rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...
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Versichert ist in jedem Fall der direkte Arbeitsweg zum aushäusigen Arbeitsplatz,<br />
<strong>und</strong> zwar „im öffentlichen Verkehr“, ab Durchschreiten der Haustür. Wer also noch<br />
im Treppenhaus seines Hauses stürzt, hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn er<br />
sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Verletzt er sich dagegen zum Beispiel erst auf<br />
dem Garagenhof hinterm Haus, greift der Schutz der gUV.<br />
Außerdem darf eine eventuelle Unterbrechung des direkten Arbeits- oder Heimweges nicht länger als<br />
zwei St<strong>und</strong>en dauern. Der Arbeitnehmer, der nach Feierabend in der Firma zum Beispiel noch länger<br />
als zwei St<strong>und</strong>en den Ausstand eines Kollegen feiert, ist deshalb auf dem Nachhauseweg nicht mehr<br />
versichert. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Die Wege zu den Treffpunkten oder zu <strong>und</strong> von den<br />
Wohnungen zählen als Arbeitsweg. Wenn sich die Fahrgemeinschaft abends aber noch zu einem<br />
Feierabendbier trifft, gilt wieder die<br />
„Zwei-St<strong>und</strong>en-Grenze“.<br />
Achtung: Im Gegensatz zu ihren Kindern nicht versichert sind auch beispielsweise Eltern,<br />
die ihre Sprösslinge von der Schule oder dem Kindergarten abholen, nicht direkt von der Arbeit<br />
kommen <strong>und</strong> anschließend nach Hause fahren. Führt der Weg dagegen nach Absetzen der Kinder<br />
direkt zur Arbeit, greift wieder die gesetzliche Unfallversicherung,<br />
denn dann gilt der Weg als versicherter Umweg, auch wenn er vom direkten Arbeitsweg abweicht.<br />
Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Die paar Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Unfallversicherung<br />
zwar einen gewissen Schutz bietet, doch die Abgrenzung zwischen versichertem <strong>und</strong> nicht<br />
versichertem Weg kompliziert werden kann.<br />
Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.<br />
Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz <strong>und</strong> leistet bei allen Unfällen.<br />
Die SIGNAL IDUNA hat ihren Unfallschutz um Leistungsarten, wie etwa das Unfall-Rentenkapital<br />
<strong>und</strong> ein professionelles Reha-Management, entscheidend erweitert.<br />
Der Ratgeber „Wegeunfälle“ beleuchtet umfangreich wichtige Facetten des Themas,<br />
wie den Versicherungsschutz der gUV, Unfallprävention oder auch Versicherungen, die neben der<br />
privaten Unfallversicherung unter anderem bei Wegeunfällen wichtig sind. Die Broschüre gibt es über<br />
die zuständigen Filialdirektionen der SIGNAL IDUNA. Zudem ist er online verfügbar auf<br />
www.ratgeber-direkt.de<br />
(Dortm<strong>und</strong>, 13.02.2012, 7/2012 FKV NRW)<br />
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