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rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...

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Versichert ist in jedem Fall der direkte Arbeitsweg zum aushäusigen Arbeitsplatz,<br />

<strong>und</strong> zwar „im öffentlichen Verkehr“, ab Durchschreiten der Haustür. Wer also noch<br />

im Treppenhaus seines Hauses stürzt, hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn er<br />

sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Verletzt er sich dagegen zum Beispiel erst auf<br />

dem Garagenhof hinterm Haus, greift der Schutz der gUV.<br />

Außerdem darf eine eventuelle Unterbrechung des direkten Arbeits- oder Heimweges nicht länger als<br />

zwei St<strong>und</strong>en dauern. Der Arbeitnehmer, der nach Feierabend in der Firma zum Beispiel noch länger<br />

als zwei St<strong>und</strong>en den Ausstand eines Kollegen feiert, ist deshalb auf dem Nachhauseweg nicht mehr<br />

versichert. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Die Wege zu den Treffpunkten oder zu <strong>und</strong> von den<br />

Wohnungen zählen als Arbeitsweg. Wenn sich die Fahrgemeinschaft abends aber noch zu einem<br />

Feierabendbier trifft, gilt wieder die<br />

„Zwei-St<strong>und</strong>en-Grenze“.<br />

Achtung: Im Gegensatz zu ihren Kindern nicht versichert sind auch beispielsweise Eltern,<br />

die ihre Sprösslinge von der Schule oder dem Kindergarten abholen, nicht direkt von der Arbeit<br />

kommen <strong>und</strong> anschließend nach Hause fahren. Führt der Weg dagegen nach Absetzen der Kinder<br />

direkt zur Arbeit, greift wieder die gesetzliche Unfallversicherung,<br />

denn dann gilt der Weg als versicherter Umweg, auch wenn er vom direkten Arbeitsweg abweicht.<br />

Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Die paar Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Unfallversicherung<br />

zwar einen gewissen Schutz bietet, doch die Abgrenzung zwischen versichertem <strong>und</strong> nicht<br />

versichertem Weg kompliziert werden kann.<br />

Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.<br />

Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz <strong>und</strong> leistet bei allen Unfällen.<br />

Die SIGNAL IDUNA hat ihren Unfallschutz um Leistungsarten, wie etwa das Unfall-Rentenkapital<br />

<strong>und</strong> ein professionelles Reha-Management, entscheidend erweitert.<br />

Der Ratgeber „Wegeunfälle“ beleuchtet umfangreich wichtige Facetten des Themas,<br />

wie den Versicherungsschutz der gUV, Unfallprävention oder auch Versicherungen, die neben der<br />

privaten Unfallversicherung unter anderem bei Wegeunfällen wichtig sind. Die Broschüre gibt es über<br />

die zuständigen Filialdirektionen der SIGNAL IDUNA. Zudem ist er online verfügbar auf<br />

www.ratgeber-direkt.de<br />

(Dortm<strong>und</strong>, 13.02.2012, 7/2012 FKV NRW)<br />

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