15.08.2013 Aufrufe

Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt

Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt

Allstedt_42_09 gesamt.pdf - Stadt Allstedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 10/20<strong>09</strong> - 25 -<br />

<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Aus dem Verfahren werden folgende Flurstücke ausgeschlossen:<br />

Gemarkung: Flur: Flurstücke:<br />

Sangerhausen 13 96/1, 171, 172, 200, 341.<br />

In das Verfahren wird folgendes Flurstück einbezogen:<br />

Gemarkung: Flur: Flurstück:<br />

Wolferstedt 9 23/1.<br />

Dem Verfahren unterliegen damit nunmehr folgende Flurstücke:<br />

Gemarkung: Flur: Flurstücke:<br />

Sangerhausen 13 96/3, 340;<br />

Wolferstedt 9 23/1.<br />

Das geänderte Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche<br />

von 1,6750 ha.<br />

Das Verfahrensgebiet ist durch einen orangefarbigen Streifen auf<br />

der Gebietskarte, welche Bestandteil dieses Änderungsbeschlusses<br />

ist, gekennzeichnet.<br />

Begründung<br />

Getrenntes Boden- und Gebäude-/Anlageneigentum besteht auf<br />

den ausgeschlossenen Flurstücken nicht oder nicht mehr.<br />

Daher sind die ausgeschlossenen Flurstücke zur Erreichung der<br />

Ziele des Bodenordnungsverfahrens nicht mehr notwendig.<br />

Zur wertgleichen Abfindung weichender Bodeneigentümer und<br />

zur umfassenden Regelung im Bodenordnungsverfahren ist die<br />

Hinzuziehung des Flurstückes in der Gemarkung Wolferstedt erforderlich.<br />

Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten<br />

Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich,<br />

aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt<br />

sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten<br />

- gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei<br />

dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels - Postanschrift: PF 16 55,<br />

06655 Weißenfels -, anzumelden.<br />

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer von diesem zu<br />

setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf<br />

der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet<br />

oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen<br />

und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes).<br />

Zeitweilige Einschränkung der Grundstücksnutzung<br />

Für das <strong>gesamt</strong>e Verfahrensgebiet gelten gemäß § 34 Flurbereinigungsgesetz<br />

in Verbindung mit § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

folgende Einschränkungen:<br />

a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung<br />

der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,<br />

die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.<br />

Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen<br />

und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />

errichtet, hergestellt, wesentlich verändert<br />

oder beseitigt werden. Sind entgegen diesen Vorschriften<br />

Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder<br />

beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren<br />

unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde<br />

kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang wieder herstellen<br />

lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.<br />

b) Bäume, Beerensträucher, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen<br />

nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt<br />

werden, widrigenfalls muss die Flurbereinigungsbehörde<br />

Ersatzpflanzungen anordnen.<br />

c) Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezogenen Waldgrundstücken<br />

dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung übersteigen, nur mit Zustimmung<br />

der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.<br />

Andernfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete<br />

Fläche wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen ist.<br />

Wer unter a) bis c) genannten Bestimmungen zuwiderhandelt,<br />

kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />

beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />

Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, erhoben werden.<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Lüs<br />

Sachgebietsleiter<br />

Der vorstehende Änderungsbeschluss mit Gebietskarte liegt in Originalgröße<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung Sangerhausen, Markt 7a, 06526 Sangerhausen,<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft „AIlstedt-Kaltenborn“,<br />

Forststraße 9, 065<strong>42</strong> <strong>Allstedt</strong> sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />

und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19,<br />

06114 Halle/S., 2 Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme<br />

für die Beteiligten während der Dienststunden aus.<br />

Schott<br />

Sachbearbeiter<br />

Beschluss-Nr. <strong>09</strong>-02/<strong>09</strong><br />

Amt: Kämmerei<br />

Bearbeiter: Peukert<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: V/19<br />

erstellt am: 23.07.20<strong>09</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong><br />

Beratungsfolge Gemeinderat Wolferstedt<br />

Sitzungstermin 07.08.20<strong>09</strong><br />

TOP 7.2.<br />

Öffentlich Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen 6<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Enthaltungen 0<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993<br />

in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

01 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong><br />

der Gemeinde Wolferstedt wird in der vorliegenden Fassung<br />

beschlossen. Die Haushaltssatzung nebst Anlagen ist Bestandteil<br />

des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten<br />

und auszuführen.<br />

Hoehne<br />

Bürgermeister<br />

Anlage:<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wolferstedt für das<br />

Haushaltsjahr 20<strong>09</strong><br />

1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und Bekanntmachung der<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde<br />

Wolferstedt für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong><br />

Aufgrund des § 95 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt<br />

(GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) in der bis zum Inkrafttreten<br />

des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und<br />

Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt gel-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!