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Kandidatenstoff Borsäure<br />

• Borsäure erfüllt alle drei Bedingungen für die Aufnahme in die<br />

„Kandidatenliste“ zu Anhang XIV mit hoher Priorität (§57 REACH<br />

VO):<br />

• Borsäure ist ab 1.12.2010 als CMR 1B Stoff eingestuft<br />

(Reproduktionstoxisch, Fruchtschädigend)<br />

• Borsäure ist ein HPV-Stoff (High Production Volume, ca. 1Mio T/a)<br />

• Offener Umgang findet statt, mit Hautkontakt und Aerosolbildung (z.B. in<br />

Kühlschmierstoffen), bzw. bestimmungsgemäße Einbringung in den<br />

Boden (als Düngemittel).<br />

S. Baumgärtel, 30.08.2010<br />

Der Weg auf die Kandidatenliste<br />

• Das Dossier nach Anhang XV wurde im Februar 2010 eingereicht<br />

(Deutschland, Slowenien).<br />

• Zahlreiche Firmen beteiligten sich im April 2010 an der<br />

Internetkonsultation, Basis war ein Gutachten der European<br />

Borates Association (EBA).<br />

• Die Kommission empfahl die Aufnahme der Borsäure in die<br />

Kandidatenliste, was die ECHA am 18.6.2010 bestätigte.<br />

• Ob und wie über etwaige Einwände der Industrie diskutiert wurden<br />

blieb zunächst unklar unklar, eine Rückmeldung der ECHA blieb aus aus.<br />

• Auf Nachfrage: <strong>Link</strong> zu den Kommentaren (300 Seiten, ohne <strong>Link</strong><br />

nicht zu erreichen!):<br />

http://www.echa.europa.eu/about/organisation/committees/msc/msc_agreement_svhc_en.asp<br />

S. Baumgärtel, 30.08.2010<br />

15.09.2010<br />

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