Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt
Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt
Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nr. 10/20<strong>09</strong> - 15 -<br />
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur<br />
Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 29.05.20<strong>09</strong><br />
(GVBl. S. 239) hat der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim<br />
in seiner Sitzung am 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> folgende Bekanntmachungssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen,<br />
erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im<br />
Amtsblatt der VGem Mansfelder Grund-Helbra dem „Helbraer<br />
Kommunalanzeiger“.<br />
(2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Absatz 1<br />
mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Amtsblatt<br />
den bekannt zu machenden Text enthält.<br />
§ 2<br />
Ersatzbekanntmachung<br />
(1) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst<br />
eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer<br />
bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese Bekanntmachung<br />
durch Auslegung im gemeinsamen Verwaltungsamt<br />
während der Öffnungszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „Mansfelder Grund-Helbra“, an<br />
der Hütte 1, in 06311 Helbra und im Bürgermeisteramt Blankenheim,<br />
Kreisfelder Weg 165a ersetzt werden.<br />
(2) Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts<br />
anderes vorgeschrieben ist.<br />
(3) Auf die Ersatzbekanntmachung wird unter Angabe des Gegenstandes,<br />
des Ortes und der Dauer der Auslegung im Amtsblatt<br />
der VGem Mansfelder Grund-Helbra dem „Helbraer Kommunalanzeiger<br />
hingewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit<br />
Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum<br />
endet. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvorschrift die öffentliche<br />
Auslegung vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält.<br />
§ 3<br />
Bekanntmachung der Tagesordnung, Zeit und Ort<br />
der Sitzungen des Gemeinderates<br />
(1) Abweichend von § 1 erfolgt die Bekanntmachung von Tagesordnungen,<br />
Zeit und Ort öffentlicher Sitzungen des Gemeinderates<br />
und Einwohnerversammlungen sowie auch einer gemäß § 51<br />
Abs. 4 S. 5 GO LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung<br />
durch Aushang an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln:<br />
- Thomas-Müntzer-Straße 16<br />
- Schustergasse 152<br />
- August-Bebel-Straße/Ecke Konradgasse<br />
- Klosterrode Nr. 9<br />
(2) Auf dem Aushang ist zu vermerken von wann bis wann ausgehängt<br />
wird. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des<br />
1. Tages ihres Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel<br />
vollendet. Der Tag des Aushangs und der Tag der<br />
Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Der Aushang darf frühestens<br />
am Tag nach der Sitzung abgenommen werden.<br />
§ 4<br />
Bekanntmachung von Wahlen<br />
(1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch 7tägigen<br />
Aushang an den in § 3 Abs. 1 genannten Bekanntmachungstafeln<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von<br />
Stichwahlen gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das<br />
Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Mitteldeutschen Zeitung,<br />
im Bereich Eisleben.<br />
(3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 60<br />
Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO<br />
LSA) erfolgt abweichend von Absatz 1 im „Helbraer Kommunalanzeiger“.<br />
§ 5<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Blankenheim, den 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong><br />
Hara<br />
Bürgermeisterin<br />
Ausfertigung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim<br />
am 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> beschlossene Bekanntmachungssatzung<br />
wird hiermit ausgefertigt.<br />
Blankenheim, den 08.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong><br />
Hara<br />
Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim<br />
am 03.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> beschlossene Bekanntmachungssatzung<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Blankenheim, den 05.10.20<strong>09</strong><br />
Hara<br />
Bürgermeisterin<br />
Beschlüsse aus der Sitzung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Emseloh<br />
am 01.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong><br />
Beschluss-Nr. 06-02/<strong>09</strong><br />
Wahl des Vertreters und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung<br />
des TZV<br />
Beschlusstext:<br />
Aus der Mitte des Gemeinderates wird Frau Marlies Kreß als Vertreter<br />
und Herr Gerold Münch als deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung<br />
des Trinkwasserzweckverbandes Mansfeld-<br />
Südharz gewählt.<br />
Münch<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr. 07-02/<strong>09</strong><br />
Wahl des Vertreters und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung<br />
des AZV<br />
Beschlusstext:<br />
Aus der Mitte des Gemeinderates wird Frau Marlies Kreß als Vertreter<br />
und Herr Gerold Münch als deren Stellvertreter in die Ver-