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Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt

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Nr. 10/20<strong>09</strong> - 15 -<br />

<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur<br />

Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 29.05.20<strong>09</strong><br />

(GVBl. S. 239) hat der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim<br />

in seiner Sitzung am 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> folgende Bekanntmachungssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen,<br />

erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im<br />

Amtsblatt der VGem Mansfelder Grund-Helbra dem „Helbraer<br />

Kommunalanzeiger“.<br />

(2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Absatz 1<br />

mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Amtsblatt<br />

den bekannt zu machenden Text enthält.<br />

§ 2<br />

Ersatzbekanntmachung<br />

(1) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst<br />

eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer<br />

bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese Bekanntmachung<br />

durch Auslegung im gemeinsamen Verwaltungsamt<br />

während der Öffnungszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „Mansfelder Grund-Helbra“, an<br />

der Hütte 1, in 06311 Helbra und im Bürgermeisteramt Blankenheim,<br />

Kreisfelder Weg 165a ersetzt werden.<br />

(2) Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts<br />

anderes vorgeschrieben ist.<br />

(3) Auf die Ersatzbekanntmachung wird unter Angabe des Gegenstandes,<br />

des Ortes und der Dauer der Auslegung im Amtsblatt<br />

der VGem Mansfelder Grund-Helbra dem „Helbraer Kommunalanzeiger<br />

hingewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit<br />

Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum<br />

endet. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvorschrift die öffentliche<br />

Auslegung vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält.<br />

§ 3<br />

Bekanntmachung der Tagesordnung, Zeit und Ort<br />

der Sitzungen des Gemeinderates<br />

(1) Abweichend von § 1 erfolgt die Bekanntmachung von Tagesordnungen,<br />

Zeit und Ort öffentlicher Sitzungen des Gemeinderates<br />

und Einwohnerversammlungen sowie auch einer gemäß § 51<br />

Abs. 4 S. 5 GO LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung<br />

durch Aushang an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln:<br />

- Thomas-Müntzer-Straße 16<br />

- Schustergasse 152<br />

- August-Bebel-Straße/Ecke Konradgasse<br />

- Klosterrode Nr. 9<br />

(2) Auf dem Aushang ist zu vermerken von wann bis wann ausgehängt<br />

wird. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des<br />

1. Tages ihres Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel<br />

vollendet. Der Tag des Aushangs und der Tag der<br />

Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Der Aushang darf frühestens<br />

am Tag nach der Sitzung abgenommen werden.<br />

§ 4<br />

Bekanntmachung von Wahlen<br />

(1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch 7tägigen<br />

Aushang an den in § 3 Abs. 1 genannten Bekanntmachungstafeln<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von<br />

Stichwahlen gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Mitteldeutschen Zeitung,<br />

im Bereich Eisleben.<br />

(3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 60<br />

Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />

LSA) erfolgt abweichend von Absatz 1 im „Helbraer Kommunalanzeiger“.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Blankenheim, den 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong><br />

Hara<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim<br />

am 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> beschlossene Bekanntmachungssatzung<br />

wird hiermit ausgefertigt.<br />

Blankenheim, den 08.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong><br />

Hara<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim<br />

am 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> beschlossene Bekanntmachungssatzung<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Blankenheim, den 05.10.20<strong>09</strong><br />

Hara<br />

Bürgermeisterin<br />

Beschlüsse aus der Sitzung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Emseloh<br />

am 01.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong><br />

Beschluss-Nr. 06-02/<strong>09</strong><br />

Wahl des Vertreters und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung<br />

des TZV<br />

Beschlusstext:<br />

Aus der Mitte des Gemeinderates wird Frau Marlies Kreß als Vertreter<br />

und Herr Gerold Münch als deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung<br />

des Trinkwasserzweckverbandes Mansfeld-<br />

Südharz gewählt.<br />

Münch<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 07-02/<strong>09</strong><br />

Wahl des Vertreters und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung<br />

des AZV<br />

Beschlusstext:<br />

Aus der Mitte des Gemeinderates wird Frau Marlies Kreß als Vertreter<br />

und Herr Gerold Münch als deren Stellvertreter in die Ver-

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