Erwerbstätigkeit und Beschäftigung - bei der Arbeitnehmerkammer ...
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<strong>Erwerbstätigkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong><br />
Abbildung 43<br />
Sozialversicherungspflichtige <strong>Beschäftigung</strong> im Land Bremen nach Qualifikation<br />
zum 30.6.2009; prozentualer Anteil<br />
keine Zuordnung möglich<br />
59.399<br />
21 %<br />
Fach- <strong>und</strong><br />
Hochschulabschluss<br />
32.795<br />
12 %<br />
ohne Berufsausbildung<br />
34.823<br />
12 %<br />
Quelle: Statistik Service Nordost; eigene Bear<strong>bei</strong>tung<br />
mit Berufsausbildung<br />
156.054<br />
55 %<br />
Dennoch ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> Daten zur sozialversicherungspflichtigen<br />
<strong>Beschäftigung</strong> nach Qualifikation Vorsicht geboten:<br />
Für r<strong>und</strong> 59.000 im Land Bremen sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigte Personen verfügt die B<strong>und</strong>esagentur für Ar<strong>bei</strong>t über<br />
keinerlei Informationen zum Qualifikationsniveau. Damit erhöhte<br />
sich zwischen dem Jahr 2000 <strong>und</strong> dem Jahr 2009 <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />
sozialversicherungspflichtigen <strong>Beschäftigung</strong>, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> keine Zuordnung<br />
nach Qualifikation vorgenommen werden kann, von 14,1<br />
Prozent auf 21 Prozent (vgl. Abb. 43).<br />
2.3 Geringfügige <strong>Beschäftigung</strong><br />
2.3.1 Geringfügige <strong>Beschäftigung</strong> in Deutschland<br />
Die geringfügige <strong>Beschäftigung</strong> hat in den letzten Jahren in<br />
Deutschland stark an Bedeutung gewonnen <strong>und</strong> rückt neben <strong>der</strong><br />
Teilzeit- <strong>und</strong> Leihar<strong>bei</strong>t als eine weitere Form atypischer <strong>Beschäftigung</strong>sverhältnisse<br />
verstärkt in den Fokus öffentlicher Debatten.<br />
Zum 30.6.2009 gingen deutschlandweit 7.191.748 Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer einer geringfügig entlohnten Tätigkeit nach.<br />
Im Vergleich zum Basisjahr 2003 erhöhte sich damit die Anzahl <strong>der</strong><br />
<strong>Erwerbstätigkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> 57<br />
sogenannten ›Minijobber‹ um 1.658.906 Personen (+30 Prozent).<br />
Die starke Zunahme <strong>der</strong> geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> in Deutschland<br />
ist eine Folge <strong>der</strong> politisch gewollten Ausweitung des Niedriglohnsektors<br />
im Rahmen <strong>der</strong> ›aktivierenden Ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitik‹<br />
(›Politik des För<strong>der</strong>ns <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ns‹). Mit <strong>der</strong> Ausweitung war die<br />
Hoffnung verb<strong>und</strong>en, zusätzliche Jobs, insbeson<strong>der</strong>e für gering<br />
qualifizierte Langzeitar<strong>bei</strong>tslose, zu schaffen. Wesentliche Zielstellung<br />
war zudem eine Verbesserung <strong>der</strong> Integrationschancen von<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosen in den ersten Ar<strong>bei</strong>tsmarkt (Schaffung einer Brückenfunktion).<br />
Laut Sozialgesetzbuch IV § 8 Absatz 1 Nr. 1 kann eine <strong>Beschäftigung</strong><br />
aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhe des Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes (geringfügig entlohnte<br />
<strong>Beschäftigung</strong>) o<strong>der</strong> nach § 8 Absatz 1 Nr. 2 wegen ihrer<br />
kurzen Dauer (kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong>) als geringfügig eingestuft<br />
werden. Mit <strong>der</strong> Neuregelung ›Geringfügiger <strong>Beschäftigung</strong>sverhältnisse‹<br />
im Sozialgesetzbuch im Jahr 2003 wurde die Einkommensgrenze<br />
für die geringfügige <strong>Beschäftigung</strong> von bisher 325<br />
Euro auf 400 Euro angehoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige<br />
Ar<strong>bei</strong>tsgrenze von maximal 15 St<strong>und</strong>en pro Woche wurde hingegen<br />
ersatzlos gestrichen: Für einen 400-Euro-Job gibt es somit im Hinblick<br />
auf den St<strong>und</strong>enlohn praktisch keine Grenze nach unten. Folglich<br />
lassen sich zwei Arten <strong>der</strong> geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> unterscheiden:<br />
Zum einen die geringfügig entlohnte <strong>Beschäftigung</strong> <strong>und</strong><br />
zum an<strong>der</strong>en die kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong>. Eine <strong>Beschäftigung</strong> ist<br />
dann als geringfügig entlohnt einzustufen, wenn das regelmäßige<br />
Ar<strong>bei</strong>tsentgelt die Höhe von 400 Euro pro Monat nicht übersteigt.<br />
Bei diesen sogenannten 400-Euro-Jobs fallen für den Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />
keine Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben an, sie erhalten somit das<br />
Ar<strong>bei</strong>tsentgelt brutto für netto. Pauschale Abgaben <strong>und</strong> Beiträge<br />
zur Sozialversicherung müssen allerdings vom Ar<strong>bei</strong>tgeber getragen<br />
werden. Eine kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong> liegt vor, wenn die<br />
<strong>Beschäftigung</strong> von vorneherein auf zwei Monate o<strong>der</strong> insgesamt<br />
50 Ar<strong>bei</strong>tstage in einem Kalen<strong>der</strong>jahr befristet ist <strong>und</strong> diese<br />
<strong>Beschäftigung</strong> nicht berufsmäßig ausgeübt wird.<br />
Die B<strong>und</strong>esagentur für Ar<strong>bei</strong>t weist in ihren Publikationen zur<br />
geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> lediglich Daten zur ›ausschließlich<br />
geringfügig entlohnten <strong>Beschäftigung</strong>‹ <strong>und</strong> zur ›geringfügig entlohnten<br />
<strong>Beschäftigung</strong> im Nebenjob‹ aus. Eine Auswertung für die<br />
kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong> erfolgt wegen einer nur ungenauen<br />
Datenbasis nicht.