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Erwerbstätigkeit und Beschäftigung - bei der Arbeitnehmerkammer ...

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56<br />

<strong>Erwerbstätigkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong><br />

Abbildung 43<br />

Sozialversicherungspflichtige <strong>Beschäftigung</strong> im Land Bremen nach Qualifikation<br />

zum 30.6.2009; prozentualer Anteil<br />

keine Zuordnung möglich<br />

59.399<br />

21 %<br />

Fach- <strong>und</strong><br />

Hochschulabschluss<br />

32.795<br />

12 %<br />

ohne Berufsausbildung<br />

34.823<br />

12 %<br />

Quelle: Statistik Service Nordost; eigene Bear<strong>bei</strong>tung<br />

mit Berufsausbildung<br />

156.054<br />

55 %<br />

Dennoch ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> Daten zur sozialversicherungspflichtigen<br />

<strong>Beschäftigung</strong> nach Qualifikation Vorsicht geboten:<br />

Für r<strong>und</strong> 59.000 im Land Bremen sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigte Personen verfügt die B<strong>und</strong>esagentur für Ar<strong>bei</strong>t über<br />

keinerlei Informationen zum Qualifikationsniveau. Damit erhöhte<br />

sich zwischen dem Jahr 2000 <strong>und</strong> dem Jahr 2009 <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

sozialversicherungspflichtigen <strong>Beschäftigung</strong>, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> keine Zuordnung<br />

nach Qualifikation vorgenommen werden kann, von 14,1<br />

Prozent auf 21 Prozent (vgl. Abb. 43).<br />

2.3 Geringfügige <strong>Beschäftigung</strong><br />

2.3.1 Geringfügige <strong>Beschäftigung</strong> in Deutschland<br />

Die geringfügige <strong>Beschäftigung</strong> hat in den letzten Jahren in<br />

Deutschland stark an Bedeutung gewonnen <strong>und</strong> rückt neben <strong>der</strong><br />

Teilzeit- <strong>und</strong> Leihar<strong>bei</strong>t als eine weitere Form atypischer <strong>Beschäftigung</strong>sverhältnisse<br />

verstärkt in den Fokus öffentlicher Debatten.<br />

Zum 30.6.2009 gingen deutschlandweit 7.191.748 Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer einer geringfügig entlohnten Tätigkeit nach.<br />

Im Vergleich zum Basisjahr 2003 erhöhte sich damit die Anzahl <strong>der</strong><br />

<strong>Erwerbstätigkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> 57<br />

sogenannten ›Minijobber‹ um 1.658.906 Personen (+30 Prozent).<br />

Die starke Zunahme <strong>der</strong> geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> in Deutschland<br />

ist eine Folge <strong>der</strong> politisch gewollten Ausweitung des Niedriglohnsektors<br />

im Rahmen <strong>der</strong> ›aktivierenden Ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitik‹<br />

(›Politik des För<strong>der</strong>ns <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ns‹). Mit <strong>der</strong> Ausweitung war die<br />

Hoffnung verb<strong>und</strong>en, zusätzliche Jobs, insbeson<strong>der</strong>e für gering<br />

qualifizierte Langzeitar<strong>bei</strong>tslose, zu schaffen. Wesentliche Zielstellung<br />

war zudem eine Verbesserung <strong>der</strong> Integrationschancen von<br />

Ar<strong>bei</strong>tslosen in den ersten Ar<strong>bei</strong>tsmarkt (Schaffung einer Brückenfunktion).<br />

Laut Sozialgesetzbuch IV § 8 Absatz 1 Nr. 1 kann eine <strong>Beschäftigung</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhe des Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes (geringfügig entlohnte<br />

<strong>Beschäftigung</strong>) o<strong>der</strong> nach § 8 Absatz 1 Nr. 2 wegen ihrer<br />

kurzen Dauer (kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong>) als geringfügig eingestuft<br />

werden. Mit <strong>der</strong> Neuregelung ›Geringfügiger <strong>Beschäftigung</strong>sverhältnisse‹<br />

im Sozialgesetzbuch im Jahr 2003 wurde die Einkommensgrenze<br />

für die geringfügige <strong>Beschäftigung</strong> von bisher 325<br />

Euro auf 400 Euro angehoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige<br />

Ar<strong>bei</strong>tsgrenze von maximal 15 St<strong>und</strong>en pro Woche wurde hingegen<br />

ersatzlos gestrichen: Für einen 400-Euro-Job gibt es somit im Hinblick<br />

auf den St<strong>und</strong>enlohn praktisch keine Grenze nach unten. Folglich<br />

lassen sich zwei Arten <strong>der</strong> geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> unterscheiden:<br />

Zum einen die geringfügig entlohnte <strong>Beschäftigung</strong> <strong>und</strong><br />

zum an<strong>der</strong>en die kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong>. Eine <strong>Beschäftigung</strong> ist<br />

dann als geringfügig entlohnt einzustufen, wenn das regelmäßige<br />

Ar<strong>bei</strong>tsentgelt die Höhe von 400 Euro pro Monat nicht übersteigt.<br />

Bei diesen sogenannten 400-Euro-Jobs fallen für den Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

keine Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben an, sie erhalten somit das<br />

Ar<strong>bei</strong>tsentgelt brutto für netto. Pauschale Abgaben <strong>und</strong> Beiträge<br />

zur Sozialversicherung müssen allerdings vom Ar<strong>bei</strong>tgeber getragen<br />

werden. Eine kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong> liegt vor, wenn die<br />

<strong>Beschäftigung</strong> von vorneherein auf zwei Monate o<strong>der</strong> insgesamt<br />

50 Ar<strong>bei</strong>tstage in einem Kalen<strong>der</strong>jahr befristet ist <strong>und</strong> diese<br />

<strong>Beschäftigung</strong> nicht berufsmäßig ausgeübt wird.<br />

Die B<strong>und</strong>esagentur für Ar<strong>bei</strong>t weist in ihren Publikationen zur<br />

geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> lediglich Daten zur ›ausschließlich<br />

geringfügig entlohnten <strong>Beschäftigung</strong>‹ <strong>und</strong> zur ›geringfügig entlohnten<br />

<strong>Beschäftigung</strong> im Nebenjob‹ aus. Eine Auswertung für die<br />

kurzfristige <strong>Beschäftigung</strong> erfolgt wegen einer nur ungenauen<br />

Datenbasis nicht.

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