rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...
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4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />
An die<br />
Obermeisterinnen <strong>und</strong> Obermeister<br />
unserer angeschlossenen <strong>Friseur</strong>-Innungen<br />
EU Kosmetik-Verordnung –<br />
Haarfärbung unter 16 Jahren verboten?<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zur oben angeführten Thematik mitteilen. Die rechtliche Sachlage ist<br />
hier nämlich nicht einfach zu deuten <strong>und</strong> lässt große Interpretationsmöglichkeiten zu. Es handelt sich hierbei um<br />
eine Verordnung des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über<br />
kosmetische Mittel. Eine Verordnung der EU kommt einem Gesetz gleich <strong>und</strong> muss in den EU-Mitgliedsstaaten<br />
einheitlich umgesetzt werden.<br />
EU Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009<br />
Diese Kosmetikverordnung ist 150 Seiten lang <strong>und</strong> kann bei Google im Internet schnell gef<strong>und</strong>en werden.<br />
Die neue Kosmetikverordnung verpflichtet alle Hersteller dazu, einen Hinweis auf der Verpackung von Haarfarben<br />
anzubringen, wonach diese nicht „für unter 16-Jährige“ bestimmt seien. Achtung bei Altbeständen an Farben<br />
ohne Hinweis: Diese dürfen nur noch bis zum 01.11.2012 verkauft werden.<br />
Sie kennen unser Faltblatt „Wichtige Hinweise für <strong>Friseur</strong>e zur Haarfärbung“, welches allen Innungen in<br />
ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt wurde. Halten Sie sich bitte weiterhin daran. Der <strong>Fachverband</strong> <strong>und</strong><br />
der Zentralverband halten es momentan immer noch für richtig, dass Sie Ihre K<strong>und</strong>en aufklären <strong>und</strong> bei unter<br />
16-Jährigen eine Einverständniserklärung der Eltern verlangen. Die Aufklärung bei unter 16-Jährigen muss aber<br />
in Gegenwart der Eltern geschehen. Eine Unterschrift ist augenblicklich bei allen Färbungen immer noch die<br />
sicherste Variante. Es ist richtig, dass der FFK <strong>und</strong> der ZV als erstes, um möglichst kein Risiko für die<br />
Innungsbetriebe <strong>und</strong> deren Mitglieder einzugehen (Schutzmaßnahme), ein Verbot empfahl! Denn die<br />
Haftungsfrage ist immer noch nicht geklärt. Und genau hier liegt die Problematik.<br />
Ich habe für den <strong>Fachverband</strong> mehrere Vorlagen entworfen. Haftungserklärung für Erziehungsberechtigte,<br />
einfache Haftungserklärung für K<strong>und</strong>en, Hinweis für Verbraucher sowie ein Karteiformblatt. Alles habe ich bereits<br />
im November 2011 an einen Rechtsanwalt zur Prüfung weitergeleitet. Die Materie gestaltet sich aber so<br />
schwierig, dass sich die Causa weiter hinziehen wird. Sobald ich hier greifbare Ergebnisse habe, werden Sie von<br />
mir unterrichtet.<br />
Ob <strong>und</strong> inwieweit in dem Fall einer allergischen Reaktion der <strong>Friseur</strong> „haftet“ hängt von den Umständen des<br />
Einzelfalls ab. Hat der <strong>Friseur</strong> im Rahmen seiner Möglichkeiten <strong>und</strong> nach Gebrauchsanweisung vor der<br />
Behandlung die K<strong>und</strong>in befragt bzw. einen Verträglichkeitstest durchgeführt? Hat der <strong>Friseur</strong> über das<br />
Allergierisiko aufgeklärt? Wo liegt bei der K<strong>und</strong>in der Schaden? Gibt es Verletzungen? Sind Behandlungskosten<br />
entstanden? Dieses Risiko gab es <strong>und</strong> gibt es für den <strong>Friseur</strong> ohnehin schon immer. Daher ist eine Bezifferung<br />
der Schadenshöhe im Falle einer Haftung des <strong>Friseur</strong>s schwer zu benennen. Sobald ich eine Verbesserung der<br />
Vorgehensweise für uns erkennen kann, werde ich Sie umgehend unterrichten.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen Ihr<br />
Matthias Moser, Geschäftsführer<br />
<strong>Fachverband</strong><br />
<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />
Baden-Württemberg<br />
<strong>Friseur</strong>-Akademie<br />
Matthias Moser M. A.<br />
Gerberstraße 26<br />
70178 Stuttgart<br />
Telefon: (0711) 60 770-24<br />
Telefax: (0711) 60 770-11<br />
Email: m.moser@fachverband-fk.de<br />
www.fachverband-fk.de<br />
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