12<br />

Bildnachweise: Photocase.com<br />

His Steveness<br />

<strong>Was</strong> am 1. April 1976 als ernst gemeinter Aprilscherz begann, gehört bereits heute zu den<br />

Klassikern der Wirtschaftsgeschichte: Aufstieg, Fall und Wiederaufstieg <strong>von</strong> Steve Jobs und<br />

seinem Apple-Konzern. 10 Jahre nach der Gründung musste Jobs Apple, das zwischenzeitlich<br />

Milliardenumsätze generierte, nach einem Machtkampf im Vorstand verlassen. Er kaufte<br />

Lucasfilm, einen Zeichentrick-Spezialisten, benannte es in Pixar um und verkaufte es dieser<br />

Tage für mehrere Milliarden an Walt Disney. Und als Apple in den 90er Jahren fast pleite war,<br />

kam Jobs zurück und machte die Macs mit einem überragenden Design wieder verkaufsfähig.<br />

2001 stellte er dann das erste MP3-Abspielgerät namens iPod vor, <strong>von</strong> dem Apple in der Folge<br />

40 Millionen Stück weltweit absetzte. Hinzu kommt: Mit dem Musikportal iTunes hat Apple<br />

in kürzester Zeit eine Monopolstellung beim Downloaden <strong>von</strong> Musiktiteln erreicht. Und in diesem<br />

Jahr wartete Jobs gleich mit einem Doppelschlag auf: Zuerst schloss er mit Intel eine<br />

Kooperation, um die Apple-Computer künftig mit den schnelleren Prozessoren ausstatten zu<br />

können. Kurze Zeit später dann verkündete er, dass die trendigen Apple-Computer fortan auch<br />

unter Windows laufen – für eingefleischte Apple-Fans, die ihren Boss ehrfürchtig „His Steveness“<br />

nennen, eine echte Revolution.<br />

<strong>Was</strong> aber können wir <strong>Anwälte</strong> aus dem Apple-Beispiel lernen? Vordergründig sicherlich<br />

soviel, dass zumindest die jüngeren <strong>Anwalt</strong>skolleginnen und -kollegen aufgrund der zunehmenden<br />

Marktenge dazu gezwungen sind, sich neue Produkte auszudenken und damit auch<br />

visionär in die Zukunft zu schauen. Als Anwältin oder <strong>Anwalt</strong> kann heute kaum noch jemand damit<br />

rechnen, ein Leben lang dieselben Dienstleistungen an den Mandanten bringen zu können.<br />

Dabei wird es bei anhaltend starkem Zugang zum <strong>Anwalt</strong>sberuf erforderlich werden, in Nischen<br />

und auch rechtsfremde Felder auszuweichen. Wer hätte im Jahre 2001 damit gerechnet,<br />

dass Steve Jobs mit seinem iPod einen derart großen Erfolg haben würde? Doch die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

hat die Marktpotenziale – auch des Internets – bisher nur ansatzweise erkannt.<br />

Neue Entwicklungschancen wird auch das Rechtsdienstleistungsgesetz bringen. Denn § 59a<br />

Abs. 4 BRAO-E zieht den Kreis möglicher sozietätsfähiger Berufe über das derzeitige Recht<br />

weit hinaus. Sollte das Gesetz so kommen, würde das Berufsbild des klassischen <strong>Anwalt</strong>s<br />

einerseits sicherlich verwässert. Andererseits böte sich dann für mutige <strong>Anwälte</strong> die Chance,<br />

als Teil eines Dienstleistungsteams auch <strong>von</strong> branchenfremden Dienstleistern zu profitieren.<br />

Das wäre dann in der Tat eine Öffnung des Rechtsmarktes. Steve Jobs lässt grüßen!<br />

Satz: Böll & Fischer GbR,<br />

Von-Werner-Straße 8, 53572 Unkel<br />

Tel.: 0 22 24/90 29 74, E-Mail: info@boell-fischer.de<br />

Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />

Tel.: 02-21/93-73-86-01<br />

Gültig ist die Preisliste vom 1.1.2006<br />

ISSN 1433-4453<br />

Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle<br />

Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer.<br />

Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug<br />

im Mitgliedspreis enthalten.<br />

Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />

bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />

wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />

Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />

Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle veröffentlichten<br />

Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />

EDITORIAL<br />

IMPRESSUM<br />

Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen.<br />

Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />

Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen<br />

allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu<br />

verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die einfachen<br />

Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über, jeweils auch<br />

für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />

und die Kombination mit <strong>anderen</strong> Werken oder Teilen daraus.<br />

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch die Befugnis<br />

zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur weiteren<br />

Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />

im Wege fotomechanischer, elektronischer und anderer Verfahren<br />

einschließlich CD-ROM und Online-Diensten. Jede<br />

vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung<br />

bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags.<br />

Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung,<br />

Übersetzung, Mikroverfilmung und Einspeicherung, Verarbeitung<br />

bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder <strong>anderen</strong> elektronischen<br />

Medien und Systemen. Fotokopien dürfen nur für den<br />

persönlichen Gebrauch hergestellt werden.


FAKTEN<br />

Kurzmeldungen<br />

Wechsel an der Spitze<br />

der Rechtsanwaltskammer<br />

Stuttgart<br />

Rechtsanwalt Frank E. R. Diem<br />

ist neuer Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />

Stuttgart und damit<br />

Nachfolger <strong>von</strong> Präsident Peter<br />

Ströbel, der nach 16 Jahren<br />

nicht mehr kandidierte. Während<br />

seiner bisher 12-jährigen Mitgliedschaft<br />

im Kammervorstand hatte<br />

RA Diem, der daneben in der<br />

Bundesrechtsanwaltskammer dem<br />

Ausschuss für Qualitätsmanagement<br />

vorsitzt, zuletzt das Amt des<br />

Vizepräsidenten inne.<br />

Der Erman ist online<br />

Ab sofort ist der renommierte<br />

BGB-Kommentar Erman aus<br />

dem Hause Dr. Otto Schmidt unter<br />

www.legios.de online verfügbar.<br />

Auf dem traditionell hohen Niveau<br />

des Erman kommentieren der<br />

Herausgeber, Prof. Dr. Harm Peter<br />

Westermann, und 42 namhafte<br />

Autoren aus Wissenschaft und<br />

Praxis das BGB und die Nebengesetze<br />

in ihrer aktuellen Fassung.<br />

Gericht kritisiert Attestflut<br />

niedergelassener Ärzte<br />

Nach Auffassung des Kammervorsitzenden<br />

Ulrich Schorn vom<br />

Sozialgericht Dortmund sind niedergelassene<br />

Ärzte zunehmend<br />

bereit, durch Atteste für ihre Patienten<br />

Einfluss auf Sozialgerichtsverfahren<br />

zu nehmen. Hierbei<br />

könnten auch Aspekte der Kundenbindung<br />

eine Rolle spielen. Die behandelnden<br />

Ärzte sollten mehr Zurückhaltung<br />

an den Tag legen und<br />

sich im Zweifel darauf beschränken,<br />

Gesundheitsstörungen und<br />

Behandlungsverläufe mitzuteilen<br />

(Az.: S 34 RJ 282/04).<br />

Notare müssen draußen bleiben<br />

Notare oder auch <strong>Anwalt</strong>snotare<br />

dürfen mit Rechtsanwälten keine<br />

Partnerschaftsgesellschaft gründen.<br />

Das hat das Oberlandesgericht<br />

Stuttgart unter Hinweis auf<br />

die enumerativ als partnerschaftsfähig<br />

aufgeführten Berufe in § 1<br />

Absatz 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaftenklargestellt<br />

(Az.: 8 W 521/05).<br />

anwaltsreport 4 / 2006<br />

ExxonMobil-Experte: Genug Öl vorhanden!<br />

enn es stimmt, was der weltgröß-<br />

Wte Energiekonzern ExxonMobil<br />

(Marken: Esso und Mobil) in seiner<br />

Studie „Öldorado 2006“ schreibt, dann<br />

bräuchten wir uns über Ölknappheit<br />

eigentlich überhaupt keine Sorgen<br />

machen. Vor allem: Der wahnwitzige<br />

Preisanstieg scheint fundamental<br />

überhaupt nicht gerechtfertigt. Zwar<br />

stieg der weltweite Verbrauch um 1,2<br />

Prozent auf 3.838 Millionen Tonnen.<br />

Besonders erfreulich ist aber, dass laut<br />

Studie zugleich die Reserven kräftig<br />

gestiegen sind: Mit 175,4 Milliarden<br />

Tonnen liegt die Menge der sicher<br />

bestätigten Reserven um mehr als 2<br />

Milliarden Tonnen über dem Vorjahreswert,<br />

ein Zuwachs um 1,2 Prozent.<br />

Damit ist dieser Zuwachs 45 mal so<br />

groß wie der Anstieg des Verbrauchs<br />

im Jahr 2005. „Auch die Enkel unserer<br />

Enkel werden noch genug Öl haben“,<br />

zeigte sich der Exxon-Mobil-Experte<br />

Karl-Heinz Schult-Bornemann gegenüber<br />

der Frankfurter Rundschau überzeugt.<br />

Er könne die Spekulationen<br />

Stix-Hackl gegen Sprachprüfung für <strong>Anwälte</strong><br />

n den beiden vor dem EuGH anhän-<br />

Igigen Rechtssachen C-506/04 sowie<br />

C-193/05 hat die Generalanwältin<br />

Stix-Hackl am 11. Mai 2006 ihre<br />

Schlussanträge vorgelegt. Beide Verfahren<br />

befassen sich mit dem Verhältnis<br />

der Niederlassungsrichtlinie<br />

für Rechtsanwälte 98/5/EG zu einer<br />

luxemburgischen Vorschrift, nach der<br />

<strong>Anwälte</strong> aus <strong>anderen</strong> Mitgliedstaaten<br />

nur nach erfolgreicher Absolvierung<br />

einer Sprachprüfung als europäische<br />

<strong>Anwälte</strong> auftreten dürfen. Die Generalanwältin<br />

hält dies für unzulässig.<br />

darüber, dass die Ölreserven nur noch<br />

45 oder 50 Jahre reichten, nicht mehr<br />

hören.<br />

Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass<br />

der <strong>Anwalt</strong> disziplinarrechtlich (entsprechend<br />

3.1.3. der CCBE-Berufsregeln)<br />

gehalten sein kann, ein Mandat<br />

abzulehnen, wenn seine Sprachkenntnisse<br />

nicht ausreichen. Auch die<br />

luxemburgische Bestimmung, dass die<br />

Bescheinigung über die Eintragung bei<br />

der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates<br />

alljährlich vorzulegen ist, sei<br />

mit der Zielsetzung und den Mechanismen<br />

der Niederlassungsrichtlinie<br />

unvereinbar.<br />

Erfolgsquote beim Finanzgericht Köln bei 40 %<br />

ass der Fiskus seinen Bürgern<br />

Dimmer unverhohlener in die<br />

Taschen greift, zeigt unter anderem<br />

auch die Erfolgsstatistik des Finanzgerichts<br />

Köln. Gut 40 % der dort eingereichten<br />

Klagen führen zu einem<br />

Erfolg oder Teilerfolg und damit zu<br />

einer Steuerminderung zugunsten der<br />

Bürger und Unternehmen. Eine vergleichbare<br />

Erfolgsquote ergibt sich in<br />

etwa für die Anträge auf vorläufigen<br />

Rechtsschutz. Von den im Jahr 2005<br />

abgeschlossenen Klageverfahren wur-<br />

den, wie in den Vorjahren, nur etwa<br />

20 % durch Urteil oder Gerichtsbescheid<br />

abgeschlossen. In den übrigen<br />

Verfahren konnte das Gericht den<br />

Rechtsfrieden ohne förmliche Entscheidung<br />

herstellen. Zum Teil nahmen<br />

die Steuerpflichtigen auch ihre<br />

Klagen zurück, nachdem das Finanzamt<br />

den angefochtenen Steuerbescheid<br />

zu deren Gunsten geändert hatte. Von<br />

den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes<br />

wurden ca. 50 % durch eine<br />

streitige Entscheidung erledigt.


DMB-Mietervereine wollen keine Prozesshansel sein<br />

ie Rechtsberater der 330 im Deut-<br />

Dschen Mieterbund (DMB) zusammengeschlossenen<br />

örtlichen Mietervereine<br />

haben im Kalenderjahr 2005<br />

rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen<br />

durchgeführt.<br />

Jede dritte Rechtsberatung drehte<br />

sich um das Thema Betriebs- und Heizkosten.<br />

„Hier machen sich die gestiegenen<br />

Energiepreise und insbesondere<br />

auch die Auseinandersetzungen<br />

um die einseitigen Preiserhöhungen<br />

Gerling bietet Antidiskriminierungs-Rechtsschutz an<br />

ls erste am deutschen Markt führt<br />

Adie Gerling-Konzern Allgemeine<br />

Versicherungs-AG eine Antidiskriminierungs-Rechtsschutzversicherung<br />

in Anlehnung an das Gleichbehandlungs-Gesetz<br />

ein. Die Rechtsschutzversicherungs-Police<br />

der Gerling-Konzern<br />

Allgemeine ist für Unternehmen<br />

bestimmt, die sich gegen Ansprüche<br />

aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz“<br />

(AGG) – besser bekannt<br />

unter dem bisherigen Namen „Antidiskriminierungsgesetz“<br />

– zur Wehr<br />

setzen wollen. Werner Dahnz, Leiter<br />

Rechtsschutz-Industrie bei Gerling und<br />

Entwickler der neuen Antidiskriminierungs-Police:<br />

„Nach Inkrafttreten des<br />

Gesetzes wird es auch in Deutschland<br />

verstärkt zu Inanspruchnahmen <strong>von</strong><br />

Unternehmen kommen. Erfahrungen<br />

aus dem Ausland belegen dies eindeutig.<br />

Mit unserem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz<br />

können sich Unternehmen<br />

qualifiziert gegen derartige<br />

Ansprüche zur Wehr setzen.“ Dahnz<br />

der Gaslieferanten bemerkbar“, erklärte<br />

Dr. Franz-Georg Rips, Direktor<br />

des Deutschen Mieterbundes, bei der<br />

Vorstellung der Rechtsberatungs- und<br />

Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes<br />

für das Kalenderjahr 2005 auf<br />

der Bundesarbeitstagung der Mieterorganisation<br />

in Fulda. Nach den Statistiken<br />

der Mieterorganisation und<br />

der DMB Rechtsschutz-Versicherung<br />

führen etwa 97 Prozent aller Rechtsberatungen<br />

schon außergerichtlich zu<br />

teilt mit, dass die neue Police EU-weit<br />

gilt und so angelegt ist, dass bedingungsgemäß<br />

sämtliche Kosten erstattet<br />

werden, bei denen Unternehmer<br />

FAKTEN<br />

einem Ergebnis. Nur in knapp 3 Prozent<br />

der Fälle müssen letztlich Gerichte<br />

entscheiden. „DMB-Mietervereine<br />

sind keine 'Prozesshansel'.<br />

Die Rechtsberater der Mietervereine<br />

suchen und finden im Interesse der<br />

Mitglieder die außergerichtliche Lösung,<br />

unter Umständen auch den<br />

Kompromiss", erklärte der Mieterbund-Direktor.<br />

Und weiter: „Wir<br />

sind die Streitschlichter in Deutschland<br />

schlechthin.“<br />

E-Mail nicht in der Kanzlei angekommen – Mandant geht leer aus<br />

chickt ein Mandant seinem <strong>Anwalt</strong><br />

Seinen Auftrag zur Berufungseinlegung<br />

per eMail und kommt diese<br />

Nachricht beim <strong>Anwalt</strong> nicht an, kann<br />

dieser nach einer neuen Entscheidung<br />

des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.:<br />

5 U 456/06) den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />

in den vorigen Stand getrost<br />

vergessen. Die Besonderheit des Falles<br />

lag darin, dass sowohl der Mandant als<br />

auch die Sekretärin der Kanzlei eine<br />

eidesstattliche Versicherung abgegeben<br />

hatten. Der Mandant bekundete darin,<br />

die eMail parallel auch an eine zweite auf<br />

ihn lautende E-Mail-Adresse verschickt<br />

zu haben. Dort sei die Nachricht auch<br />

angekommen. Die Sekretärin erklärte<br />

dagegen, dass die eMail jedenfalls nicht<br />

im Kanzleicomputer eingegangen sei.<br />

Dass eine eMail trotz richtiger Adressierung<br />

im Internet völlig verschwinde, sei<br />

zwar theoretisch denkbar, in der Realität<br />

aber wenig wahrscheinlich, meinten<br />

die Nürnberger Richter. Dann bleibe<br />

als Erklärung aber entweder nur ein<br />

Bedienungsfehler des Mandanten oder<br />

Unternehmen können sich gegen Diskriminierungsvorwürfe schützen.<br />

in der Kanzlei übrig. Da dem Gericht<br />

beide Versionen gleichermaßen möglich<br />

schienen und keine der beiden<br />

eidesstattlichen Versicherungen mehr<br />

Glaubhaftigkeit aufwiesen, lehnten die<br />

Richter den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />

kurzerhand ab. Die Gründe für<br />

die Wiedereinsetzung müssten zwar<br />

nicht gewiss, wohl aber überwiegend<br />

wahrscheinlich sein. Hier aber sei ein<br />

möglicher Bedienungsfehler des Mandanten<br />

nicht ganz <strong>von</strong> der Hand zu<br />

weisen, mutmaßte das Gericht.<br />

im Arbeitsalltag wegen möglicher Diskriminierungen<br />

haftbar sein könnten<br />

– egal ob im außergerichtlichen oder<br />

im gerichtlichen Stadium.<br />

4 / 2006 anwaltsreport


THEMA<br />

Wenn Geschäftsmodelle<br />

wie Seifenblasen zerplatzen<br />

Ob Ärzte, Apotheker, Steuerberater oder Architekten – nahezu<br />

sämtliche Freiberufler aus den reglementierten Berufen mussten<br />

in den letzten zehn Jahren gehörig Federn lassen. Nur die Wirtschaftsprüfer<br />

können sich nach überstandener Vertrauenskrise<br />

über gute Geschäfte freuen. Und die Unternehmensberater, bei<br />

denen vor allem die Einzelberater wieder gute Geschäfte machen.<br />

Ausgerechnet die Unternehmensberater, die unter einer ungeschützten<br />

Berufsbezeichnung auf dem Markt agieren! Doch die rund<br />

68.000 Berater bundesweit haben gelernt, sich zu verkaufen –<br />

ohne staatlich festgelegtes Tarifsystem und ohne berufsrechtliche<br />

Restriktionen.<br />

Ü ber<br />

die Freien Berufe ist in letzter<br />

Zeit viel geschrieben worden.<br />

So hat die Wirtschaftswoche<br />

unter dem Titel „Der Druck im Kessel<br />

steigt stetig“ in einem Mehrteiler<br />

die niedergelassenen Ärzte, <strong>Anwälte</strong> &<br />

Co. unter die Lupe genommen. Niederschmetterndes<br />

Ergebnis, das sich<br />

so oder ähnlich in zahlreichen Publikationen<br />

wieder findet: Nachlassen<br />

des Wachstums, vermehrter Zugang<br />

<strong>von</strong> Berufsanfängern, Erosion der<br />

Preise und gestiegene Ansprüche der<br />

Mandanten.<br />

Weitgehend unbeachtet blieb dagegen<br />

eine Studie des renommierten<br />

Instituts für Betriebswirtschaft an der<br />

Universität St. Gallen. Die Professoren<br />

Christoph Lechner und Günter<br />

anwaltsreport 4 / 2006<br />

Müller-Stewens (siehe auch „Nachgefragt“<br />

Seite 9), sowie der Dipl.-Kfm.<br />

Markus Kreutzer und die Dipl.-Verw.<br />

Wiss. Nicola B. Gesing untersuchten<br />

darin die „Herausforderungen an das<br />

Geschäftsmodell der Beratungsindustrie“.<br />

Zu diesem Zweck wurde 2005<br />

eine repräsentative Umfrage bei kleinen,<br />

mittleren und großen Beratungsfirmen<br />

in Deutschland, Österreich<br />

und der Schweiz durchgeführt. Interessanterweise<br />

befanden sich darunter<br />

keine <strong>Anwalt</strong>skanzleien. Doch gerade<br />

dieser Umstand macht die Studie so<br />

interessant. Denn sie gibt dadurch<br />

einen unverfälschten Einblick in die<br />

verschiedenen Geschäftsmodelle anderer<br />

Dienstleister und ihrer Zukunftsfähigkeit.<br />

59 % der Unternehmen, die<br />

an der Studie teilgenommen haben,<br />

kommen schwerpunktmäßig aus der<br />

Managementberatung. Organisationsberatung<br />

betreiben 47 % <strong>von</strong> ihnen,<br />

IT-Beratung 42 % und Strategieberatung<br />

37 %, während aus der Personalberatung<br />

nur 11 % repräsentiert sind.<br />

Als weitere Schwerpunkte nannte ein<br />

Viertel der Berater unter anderem<br />

noch die Arbeitsgebiete Sanierungen<br />

oder auch die Logistik.<br />

Geschäftsmodelle brechen auf<br />

Für die <strong>Anwalt</strong>schaft ist es zunächst<br />

gut zu wissen, dass sich auch andere<br />

Dienstleistungsbranchen mit ähnlichen<br />

Problemen rumschlagen müssen.<br />

Denn auch die derzeit noch gut<br />

verdienenden Berater sehen sich einem<br />

immer härteren Wettbewerb ausgesetzt<br />

und befürchten ein Aufbrechen<br />

ihrer bislang noch relativ homogenen<br />

Geschäftsmodelle, ausgelöst durch nur<br />

wenig steigende Kundenbudgets und<br />

die Etablierung <strong>von</strong> Billiganbietern.<br />

Druck auf Generalisten wächst<br />

70 % der <strong>von</strong> den St. Gallener Professoren<br />

befragten Beratungsunternehmen<br />

sahen es angesichts des<br />

derart verschärften Wettbewerbs als<br />

notwendig an, „sich mit einer deutlich<br />

wahrnehmbaren Differenzierung<br />

zur Konkurrenz zu positionieren und


somit <strong>von</strong> der breiten Masse abzuheben“.<br />

Spezialisierung wird also <strong>von</strong> 70<br />

Prozent der Unternehmen als künftiger<br />

Erfolgsfaktor gesehen. Insofern<br />

befindet sich die <strong>Anwalt</strong>schaft mit<br />

dem fortschreitenden Ausbau der<br />

Fachanwaltschaften auf einem guten<br />

Weg. In der St. Gallener Studie heißt<br />

es wörtlich: „Unterschiede ergeben<br />

sich bei der Betrachtung nach Größe<br />

und der Beratungsgesellschaft. Es sind<br />

vorrangig die kleinen (mit 80 %) und<br />

mittleren (mit 60 %) Beratungsunternehmen,<br />

die sich profitable Nischen<br />

suchen, in denen sie Wissensvorsprünge<br />

aufbauen können und in dieser Entwicklung<br />

eine Chance sehen. Von den<br />

großen Beratungen sehen mehr als 58<br />

% in der Spezialisierung eine zunehmende<br />

Bedrohung“. Der Grund: Die<br />

großen Beratungsunternehmen, das<br />

sieht man hierzulande etwa auch bei<br />

den Großkanzleien, sind breit aufgestellt.<br />

Nimmt das Spezialistentum<br />

weiter zu, laufen sie Gefahr, ihre Beratungstiefe<br />

und damit ihre Glaubwürdigkeit<br />

im Markt zu verlieren.<br />

Nischen werden eng<br />

Viele <strong>Anwalt</strong>skanzleien haben mittlerweile<br />

diese Differenzierungsstrategie<br />

eingeleitet. Die Umsatzzahlen bei den<br />

Fachanwälten zeigen, dass sich dieser<br />

Weg lohnt. Mit der zunehmenden<br />

Zahl an Fachanwaltstiteln, die die Satzungsversammlung<br />

beschließt, steigen<br />

auch die Optionen zur vermehrten<br />

Differenzierung in den Kanzleien stark<br />

an. Ganz gefahrlos ist aber auch diese<br />

Strategie nicht. Die überdurchschnittliche<br />

Rentabilität geht schnell verloren,<br />

wenn sich der Markt in eine andere<br />

Richtung entwickelt. Außerdem<br />

können sich einzelne Marktsegmente<br />

als zu klein erweisen. Diese Marktenge<br />

kann es dann wiederum erforderlich<br />

machen, die Angebotspalette zu<br />

erweitern. Diese Erfahrungen mussten<br />

laut der St. Gallener Studie etwa die<br />

IT-Berater machen. 62 % <strong>von</strong> ihnen<br />

sehen die Notwendigkeit, ihr Angebot<br />

auf das Management-Know-How zu<br />

erweitern, um für ihre Kunden attraktiv<br />

zu bleiben. Und so bieten bereits<br />

40 % der IT-Berater parallel betriebswirtschaftliche<br />

Dienste an.<br />

Klienten werden professioneller<br />

Eindeutig fiel auch die Beurteilung<br />

der befragten Unternehmen hinsichtlich<br />

der Einschätzung unter ihren<br />

Kunden aus. Viele <strong>von</strong> ihnen stehen<br />

selbst unter enormem Veränderungsdruck<br />

und setzen daher ihre Berater<br />

überlegter ein. Außerdem haben sie<br />

durch die zurückliegenden Erfahrungen<br />

gelernt, wie Berater ticken<br />

und können so eher einschätzen, was<br />

sie erwarten können. Diese klareren<br />

Projektvorstellungen führen natürlich<br />

dazu, dass die Anforderungen an die<br />

Effizienz der Beratung immer weiter<br />

steigen.<br />

Allianzen, Branding<br />

und Qualitätssicherung<br />

Zugenommen hat zudem die Bedeutung<br />

strategischer Allianzen. Etwa<br />

43% der befragten Dienstleister befindet<br />

sich bereits in Allianzen oder plant<br />

dies in absehbarer Zeit – vor allem auf<br />

Seiten der kleinen und mittleren Berater.<br />

Um der jeweiligen Dienstleistung<br />

ein individuelles Gesicht zu geben,<br />

wird die Markenbildung <strong>von</strong> 2/3 der<br />

befragten Unternehmen als Erfolgsfaktor<br />

angesehen. Etwa genauso<br />

viele Unternehmen halten in diesem<br />

Zusammenhang auch die Sicherstellung<br />

einheitlicher Qualitätsstandards<br />

für unerlässlich, um Vertrauenskrisen<br />

zu vermeiden. Die Zertifizierung wird<br />

dabei allerdings mehrheitlich abgelehnt.<br />

Beratungsleistungen im Wandel<br />

Auch bei den Dienstleistungsprodukten<br />

zeichnen sich signifikante Verschiebungen<br />

ab. Während Berater früher<br />

in erster Linie als reine Kopfarbeiter<br />

ausschließlich Konzepte erstellten,<br />

erwarten die Kunden heute auch deren<br />

Umsetzung. Entsprechend wird erwartet,<br />

dass sich das Honorar am Projekterfolg<br />

ausrichtet. Das führt zwangsläufig<br />

auch zu Fragen geeigneter Mess- und<br />

Abrechnungsverfahren – ein stets aktuelles<br />

Thema. Dabei zeigt sich immer<br />

deutlicher, dass es einen erheblichen<br />

Unterschied macht, ob man „nur“ die<br />

Kundenzufriedenheit misst, die man<br />

letztlich durch geschickte Fragetechnik<br />

beeinflussen kann, oder ob man die<br />

Wirksamkeit des Beratungseinsatzes<br />

unter die Lupe nimmt. Gerade hier<br />

dürften <strong>Anwälte</strong> gegenüber ihren Mandanten<br />

leicht in Erklärungsnot geraten,<br />

wenn ein Prozess verloren wurde oder<br />

eine Verhandlung schlechter verlaufen<br />

ist als vom Mandanten ursprünglich<br />

erwartet.<br />

Akquisition größte Schwachstelle<br />

Die überwiegende Mehrheit der befragten<br />

Consultants sieht im Übrigen<br />

in der Akquise neuer Klienten ihre<br />

größte Schwachstelle. Der Grund:<br />

THEMA<br />

Lukrative Mandanten sind sich ihrer<br />

Attraktivität bewusst und zeigen sich<br />

entsprechend wählerisch. Keineswegs<br />

passé sind dabei persönliche Kontakte.<br />

Dazu heißt es in der Studie: „Vielmehr<br />

bestätigen 73 %, dass persönliche<br />

Netzwerke nach wie vor einen starken<br />

Einfluss auf die Akquisition <strong>von</strong> Aufträgen<br />

haben. Trotz des Versuchs der<br />

Versachlichung spielen persönliche<br />

Kontakte eine entscheidende Rolle: ja<br />

sie sind sogar meist in der Lage, den<br />

Einfluss kompetitiver Präsentationen<br />

bei der letztendlichen Entscheidung<br />

auszuhebeln“. Probleme bei der<br />

Akquisition neuer Mandate haben<br />

auch die <strong>Anwälte</strong>. Woran das unter<br />

anderem liegt, erläutert Prof. Müller-<br />

Stewens: „Man sieht sich historisch<br />

immer noch in einem Verkäufermarkt:<br />

Der Kunde kommt zu mir, wenn er<br />

mich braucht. Und nicht umgekehrt.<br />

Das erkennt man z.B. daran, dass es<br />

in vielen Kanzleien kein klar umrissenes<br />

Angebot an den Kunden gibt.<br />

Es werden lediglich Rechtsgebiete<br />

vage genannt. Gerne gibt man sich<br />

den Anschein des Allrounders, der<br />

in einer großen Vielzahl <strong>von</strong> Fällen<br />

bestens zum Einsatz kommen kann.<br />

Es fehlt die Strategie, die an die Stelle<br />

eines opportunistischen Geschäftsmodells<br />

treten sollte.“<br />

Einzelberater wachsen<br />

Angesichts all dieser Schwierigkeiten<br />

im Beratergeschäft verblüfft<br />

der antizyklische Aufwärtstrend bei<br />

den Unternehmensberatern schon.<br />

<strong>Was</strong> im <strong>Anwalt</strong>smarkt derzeit nahezu<br />

undenkbar scheint, ist bei ihnen<br />

Realität: Überraschend ist hier vor<br />

allem, dass die höchsten Preissteigerungen<br />

mit fünf Prozent die Einzelberater<br />

und die Beratungsfirmen mit<br />

bis zu einer Million Euro Umsatz<br />

erzielen konnten. Auch die größeren<br />

Marktteilnehmer mit mehr als<br />

fünf Millionen Euro Umsatz weisen<br />

ein Plus <strong>von</strong> 4,3 Prozent auf. Bei den<br />

Beratungsgesellschaften mit einem<br />

Umsatz zwischen einer und fünf Millionen<br />

Umsatz blieb die Honorarhöhe<br />

konstant. Unterschiede in der<br />

Honorarentwicklung gibt es allerdings<br />

innerhalb der einzelnen Beratungssegmente.<br />

Während die Strategieberater<br />

ihre Preisvorstellungen meist<br />

durchsetzen, stehen die Honorare in<br />

Teilen der IT-Beratung unter Druck.<br />

BDU-Präsident Rémi Redley: „Hochwertige<br />

Beratungsleistungen mit individuellen<br />

und komplexen Lösungen<br />

stehen bei den Klienten so gut wie<br />

nie zur Diskussion.“ Hingegen seien<br />

4 / 2006 anwaltsreport


THEMA<br />

Wie den Acker neu bestellen? Berater suchen nach integrierten Lösungen.<br />

zurückliegend IT-Beratungshonorare<br />

bei überwiegend standardisierten<br />

und einfacheren Softwareimplementierungen<br />

oder -programmierungen<br />

eher gesunken.<br />

Erfolgsprämien unbeliebt<br />

Als Bemessungsgrundlage für ein<br />

Tageshonorar <strong>von</strong> durchschnittlich<br />

1.400 Euro ergab die Befragung eine<br />

Bandbreite zwischen acht und zwölf<br />

Stunden. Im Schnitt umfasst das<br />

Tagewerk 8,7 Stunden. 90 Prozent der<br />

Consultingfirmen rechnen die Hotelübernachtungen<br />

und rund 85 Prozent<br />

die Fahrtkosten je nach Aufwand als<br />

Nebenkosten ab. Beim größten Teil<br />

der Befragten (über 90 Prozent) sind<br />

Verpflegung, Porto oder Druckkosten<br />

im Honorar enthalten. Ein Trend zu<br />

Erfolgsprämien, wie immer wieder zu<br />

lesen war, erbrachte die BDU-Studie<br />

dagegen nicht. Die erfolgsabhängige<br />

Projektvergütung besaß augenscheinlich<br />

2005 in den Vertragsvereinbarungen<br />

keinen hohen Stellenwert. In<br />

den Beratungsgesellschaften mit einem<br />

Umsatz zwischen einer und fünf Millionen<br />

Euro wurden 63 Prozent der<br />

Umsätze als Zeithonorar nach Aufwand<br />

abgerechnet und 33 Prozent als<br />

reines Festhonorar. Die restlichen vier<br />

Prozent entfielen auf die Abrechnungsmodalitäten<br />

„Festpreis mit variablem<br />

anwaltsreport 4 / 2006<br />

Bonus“ und „reines Erfolgshonorar“.<br />

Bei den kleineren Marktteilnehmern<br />

kommt die Honoraruntersuchung auf<br />

vergleichbare Werte. Über alle Größenordnungen<br />

der Beratungsfirmen<br />

hinweg ist weiterhin interessant, dass<br />

knapp 40 Prozent angeben, noch nie<br />

auf das Thema Erfolgshonorierung<br />

seitens der Klienten angesprochen<br />

worden zu sein. Das wiederum könnte<br />

auch für die <strong>Anwalt</strong>schaft ein Fingerzeig<br />

sein, sich <strong>von</strong> der derzeitigen<br />

Diskussion um die teilweise Freigabe<br />

der Erfolgshonoare nicht allzu viel<br />

zu erwarten. Zwar spricht sich auch<br />

der BDU nicht grundsätzlich gegen<br />

erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen<br />

in der Unternehmensberatung<br />

aus. Allerdings gelte es, so Redley, vor<br />

Abschluss solcher Beratungsprojekte<br />

eine Reihe <strong>von</strong> Faktoren zu berücksichtigen.<br />

Dazu gehöre beispielsweise,<br />

Messmethoden, Beurteilungskriterien,<br />

Erfolgsbeitrag, Messgrößen und Messzeitpunkte<br />

oder mögliche Zielkonflikte<br />

klar zu definieren.<br />

Fazit<br />

Ähnlich wie die bisherigen Geschäftsmodelle<br />

anderer Berater wird sich auch<br />

die anwaltliche Dienstleistung immer<br />

mehr zersplittern. Nur der gnadenlose<br />

Blick auf die wahren Bedürfnisse der<br />

Mandanten und das schnelle Umsetzen<br />

der daraus gewonnenen Erkenntnisse<br />

in klar strukturierte Dienstleistungsprodukte<br />

bei entsprechender persönlicher<br />

Spezialisierung wird die Zukunftsfähigkeit<br />

der <strong>Anwalt</strong>schaft garantieren.<br />

Durch kluge Allianzen und Netzwerke<br />

mit <strong>anderen</strong> <strong>Anwälte</strong>n und weiteren<br />

Berufsgruppen kann es gelingen, in den<br />

Augen der Mandanten an Attraktivität<br />

zu gewinnen. Ein Expertenverbund hat<br />

zudem den Vorteil, sämtliche Kosten<br />

einschließlich derjenigen für die Markenbildung<br />

unter den Mitgliedern<br />

teilen zu können. Hilfestellungen <strong>von</strong><br />

außen kann die <strong>Anwalt</strong>schaft dabei<br />

nicht erwarten. Der Grund: Makroökonomisch<br />

betrachtet ist Deutschland<br />

das Land der zwei Geschwindigkeiten.<br />

Im Inland stagniert die Industrie. Die<br />

Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen<br />

will nicht anspringen, weil<br />

der Wohlfahrtsstaat immer mehr an<br />

der Steuerschraube dreht und angesichts<br />

der Tatsache, dass 41 Prozent der<br />

Wähler auf irgendeine Art und Weise<br />

soziale Transfergelder vom Staat empfängt,<br />

notwendige Radikalreformen<br />

scheut. Auf internationaler Bühne ist<br />

Deutschland dagegen Export-Weltmeister.<br />

Die positiven Zahlen werden allerdings<br />

in erster Linie durch Produkte<br />

aus dem Automobil- und Maschinenbausektor<br />

getrieben. Beim Export <strong>von</strong><br />

Dienstleistungen hinkt Deutschland<br />

dem Rest der Welt weit hinterher. Bei<br />

Mandanten, die nicht in akuter Not<br />

stecken, bedarf es also extrem guter<br />

Argumente, um sie vom Gang zum<br />

<strong>Anwalt</strong> zu überzeugen. Da<strong>von</strong> ist auch<br />

Prof. Müller-Stewens überzeugt: „Die<br />

Wirtschaft wird sich weiter <strong>von</strong> einer<br />

Industrie- in eine Dienstleistungsgesellschaft<br />

ändern, wo<strong>von</strong> auch die<br />

Berater als Ganzes profitieren werden.<br />

Doch das, was aus Kundensicht eine<br />

hochwertige Dienstleistung ist, wird<br />

sich massiv ändern. Der Kunde wird<br />

in seinem Beratungsbedürfnis deutlich<br />

besser verstanden werden wollen.<br />

Statt einer „Produktanlieferung" wird<br />

eine voll integrierte Dienstleistung<br />

erwartet“.<br />

Linkhinweis:<br />

Institut für Betriebswirtschaft an der<br />

Universität St. Gallen<br />

http://www.ifb.unisg.ch/org/ifb/ifbweb.<br />

nsf/wwwPubhomepage/webhomepageg<br />

er?opendocument


In Deutschland klagt ein hoher Prozentsatz<br />

der <strong>Anwälte</strong> über sinkende<br />

Umsätze. <strong>Was</strong> raten Sie ihnen aus<br />

betriebswirtschaftlicher Sicht?<br />

Müller-Stewens: Sie sollten zunächst<br />

einmal bestehende Potenziale<br />

besser penetrieren, d.h. zum Beispiel<br />

die Verrechtlichung des Alltags<br />

besser nutzen. Außerdem sollten sie<br />

eine Nische aufsuchen, in der man<br />

etwas anders oder besser macht als<br />

die großen Wettbewerber. Des weiteren<br />

sollten sich <strong>Anwälte</strong> mit <strong>anderen</strong><br />

Beratungsdienstleistern zusammentun.<br />

Schließlich ist es auch<br />

hilfreich, bei sich selbst eine zusätzliche<br />

Expertise auszubauen – etwa<br />

als professionelles Beirats- bzw. Aufsichtsratsmitglied.<br />

Hat der Beruf des Einzelanwalts denn<br />

überhaupt eine Zukunft?<br />

Müller-Stewens: Er wird es schwieriger<br />

haben, auch wenn er weiterhin<br />

der Normalfall sein wird. Aber größere<br />

Sozietäten werden nach und<br />

nach mehr Größenvorteile ausspielen.<br />

Auf europäischer Ebene soll der<br />

Rechtsberatermarkt über kurz oder<br />

lang weitestgehend liberalisiert werden.<br />

Reicht der Markt dann für die<br />

Vielzahl der Rechtsberater noch aus<br />

oder müssen sich <strong>Anwälte</strong> überlegen,<br />

zu diversifizieren?<br />

Müller-Stewens: Die Liberalisierung<br />

wird die oben genannten Trends nur<br />

noch verschärfen. Die Reaktionen<br />

darauf müssen die Gleichen sein wie<br />

oben erwähnt. Es wird aber sicher<br />

THEMA<br />

„Viele <strong>Anwälte</strong> sind <strong>von</strong> der inneren Haltung<br />

eines wirklichen Dienstleisters noch meilenweit<br />

weg!“<br />

Nachgefragt bei Dr. Günter Müller-Stewens, Professor am Institut<br />

für Betriebswirtschaft der Uni St. Gallen und Co-Autor der Studie<br />

„Herausforderungen an das Geschäftsmodell der Beratungsindustrie“<br />

einige Zeit dauern, bis die Liberalisierung<br />

spürbar sein wird. Es ist aber<br />

sinnvoll, sich bereits jetzt bzgl. der<br />

möglichen Reaktionsoptionen darauf<br />

vorzubereiten.<br />

In welche fremden Beratermärkte<br />

könnten <strong>Anwälte</strong> denn ausweichen?<br />

Müller-Stewens: <strong>Anwälte</strong> könnten<br />

mit in Unternehmensberatungen<br />

einsteigen, in denen auch Juristen<br />

mit Spezialkenntnissen gesucht werden.<br />

Wenn die Kanzleien grenznahe<br />

Standorte haben, können sie zudem<br />

grenzüberschreitend kooperieren.<br />

Von welchen Branchen/Dienstleistern<br />

könnten <strong>Anwälte</strong> lernen und<br />

Innovationen übernehmen?<br />

Müller-Stewens: Von den weniger<br />

geschützten Beratungsdienstleistern<br />

wie den Unternehmensberatungen.<br />

Dort gibt es viel mehr Spielarten der<br />

Spezialisierung und strategischen<br />

Positionierung.<br />

<strong>Anwälte</strong> gelten bei den Mandanten<br />

als zu teuer. Wie lässt sich diese Vorstellung<br />

rückgängig machen bzw.<br />

relativieren?<br />

Müller-Stewens: Da anwaltliche<br />

Grunddienstleistungen (speziell in<br />

arbeitsteiligen Strukturen) deutlich<br />

standardisierbarer sind als es die meisten<br />

<strong>Anwälte</strong> glauben, wird ein zunehmender<br />

Preisdruck auf Dauer unausweichlich<br />

sein. Dies ist auch gesund<br />

für die Branche (wie für jede andere<br />

Branche), da es deutlicher den Spreu<br />

vom Weizen trennt. Der Einzelanwalt<br />

muss sich noch deutlicher fragen,<br />

worin sein Mehrwert liegt, das<br />

ein Premium beim Kunden rechtfertigen<br />

soll.<br />

Wie lässt sich die Bereitschaft in der<br />

Bevölkerung steigern, einen <strong>Anwalt</strong><br />

prophylaktisch zu beauftragen?<br />

Müller-Stewens: Das lässt sich über<br />

eine bessere Standardisierung und<br />

Modularisierung des Angebots erreichen.<br />

Wie das geht, machen zum<br />

Beispiel Versicherungen oder auch<br />

Banken vor. Hier geht es doch vor<br />

allem darum, mit Standarddienstleistungen<br />

(z.B. einer Reiseversicherung)<br />

professionell Standardbedürfnisse<br />

zu günstigen Preisen<br />

abzudecken.<br />

Viele Kanzleien führen regelmäßige<br />

Mandantenzufriedenheitstests durch.<br />

Müssten Sie nicht viel stärker die hoffentlich<br />

messbaren Ergebnisse ihrer<br />

Beratungsleistungen abfragen?<br />

Müller-Stewens: Hier gilt das Gleiche<br />

wie für alle Dienstleister: Wer<br />

die Bedürfnisse seiner Kunden besser<br />

kennt und die richtigen Schlüsse<br />

daraus zieht, hat die Nase vorne.<br />

Doch viele <strong>Anwälte</strong> sind <strong>von</strong> der inneren<br />

Haltung und vom Organisationsgrad<br />

eines wirklichen Dienstleisters<br />

noch meilenweit entfernt,<br />

d.h. für zunehmenden Wettbewerb<br />

schlecht gerüstet. Es geht hier generell<br />

um eine professionelle Ausgestaltung<br />

der Kundenbeziehung.<br />

4 / 2006 anwaltsreport


10 anwaltsreport 4 / 2006<br />

REcHTSScHuTzVERSIcHERER<br />

Verhaltener Optimismus<br />

bei den Rechtsschutzversicherern<br />

D ie<br />

alljährliche Berichtssaison der<br />

führenden deutschen Rechtsschutzversicherer<br />

ist traditionell<br />

auf das 2. Quartal eines jeden Jahres<br />

terminiert. So haben gerade die D.A.S.,<br />

München, und die ARAG, Düsseldorf,<br />

ihre Geschäftszahlen für das abgelaufene<br />

Jahr veröffentlicht und auch schon<br />

einen Ausblick auf dieses Jahr gewagt.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen,<br />

dass die Rechtsschutzversicherer<br />

langsam wieder Tritt fassen. Denn zum<br />

einen laufen die Anlagegeschäfte an<br />

den Kapitalmärkten wieder prächtig.<br />

Zudem wächst das Auslandsgeschäft<br />

der Assekuranzen weiter. Aber auch<br />

die Rückstellungen für die höheren<br />

<strong>Anwalt</strong>svergütungen seit 2004 sind mittlerweile<br />

verdaut. Und das Neugeschäft<br />

2006 scheint zu brummen: Zumindest<br />

die D.A.S. meldet 30 Prozent Zuwachs<br />

gegenüber dem Vorjahr. Das freut natürlich<br />

auch die <strong>Anwälte</strong>!<br />

D.A.S. erneut mit hohem Gewinn<br />

Die D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz<br />

Versicherungs-AG, die zur ERGO Versicherungsgruppe<br />

gehört und Europas<br />

Nr. 1 im Rechtsschutz ist, blickt auf<br />

ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2005<br />

zurück, in dem die Gewinne kräftig<br />

gesteigert werden konnten. Die gebuchten<br />

Beiträge beliefen sich, inklusive der<br />

mehrheitlich zur Gruppe gehörenden<br />

Hamburg-Mannheimer Rechtsschutzversicherungs-AG,<br />

auf 1.162 (1.156)<br />

Mio. €. Darin sind die Auslandsgesellschaften,<br />

in denen nur Rechtsschutz-<br />

geschäft betrieben wird, mit 465 (455)<br />

Mio. € enthalten. Im Herbst dieses Jahres<br />

wird die D.A.S. Rechtsschutz zudem<br />

eine Produktoffensive starten. Dadurch<br />

soll das starke Neugeschäft im Inland<br />

weitere positive Impulse erhalten. Die<br />

D.A.S. Rechtsschutz konnte im Jahr<br />

2005 ihre Brutto-Beitragseinnahmen<br />

im selbst abgeschlossenen Geschäft um<br />

0,3 % auf 384,1 (383,0) Mio. € steigern.<br />

Wegen der hohen Schadensbelastung<br />

lag die Combined Ratio allerdings<br />

brutto bei 103,3 (97,1) %. Das Kapitalanlageergebnis<br />

lag bei 59,6 (59,7) Mio.<br />

€. Insgesamt konnte damit der hohe<br />

Gewinn vom Vorjahr um fast 11 % auf<br />

43,6 (39,3) Mio. € gesteigert werden.<br />

Telefonrat als Solo-Produkt<br />

Die telefonische Rechtsberatung wird<br />

ab Herbst als neues Einzelprodukt<br />

auf den Markt gebracht. Die D.A.S.<br />

Rechtsauskunft umfasst telefonische<br />

Erstberatung in allen Angelegenheiten<br />

im privaten und nichtselbstständigen<br />

beruflichen Bereich – ohne Einschränkung<br />

auf bestimmte Rechtsgebiete.<br />

„<strong>Was</strong> dieses Produkt so interessant<br />

macht, ist seine Einfachheit“, betont<br />

Rainer Tögel, Rechtsschutzvorstand<br />

der D.A.S. „Keine Beschränkung,<br />

keine Ausschlüsse, nur eines ist Voraussetzung:<br />

Es muss sich um deutsches<br />

Recht handeln." Der Solo-Rechtsschutz<br />

soll bereits für 5 Euro pro Monat zu<br />

haben sein. Daneben plant die D.A.S.<br />

neue Rechtsschutz-Bausteine für die<br />

verschiedensten Bevölkerungsgruppen<br />

– so zum Beispiel eine spezielle Rechtsschutzversicherung<br />

für Studenten und<br />

ein Spezialprodukt für Senioren.<br />

ARAG-Konzern verdoppelt<br />

Ergebnis vor Steuern<br />

Auch der Düsseldorfer ARAG-Konzern<br />

blickt auf ein sehr erfolgreich und dynamisch<br />

verlaufenes Geschäftsjahr 2005<br />

zurück. Der positive Ergebnistrend<br />

des Vorjahres konnte deutlich ausgebaut<br />

werden. Das Ergebnis vor Steuern<br />

wurde mehr als verdoppelt und stieg<br />

deutlich <strong>von</strong> 27,9 Millionen € auf 61,2<br />

Millionen €. Die Prämieneinnahmen<br />

der Versicherungsgesellschaften legten<br />

um 1,4 Prozent <strong>von</strong> 1,29 Milliarden €<br />

auf 1,30 Milliarden € zu. Fast die Hälfte<br />

der Prämieneinnahmen entstammten<br />

dem Rechtsschutzgeschäft. Dieses Segment<br />

wuchs deutlicher als im Vorjahr<br />

und buchte ein Prämienplus <strong>von</strong> 3,9<br />

Prozent auf 641,6 Millionen € (Vorjahr<br />

617,5 Millionen). Außerhalb Deutschlands<br />

erzielte die ARAG das stärkste<br />

Wachstum seit vier Jahren. Die Einnahmen<br />

des internationalen Rechtsschutzgeschäftes<br />

legten um 9,5 Prozent <strong>von</strong><br />

278,9 Millionen € auf 305,2 Millionen<br />

€ zu. Die ARAG wird im Inland im<br />

Unterschied zur D.A.S. kein gesondertes<br />

Solo-Produkt für die außergerichtliche<br />

telefonische Beratung auflegen. Der<br />

Rechtsschutzversicherer hat allerdings<br />

bereits seit einem Jahr einen so genannten<br />

Rechts-Navigator als Zusatzservice<br />

bei Neuverträgen eingeführt. Versicherte<br />

Kunden erhalten damit kostenfreien<br />

Rechtsrat über eine externe Hotline und<br />

können sich zusätzlich via Internet über<br />

rechtliche Fragestellungen informieren.<br />

Forcieren will die ARAG vor allem ihr<br />

nationales Vertriebsnetz. Zudem wird<br />

sie sich erstmals in England im Rechtsschutzgeschäft<br />

engagieren.<br />

Fazit<br />

Dank des guten Auslandsgeschäfts und<br />

satter Gewinne bei den Kapitalanlagen<br />

konnten die Rechtsschutzversicherer<br />

ihre Ertragskraft erheblich steigern.<br />

Unverkennbar ist aber auch, dass das<br />

Inlandsgeschäft 2005 eher stotterte.<br />

Geschuldet ist dies sowohl einem weitgehend<br />

gesättigten Markt wie aber auch<br />

sehr hohen Schadensquoten. Ob neue<br />

Produkte und Services in 2006 daran<br />

etwas im positiven Sinn ändern werden,<br />

bleibt abzuwarten. Denn mit einer<br />

Solo-Rechtsschutzpolice <strong>von</strong> 5 Euro pro<br />

Monat, die ausschließlich den außergerichtlichen<br />

Bereich abdeckt, kommen<br />

die Mandanten nicht allzu weit. Und<br />

dass die so geköderten Kunden später<br />

auf eine Vollrechtsschutzpolice wechseln,<br />

ist angesichts der nach wie vor<br />

labilen wirtschaftlichen Gesamtlage eher<br />

unwahrscheinlich. Klar ist aber auch:<br />

eine derart enge Kalkulation wirkt sich<br />

zwangsläufig negativ auf die Bilanzen<br />

aus. Die Geschäftsstrategien der Rechtsschutzversicherer<br />

sind insoweit schwer<br />

zu durchschauen.


Wenn Finanzbeamte das Fahrtenbuch<br />

auseinander nehmen<br />

Z ahlreiche<br />

Urteile und Verwaltungsanweisungen<br />

der Finanzbehörden<br />

aus der letzten Zeit legen<br />

Zeugnis da<strong>von</strong> ab, dass die lieben<br />

Finanzbeamten vermehrt in den Fahrtenbüchern<br />

der Steuerpflichtigen herumschnüffeln.<br />

Da<strong>von</strong> betroffen sind<br />

vor allem auch Freiberufler, die zwecks<br />

Steuerersparnis und Vermeidung der<br />

1-Prozent-Regelung den beruflichen<br />

und privaten Anteil ihrer Fahrten fein<br />

säuberlich aufschreiben. Das kann<br />

sich angesichts der inflationären Verteuerung<br />

<strong>von</strong> Neufahrzeugen durchaus<br />

lohnen.<br />

Manipulationsfreie und zeitnahe<br />

Einträge erwünscht<br />

Doch offenbar sind sie dabei in den<br />

Augen des Fiskus – und leider auch<br />

der Finanzgerichte – oft nicht penibel<br />

genug. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs<br />

muss das Fahrtenbuch<br />

zeitnah geführt werden. Außerdem<br />

darf es zu einem späteren Zeitpunkt<br />

nicht mehr abänderbar sein. Aus diesem<br />

Grunde hat der BFH im Streitfall<br />

einem Fahrtenbuch die steuerliche<br />

Anerkennung versagt, das erst im<br />

Nachhinein anhand <strong>von</strong> losen Notizzetteln<br />

erstellt worden war (Az.: VI R<br />

27/05).<br />

In einem weiteren Verfahren war<br />

streitig, ob der Ausdruck einer mit<br />

Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms<br />

(im Streitfall: MS Excel) erzeugten<br />

Computerdatei den Anforderungen<br />

an ein ordnungsgemäßes<br />

Fahrtenbuch genügen kann. Der BFH<br />

hat diese Frage (Az.: VI R 64/04) für<br />

den Fall verneint, dass an dem bereits<br />

eingegebenen Datenbestand auf<br />

Grund der Funktionsweise der Software<br />

nachträgliche Veränderungen<br />

vorgenommen werden können, ohne<br />

dass deren Reichweite in der Datei<br />

selbst dokumentiert und offen gelegt<br />

wird.<br />

Nach dieser Rechtsprechung muss<br />

ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />

zu den beruflichen Reisen Angaben<br />

zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten<br />

Kunden oder Geschäftspartner<br />

und zu dem bei Abschluss<br />

der Fahrt erreichten Gesamtkilometer-<br />

Das Führen eines Fahrtenbuch ist alles andere als super!<br />

stand des Fahrzeugs enthalten. Diese<br />

Angaben müssen sich grundsätzlich<br />

aus dem Fahrtenbuch selbst ergeben.<br />

Kleine Mängel schadlos<br />

Dass die Finanzbeamten andererseits<br />

aber bei der Begutachtung der Fahrtenbücher<br />

auch die Kirche im Dorf lassen<br />

sollten, hat jüngst das Finanzgericht<br />

Köln angemahnt (Az.: 10 K 4600/04).<br />

Der Fall zeigt aber auch exemplarisch,<br />

wie rabiat und fanatisch die Finanzbeamten<br />

auf der Suche nach Steuergeldern<br />

zu Felde ziehen. Das Finanzamt<br />

hatte bei der Überprüfung des corpus<br />

delictis festgestellt, dass in einem Jahr<br />

lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet<br />

worden war. In einem <strong>anderen</strong><br />

Jahr stimmten die Kilometerangaben<br />

im Fahrtenbuch mit den Angaben in<br />

den Werkstattrechnungen nicht überein.<br />

Statt die Sache wegen Geringfügigkeit<br />

getrost zu vergessen, erkannte<br />

das Finanzamt die Fahrtenbücher<br />

jeweils nicht an und nahm in den<br />

Streitjahren eine Besteuerung nach<br />

der sog. 1%-Regelung vor. Zum Glück<br />

lasen die Finanzrichter aus der Domstadt<br />

den Finanzbeamten die Leviten.<br />

Ein Fahrtenbuch sei erst dann nicht<br />

anzuerkennen, wenn es mehrere ins<br />

Gewicht fallende Mängel aufweist.<br />

1%-Regel gilt für das<br />

gesamte Jahr<br />

STEuERn<br />

Darüber hinaus enthält das Urteil<br />

weitere Aussagen zur Dienstwagenbesteuerung.<br />

Danach kann auch eine<br />

ausschließlich berufliche Nutzung<br />

regelmäßig nur durch ein ordnungsgemäßes<br />

Fahrtenbuch nachgewiesen<br />

werden. Ist ein Fahrtenbuch nicht<br />

ordnungsgemäß geführt, so kommt<br />

die 1%-Regelung für das gesamte<br />

Jahr zur Anwendung. Die <strong>von</strong> dem<br />

Steuerpflichtigen in dem Kölner Verfahren<br />

begehrte Einschränkung auf<br />

die Monate, in denen das Fahrtenbuch<br />

fehlerhaft war, lehnte der Senat<br />

ab. Er hat allerdings gegen das Urteil<br />

wegen grundsätzlicher Bedeutung die<br />

Revision beim Bundesfinanzhof in<br />

München zugelassen.<br />

Aktenzeichen:<br />

Urteile des Bundesfinanzhofs<br />

– vom 9.11.2005 VI R 27/05,<br />

– vom 16.11.2005 VI R 64/04 und<br />

– vom 16.3.2006 VI R 87/04<br />

Urteil des Finanzgerichts Köln<br />

– vom 27.4.2006, 10 K 4600/04<br />

4 / 2006 anwaltsreport<br />

11


ASS INTERN<br />

Mediationslehrgänge im Herbst:<br />

Sonderkonditionen für ASS-Teilnehmer<br />

Die gütliche Einigung mit Hilfe der<br />

Mediation gewinnt in vielen Rechtsgebieten<br />

immer mehr an Bedeutung.<br />

Deshalb stellt diese Art der Konfliktlösung<br />

auch für die <strong>Anwalt</strong>schaft ein<br />

interessantes Tätigkeitsfeld dar. Im<br />

September und Oktober bietet die<br />

Centrale für Mediation zwei zertifizierte<br />

Lehrgänge in den Bereichen<br />

Mediation und Wirtschaftsmediation<br />

an. ASS-Mitglieder profitieren <strong>von</strong><br />

ermäßigten Teilnahmegebühren.<br />

Intensiv-Ausbildung zum/zur<br />

Meditor/in CfM<br />

Die zertifizierte praxisorientierte<br />

Intensiv-Ausbildung zum/zur Mediator/in<br />

CfM startet am 21. September<br />

in Potsdam. Sie richtet sich an<br />

Rechtsanwälte/innen ohne Mediationsausbildung<br />

und vermittelt ihnen<br />

grundlegende Kompetenzen in den<br />

Bereichen Verhandlung und Vermittlung.<br />

Nach Abschluss der 90 Zeitstunden<br />

umfassenden Intensivausbildung<br />

sowie der Vorlage einer schriftlichen<br />

Rechtsanwälte haben künftig mehr<br />

Möglichkeiten, im Internet <strong>von</strong> Rechtsuchenden<br />

gefunden zu werden. Zwei<br />

erfolgreiche und bei den am häufigsten<br />

genutzten Internet-Suchmaschinen<br />

sehr gut gelistete Suchdienste, der<br />

<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> und anwalt24.de,<br />

bieten ihre Dienstleistungen ab September<br />

auch im Rahmen eines Kombiproduktes<br />

an. Teilnehmer profitieren<br />

bei der Inanspruchnahme beider<br />

Dienste <strong>von</strong> interessanten Preisvorteilen.<br />

Das Angebot umfasst den Eintrag<br />

in die Internet-Datenbank des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

und den Premium-<br />

Eintrag bei anwalt24.de. Bei diesem<br />

handelt es sich um das <strong>Anwalt</strong>24-<br />

Produkt mit dem stärksten Vermarktungseffekt:<br />

Der Eintrag steht in der<br />

Liste der Suchergebnisse vor allen <strong>anderen</strong><br />

Eintragsarten. Er wird farblich<br />

hervorgehoben und auf Wunsch mit<br />

dem Kanzleischriftzug oder einem<br />

12 anwaltsreport 4 / 2006<br />

Dokumentation <strong>von</strong> zwei Praxisfällen<br />

erhalten die Teilnehmer das Zertifikat<br />

„Mediator/in CfM“.<br />

Seminartermine und -dauer:<br />

Block A: 21. - 23.09.2006,<br />

Block B: 19. - 21.10.2006,<br />

Block C: 23. - 25.11.2006,<br />

Block D: 19. - 21.01.2007<br />

Teilnahmegebühr:<br />

Regulär: 3.890,– € zzgl. MwSt.; für<br />

ASS-Mitglieder und CfM-Mitglieder:<br />

3.490,– € zzgl. MwSt.<br />

Spezialisierung<br />

„Wirtschaftsmediator/in CfM“<br />

Am 12. Oktober beginnt in Köln die<br />

Fortbildung „Wirtschaftsmediator/in<br />

CfM“. Das Aufbaumodul richtet sich<br />

an Personen, die bereits über einschlägige<br />

Vorkenntnisse verfügen, und<br />

setzt den Nachweis einer mindestens<br />

90-stündigen Mediationsausbildung<br />

voraus.<br />

Das Wirtschaftsmodul besteht aus<br />

zwei Ausbildungsblöcken: Block A<br />

Günstiges Kombiangebot:<br />

Teilnahme bei <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> und anwalt24.de<br />

Logo ergänzt. Außerdem bietet der<br />

Premium-Eintrag die Möglichkeit,<br />

das eigene Kanzleiprofil selbst zu bearbeiten<br />

und ihm durch die Hinterlegung<br />

<strong>von</strong> Fotos oder eigenen Fachartikeln<br />

Kontur zu geben, um exakt<br />

die gewünschte Zielgruppe unter den<br />

Rechtsuchenden zu erreichen.<br />

Gestaffelt nach der Eintragungsart<br />

gewähren der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />

und anwalt24.de erhebliche Nachlässe<br />

auf den Preis, der ohne Nutzung<br />

des Kombiangebotes für die Teilnahme<br />

an beiden Diensten zu zahlen<br />

wäre. Die Möglichkeit zur selbständigen<br />

Teilnahme an nur einem Dienst<br />

bleibt selbstverständlich auch in Zukunft<br />

erhalten.<br />

Der Aufnahmeantrag zur Teilnahme<br />

am Kombiangebot steht ab Ende<br />

August auf den Internetportalen <strong>von</strong><br />

<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> und anwalt24.<br />

de zum Herunterladen bereit. Die<br />

Nutzung des Kombiangebots ist ab<br />

befasst sich mit Mediation innerhalb<br />

<strong>von</strong> Unternehmen und Organisationen.<br />

Block B widmet sich der Mediation<br />

zwischen Unternehmen und<br />

Konfliktmanagementsystemen. Nach<br />

Abschluss der Blöcke A und B sowie<br />

dem Nachweis der Praxiserfahrung<br />

durch zwei dokumentierte Mediationsfälle<br />

erhalten die Teilnehmer/innen<br />

das Zertifikat „Wirtschaftsmediator/in<br />

CfM“.<br />

Seminartermine und -dauer:<br />

Block A: 12.-14. Okt. 2006,<br />

Block B: 26.-28. Okt. 2006 (2 Blöcke<br />

à 3 Tage, insgesamt 40 Stunden)<br />

Teilnahmegebühr:<br />

Regulär: 2.580,– € zzgl. MwSt.; für<br />

ASS-Mitglieder und CfM-Mitglieder:<br />

2.280,– € zzgl. MwSt.<br />

Die ausführlichen Ausbildungsprogramme<br />

finden Sie im Internet unter<br />

www.centrale-fuer-mediation.de. Informationsmaterial<br />

können Sie auch über<br />

die E-Mail-Adresse cfm@mediate.de<br />

anfordern.<br />

dem ersten September 2006 möglich.<br />

Auskünfte erteilt die Kundenbetreuung<br />

des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong>, Herr<br />

Markus Janotta, Tel.: 0221/93738-<br />

615 und Frau Anne Polifke, Tel.<br />

0221/93738-630. Fragen zur Teilnahme<br />

bei <strong>Anwalt</strong>24 beantwortet die dortige<br />

Kundenbetreuung unter Tel.<br />

02533/9300740.


zunächst durch die Existenz spezieller,<br />

auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht<br />

zugeschnittener Erklärungen<br />

der Arbeitnehmer des externen Anbieters<br />

begegnen.<br />

Insbesondere im Hinblick auf die<br />

Regelung des § 2 Abs.4 BORA, nach<br />

der die bei der anwaltlichen Tätigkeit<br />

mitwirkenden Personen nicht<br />

nur ausdrücklich zur Verschwiegenheit<br />

zu verpflichten, sondern auch<br />

dazu anzuhalten sind, sollte sich der<br />

<strong>Anwalt</strong> über zweierlei vergewissern:<br />

Die Existenz derartiger Erklärungen<br />

und eine ständige rechtliche Betreuung<br />

des Dienstanbieters durch einen<br />

Kollegen. Unter diesen Voraussetzungen<br />

ist gewährleistet, dass sich die<br />

Mitarbeiter des externen Anbieters -<br />

wie in einer Kanzlei - ohne größere<br />

Schwierigkeiten fachlichen Rat zu berufsrechtlichen<br />

Fragestellungen einholen<br />

können. Aufgrund der somit<br />

gesicherten Einhaltung einer umfassenden<br />

Verschwiegenheitspflicht kann<br />

sich auch kein Fall widerstreitender<br />

ASS KOOPERATIONEN<br />

<strong>Anwalt</strong>ssekretariat – Outsourcing<br />

aus Sicht des anwaltlichen Berufsrechts<br />

Externes <strong>Anwalt</strong>ssekretariat<br />

in der Praxis<br />

Die Auslagerung der nicht zu den<br />

Kernleistungen einer Kanzlei gehörenden<br />

Sekretariatsaufgaben erfreut<br />

sich in der Praxis zunehmender<br />

Beliebtheit. Die Gründe dafür liegen<br />

auf der Hand: Das externe Sekretariat<br />

bietet eine vergleichsweise kostengünstige<br />

Alternative der administrativen<br />

Aufgabenerledigung und kann nicht<br />

zuletzt mit einer schnellen Verfügbarkeit<br />

aufwarten. Gerade für Berufsanfänger<br />

und „Aussteiger“ aus einer<br />

Sozietät besteht somit die Möglichkeit,<br />

sich umgehend ihrer eigentlichen<br />

existenzsichernden Arbeit zu widmen.<br />

Darüber hinaus wirkt sich eine mittlerweile<br />

angebotene rund um die Uhr<br />

Erreichbarkeit des Sekretariats vertrauensbildend<br />

auf das Mandantenverhältnis<br />

aus und wird zur Erzielung eines<br />

Wettbewerbvorteils zunehmend auch<br />

als Ergänzung zum eigenen Kanzleipersonal<br />

eingesetzt.<br />

<strong>Anwalt</strong>liches Berufsrecht<br />

Bei allen Vorzügen, die eine externe<br />

Sekretariatsdienstleistung für den täglichen<br />

Kanzleibetrieb hat, stellt sich<br />

die Frage nach ihrer Vereinbarkeit<br />

mit dem Berufsrecht. Verschiedentlich<br />

geäußerte Bedenken gegen die<br />

Auslagerung kanzleiinterner Sekretariatsaufgaben<br />

sorgten dabei in der<br />

Vergangenheit immer wieder für Verunsicherung.<br />

Im Rahmen dieser Diskussion<br />

bildeten vor allem die anwaltliche<br />

Verschwiegenheitspflicht nach §<br />

43a Abs.2 BRAO und § 2 BORA, das<br />

Verbot der Vertretung widerstreitender<br />

Interessen nach § 43a Abs.4 BRAO<br />

sowie das Verbot der beruflichen<br />

Zusammenarbeit mit nicht sozietätsfähigen<br />

Personen i.S.d. § 59a BRAO die<br />

Argumente für eine Unvereinbarkeit<br />

mit dem Berufsrecht.<br />

Berufsrechtliche<br />

Anforderungen<br />

Den Bedenken gegen eine Verletzung<br />

der Verschwiegenheitspflicht lässt sich<br />

www.anwaltssekretariat.de<br />

Interessen durch das Tätigwerden des<br />

externen Anbieters für eine Kanzlei<br />

der Gegenseite ergeben.<br />

Im Hinblick auf eine untersagte<br />

Zusammenarbeit mit nicht sozietätsfähigen<br />

Personen im Sinne des § 59a<br />

BRAO ist es darüber hinaus erforderlich,<br />

dass die Mitarbeiter des <strong>Anwalt</strong>ssekretariats<br />

ihre Aufgaben räumlich<br />

getrennt <strong>von</strong> denjenigen erbringen,<br />

die ggf. eine zusätzliche Betreuung<br />

<strong>von</strong> nicht sozietätsfähigen Kunden<br />

vornehmen.<br />

Fazit<br />

Bei Einhaltung gewisser Mindeststandards<br />

lassen sich vereinzelt vorgebrachte<br />

Bedenken gegen die Inanspruchnahme<br />

eines externen <strong>Anwalt</strong>ssekretariats<br />

auflösen. Zwingend erforderlich<br />

ist jedoch, dass es sich dabei<br />

um ein direkt an die berufsrechtlichen<br />

Anforderungen angepasstes Produkt<br />

handelt. Die Umsetzung dürfte einzelnen<br />

Anbietern bereits gelungen sein.<br />

4 / 2006 anwaltsreport<br />

13


ERufSREcHT<br />

Monopolkommission sägt<br />

am Fundament der Freiberufler<br />

D ie<br />

Monopolkommission hat dem<br />

Bundesminister für Wirtschaft<br />

und Technologie kürzlich ihr<br />

Sechzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten)<br />

gemäß § 44 Abs. 1<br />

des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) überreicht. Das<br />

Gutachten trägt den Titel „Mehr Wettbewerb<br />

auch im Dienstleistungssektor!“<br />

Dienstleistungsbranchen seien<br />

nach wie vor durch erhebliches Wachs-<br />

tum und noch größere Potenziale ge-<br />

kennzeichnet. Demgemäß empfiehlt<br />

die Monopolkommission der staatlichen<br />

Wirtschaftspolitik, in diesen<br />

Bereichen mehr Wettbewerb zu ermöglichen.<br />

Vorschläge zum Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

Bezogen auf die Rechtsanwälte hält es<br />

die Monopolkommission zwar weiterhin<br />

für angemessen, den Zugang zur<br />

außergerichtlichen Rechtsberatung<br />

vom Nachweis einer entsprechenden<br />

Qualifikation abhängig zu machen.<br />

Jedoch sollte sich diese Zugangsbeschränkung<br />

auf den Kernbereich der<br />

Rechtsberatung und Rechtsbesorgung<br />

beziehen. Der Gesetzgeber sollte deshalb<br />

u.a. beim neuen RechtsdienstleistungsgesetzDiplom-Wirtschaftsjuristen<br />

sowie Juristen mit erstem<br />

Staatsexamen (erster Prüfung) zur<br />

außergerichtlichen Rechtsberatung<br />

zulassen.<br />

Vergütungsrecht nur noch<br />

Referenztarif?<br />

Im Bereich der anwaltlichen Gebührenregelungen<br />

spricht sich die Monopolkommission<br />

für eine Aufhebung<br />

des Gebührenunterschreitungsverbotes<br />

auch im gerichtlichen Bereich aus.<br />

Jedoch sollte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

weiterhin als Referenztarif<br />

aufrechterhalten werden, der gilt,<br />

wenn nichts anderes vereinbart<br />

wird. Die zur Begründung des Gebührenunterschreitungsverbotes<br />

genann-<br />

ten Argumente können die Monopolkommission<br />

nicht überzeugen. Denn<br />

das Gebührenunterschreitungsverbot<br />

sei für die Sicherung der freien<br />

1 anwaltsreport 4 / 2006<br />

<strong>Anwalt</strong>swahl, die Herstellung <strong>von</strong><br />

Kostentransparenz, die Ermöglichung<br />

einer Rechtschutzversicherung, der<br />

Prozesskosten- und der Beratungshilfe<br />

weder geeignet noch erforderlich;<br />

dazu reiche es aus, dass die Gebührenordnung<br />

als Referenztarif gilt bzw.<br />

spezielle Gebührentatbestände für<br />

Prozesskosten- und Beratungshilfefälle<br />

vorhanden sind. Außerdem ist nach<br />

Ansicht der Kommission zweifelhaft,<br />

in welchem Umfang tatsächlich eine<br />

relevante Quersubventionierung zwischen<br />

mehr und weniger lukrativen<br />

Mandaten stattfindet.<br />

Freigabe des Erfolgshonorars<br />

Die Monopolkommission spricht sich<br />

auch für die Zulassung <strong>von</strong> anwaltlichen<br />

Erfolgshonoraren aus – und das<br />

unter Einschluss der quota litis, bei der<br />

das anwaltliche Honorar aus einem Teil<br />

des erstrittenen Betrags besteht. Für<br />

die Zulassung <strong>von</strong> Erfolgshonoraren<br />

spreche, dass es für den Rechtsanwalt<br />

Ansporn für besondere Anstrengungen<br />

sein könne und beim Kläger das<br />

Prozesskostenrisiko senke. Zwar gebe<br />

es jetzt schon die Möglichkeit einer<br />

Prozessfinanzierung durch einen Dritten.<br />

Die Verbindung <strong>von</strong> anwaltlicher<br />

Tätigkeit und Prozessfinanzierung sei<br />

aber möglicherweise kosteneffektiver.<br />

Die Unabhängigkeit des <strong>Anwalt</strong>s sei<br />

nicht gefährdet, weil diese in erster<br />

Linie als Unabhängigkeit vom Staat<br />

gesehen werden müsse. Jedoch gehe<br />

die Rechtsordnung auch da<strong>von</strong> aus,<br />

dass der <strong>Anwalt</strong> ein parteiischer Interessenvertreter<br />

sei.<br />

<strong>Anwalt</strong>s-AG auch für Nichtjuristen<br />

öffnen<br />

Im Bereich der Werbung empfiehlt<br />

die Monopolkommission, die Werberegeln<br />

des anwaltlichen Berufsrechts<br />

aufzuheben und die anwaltliche<br />

Werbung nur noch dem UWG<br />

zu unterstellen. Bei den Regeln über<br />

die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen<br />

einer Kapitalgesellschaft empfiehlt die<br />

Monopolkommission die Einführung<br />

einheitlicher Vorschriften für alle sozietätsfähigen<br />

Berufe. Dabei sollten<br />

die bisherigen Mehrheitsregeln bei der<br />

interprofessionellen Zusammenarbeit<br />

in Kapitalgesellschaften aufgegeben<br />

werden. Weiterhin sollte es möglich<br />

sein, dass auch Personen, die nicht<br />

Rechtsanwälte sind und keinen sonstigen<br />

sozietätsfähigen Beruf ausüben,<br />

als Geschäftsführer und/oder Anteilseigner<br />

einer Rechtsanwalts-GmbH<br />

tätig werden können.<br />

Monopolkommission irrt<br />

Das Gutachten der Monopolkommission<br />

wurde vom Präsidenten des Bundesverbandes<br />

der Freien Berufe, Dr.<br />

Ulrich Oesingmann, scharf kritisiert:<br />

„Die Ergebnisse der Monopolkommission<br />

unter rein wettbewerbsrechtlichen<br />

Aspekten reflektieren dieselbe<br />

einseitige Sicht auf die Freien Berufe,<br />

die auch bereits die Europäische Kommission<br />

an den Tag legt: Die verbindlichen<br />

Vorgaben des Gesetzgebers<br />

zum Berufs-, Werbe- und Honorarrecht<br />

als unnötiges Regelwerk abzuqualifizieren<br />

zeugt da<strong>von</strong>, wie wenig<br />

Gewicht dem Verbraucherschutz und<br />

der gesellschaftspolitischen Bedeutung<br />

der Freien Berufe beigemessen worden<br />

ist“. Seitdem etwa 1991 in Kanada die<br />

gesetzlichen Gebührenordnungen<br />

abgeschafft wurden, hätten sich die<br />

gerichtlich zugesprochenen Schadensersatzleistungen<br />

wegen fehlerhafter<br />

Beratungsleistungen innerhalb eines<br />

Jahrzehnts mehr als verdreifacht (<strong>von</strong><br />

400.000 $ auf 1.700.000 $). In Holland<br />

seien seit Abschaffung der Gebührenordnungen<br />

für Notare im Jahre 1999<br />

die Beschwerden über fehlerhafte<br />

Beratung ebenfalls sprunghaft angestiegen.<br />

Den Preisverfall bezahle der<br />

Verbraucher somit mit einer massiven<br />

Verschlechterung der freiberuflichen<br />

Leistung, betonte Oesingmann.<br />

Linkhinweis:<br />

Monopolkommission<br />

www.monopolkommission.de<br />

Bundesverband Freier Berufe<br />

www.freie-berufe.de


<strong>Anwälte</strong> sind besser als ihr Ruf<br />

S tudien<br />

anfertigen zu lassen ist derzeit<br />

„in“ in Deutschland. Schließlich<br />

kann man sich je nach Ergebnis<br />

der Aufmerksamkeit der Medien<br />

gewiss sein. Und so kursieren derzeit<br />

auch diverse Studien über das Image<br />

der <strong>Anwälte</strong> im deutschen Blätterwald<br />

und im Internet. Dabei kommen die<br />

<strong>Anwälte</strong> nicht immer gut weg. „Wenn<br />

Sie an Rechtsberatung und <strong>Anwälte</strong><br />

denken, was fällt Ihnen dazu spontan<br />

ein?“, fragte etwa die exeo Strategic<br />

Consulting AG, Bonn, in einer<br />

auf dem diesjährigen <strong>Anwalt</strong>stag in<br />

Köln vorgelegten Studie ausgewählte<br />

Bundesbürger. Um das Ergebnis vorwegzunehmen:<br />

50 % der Antworten<br />

waren negativ, 20 % neutral und 30<br />

% positiv. Unter den Negativ-Antworten<br />

kritisierten 33 % der Befragten das<br />

angeblich zu hohe Honorar bzw. die<br />

Tatsache, dass das Honorar für sie<br />

nicht <strong>von</strong> vornherein abschätzbar<br />

sei. Ebenso viele Bürger mäkelten<br />

am Verhalten und der Einstellung der<br />

<strong>Anwälte</strong> herum. Andere wiederum,<br />

nämlich 15 %, empfinden generell die<br />

Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt<br />

als unangenehm. 10 % der Kritiker<br />

werfen den <strong>Anwälte</strong>n laut Studie<br />

mangelnde Kompetenz bzw. fehlende<br />

Spezialisierung vor und die restlichen<br />

9 % verbinden sonstige negative Assoziationen<br />

mit der <strong>Anwalt</strong>schaft.<br />

Allensbach lässt grüßen<br />

Auch aus Allenbach kommt wenig<br />

frohe Kunde für die <strong>Anwalt</strong>schaft: In<br />

der dortigen Berufsprestige-Skala 2005<br />

rangieren Ärzte und Krankenschwestern<br />

ganz vorn mit 71 und 56 Zählern.<br />

Die <strong>Anwälte</strong> dagegen kommen<br />

mal gerade auf schlappe 25 Punkte,<br />

obwohl sie es doch gerade sind, die<br />

den Menschen im Kampf um das<br />

Recht zur Seite stehen. Andererseits:<br />

Ob Pfarrer, Ingenieure oder Lehrer:<br />

Sie alle haben in den zurückliegenden<br />

Jahren kontinuierlich an Prestige verloren.<br />

Aber was sagt das schon im<br />

konkreten Alltagsgeschäft aus?<br />

Kundenmonitor Deutschland<br />

sieht <strong>Anwälte</strong> positiver<br />

Viele der angeblich repräsentativen<br />

Studien kann man bei näherer Betrachtung<br />

getrost in den Papierkorb werfen.<br />

Einer regelmäßigen Umfrage sollte<br />

Der Kundenmonitor Deutschland zeigt: <strong>Anwälte</strong> müssen sich nicht verstecken!<br />

man dagegen doch mehr Aufmerksamkeit<br />

schenken – dem Kundenmonitor<br />

Deutschland der Münchener ServiceBarometer<br />

AG nämlich. Mit dem<br />

Kundenmonitor Deutschland 2005<br />

hat das Unternehmen mittlerweile<br />

zum 14. Mal die umfassendste branchenübergreifende<br />

Benchmark-Studie<br />

zur Kundenorientierung im deutschen<br />

Business-to-Consumer-Markt veröffentlicht.<br />

Im Jahr 2005 wurden hierzu<br />

insgesamt 19.396 Kunden zu 19 Branchen<br />

repräsentativ befragt. Ergebnis:<br />

Über die verschiedenen Branchen<br />

hinweg ist die Kundenzufriedenheit<br />

in Deutschland zum Vorjahr erheblich<br />

gestiegen. Nur drei Branchen<br />

konnten diesen Trend nicht halten:<br />

Stromversorger (-12), Buchversender<br />

(-3) und... Rechtsanwälte (-6). Letztere<br />

schnitten dabei sogar schlechter als die<br />

Rechtsschutzversicherer ab, die gegenüber<br />

dem Vorjahr 4 Punkte zulegen<br />

konnten. Insgesamt aber belegen die<br />

<strong>Anwälte</strong> einen ansehnlichen Platz im<br />

Mittelfeld. Denn auf der Zufriedenheits-Skala<br />

<strong>von</strong> 1,94 (Optiker) bis 2,77<br />

(Fondsgesellschaften) kommen die<br />

<strong>Anwälte</strong> auf immerhin eine Bewertung<br />

<strong>von</strong> 2,36.<br />

Globalzufriedenheit<br />

kann sich sehen lassen<br />

Der Kundenbarometer Deutschland<br />

ist die einzige Längsschnittstudie zur<br />

breiten und branchenübergreifenden<br />

Messung der Kundenorientierung in<br />

Deutschland und zugleich das weltweit<br />

umfassendste nationale Kundenbarometer.<br />

Besonders erfreulich ist<br />

MARKETIng<br />

aus <strong>Anwalt</strong>ssicht, dass nur 8 % der<br />

Befragten weniger zufrieden mit ihrem<br />

Rechtsanwalt sind und nur 7 % gänzlich<br />

unzufrieden. 27 % sind demgegenüber<br />

mit den anwaltlichen Diensten<br />

zufrieden, 32 % sogar sehr zufrieden<br />

und 26 % vollkommen zufrieden.<br />

Überragend ist auch die unbedingte<br />

Weiterempfehlungsabsicht der Mandanten:<br />

Sie liegt laut Kundenmonitor<br />

bei 59 %! Und wo besteht laut Kundenmonitor<br />

für die <strong>Anwalt</strong>schaft noch<br />

Nachholbedarf? Unzufrieden zeigten<br />

sich die Befragten beim Umgang<br />

der <strong>Anwälte</strong> mit Beschwerden: 27 %<br />

waren damit weniger zufrieden und 31<br />

% zeigten sich vollends unzufrieden.<br />

Auch in der Kategorie „Preis-Leistungs-Verhältnis“<br />

könnte die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

noch zulegen: Immerhin 23 %<br />

der Befragten hatten daran etwas auszusetzen.<br />

35 % zeigten sich insoweit<br />

zufrieden, 24 % sogar sehr und 17 %<br />

vollkommen zufrieden. Daraus wird<br />

deutlich, dass in diesem Sektor noch<br />

enormes Potenzial für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

steckt. Konstante Anstrengungen an<br />

der weiteren Qualitätssteigerung und<br />

mehr Transparenz bei der Vergütung<br />

dürften bei den Verbrauchern sicherlich<br />

gut ankommen. Schau'n wir also<br />

mal, wie der Kundenmonitor 2006<br />

ausfallen wird.<br />

Linkhinweis:<br />

Kundenmonitor Deutschland AG<br />

www.servicebarometer.de<br />

4 / 2006 anwaltsreport<br />

1


VERgÜTung<br />

Erfolgshonorare weiter in der Diskussion<br />

N och<br />

in diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht<br />

über die<br />

Frage entscheiden, ob das derzeitige<br />

strikte Verbot im anwaltlichen<br />

Berufsrecht, mit dem Mandanten kein<br />

Erfolgshonorar vereinbaren zu dürfen,<br />

mit der Verfassung in Einklang zu bringen<br />

ist (siehe dazu bereits <strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Ausgabe 2/2006, Seite 6 f.). Zwischenzeitlich<br />

haben sich weitere Stimmen<br />

in die Diskussion eingeschaltet.<br />

So plädiert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer,<br />

Dr, Bernhard<br />

Dombek, dafür, einen maßvollen<br />

Umgang mit diesem Vergütungsmittel<br />

zu üben, falls es denn kommt. „Jede<br />

Erfolgsbeteiligung nimmt dem Man-<br />

danten einen Teil seines berechtigten<br />

Anspruchs. Auch hier gilt wieder der<br />

enge Zusammenhang mit dem anwaltlichen<br />

Selbstverständnis. <strong>Anwälte</strong> stehen<br />

im Grundsatz nicht auf der Seite<br />

des Erfolges, sondern auf der Seite des<br />

Rechts“, schreibt Dombek im Editorial<br />

der BRAK-Mitt. 3/2006. „Das soll<br />

kein Plädoyer gegen das Erfolgshonorar<br />

sein. Es gilt nur auch hier, wie<br />

bei vielen neu errungenen Freiheiten:<br />

Der maßvolle, angemessene und wohlüberlegte<br />

Umgang führt zum Erfolg“,<br />

mahnt Dombek.<br />

Gebührenreferenten<br />

diskutieren in Celle<br />

Derweil hat sich auch die Konferenz<br />

der Gebührenreferenten auf ihrer 52.<br />

Tagung in Celle eingehend mit dem<br />

Thema beschäftigt, Deren Vorsitzender,<br />

Rechtsanwalt und Notar Dieter<br />

Ebert aus Holzminden, hat das<br />

Ergebnis der Überlegungen in einem<br />

Beitrag der BRAk-Mitt. 2006, 103 f.<br />

zusammengefasst. Zwar lässt sich dem<br />

1 anwaltsreport 4 / 2006<br />

Artikel kein eindeutiges Ja oder Nein<br />

entnehmen. Tendenziell scheinen die<br />

Gebührenreferenten laut Ebert aber<br />

doch arge Zweifel daran zu haben, dass<br />

ein Verbot ohne jede Ausnahme auch<br />

angesichts der internationalen Akzeptanz<br />

des Erfolgshonoars noch weiter<br />

haltbar ist.<br />

Bestimmte Rechtsgebiete<br />

ausklammern<br />

Dass allerdings eine Lockerung der<br />

quota litis maßvoll erfolgen sollte,<br />

daran ließen die Gebührenreferenten<br />

keinen Zweifel. So halten sie es für<br />

nicht sinnvoll, etwa bei familienrechtlichen<br />

Streitigkeiten oder in bestimmten<br />

Konstellationen des Schadensersatzrechts<br />

Erfolgshonorare freizugeben.<br />

Auch in denjenigen Rechtsgebieten,<br />

wo einer erfolgsabhängigen Bezahlung<br />

keine Bedenken aus der sozialen<br />

Verantwortung des <strong>Anwalt</strong>s entgegen<br />

stehen, müsse dieser aber besonders<br />

detailliert über Chancen und Risiken<br />

eines Prozesses informieren. Letztlich<br />

werden über eine partielle Freigabe des<br />

Erfolgshonorars erfolglose Mandate <strong>von</strong><br />

erfolgreichen Mandaten mitfinanziert<br />

– eine neue Form der Quersubventionierung<br />

also. Die sei aber realistischer<br />

als die bislang rein streitwertbezogene<br />

Quersubventionierung, weil es in den<br />

Kanzleien mittlerweile an einem ausgewogenen<br />

Verhältnis <strong>von</strong> kleineren und<br />

größeren Mandaten fehle.<br />

Prozessfinanzierer bieten empirisches<br />

Anschauungsmaterial<br />

Dass auch im Fall einer Lockerung<br />

des Erfolgshonorars die Bäume nicht<br />

in den Himmel wachsen werden, verdeutlicht<br />

die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der seit etwa 1999 hierzulande<br />

entstandenen Prozessfinanzierungsgesellschaften.<br />

Zahlreiche <strong>Anwälte</strong>,<br />

die dort schon einmal für ihren Mandanten<br />

eine Prozessfinanzierung gegen<br />

Erfolgsbeteiligung beantragt haben,<br />

holten sich vielfach nur eine blutige<br />

Nase. Denn die Quote derjenigen<br />

Fälle, für die die Prozessfinanzierer<br />

das wirtschaftliche Risiko übernehmen,<br />

ist sehr gering – jedenfalls verglichen<br />

mit der Deckungszusagequote<br />

der Rechtsschutzversicherer. Auch die<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft wird sich wohl überlegen,<br />

welche Prozessrisiken sie im jeweiligen<br />

Einzelfall zu übernehmen bereit ist und<br />

welche nicht. Keine Berufsgruppe kann<br />

schließlich besser abschätzen, <strong>von</strong> wie<br />

vielen beeinflussbaren, aber eben auch<br />

nicht beeinflussbaren Faktoren der Prozesserfolg<br />

letztlich abhängt.<br />

Sorge vor Vielversprechern<br />

Dessen ungeachtet gibt es bereits<br />

heute <strong>Anwälte</strong>, die davor warnen,<br />

dass Berufsanfänger oder Billigketten<br />

massiv mit Erfolgshonoraren werben<br />

und damit böses Blut in das Akquisegeschäft<br />

einschleppen könnten.<br />

Haben die Mandanten nämlich erst<br />

einmal da<strong>von</strong> Wind bekommen, dass<br />

<strong>Anwälte</strong> auf Erfolgsbasis bereit sind zu<br />

arbeiten, können sie die <strong>Anwalt</strong>skollegen<br />

untereinender ausspielen. Den<br />

Verhandlungssatz „<strong>Anwalt</strong> XY in der<br />

Zeppelinstraße würde den Fall auch<br />

übernehmen – gegen Erfolgshonorar!“<br />

müssen die <strong>Anwälte</strong> dann wieder<br />

durch langatmige Erklärungen aus dem<br />

Bewusstsein ihrer Mandanten heraus<br />

bringen. Denkbar auch, dass viele junge<br />

<strong>Anwälte</strong> auf diesen Zug aufspringen,<br />

um sich so schneller einen Mandantenstamm<br />

aufzubauen. Dann könnten<br />

am Ende die Mandanten die Leidtragenden<br />

sein. Ihnen würde vielleicht<br />

vorschnell zu einem Prozess geraten.<br />

Verlieren sie, sind sie noch ärmer als<br />

vorher. Denn die Gerichtskosten und<br />

die <strong>Anwalt</strong>skosten des Gegners tragen<br />

sie zumeist aus eigener Tasche.<br />

Ehrgeiz darf nicht verloren gehen<br />

Viel schlimmer für das Image der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

wäre es allerdings, wenn in<br />

der Öffentlichkeit der Endruck entstünde,<br />

<strong>Anwälte</strong> kümmerten sich nur<br />

noch mit ganzem Herzen um die Fälle<br />

mit dem besten finanziellen Hebel.<br />

Andererseits könnte die Freigabe der<br />

Erfolgshonorierung auch das Vertrauen<br />

der Mandanten zu Beginn des Mandats<br />

stärken. Schließlich kaufen sie dann<br />

nicht mehr die Katze im Sack. Am<br />

Ende könnte also vielleicht doch so<br />

etwas wie eine Extra-Prämie für den<br />

erfolgreichen <strong>Anwalt</strong> stehen – oder ein<br />

40-Prozent-Fixum, das je nach Erfolg<br />

bis auf 100 Prozent aufgestockt wird.<br />

Dann muss aber auch vorher schriftlich<br />

fixiert werden, worin die einzelnen<br />

Teilerfolge bestehen sollen.


Forderungsausfälle – und wie man sie<br />

verhindern kann<br />

W elcher<br />

<strong>Anwalt</strong> kennt die Problematik<br />

nicht: Man ist für<br />

den Mandanten durch anwaltliche<br />

Beratung und außergerichtlicher<br />

und/oder gerichtlicher Vertretung in<br />

Vorleistung getreten, hat die Honorarrechnung<br />

diktiert und dem Mandanten<br />

zugesandt und wartet nun auf<br />

sein Geld. Oft bleiben <strong>Anwälte</strong> leider<br />

auf den ganzen Betrag sitzen. Manchmal<br />

liegt es in der Person des Mandanten<br />

begründet, manchmal kann<br />

der Mandant auch gar nichts für die<br />

Nichtzahlung.<br />

Kollegen berichten im Hinblick auf<br />

den ersten Fall – insbesondere in Straf-<br />

sachen – einhellig da<strong>von</strong>, dass das Honorar<br />

bezahlt sein sollte, bevor z.B.<br />

der Termin stattgefunden hat, besser<br />

sogar vorher. Renommierte Straf-<br />

rechtler arbeiten nicht mehr ohne<br />

Vorschüsse, welche meist sogar den<br />

Endbetrag der Honorarforderung darstellen.<br />

Ansonsten dürfte es bereits<br />

Anstrengungen entfalten, den Wohn-<br />

und/oder Aufenthaltsort des Mandanten<br />

ausfindig zu machen.<br />

Aber auch Mandanten, die z.B.<br />

ein Gewerbe betreiben und dann unverschuldet<br />

Schiffbruch erleiden, sind<br />

auf einmal nicht mehr zahlungsfähig<br />

und die Forderung kann abgeschrieben<br />

werden. Viele Mandanten<br />

können Honorarrechnungen auch<br />

aus tatsächlichen Gründen nicht ausgleichen,<br />

weil sie es sich nicht leisten<br />

können, jedenfalls nicht in einer<br />

Summe. Dies führt zwar nicht zu<br />

vollkommenen, aber zumindest zu<br />

vorläufigen Forderungsausfällen. Eine<br />

weitere Kategorie sind die Mandanten,<br />

die nicht zahlungswillig sind, sei<br />

es aus Gründen, die in dem Mandatsverhältnis<br />

liegen oder weil sie der in<br />

letzter Zeit zu beobachteten Kanzlei-<br />

Hopping-Klientel entstammen und<br />

die Rechnung einfach nicht zahlen<br />

wollen.<br />

Ebenso kommen <strong>von</strong> <strong>Anwälte</strong>n<br />

selbst verschuldete Fälle vor. Wer allzu<br />

nachgiebig seine Honorarforderungen<br />

verfolgt, erwirbt schnell einen<br />

solchen Ruf und wird fortan häufig<br />

beim selben und leider auch bei <strong>anderen</strong><br />

Mandanten mit seiner an sich löblichen<br />

Nachgiebigkeit konfrontiert.<br />

Alle Fälle haben eins gemeinsam:<br />

Forderungsausfälle führen beim <strong>Anwalt</strong><br />

zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen<br />

und verhindern eine langfristige<br />

finanzielle Planung. Insbesondere<br />

Junganwälte haben hiermit zu kämpfen.<br />

Denn sie brauchen jedes Mandat<br />

und gehen oft genug das Risiko ein,<br />

erst nach Abschluss der Sache eine<br />

Endabrechnung zu erstellen. Auch<br />

fehlt insbesondere ihnen die Erfahrung,<br />

finanziell heikle Mandate zu<br />

erkennen und das Standing, konsequent<br />

der Forderung nachzugehen.<br />

Und schlussendlich lassen sich Kollegen<br />

auch oft überreden, das Honorar<br />

zu senken oder in Raten zu zahlen.<br />

Studien berichten über eine durchschnittliche<br />

Forderungsausfallquote<br />

bei Rechtsanwälten in Deutschland<br />

<strong>von</strong> über 5 %. Bei vielen <strong>Anwälte</strong>n<br />

dürfte diese Quote jedoch höher liegen.<br />

Dies liegt letztlich auch an der<br />

Bereitschaft, die Forderung gegen den<br />

Mandanten überhaupt – soweit möglich<br />

– geltend zu machen und die gegebenenfalls<br />

titulierte Forderung im<br />

Zwangsvollstreckungswege einzutreiben.<br />

In beiden Fällen dürfte das Mandat<br />

im beiderseitigen Einvernehmen<br />

beendet sein. Darüber hinaus scheitert<br />

die Eintreibung der Forderung<br />

bei fleißigen Kollegen oftmals letztendlich<br />

beim Versuch der Zwangsvollstreckung,<br />

wenn sich herausstellt,<br />

dass der Schuldner pfandlos ist. Dies<br />

ist besonders ärgerlich, da der <strong>Anwalt</strong><br />

auf den bis dahin entstandenen Auslagen<br />

ebenfalls sitzen bleibt.<br />

Doch nicht nur besteht ein finanzielles<br />

Risiko. Auch ist es lästig, seinen<br />

verdienten Gebühren „hinterherzulaufen“<br />

– dies auch deshalb, weil<br />

weitere Ressourcen des <strong>Anwalt</strong>s und<br />

seiner Mitarbeiter gebunden werden.<br />

Der <strong>Anwalt</strong> und das Personal verlieren<br />

dadurch Zeit, die sie effektiv<br />

besser in die Kernkompetenzen der<br />

Kanzlei – nämlich der anwaltlichen<br />

Beratung und Akquirierung und darüber<br />

hinaus der Weiterbildung– legen<br />

sollten.<br />

Ein gewisses Risiko des Forderungsausfalls<br />

ist und bleibt dem System<br />

immanent, so dass der <strong>Anwalt</strong> letztlich<br />

– ohne weitere Hilfe – nie alle<br />

KAnzlEI<br />

Honorarforderungen wird realisieren<br />

können. Vermeiden lassen sich Forderungsausfälle<br />

in finanzieller Hinsicht<br />

am ehesten dadurch, dass man die<br />

Bonität der Mandantschaft vor der<br />

Arbeit kennt. Da die diesbezüglichen<br />

Auskunftsstellen weiterhin immense<br />

Gebühren verlangen, dürfte dies jedoch<br />

langfristig kein wirtschaftlicher<br />

Weg sein, Forderungsausfällen vorzubeugen.<br />

Hier dürfte sich das Geschäftsmodell<br />

der <strong>Anwalt</strong>lichen Verrechnungsstelle<br />

durchsetzen, die<br />

<strong>Anwälte</strong>n für deren Mandanten Deckung<br />

erteilt oder sie frühzeitig warnt.<br />

Der Vorteil liegt auf der Hand: Der<br />

<strong>Anwalt</strong> kann sich auf seine Kernkompetenz<br />

konzentrieren und überlässt<br />

die Rechnungsstellung und das Inkasso<br />

dem Unternehmen. Sollte die Verrechnungsstelle<br />

die Mandantschaft<br />

wegen fehlender Bonität ablehnen,<br />

kann der <strong>Anwalt</strong> selbst bestimmen,<br />

ob er das Risiko des Forderungsausfalls<br />

eingehen möchte oder nicht.<br />

Letztlich dürfte diese Frage mit dem<br />

Stellen und der Begleichung einer<br />

Vorschussnote zu beantworten sein.<br />

Autor:<br />

RA Marcus Mürl<br />

Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />

AG<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />

50968 Köln<br />

Tel.: 0221/93738-838<br />

Fax: 0221/93738-839<br />

E-Mail: info@anwvs.de<br />

4 / 2006 anwaltsreport<br />

1


fInAnzTIPP<br />

Wie gut ist die selbst genutzte<br />

Wohnimmobilie zur Alterssicherung?<br />

J unge<br />

Freiberufler haben andere<br />

Erwartungen an ihre Altersvorsorge,<br />

als viele ihrer Altersgenossen.<br />

Sie haben wesentlich geringere<br />

Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung<br />

und in der Regel auch<br />

keine zusätzliche betriebliche Altersversorgung.<br />

Sie müssen sich also nicht<br />

nur über die „Rentenlücke“ Gedanken<br />

machen, sondern grundsätzlich überlegen,<br />

mit welcher Strategie sie für ihr<br />

Alter vorsorgen wollen. Eine mögliche<br />

Option ist die eigene Immobilie, in<br />

der man lebt und später auch den Le-<br />

bensabend verbringt. Doch wie sinn-<br />

voll ist das angesichts der rückläufigen<br />

Bevölkerungsentwicklung? Und<br />

wie sieht die Bilanz im Vergleich mit<br />

<strong>anderen</strong> Anlageformen, z.B. mit Investmentfonds<br />

aus?<br />

Immobilie <strong>anderen</strong> Anlageformen<br />

überlegen<br />

Dieser Frage ist das Pestel-Institut in<br />

Hannover im Auftrag der zur Postbank<br />

Gruppe gehörenden DSL-Bank<br />

nachgegangen. Die Wissenschaftler<br />

kommen zum Ergebnis, dass trotz<br />

schrumpfender Bevölkerung und<br />

zunehmendem Durchschnittsalter die<br />

eigenen vier Wände rentabler sein<br />

können als andere Anlageformen in<br />

Kombination mit gemietetem Wohnraum.<br />

Entscheidend für Rentabilität:<br />

die Lage<br />

Wer zum Beispiel heute ein Reihenhaus<br />

in einer wirtschaftlich gesunden<br />

Region erwirbt, kann bis 2030 eine<br />

bessere Vermögensentwicklung erwarten<br />

als wenn er das Kapital in deutsche<br />

Aktien oder eine Lebensversicherung<br />

investiert hätte. Doch es gibt Unterschiede.<br />

Eine Eigentumswohnung im<br />

ländlichen Raum hat zum Beispiel<br />

deutlich schlechtere Aussichten.<br />

Die Studie beruht auf Hochrechnungen<br />

zur Bevölkerungsentwicklung<br />

in verschiedenen Regionen Ost-<br />

und Westdeutschlands. Auf dieser<br />

Grundlage entwirft sie Prognosen für<br />

die Entwicklung der Miet- und Immobilienpreise<br />

in den Regionen. In<br />

1 anwaltsreport 4 / 2006<br />

Guter Standort und günstiger Kaufpreis beeinflussen die Immobilienrendite.<br />

einer Gesamtbetrachtung berechnet<br />

sie schließlich die Vermögensentwicklung<br />

bei verschiedenen Strategien der<br />

Altersvorsorge. Dabei vergleicht sie<br />

die Strategie „Mietwohnung plus Kapitalanlage“<br />

mit der Strategie „Wohnen<br />

in der eigenen Immobilie als Kapitalanlage“.<br />

Kaufpreis niedriger<br />

als 15 Jahresmieten<br />

„In einem ungeförderten Wohnungsmarkt<br />

bestimmt die Mietrendite den<br />

Kaufwert <strong>von</strong> Wohnungen. Auch Einfamilienhäuser<br />

werden künftig an der<br />

Mietrendite gemessen. Wer heute für<br />

Bestandsobjekte weniger zahlt als das<br />

15-fache einer realistischen Jahresmiete<br />

ist langfristig auf der sicheren Seite.<br />

Im zukünftigen ungeförderten Wohnungsmarkt<br />

muss Mieten teurer werden<br />

als Kaufen. Mietrenditen unter 8 %<br />

des Objektswerts sind ein Zuschussgeschäft“,<br />

so Dr. Klaus Peter Möller,<br />

Vorstand des Pestel Instituts.<br />

Fazit<br />

Das Pestel Institut kommt zum Schluss:<br />

In einem zukünftig ungeförderten<br />

Wohnungsmarkt macht heute der<br />

Kauf einer selbst genutzten Immobilie<br />

Sinn, wenn diese in einer wirtschaftlich<br />

gesunden Region liegt, und eventuelle<br />

Preisrückgänge (z.B. infolge rückläufiger<br />

Nachfrage nach Wohnraum) seit<br />

1995 berücksichtigt sind. Die im Ruhestandsalter<br />

nach 2030 zu erwartende<br />

Mietrendite kann <strong>von</strong> Finanzanlagen<br />

kaum getoppt werden. In jedem Falle<br />

empfiehlt sich jedoch eine sorgfältige<br />

Kalkulation unter Hinzuziehen eines<br />

Bankberaters. Die Studie des Pestel-<br />

Instituts steht unter www.dsl-bank.<br />

de/public/Pestel-Studie_2005.html<br />

zum Download bereit.<br />

Autor:<br />

Hartmut Schlegel<br />

Deutsche Postbank AG<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

eMail: hartmut.schlegel@postbank.de<br />

Fon: +49 228 920 12103<br />

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