Link zum Vortrag - REACh
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Autorisierung<br />
• Nachdem der Stoff von der Kandidatenliste in den Anhang XIV<br />
überführt wurde, muss die weitere Verwendung autorisiert werden.<br />
• Sollte ein Stoff im Licht neuer Erkenntnisse kein SVHC-Stoff SVHC Stoff sein, sein<br />
so gibt es kein Verfahren, diesen von der Kandidatenliste zu<br />
entfernen, die Informationspflichten bestehen daher fort.<br />
• Zwei Wege zur Autorisierung:<br />
• „Adequate control route“: der Stoff kann sicher gehandhabt werden.<br />
• „Socio-economic assessment (SEA) route“, d .h. trotz Risiken gibt es<br />
keine chemischen oder prozesstechnischen Alternativen.<br />
S. Baumgärtel, 30.08.2010<br />
Autorisierung (II)<br />
• In jedem Fall muss ausführlich dokumentiert werden, warum keine<br />
Substitution stattfinden kann bzw. ob Alternativen gleich/weniger<br />
gefährlich sind (Stoff und Prozess).<br />
• Die Beurteilung der im Antrag dargelegten Argumente (sichere<br />
Handhabung / SEA) für eine Zulassung obliegt allein der ECHA.<br />
• Letztlich entscheidet die Kommission auf Basis einer ECHA-<br />
Empfehlung über die Autorisierung.<br />
• Ein juristischer Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
• Es gibt hier weder Erfahrung noch Präzedenzfälle, da die<br />
Autorisierung am Anfang steht und wichtige Hilfestellungen noch<br />
fehlen (SEA guidance document).<br />
S. Baumgärtel, 30.08.2010<br />
15.09.2010<br />
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