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Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan - Sonneberg

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Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm<br />

Gemäß § 62 ThürKO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als<br />

Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.<br />

Beide Teile sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.<br />

Die Erstellung des Finanzplanes im Rahmen des 1. Nachtrages 2007 erfolgte auf Basis der im August 2007 vorliegenden<br />

staatlichen Haushaltsprognosen. Von besonderer Bedeutung war dabei die Steuerschätzung vom Mai 2007.<br />

Die Planungssicherheit wird durch das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21.06.2005 (VerfGH 28/03)<br />

<strong>zum</strong> kommunalen Finanzausgleich stark eingeschränkt.<br />

Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, den Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2008 neu zu regeln.<br />

Nach dem Urteil ist der Gesetzgeber verpflichtet, bei der Durchführung des allgemeinen Finanzausgleichs die kommunale<br />

Aufgaben- und Kostenbelastung insgesamt festzustellen, um bereits bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse den<br />

Finanzbedarf der Kommunen nachvollziehbar abwägen zu können.<br />

Der nunmehr vorliegende 2. Entwurf <strong>zum</strong> Thüringer Finanzausgleichsgesetz wurde in seinen absehbaren Tendenzen in die<br />

mittelfristige Finanzplanung einbezogen, um hier dennoch eine gewisse Planungssicherheit abzuschöpfen.<br />

Grundsatz der vorliegenden Finanzplanung war es, die Erfüllung der städtischen Pflichtaufgaben im bekannten Finanzrahmen<br />

mittelfristig abzusichern.<br />

7<br />

Besondere Bedeutung kommt der Tatsache zu, dass die Stadt <strong>Sonneberg</strong> den Verwaltungshaushalt als laufende Rechnung so<br />

auszurichten hat, dass insbesondere der laufende Kapitaldienst wie etwa die ordentliche Kredittilgung als auch die laufenden<br />

Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften finanziert werden müssen und zeitgleich freiwillige Aufgaben<br />

wahrgenommen werden können.

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