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arbeite - ÖAAB Betriebsgruppe Energie AG

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Rechtliche Grundlage von<br />

Kollektivverträgen<br />

Bernhard Steiner, BR<br />

Die jährliche Kollektivvertragsrunde<br />

hat begonnen und die Termine für<br />

die EVU-Kollektivvertragshandlungen<br />

wurden für Anfang des nächsten<br />

Jahres festgelegt. Im Zusammenhang<br />

mit der neuen Organisation<br />

der <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> war die Zugehörigkeit<br />

zum EVU-Kollektivvertrag einer<br />

der wesentlichen Forderungspunkte<br />

des Betriebsrates.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen für eine<br />

kollektive Rechtsgestaltung im Arbeitsrecht<br />

werden im I. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes<br />

(ArbVG)<br />

geregelt.<br />

Neben der Defi nition „Was ist ein<br />

Kollektivvertrag?“ und welche Inhalte<br />

können im Kollektivvertrag<br />

geregelt werden, fi nden sich im<br />

Arbeitsverfassungsgesetz grundsätzliche<br />

Bestimmungen über die<br />

Kollektivvertragsfähigkeit, Kollektivvertragsangehörigkeit<br />

und über<br />

die Geltungsdauer von Kollektivverträgen.<br />

Darüber hinaus werden<br />

die Begriffe und Voraussetzungen<br />

für den Mindestlohntarif, der Festsetzung<br />

von Lehrlingsentschädigungen<br />

und der Betriebsvereinbarung<br />

defi niert. Im § 3. (1) wird das<br />

Verhältnis des Kollektivvertrages<br />

zu anderen Rechtsquellen geregelt.<br />

Bestimmungen im Kollektivvertrag<br />

können, soweit sie Rechtsverhältnisse<br />

zwischen Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer regeln, durch eine<br />

öaab<br />

Arbeitsrecht<br />

Betriebsversammlung oder durch<br />

einen Arbeitsvertrag weder aufgehoben<br />

noch beschränkt werden.<br />

Sondervereinbarungen sind nur gültig,<br />

soweit sie für den Arbeitnehmer<br />

günstiger sind oder Angelegenheiten<br />

betreffen, die nicht im Kollektivvertrag<br />

geregelt sind.<br />

Trotz den sehr guten Betriebsergebnissen<br />

der <strong>Energie</strong>versorger, bildet<br />

die allgemeine wirtschaftliche Lage<br />

nicht die besten Voraussetzung für<br />

hohe Kollektivvertragsabschlüsse.<br />

Viel Geschick und Erfolg dem Verhandlungsteam<br />

(in dem auch Gottfried<br />

Laherstorfer eine wesentliche<br />

Rolle spielt) für die bevorstehenden<br />

Gespräche mit den Arbeitgebervertretern.<br />

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