arbeite - ÖAAB Betriebsgruppe Energie AG
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Rechtliche Grundlage von<br />
Kollektivverträgen<br />
Bernhard Steiner, BR<br />
Die jährliche Kollektivvertragsrunde<br />
hat begonnen und die Termine für<br />
die EVU-Kollektivvertragshandlungen<br />
wurden für Anfang des nächsten<br />
Jahres festgelegt. Im Zusammenhang<br />
mit der neuen Organisation<br />
der <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> war die Zugehörigkeit<br />
zum EVU-Kollektivvertrag einer<br />
der wesentlichen Forderungspunkte<br />
des Betriebsrates.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für eine<br />
kollektive Rechtsgestaltung im Arbeitsrecht<br />
werden im I. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes<br />
(ArbVG)<br />
geregelt.<br />
Neben der Defi nition „Was ist ein<br />
Kollektivvertrag?“ und welche Inhalte<br />
können im Kollektivvertrag<br />
geregelt werden, fi nden sich im<br />
Arbeitsverfassungsgesetz grundsätzliche<br />
Bestimmungen über die<br />
Kollektivvertragsfähigkeit, Kollektivvertragsangehörigkeit<br />
und über<br />
die Geltungsdauer von Kollektivverträgen.<br />
Darüber hinaus werden<br />
die Begriffe und Voraussetzungen<br />
für den Mindestlohntarif, der Festsetzung<br />
von Lehrlingsentschädigungen<br />
und der Betriebsvereinbarung<br />
defi niert. Im § 3. (1) wird das<br />
Verhältnis des Kollektivvertrages<br />
zu anderen Rechtsquellen geregelt.<br />
Bestimmungen im Kollektivvertrag<br />
können, soweit sie Rechtsverhältnisse<br />
zwischen Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer regeln, durch eine<br />
öaab<br />
Arbeitsrecht<br />
Betriebsversammlung oder durch<br />
einen Arbeitsvertrag weder aufgehoben<br />
noch beschränkt werden.<br />
Sondervereinbarungen sind nur gültig,<br />
soweit sie für den Arbeitnehmer<br />
günstiger sind oder Angelegenheiten<br />
betreffen, die nicht im Kollektivvertrag<br />
geregelt sind.<br />
Trotz den sehr guten Betriebsergebnissen<br />
der <strong>Energie</strong>versorger, bildet<br />
die allgemeine wirtschaftliche Lage<br />
nicht die besten Voraussetzung für<br />
hohe Kollektivvertragsabschlüsse.<br />
Viel Geschick und Erfolg dem Verhandlungsteam<br />
(in dem auch Gottfried<br />
Laherstorfer eine wesentliche<br />
Rolle spielt) für die bevorstehenden<br />
Gespräche mit den Arbeitgebervertretern.<br />
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