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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Planungs- und Begleitbericht<br />

gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG<br />

Stand: Auflageverfahren


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

INHALT<br />

1. Ausgangslage und Zweck 1<br />

2. Organisation und Ablauf der Planungen 3<br />

3. Planungsrechtlicher Rahmen 4<br />

4. Bestandteile und Inhalte der planung 5<br />

5. Auswirkungen auf rechtskräftige Planungen 11<br />

6. Kostenfolgen zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong> 11<br />

7. Quartierplan-Vertrag 12<br />

8. Keine UVP-Pflicht 12<br />

9. Beurteilung Konzept durch die Arealbaukommission 12<br />

10. Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung 13<br />

11. Öffentlichkeitsarbeit (öffentliche Mitwirkung) 13<br />

12. Beschlussfassungs- und Auflageverfahren 14<br />

13. Genehmigungsantrag 14<br />

ANHANG / BEILAGEN<br />

ANHANG 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der kantonalen Arealbaukommission<br />

Schreiben vom Amt für Raumplanung vom 21. Juli 2011<br />

ANHANG 2 Projektdokumentation Fankhauser Architekt AG<br />

ANHANG 3 Protokollauszug Sitzung Bauausschuss vom 09. Januar 2012<br />

ANHANG 4 Sicherheitszonenplan Euro-Airport Basel-Mulhouse 1:5'000 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt<br />

ANHANG 5 Kantonaler Vorprüfungsbericht vom 24. April 2012<br />

ANHANG 6 Schreiben BAZL Bewilligungspflicht Luftfahrthindernisse vom 21. November 2011<br />

Anhang zum kantonalen Vorprüfungsbericht<br />

ANHANG 7: Tabellarische Zusammenstellung:<br />

Reaktionen auf Vorprüfungsbericht<br />

ANHANG 8 Argumentarium Siedlungsentwicklung <strong>Allschwil</strong> vom 12. Juni 2012<br />

K:\<strong>Allschwil</strong>\02050\03_Berichte\2050_Ber01_Planungsbericht_Auflageverfahren.doc<br />

Bearbeitung / Beratung:<br />

Auftragsnummer: 2-050<br />

Verfasser: KI/GS<br />

Version / Status: Beschlussfassung<br />

Datum: 07. Januar 2013<br />

Kontrolle / Freigabe:


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

1. AUSGANGSLAGE UND ZWECK<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Das Areal des Planungsgebietes bzw. der <strong>Quartierplanung</strong> umfasst die Parzelle A – 426 im Gebiet<br />

"<strong>Langmatten</strong>" der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>, mit einer Fläche von insgesamt 24'935 m 2 . Das Areal befindet<br />

sich zwischen der Bachgrabenpromenade und dem Baselmattweg im Wohngebiet nördlich der Baslerstrasse.<br />

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Bachgrabenpromenade<br />

Abb. 1: Luftbild, Quelle: Google Earth<br />

QP- Areal<br />

Baslerstrasse<br />

Das Quartierplan-Areal liegt in einem durchgrünten Wohngebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> und wird<br />

durch den Baselmattweg erschlossen. Im Westen liegt das Alterszentrum "Am Bachgraben" und im<br />

Osten schliessen sich die Wohnbauten der rechtskräftigen <strong>Quartierplanung</strong> "Im Steg" an.<br />

Heute befindet sich die Parzelle in einer Zone für Sport- und Freizeitanlagen gemäss Zonenplan Siedlung<br />

2007. Auf dem Grundstück sind diverse Sportplätze (Fussballplatz, Tennisplätze etc.) sowie ein<br />

Clubhaus und eine Bocciahalle vorhanden. Die Sportanlagen sollen mit dem Verkauf des Areals in<br />

das linksufrige Bachgraben-Gebiet verlegt werden und im Sinne des modifizierten räumlichen Konzeptes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> einer Wohnnutzung mit hoher Qualität Platz machen.<br />

Diese Verschiebung basiert auf einer klaren räumlichen Ordnung und einer konsequenten räumlichen<br />

Dreiteiligkeit, wonach nördlich der Baslerstrasse bis zum Bachgraben Wohnnutzung, vom Bachgraben<br />

bis zum Hegenheimermattweg Freizeit-, Sport- und öffentliche Nutzungen sowie nördlich des Hegenheimermattweges<br />

bis zur französischen Landesgrenze Arbeitsnutzungen zu fördern bzw. zu platzieren<br />

sind. Diese formale räumliche Haltung wurde mit der Entwicklung und entsprechenden Verabschiedung<br />

der Masterplanung "Wegmatten" durch den Einwohnerrat sowie den <strong>Allschwil</strong>er Souverän im<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 1<br />

N


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Laufe des ersten Halbjahres 2012 bestätigt. Die modifizierte Innenentwicklung sowie die gefragte<br />

Standortqualität in grossen Teilen der <strong>Allschwil</strong>er Siedlungsplanung wurden bereits am 20. Juni 2012<br />

an einer Koordinationssitzung mit Vertretern des <strong>Gemeinde</strong>rates und kantonalen Fachvertretern des<br />

Amtes für Raumplanung sowie mit Frau Regierungsrätin S. Pegoraro erörtert und wird in naher Zukunft<br />

noch weiter ausgeführt (vgl. Anhang 8 Argumentarium Siedlungsentwicklung <strong>Allschwil</strong> vom<br />

12. Juni 2012).<br />

Wahl des Bebauungskonzeptes<br />

Für die Wahl des geeigneten Bebauungskonzeptes wurden im Vorfeld der Ausarbeitung der <strong>Quartierplanung</strong><br />

Variantenstudien vorgenommen. Diese beinhalteten in der finalen Phase 6 unterschiedliche<br />

Bebauungskonzepte. Nach eingehender Diskussion entschied sich die <strong>Gemeinde</strong> in Koordination mit<br />

den Quartierplan-Verfassern zur Ausarbeitung bzw. Weiterentwicklung von Studie Nr. 6 (für detaillierte<br />

Erläuterungen dazu siehe Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 7).<br />

Das aus der weiterentwickelten Studie resultierende Bebauungskonzept sieht insgesamt 6 Baukörper<br />

vor, welche sich harmonisch in die angrenzenden Bebauungsstrukturen einfügen, aber auch neue Akzente<br />

setzen. Zum Nachvollzug der Herleitung und des detaillierten Beschriebs der Bebauungs- und<br />

Aussenraumkonzeption wird auf Anhang 2 (Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG) verwiesen.<br />

1.2 Zweck / Zielsetzungen<br />

Die <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" bezweckt die Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Realisierung der angedachten Bebauungskonzeption und Aussenraumgestaltung in Beachtung<br />

einer haushälterischen Nutzung des Bodens und einer qualitativ guten Wohnnutzung.<br />

Mit der <strong>Quartierplanung</strong> werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:<br />

̶ Realisierung einer qualitativ guten Wohnüberbauung mit differenzierten Wohnformen und guter<br />

Nutzungsflexibilität;<br />

̶ Ermöglichung von "Wohnen im Alter" im Sinne des "Alterskonzeptes" <strong>Allschwil</strong> in einem Teilbereich<br />

des Quartierplan-Areals;<br />

̶ Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung mit hoher Qualität (haushälterische<br />

Bodennutzung durch Nutzungsverdichtung gemäss den raumplanerischen Vorgaben von<br />

Bund und Kanton);<br />

̶ Grosszügige Anlage und Gestaltung des Aussenraumes durch eine Parkanlage im Zentrum;<br />

̶ Sicherung des ökologischen Ausgleichs und der ökologischen Vernetzung entlang des Bachgrabens;<br />

̶ Fortsetzung der standortheimischen Bestockung und der naturnahem Begrünung des ökologischen<br />

Ausgleichs und der ökologischen Vernetzung entlang des Bachgrabens;<br />

̶ Optimierung der städtebaulichen Gestaltung des Strassenraumes entlang des Baselmattweges;<br />

̶ Ermöglichung eines energetisch nachhaltigen Standards für die Überbauung;<br />

̶ Sicherstellung des Hochwasserschutzes innerhalb des Quartierplan-Areals.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

2. ORGANISATION UND ABLAUF DER PLANUNGEN<br />

2.1 Eigentümer und Auftraggeber<br />

Grundeigentümer und Bauherrschaft<br />

sitEX Properties AG<br />

Birstrasse 320B<br />

4052 Basel<br />

Bauherrenvertretung Dr. Christoph Stutz<br />

Grenzacherstrasse 62<br />

4058 Basel<br />

2.2 Fachplaner<br />

An der Entwicklung der Quartierplan-Vorschriften "<strong>Langmatten</strong> II" sind folgende Fachplaner beteiligt:<br />

Projektverfasser Architektur Fankhauser Architektur AG<br />

Seewenweg 6<br />

4153 Reinach<br />

Beratung Landschaftsarchitektur Westpol Landschaftsarchitektur<br />

Feldbergstrasse 42<br />

4057 Basel<br />

Beratung <strong>Quartierplanung</strong> Stierli + Ruggli<br />

Ingenieure + Raumplaner AG<br />

Unterdorfstrasse 38<br />

4415 Lausen<br />

2.3 Planungserlass / -vollzug<br />

Kommunale Behörden Einwohnergemeinde <strong>Allschwil</strong><br />

Hauptabteilung Hochbau und Raumplanung<br />

Baslerstrasse 111<br />

4123 <strong>Allschwil</strong><br />

2.4 Planungsablauf<br />

Nachstehend werden die wichtigsten Bearbeitungsschritte und Entscheidstationen festgehalten:<br />

Vorgehensevaluation, Variantenstudien, Projektierung, Ausarbeitung<br />

Vorprojekt, Vorabklärungen bei <strong>Gemeinde</strong> (Verwaltung, Bauausschuss)<br />

etc.<br />

Herbst 2010 bis Mitte 2011<br />

1. Präsentation bei der kant. Fachkommission für Arealüberbauungen 23. Juni 2011<br />

Weiterentwicklung der Bebauungs- und Aussenraumkonzeption sowie<br />

Beurteilung durch Bauausschuss (Beratendes Gremium des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Allschwil</strong>)<br />

20. Oktober 2011<br />

Entwicklung Entwurf von Quartierplan-Vorschriften Okt. 2011 – Jan. 2012<br />

Verabschiedung QP-Entwurf durch den Bauausschuss<br />

09. Januar 2012<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Verabschiedung QP-Entwurf durch den <strong>Gemeinde</strong>rat für die kantonale<br />

Vorprüfung und das öffentliche Mitwirkungsverfahren<br />

11. Januar 2012<br />

Eingabe der Planungsakten ins kantonale Vorprüfungsverfahren 24. Januar 2012<br />

Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens (§ 7 RBG) 30. Jan. -13. Feb. 2012<br />

Vorliegen der Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung 24. April 2012<br />

Bereinigung der QP-Bestandteile in Koordination mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

aufgrund der Ergebnisse aus kant. Vorprüfung und Mitwirkung<br />

Mai / Juli 2012<br />

Ausarbeitung eines Verkehrsgutachtens Juni – August 2012<br />

Beschlussfassung <strong>Gemeinde</strong>rat 26. September 2012<br />

Beschlussfassung Einwohnerrat 14. November 2012<br />

Öffentliches QP - Auflageverfahren (§ 31 RBG) …….noch ausstehend<br />

Eingabe ins regierungsrätliche Genehmigungsverfahren …….noch ausstehend<br />

3. PLANUNGSRECHTLICHER RAHMEN<br />

3.1 Kantonales Raumplanungs- und Baugesetz (RBG)<br />

Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sieht gemäss §§ 37 ff. das Planungsinstrument<br />

der Sondernutzungsplanung vor. Mit einer <strong>Quartierplanung</strong> kann für einen definierten Teil der Bauzonenfläche<br />

von den Bestimmungen der ordentlichen Zonenvorschriften abgewichen werden. Eine gebietsmässige<br />

Anwendungsbeschränkung ergibt sich aus der kantonalen Rahmengesetzgebung nicht.<br />

3.2 Kantonaler Richtplan<br />

Die Parzelle A-426 wird gemäss dem kantonalen Richtplan (KRIP) als Wohngebiet ausgewiesen<br />

(Ausgangslage). Weitere kantonale Planfestlegungen sind für das Planungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Eine <strong>Quartierplanung</strong> mit definierter Wohnnutzung steht daher nicht im Widerspruch zum kantonalen<br />

Richtplan.<br />

3.3 Zonenvorschriften <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong><br />

Für das Planungsgebiet gelten gemäss dem Zonenplan Siedlung von <strong>Allschwil</strong> die Vorschriften der<br />

Zone für Sport- und Freizeitanlagen, welche mit der <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" gestützt auf § 40<br />

Abs. 2 RBG aufgehoben werden sollen.<br />

Die Zonenvorschriften der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> lassen die Aufstellung von Quartierplänen grundsätzlich<br />

in jeder Bauzone zu. Sie legen keine Mindestfläche für die Erstellung eines Quartierplanes fest,<br />

weisen jedoch daraufhin, dass eine Fläche von 3'000 m 2 nicht unterschritten werden sollte (Zonenreglement<br />

Siedlung § 23 Abs. 1). Das Quartierplan-Areal umfasst eine Fläche von 24'935 m 2 und liegt<br />

damit deutlich über der empfohlenen Mindestfläche.<br />

<strong>Quartierplanung</strong>en können in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> im ordentlichen oder im vereinfachten Verfahren<br />

durchgeführt werden. Die <strong>Quartierplanung</strong> auf der Parzelle A-426 wird aufgrund des städtebaulichen<br />

Bebauungskonzeptes mit insgesamt 6 zum Teil hohen Baukörpern im ordentlichen Verfahren durchgeführt.<br />

3.4 Nutzungswechsel aufgrund erheblich geänderter Verhältnisse<br />

Die heutige zonenrechtliche Nutzungsart (Zone für Sport- und Freizeitanlagen) stützt sich auf das<br />

Räumliche Konzept Teil Siedlung von <strong>Allschwil</strong>, welches vom Einwohnerrat 2005 verabschiedet und in<br />

der Folge mit Einwohnerratsbeschluss zum Zonenplan Siedlung 2007 umgesetzt wurde. Im Räumli-<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 4


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

chen Konzept wurde der langjährig vorbestandene Nutzungsstatus abgebildet. Es war dannzumal<br />

nicht anzunehmen, dass kurze Zeit später die damalige langjährige Besitzerin des Areals, die traditionsreiche,<br />

regional verwurzelte Firma CIBA (zeitweise CIBA Spezialitätenchemie) von der Firma<br />

BASF übernommen, redimensioniert und reorganisiert werden würde. Mit der Restrukturierung wurden<br />

die Sportplätze im Areal der <strong>Quartierplanung</strong> <strong>Langmatten</strong> II mangels firmeneigenen Bedarfs an die<br />

Firma sitEX Properties AG veräussert, welche ihrerseits die Quartierplan-Überbauung plant und in der<br />

Folge auch realisiert.<br />

Diese im öffentlichen Interesse anzustrebende räumliche Strukturbereinigung mit Umnutzung der Parzelle<br />

A-426 in Wohnnutzung, ist somit im Sinne der Siedlungsentwicklung der <strong>Gemeinde</strong>, in welcher<br />

das rechtsufrige Bachgrabengebiet als Wohngebiet gestärkt werden soll. Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm diese<br />

Entwicklungsabsicht deshalb zum Anlass die Grundeigentümerin des Areals im Rahmen der Quartierplanerstellung<br />

in verschiedene verbindliche Planungsmassnahmen einzubinden. Es sind dies insbesondere:<br />

̶ Ein einmaliger zweckgebundener Infrastrukturbeitrag<br />

Mit einem einmaligen zweckgebundenen Infrastrukturbeitrag soll im linksufrigen Bachgrabengebiet<br />

der Erwerb von Flächen für einen neuen Sportplatz und die Errichtung von 5 neuen Tennisplätzen,<br />

einer Tenniswand, vier Pétanquefeldern, vier gedeckten Bocciabahnen, eines neuen Clubhauses<br />

mit den erforderlichen Infrastruktureinrichtungen, die Erstellung von 32 Autoparkplätzen sowie von<br />

Velo/Mofa-Abstellplätzen, als Ersatz für die wegfallenden Sport- und Freizeitanlagen auf dem Areal<br />

der Parzelle A-426, finanziert werden (vgl. Quartierplanvertrag).<br />

̶ Erweiterung des Angebotes für "Wohnen im Alter"<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> sichert im Quartierplan-Vertrag die Schaffung von maximal 36 Wohneinheiten für<br />

"Betreutes Wohnen" im Sinne des Alterskonzeptes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> und schafft damit<br />

wertvolle Synergien zum nachbarlichen Alterszentrum.<br />

̶ Sicherstellung Infrastruktur zur Kinderbetreuung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> sichert im Quartierplan-Vertrag Platz für die Erstellung eines Kindergartens sowie<br />

die Möglichkeit zur Errichtung eines Tagesheimes.<br />

Für weitere Ausführungen zu dieser Thematik ist insbesondere Anhang 8 "Argumentarium zur Siedlungsentwicklung<br />

<strong>Allschwil</strong>" vom 12. Juni 2012 zu beachten.<br />

4. BESTANDTEILE UND INHALTE DER PLANUNG<br />

4.1 Planungsinstrumente, Verträge und orientierende Dokumente<br />

Als verbindliche öffentlich-rechtliche Sondernutzungsplanungsinstrumente der <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong><br />

II" gelten:<br />

̶ Quartierplan-Reglement <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Quartierplan <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" mit Inhalten zu Bebauung, Aussenraum, Erschliessung<br />

und Parkierung, Situationsplan / Schnitte, 1:500.<br />

Als privat-rechtlicher Vertrag gilt:<br />

̶ Quartierplan-Vertrag, gestützt auf § 9 des Quartierplan-Reglementes<br />

Als orientierende Dokumente gelten:<br />

̶ vorliegender Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 5


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

4.2 Bebauung<br />

Baubereiche für Hauptbauten:<br />

Die Baubereiche für die Hauptbauten wurden auf Grundlage des Bebauungskonzeptes (vgl. Projektdokumentation<br />

Fankhauser Architekt AG, Anhang 2) im Quartierplan definiert (Situation und Schnitte,<br />

1:500). Die Baubereiche legen die Lage, die Ausdehnung sowie die Höhe und die Geschossigkeit der<br />

Bebauung fest. Weitere Hauptbauten sind nicht zulässig.<br />

Als Dachform wird für alle Hauptbauten das Flachdach festgelegt. Alle Flachdächer sind mit einer<br />

Schicht von vor Ort gewonnenem Kies (mind. 20 cm) zu bedecken und extensiv zu begrünen. Im Bereich<br />

der Sonnenkollektoren ist dabei eine Substratstärke von mind. 10 cm einzuhalten. Mit der extensiven<br />

Begrünung der Dachflächen werden ökologische Ausgleichsflächen innerhalb des Siedlungsraumes<br />

geschaffen.<br />

Messweise der Gebäudehöhe:<br />

Die Festlegung der Höhe der Hauptbauten erfolgt mittels Höhenkoten (Meter über Meer). Als Referenzhöhe<br />

wird der Baselmattweg auf der Höhe Muesmattweg definiert (Fixpunkt). Im Quartierplan ist<br />

die Referenzhöhe ausgewiesen. Als massgebender Messpunkt für die Gebäudehöhe gilt die OK rohe<br />

Dachkonstruktion exkl. Dachhaut (vgl. Zonenreglement Siedlung) des Hauptdaches.<br />

Die Hauptbauten E und F (inkl. technische Aufbauten) dürfen aus Gründen der An- und Abflugsicherheit<br />

des Euro-Airports Basel-Mulhouse eine Höhe von 316.0 m ü.M. nicht überschreiten (vgl. Sicherheitszonenplan<br />

des Euro-Airports Basel-Mulhouse 1:5'000 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt gestützt<br />

auf Art. 71 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (IVL) vom 23. November 1994, Anhang<br />

4). Die Gebäudehöhe von 316.0 m ü.M. darf auch von technischen Anlagen etc. auf dem Dach nicht<br />

überschritten werden.<br />

Bei den Hauptbauten A bis D können technische Anlagen in Einhausungen, Absturzsicherungen etc.<br />

die zulässigen Gebäudehöhen der Hauptbauten überragen. Sie dürfen jedoch eine Höhe von 3.5 m<br />

gemessen ab roher Betondecke des Hauptdaches nicht überschreiten und müssen allseitig mindestens<br />

4.0 m von der Fassadenflucht zurückversetzt sein. Einhausungen von technischen Anlagen sind<br />

mit einem Flachdach auszuführen und müssen extensiv begrünt werden.<br />

Baubereiche für Nebenbauten:<br />

Die Baubereiche für Nebenbauten wurden auf Grundlage des Bebauungskonzeptes im Quartierplan<br />

definiert (Situation und Schnitte, 1:500). An- und Nebenbauten sind zur Hauptsache in diesen Baubereichen<br />

anzuordnen. Innerhalb der Baubereiche für Nebenbauten sind die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Grenzabstände zwingend einzuhalten. Die Darstellung der Baubereiche im Quartierplan impliziert<br />

somit nicht ein automatisches Näher- bzw. Grenzbaurecht. Die Festlegung der Baubereiche bis an die<br />

Parzellengrenze erfolgte bewusst um eine Definition von Grenzabständen durch die Ausscheidung der<br />

Baubereiche zu vermeiden und die reglementarischen Bestimmungen schlank zu halten. Somit wäre<br />

aber auch das Erbringen eines Näher- und Grenzbaurechtes im Rahmen des Baugesuchverfahrens<br />

möglich. Eine Platzierung von An- und Nebenbauten ausserhalb der speziell dafür ausgeschiedenen<br />

Baubereiche ist nur ausserhalb der ökologischen Ausgleichsfläche möglich. Im Bereich der Frei- und<br />

Grünflächen errichtete Nebenbauten dürfen eine maximale Grundfläche von 12.0 m 2 und eine maximale<br />

Gebäudehöhe von 3.0 m aufweisen. Innerhalb der Baubereiche für Nebenbauten ist eine Gebäudehöhe<br />

von 4.5 m zulässig. Mit Hilfe dieser Festlegung soll erreicht werden, dass eine möglichst<br />

grosse Fläche des Quartierplan-Areals unbebaut bleibt. Damit kann einer der wichtigsten Leitgedanken,<br />

welcher der <strong>Quartierplanung</strong> zu Grunde liegt, umgesetzt werden (vgl. Projektdokumentation<br />

Fankhauser Architektur AG, Anhang 2). Die maximale Bebauungsziffer beläuft sich somit auf 19%,<br />

d.h. der unbebaute Aussenraum des Quartierplan-Areals beträgt mindestens 81%.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 6


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

4.3 Art und Mass der Nutzung<br />

Art der Nutzung<br />

Die Art der Nutzung wird im QP-Reglement § 2 folgendermassen festgelegt:<br />

Hauptbauten: Für die Hauptbauten A, B und C gilt im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss der<br />

Hauptbauten A und B die Wohn- und Geschäftsnutzung im Sinne von § 21 Abs. 2<br />

RBG. Im Erdgeschoss der Hauptbauten A und C ist zudem eine öffentliche Nutzung<br />

(Kindertagesstätte, Spitex-Stützpunkt u.Ä.) zulässig. Für die übrigen Geschosse der<br />

Hauptbauten A, B und C sowie für die Hauptbauten D, E und F im Gesamten, gilt<br />

die Wohnnutzung gemäss § 21 Abs. 1 RBG. Für die Hauptbauten B und C ist dabei<br />

eine Realisierung von "Wohnen im Alter" vorzusehen (vgl. Projektdokumentation<br />

Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 8+9 (grüne Bauten)).<br />

Nebenbauten: Nebenbauten richten sich nach den Bedürfnissen des Quartiers. Bei der Nutzung<br />

soll es sich dabei um ergänzende Quartierinfrastruktur handeln.<br />

Mit der vorliegenden Nutzungsdefinition für die Hauptgebäude mit den erlaubten Wohn- und Geschäftsnutzungen<br />

bzw. den öffentlichen Nutzungen und der vorgesehenen Realisierung von "Wohnen<br />

im Alter" reagiert die <strong>Quartierplanung</strong> auf ihr direktes Umfeld (angrenzende Alterssiedlungen) und die<br />

Zielsetzungen der <strong>Gemeinde</strong> (vgl. Alterskonzept <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>). Damit wurde das Projekt der<br />

Erwägung der Arealbaukommission angepasst, welche eine stärkere Reaktion auf das unmittelbare<br />

Umfeld gefordert hatte (vgl. Auszug aus dem Beschlussprotokoll der kantonalen Arealbaukommission<br />

vom 21. Juli 2007, Anhang 1).<br />

"Wohnen im Alter"<br />

Im vorliegenden Quartierplan "<strong>Langmatten</strong> II" wird "Wohnen im Alter" als "Betreutes Wohnen" definiert.<br />

Grundlage dieses Angebotes ist das Alterskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>, welches den diesbezüglichen<br />

Bedarf für die nächsten Jahre ermittelt hat (vgl. Alterskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>,<br />

S. 38). Bis ins Jahr 2015 müssen zusätzlich 16 solcher Wohneinheiten, bis ins Jahr 2020 zusätzliche<br />

46 und bis ins Jahr 2025 sogar 77 zusätzliche Wohneinheiten für "Betreutes Wohnen" realisiert werden.<br />

Aufgrund der zukünftig zu erwartenden Bevölkerungszahlen von <strong>Allschwil</strong> und der zunehmenden<br />

Überalterung der Bevölkerung besteht für eine solche Nutzung dringender Bedarf. Die Lage des Quartierplanareals<br />

bietet sich zudem aufgrund der umliegend bereits vorhandenen Alterssiedlungen bestens<br />

für die Erweiterung eines solchen Angebotes an.<br />

In den Hauptbauten B und C müssen die Alterswohnungen im unteren bis mittleren Preissegment liegen<br />

und für ältere Menschen mit AHV-Rente und Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) finanzierbar<br />

sein. Die Mieten müssen jedoch eine marktübliche Verzinsung der Fremd- und Eigenmittel, die übliche<br />

Amortisationen und Abschreibungen sowie die Vornahme der erforderlichen Unterhaltsarbeiten<br />

zulassen. Eine professionelle und kompetente Führung des betreuten Wohnangebots soll durch eine<br />

enge Zusammenarbeit mit einer auf ambulante Pflegeleistungen spezialisierten Organisation (PO)<br />

z.B. Spitex AS sichergestellt werden. Ein fundiertes Betriebskonzept für "Betreutes Wohnen" wird dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Allschwil</strong> gemeinsam durch die Spitex AS und die Baugesuchsstellerin zur Genehmigung<br />

vorgelegt. Dieses Betriebskonzept ist Bestandteil des Baugesuches und ist mit diesem einzureichen.<br />

Insgesamt werden 20-24 Wohnungen eingerichtet (vgl. Protkollauszug Bauauschuss vom 09.<br />

Januar 2012, Anhang 3).<br />

Folgende Kriterien für "Betreutes Wohnen" sind einzuhalten:<br />

̶ Sozialkompetente Ansprechsperson vor Ort*<br />

̶ Anwesenheitskontrolle*<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 7


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Verpflegungskonzept (Mahlzeitendienst)*<br />

̶ Gemeinschaftsraum*<br />

̶ Mitwirkung der <strong>Gemeinde</strong> bei Wohnungsvergabe (prioritäre Behandlung von EinwohnerInnen<br />

<strong>Allschwil</strong>s)<br />

Die mit * gekennzeichneten Leistungen werden auf den Mietzins überwälzt und sind separat auszuweisen.<br />

Definition der baulichen Nutzung:<br />

Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der Bruttogeschossfläche (BGF) gemäss § 49 Abs. 2<br />

RBV berechnet. Das Quartierplan-Reglement definiert zudem abschliessend, welche Flächen, Bauten<br />

und Bauteile nicht zur Bruttogeschossfläche gezählt werden.<br />

Mass der Nutzung:<br />

Insgesamt umfasst das Planungsgebiet eine Grundstücksfläche von 24'935 m 2 . Für die <strong>Quartierplanung</strong><br />

wird eine maximale Bruttogeschossfläche von maximal 29'500 m 2 festgelegt. Die maximale<br />

BGF-Gesamtfläche wird nach Baubereichen in folgende Richtmasse aufgeteilt:<br />

Richtmass Baubereich A: ca. 4'550 m 2<br />

Richtmass Baubereich B: ca. 1'910 m 2<br />

Richtmass Baubereich C: ca. 1'910 m 2<br />

Richtmass Baubereich D: ca. 5'380 m 2<br />

Richtmass Baubereich E: ca. 7'875 m 2<br />

Richtmass Baubereich F: ca. 7'875 m 2<br />

Kleinere Verschiebungen von Bruttogeschossflächen von einem Baubereich in einen anderen sind zulässig,<br />

sofern das Gesamtkonzept nicht nachteilig beeinflusst wird. Solche Verschiebungen bedürfen<br />

jedoch der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Für An- und Nebenbauten gilt, dass die Summe aller Grundflächen derselben eine Gesamtfläche von<br />

295 m 2 (= 1% des zulässigen Nutzungsmasses) nicht überschreiten darf.<br />

Aus den Gebäudegrundflächen und der maximal zulässigen Fläche für Nebenbauten ergibt sich innerhalb<br />

des Quartierplan-Areals eine überbaute Fläche von insgesamt ca. 4'763 m 2 . Die Bebauungsziffer<br />

liegt somit bei 19%. In der umliegenden Zone W3 gilt eine Bebauungsziffer von 26%. Der quantitative<br />

Vergleich zeigt, dass die Aussenraum-Fläche im Quartierplan-Areal um mehr als einen Viertel<br />

grösser ist als in der nachbarlichen Normalzonenordnung.<br />

4.4 Aussenraum / Umgebung<br />

Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes sind im Quartierplan (Situation und Schnitte,<br />

1: 500) konzeptionell festgelegt.<br />

̶ Für die definitive Anlage ist ein Umgebungsplan als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen<br />

(vgl. § 5 Abs. 2 des Quartierplan-Reglementes). Dieser konkretisiert die von den Fachplanern<br />

(Architekt und Landschaftsarchitekt) im Rahmen der Entwicklung des Bebauungskonzeptes<br />

ausgearbeiteten Grundlagen (vgl. Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2,<br />

S. 13).<br />

̶ Der strassenzugewandte Aussenraum dient der Erschliessung und der Vorplatzgestaltung.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 8


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Die Grün- und Freiflächen sollen im Umgebungsplan gestützt auf ein Gesamtkonzept als der Siedlung<br />

zugeordnete parkartige Aussenräume gestaltet werden (fliessende Gestaltung mit organartigen<br />

Formen).<br />

̶ Im "Bereich für multifunktionalen Aussenraum" (vgl. Quartierplan) ist eine multifunktionale Freifläche<br />

mit einem Schwerpunkt auf Verweilen, Treffen und Austausch zu gestalten. Im südwestlichen<br />

Bereich soll ein Spielplatz entstehen.<br />

̶ Mit Hilfe der ökologischen Ausgleichsfläche entlang des Bachgrabens wird ein naturnaher Übergang<br />

in die Parklandschaft im Zentrum der Überbauung sichergestellt.<br />

̶ Die private Aussenraumnutzung ist ausschliesslich für die explizit dafür ausgeschiedenen angrenzenden<br />

Gebäudenutzungen reserviert (vgl. § 2 Quartierplan-Reglement).<br />

̶ Wege und Plätze sind so weit als möglich mit wasserdurchlässigen Materialien zu gestalten.<br />

̶ Die Bepflanzung erfolgt mit standortheimischer Vegetation. Baumstandorte sind dabei insbesondere<br />

entlang des Baselmattweges und im Zentrum der Überbauung vorgesehen. Die bestehende<br />

Bestockung entlang des Bachgrabens wird erhalten und fachgerecht gepflegt werden.<br />

4.5 Erschliessung / Parkierung<br />

Erschliessung:<br />

Die Verkehrserschliessung des Planungsgebietes erfolgt über den Baselmattweg. Über den Baselmattweg<br />

erfolgt die Zu- und Wegfahrt zur und von der unterirdischen Einstellhalle. Die Wegfahrt ist<br />

auch via Muesmattweg möglich (Einbahnstrasse). Die Ein- und Ausfahrten zum Quartierplan-Areal<br />

(Ausnahmefahrten) sowie zur bzw. von der oberirdischen Parkierung sind im Quartierplan (Situation<br />

und Schnitte, 1: 500) ebenfalls konzeptionell festgelegt. Die genaue Projektierung erfolgt auf Stufe<br />

Baugesuch im Umgebungsplan.<br />

Der Bereich für Frei- und Grünflächen wird autofrei gestaltet, die Gebäudezufahrt ist für den Ausnahmefall<br />

jedoch bis vor den Gebäudezugang sichergestellt. Die quartierinterne Erschliessung erfolgt<br />

über ein durch den im Inneren der Bebauung definierten fahrbaren Weg mit Wendebereich (fahrbar für<br />

Sanität, Feuerwehr, Kehrichttransport, Umzugstransport u.Ä.).<br />

Die in der Darstellung durch den Baubereich von Hauptbau A führende begehbare Erschliessung ist<br />

auf eine Gebäudeöffnung des für diesen Baubereich projektieren Baukörpers zurückzuführen. Diese<br />

Gebäudeöffnung soll zukünftig als Durchgang bzw. Zugang zum Innenbereich der Quartierplanüberbauung<br />

dienen.<br />

Parkierung:<br />

Der Bedarf an Parkplätzen richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (§ 70 RBV<br />

bzw. Anhang 11/1 RBV). Aus der entsprechenden Berechnung ergibt sich ein gesamthafter Parkplatzbedarf<br />

von 245 Stammplätzen und 79 Besucherparkplätzen (für detaillierte Berechnung vgl. QP-<br />

Reglement Kommentar zu § 6 Abs. 2).<br />

Gemäss § 70 Abs. 2 RBV sowie Anhang 11/1 RBV kann die Bewilligungsbehörde im Rahmen eines<br />

Baugesuches fallweise eine Reduktion von Stammparkplätzen gewähren (vgl. § 7 Abs. 5 QPR). Daher<br />

wird im Parkplatznachweis in Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong> für die Stammparkplätze der Seniorenwohnungen<br />

(Baubereiche A und B) ein reduzierter Faktor von 0.5 verwendet. Der reduzierte Faktor<br />

von 0.5 stützt sich auf diverse Erfahrungswerte bereits realisierter Alterswohnungen. Referenzbeispiele<br />

für bereits realisierte Alters- / Seniorenwohnungen mit reduzierten Pflichtparkplätzen (Stammplätze)<br />

im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind:<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 9


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Sunnehof, Wiedenweg 1, Reinach: Faktor 0.5 (PP nicht alle vermietet wegen fehlendem Bedarf)<br />

̶ Zytglogge, Sissach Faktor 0.5<br />

̶ Höflimatt, Diegten Faktor 0.5<br />

̶ Weiherhof, Itingen Faktor 0.5<br />

̶ Überbauung Mischeli, Reinach Faktor 0.5<br />

̶ Schafmatten, Binningen: Faktor 0.7<br />

̶ Bettenachweg, Lausen: Faktor 0.7<br />

Die Parkierung erfolgt grösstenteils in einer unterirdischen Einstellhalle, welche neben ausreichend<br />

Abstellplätzen für den motorisierten Individualverkehr auch genügend Abstellplätze für Velos vorsieht<br />

(ca. 750). Die Bereiche für die Ein- und Ausfahrt zur unterirdischen AEH sind im Quartierplan (Situation<br />

und Schnitte, 1: 500) konzeptionell festgelegt (für detaillierte Erläuterungen zum Erschliessungs-<br />

und Parkierungskonzept vgl. Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 15).<br />

Anbindung an öffentlichen Verkehr:<br />

Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (Tramlinie Nr. 6 und Buslinien 38/48 und 64) befinden<br />

sich in kurzer Fusswegdistanz zum Quartierplan-Areal (350 m bis <strong>Allschwil</strong> Kirche und ca. 500 m bis<br />

<strong>Allschwil</strong> Kreuzstrasse). Das Planungsgebiet ist somit durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />

und mit diesem einfach zu erreichen (für detaillierte Informationen zur Lage der einzelnen Haltestellen<br />

siehe Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 6).<br />

Verkehrsgutachten:<br />

Mittels eines Verkehrsgutachtens (erstellt durch die Firma Glaser Saxer Keller und Partner, Bottmingen)<br />

werden die verkehrlichen Auswirkungen der rund 260 neuen Wohneinheiten auf das kommunale<br />

Strassennetz und auf die Kapazitäten in den Knotenbereichen der Baslerstrasse untersucht. Die Ergebnisse<br />

zeigen, dass die Kapazitäten und Knotenqualitäten im Einmündungsbereich zur Kantonsstrasse<br />

und im mit Neuverkehr betroffenen Wohnquartier gestützt auf die Forderungen der VSS-<br />

Normen sichergestellt sind (vgl. Ergebnisse Verkehrsgutachten, Glaser Saxer Keller AG vom 17. August<br />

2012).<br />

4.6 Ver- und Entsorgung / Energie<br />

Für den sinnvollen Umgang mit Energieressourcen sind für die <strong>Quartierplanung</strong> bzw. die Überbauung<br />

des Planungsgebietes folgende Anforderungen definiert worden:<br />

̶ Mind. 80 % des Wärmeenergiebedarfs (Heizung und Warmwasser) ist durch CO2-neutrale Energieträger<br />

zu erbringen. Nur max. 20% desselben darf mit fossilen Energieträgern erzeugt werden.<br />

Vorzusehen ist prioritär eine Holzfeuerung (vgl. Protokoll der Bauausschusssitzung vom<br />

09. Januar 2012, Anhang 3).<br />

̶ MINERGIE-Standard für Bauten mit Zertifizierungspflicht nach Bauabschluss.<br />

̶ Erstellung einer Photovoltaikanlage mit einer Fläche von insgesamt mind. 800 m 2 auf den Hauptbauten<br />

E und F oder auf der Hauptbaute A<br />

Für die Abfallbeseitigung und die Sammlung bzw. Bereitstellung von Wertstoffen (Separatsammelstellen)<br />

werden dezentrale Bereitstellungsflächen eingerichtet. Für die Kompostierung ist innerhalb des<br />

Quartierplans eine dafür bestimmte Fläche ausgewiesen (vgl. Quartierplan, Situation und Schnitte,<br />

1:500). Des Weiteren sind die kommunalen Bestimmungen massgebend. Insbesondere ist das Abfallreglement<br />

der <strong>Gemeinde</strong> für das Planungsgebiet zu beachten.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 10


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

4.7 Lärmschutz<br />

Mit den Quartierplan-Vorschriften wird die Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Art. 43 LSV sowie gemäss<br />

§ 12 USG BL festgelegt. In Abstimmung auf den Lärmempfindlichkeitsstufenplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Allschwil</strong> und aufgrund der innerhalb des Planungsgebietes hauptsächlich vorgesehenen Wohnnutzung,<br />

wird das Quartierplan-Areal der Lärmempfindlichkeits-Stufe ES II zugewiesen.<br />

Einhaltung der Grenzwerte:<br />

Aufgrund des zu erwartenden Fluglärms gelten für im Planungsgebiet vorgesehenen Bauten erhöhte<br />

Anforderungen an den Schallschutz (Gebäudehülle und Innenlärm). Diese sind gemäss den Vorgaben<br />

der SIA-Norm 181 zu erfüllen bzw. baulich umzusetzen.<br />

4.8 Naturgefahrenkarte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong><br />

Die Naturgefahrenkarte für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> weist das Quartierplan-Areal als Gefahrenzone für<br />

Hochwasser aus. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes innerhalb des Planungsgebietes ist<br />

eine für das Gebiet massgebende Hochwasserkote definiert worden (gestützt auf ein speziell erstelltes<br />

digitales Geländemodell und in Beachtung der Fliesstiefenkarte). Diese liegt bei 276.10 m.ü.M.<br />

und gilt für alle Bauten innerhalb des Quartierplan-Areals. Damit ein mögliches Hochwasser keine<br />

Schäden an den Gebäuden (durch eindringendes Wasser) verursachen kann, müssen neue Gebäude<br />

und Gebäudeteile unterhalb der massgebenden Hochwasserkote den möglichen Beanspruchungen<br />

durch Wasserdruck, Schwemmmaterial und Nässe genügen. Bauten und Bauteile müssen daher unterhalb<br />

dieser Kote wasserundurchlässig und ohne Fassadenöffnungen erstellt werden oder die Fassadenöffnungen<br />

müssen vor Hochwasser in Beachtung der Höhenkote von 276.10 m.ü.M. geschützt<br />

sein. Eine entsprechende Bestimmung ist in das Quartierplanreglement aufgenommen worden (vgl.<br />

Quartierplan-Reglement § 8 Abs. 3).<br />

5. AUSWIRKUNGEN AUF RECHTSKRÄFTIGE PLANUNGEN<br />

Mit den Vorschriften zur <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" werden für das Areal der Parzelle A-426 eigenständige<br />

Nutzungs- und Bauvorschriften hergestellt. Diese Vorschriften sind inhaltlich für die geplante<br />

Überbauung und Nutzung des Areals abschliessend und von den übrigen Vorschriften der<br />

kommunalen Nutzungsplanung (Zonenplan und Zonenreglement Siedlung) vollständig abgekoppelt.<br />

Durch die Inkraftsetzung der Vorschriften zur <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" werden folgende kommunalen<br />

Planungsinstrumente der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> für das Areal der <strong>Quartierplanung</strong> bzw. für die<br />

Parzelle A-426 ausser Kraft gesetzt:<br />

̶ Zonenvorschriften Siedlung <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> vom 14. November 2007<br />

Weitere rechtskräftige kommunale oder kantonale Planungen werden durch diese Planungsmassnahme<br />

nicht tangiert.<br />

6. KOSTENFOLGEN ZU LASTEN DER GEMEINDE<br />

Das Quartierplan-Areal gilt gemäss der Erhebung "Stand der der Überbauung, Erschliessung und<br />

Baureife" vom 01. Februar 2010 als überbaut und somit voll erschlossen. Mit dem Baselmattweg ist<br />

eine für den motorisierten Verkehr zweckmässige Strassenerschliessung vorhanden. Die Leitungsinfrastruktur<br />

(Wasser, Abwasser etc.) ist vorhanden und die geplanten Bauten können daran ange-<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 11


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

schlossen werden. Betreffend Strassen- und Infrastrukturerschliessung entstehen somit keine Kostenfolgen<br />

zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

7. QUARTIERPLAN-VERTRAG<br />

Mit einem Quartierplan-Vertrag sind gemäss § 46 RBG privat-rechtliche Bestandteile sicherzustellen,<br />

welche die Funktionalität der <strong>Quartierplanung</strong> in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Quartierplanvorschriften<br />

gewährleisten. Für die <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" sind folgende Bestandteile durch<br />

einen Quartierplan-Vertrag oder Anschlussverträge privat-rechtlich sicherzustellen (Aufzählung nicht<br />

abschliessend):<br />

̶ Finanzierung, Erstellung, Unterhalt und Benutzungsrechte gemeinschaftlicher Infrastrukturen<br />

(Spielplätze, private Erschliessungen, Autoeinstellhalle etc.)<br />

̶ Vereinbarung betreffend "Wohnen im Alter"<br />

̶ Gegenseitige selektive Geh- und Fahrrechte<br />

̶ Gegenseitige Näher- und Grenzbaurechte<br />

̶ Durchleitungsrechte<br />

̶ Infrastrukturbeitrag zweckgebunden<br />

̶ Erschliessungsbeiträge und Realisierungskosten<br />

Details können dem QP-Vertrag entnommen werden.<br />

Die regierungsrätliche Genehmigung einer <strong>Quartierplanung</strong> wird gemäss § 46 Abs. 2 RBG nur erteilt,<br />

wenn ein entsprechender Quartierplan-Vertrag in unterzeichneter Form vorliegt. Der Quartierplan-<br />

Vertrag liegt als Entwurf ausgearbeitet vor.<br />

8. KEINE UVP-PFLICHT<br />

Die vorliegende Planung benötigt keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (vgl. Verordnung über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988). Massgebende Grenzwerte, welche eine UVP<br />

nötig machen, werden mit der <strong>Quartierplanung</strong> nicht überschritten.<br />

9. BEURTEILUNG KONZEPT DURCH DIE AREALBAUKOMMISSION<br />

Die kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen (ABK) hat an ihrer Sitzung<br />

vom 23. Juni 2011 die architektonischen und konzeptionellen Grundlagen zur <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong><br />

II" behandelt. Das Beschlussprotokoll ist im Anhang 1 des vorliegenden Berichts enthalten.<br />

Die nachfolgend beschriebenen Anpassungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Arealbaukommission<br />

und wurden am 23. August 2011 in einer bilateralen Besprechung des Architekten<br />

Herr H.-J. Fankhauser mit dem Präsident der kantonalen Arealbaukommission Herr M. Fabrizi besprochen<br />

und in der Folge planlich umgesetzt.<br />

Mangelnde Reaktion auf direktes Umfeld / Differenzierte Betrachtung der Punkthäuser<br />

Das Bebauungskonzept wurde überarbeitet. Neu beinhaltet das Projekt drei (bisher zwei) entlang der<br />

Bachgrabenpromenade längsgerichtete Baukörper. Der dritte Längsbau soll als 9-geschossiger Baukörper,<br />

welcher mit der Schmalseite zur nördlichen Parzelle A-432 steht, ausgestaltet werden. Die beiden<br />

parallel zur nordöstlichen Parzellengrenze verlaufenden Baukörper entfallen zu Gunsten eines<br />

grosszügigen Aussenraumes, welcher im Dialog zum Aussenraum der nördlich angrenzenden Bebauung<br />

steht.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 12


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Park mit öffentlichen Charakter<br />

Es ist die klare Haltung der Bauherrschaft, den mit dem neuen Bebauungskonzept optimierten Park<br />

einzig der Bewohnerschaft des QP-Areals zuzuweisen. Der Park soll somit keinen öffentlichen Charakter<br />

erhalten, befindet sich doch die Bachgrabenpromenade als öffentlicher Naherholungsraum in<br />

unmittelbarere Nähe zum QP-Areal.<br />

10. ERGEBNISSE DER KANTONALEN VORPRÜFUNG<br />

Die Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wurden der Einwohnergemeinde mit Schreiben vom<br />

24. April 2012 mitgeteilt (vgl. Anhang 5). Eine interne Besprechung dieser Ergebnisse mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

(Raumplaner/Bauverwaltung) hat am 04. Mai 2012 auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung in <strong>Allschwil</strong><br />

stattgefunden.<br />

Die Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wurden zur Kenntnis genommen und konnten teilweise in<br />

die <strong>Quartierplanung</strong> übernommen bzw. in die QP-Instrumente eingearbeitet werden. Aus der in Anhang<br />

7 angefügten Zusammenstellung gehen sowohl die einzelnen Vorprüfungsaussagen wie auch die unmittelbaren<br />

Reaktionen der <strong>Gemeinde</strong> bzw. der Projektverfasser und die entsprechenden Erläuterungen<br />

dazu hervor. Im Folgenden wird deshalb einzig auf die Thematik der Bauplatzinstallation(en) bzw.<br />

die dafür notwendigen Abklärungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingegangen.<br />

Durchstossen des Sicherheitszonenplans des Flughafens Basel-Mulhouse durch temporäre<br />

Objekte<br />

Mit dem Schreiben vom 25. April 2012 hat die <strong>Gemeinde</strong> bei Herrn Daniel Born vom Bundesamt für<br />

Zivilluftfahrt (BAZL) die im Vorprüfungsbericht geforderten Abklärungen bzgl. der zukünftigen Baustelleninstallation<br />

vorgenommen. Im Zentrum der Abklärungen stand die Frage, unter welchen Bedingungen<br />

Krananlagen für die Gebäudeerstellung errichtet werden können, welche durch ihre erforderliche<br />

Höhe temporär den Sicherheitszonenplan des Flughafens Basel-Mulhouse durchstossen. Mit dem<br />

Schreiben des BAZL vom 07. Mai erhielt die <strong>Gemeinde</strong> die entsprechenden Antworten, welche nachfolgend<br />

kurz zusammengefasst werden.<br />

Die Errichtung von Krananlagen, welche aufgrund ihrer Höhe als Luftfahrthindernisse gelten, ist<br />

grundsätzlich genehmigungsfähig. Eine Genehmigung durch das BAZL erfolgt jedoch nur dann, wenn<br />

die nachfolgend aufgelisteten Bedingungen kumulativ erfüllt sind:<br />

̶ Erbringung eines Nachweises, dass die elektromagnetischen Signale der Flugzeuge nicht gestört<br />

werden (Zuständigkeit: Direction Général de l'Aviation Civile de France (DGAC));<br />

̶ Vorliegen der Zustimmung der Airport Authority des Flughafens Basel-Mulhouse;<br />

̶ Markierung, Befeuerung und Publikation des Luftfahrthindernisses gemäss den Vorgaben des<br />

BAZL;<br />

Zusätzlich zur Erfüllung dieser Rahmenbedingungen ist allenfalls ein Nachweis durch eine flugtechnische<br />

Studie zu erbringen, womit belegt werden kann, dass das zu errichtende Luftfahrthindernis keine<br />

Gefahr für den Flugverkehr darstellt. Ob eine solche flugtechnische Studie vorzulegen ist, wird für jeden<br />

Fall einzeln bei der Behandlung des entsprechenden Gesuchs entschieden.<br />

11. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG)<br />

Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes wurde durch die <strong>Gemeinde</strong> ein<br />

Mitwirkungsverfahren durchgeführt, detaillierte Angaben dazu sind dem Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vom 16. Mai 2012 (GRB Nr. 312.2012 vom 15. Mai 2012) zu entnehmen.<br />

Der nachstehenden Tabelle ist der Ablauf des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zu entnehmen:<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 13


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Publikation des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens:<br />

− Amtsblatt Nr. 4 vom 26. Januar 2012<br />

− diverse direkt betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer<br />

wurden per Brief vom 16. Januar 2012 persönlich angeschrieben<br />

− 2 Inserate wurden im <strong>Allschwil</strong>er Wochenblatt geschaltet<br />

− Homepage der <strong>Gemeinde</strong><br />

− Aushängekästen der <strong>Gemeinde</strong><br />

Mitwirkungsfrist: − vom 30. Januar bis am 16. Februar 2012<br />

Mitwirkungseingaben bis am: − 16. Februar 2012<br />

− Einsichtnahme der Unterlagen auf der Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Allschwil</strong><br />

− in schriftlicher Form zuhanden des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Allschwil</strong><br />

Fazit zum Mitwirkungsverfahren: Während der Mitwirkungsfrist wurden insgesamt drei Mitwirkungseingaben zur<br />

<strong>Quartierplanung</strong> <strong>Langmatten</strong> II beim <strong>Gemeinde</strong>rat eingereicht. Diese wurden<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat behandelt. Im Mitwirkungsbericht wurden sowohl die Mitwir-<br />

kungsergebnisse als auch die Ergebnisse aus der Beratung durch den Gemein-<br />

derat zusammengefasst.<br />

Publikation Mitwirkungsbericht: − Amtsblatt Nr. 22 vom 31. Mai 2012<br />

Öffentliche, publizierte Einsichtnahme<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>:<br />

− vom 16. Mai bis am 26. Mai 2012<br />

− Einsichtnahme in den Mitwirkungsbericht auf der Hauptabteilung Hochbau-<br />

Raumplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong><br />

12. BESCHLUSSFASSUNGS- UND AUFLAGEVERFAHREN<br />

12.1 Beschlussfassungsverfahren<br />

Beschlussfassung <strong>Gemeinde</strong>rat − 26. September 2012<br />

Beschlussfassung Einwohnerrat − 14. November 2012<br />

13. GENEHMIGUNGSANTRAG<br />

……………….wird nach Verfahrensschluss ergänzt.<br />

− Beschluss der <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" gemäss den Anträgen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Allschwil</strong>:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>präsident: Die <strong>Gemeinde</strong>verwalterin:<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 14


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 1<br />

Auszug aus dem Beschlussprotokoll der kantonalen<br />

Arealbaukommission<br />

Schreiben vom Amt für Raumplanung vom 21. Juli 2011


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 2<br />

Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 3<br />

Protokollauszug Sitzung Bauausschuss vom 09. Januar 2012


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 4<br />

Sicherheitszonenplan des Euro-Airports Basel-Mulhouse<br />

1:5'000 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 5<br />

Kantonaler Vorprüfungsbericht vom 24. April 2012


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 6<br />

Schreiben BAZL Bewilligungspflicht Luftfahrthindernisse<br />

vom 21. November 2011


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 7<br />

Tabellarische Zusammenstellung:<br />

Reaktionen auf Vorprüfungsbericht


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

1 Allgemeines zum Verfahren<br />

1.1 Nutzungswechsel - Beachtung der Planbeständigkeit bzw. ausführlichere<br />

Erläuterung / Begründung des<br />

Nutzungswechsels im Planungsbericht (voraussichtlicher<br />

Bedarf)<br />

- Aufzeigen der erheblich geänderten Verhältnisse,<br />

welche zu einer Anpassung des Zonenplans<br />

geführt haben<br />

- Erbringen Bedarfsnachweis gemäss § 15<br />

RPG (Nachweis über die inneren Reserven<br />

sowie kurze Standortevaluation)<br />

- Anpassung / Aktualisierung der räumlichen<br />

Entwicklungsstrategie der <strong>Gemeinde</strong><br />

1.2 Verkehr - Erstellung eines Verkehrgutachtens zur vertieften<br />

Abklärung zu den verkehrlichen Auswirkungen<br />

2 Luftfahrthindernisse<br />

2.1 Sicherheitszonenplan BAZL - <strong>Quartierplanung</strong> ist dem Bundesamt für Zivilluftfahrt<br />

zur Prüfung einzureichen, da sie Sicherheitszonenplan<br />

des Euroairports Basel-<br />

Mulhouse tangiert<br />

- Dachaufbauten dürfen die Höhenbegrenzung<br />

von 316.00 m.ü.M. nur mit Genehmigung des<br />

BAZLs überragen<br />

2.2 Bauplatzinstallationen - Baustelleninstallation bereits zum jetzigen<br />

Zeitpunkt klären (z.B. Höhe Krananlagen) und<br />

entsprechende Abklärungen beim BAZL tätigen,<br />

Grundsätzlich werden Krananlagen welche<br />

höher als die Höhenbegrenzung von<br />

316.0 m sind nicht genehmigt Festhalten<br />

im Planungsbericht<br />

- Einreichen eines Gesuches für ein Luftfahrthindernis<br />

für kommende Bauplatzinstallationen<br />

(Krananlagen), welche höher als<br />

316.00 m sind beim BAZL notwendig<br />

Z - Eine entsprechende Begründung / Erläuterung wird im Planungsbericht vorgenommen.<br />

- Bezüglich des zu erbringenden Bedarfsnachweises soll eine Besprechung mit den<br />

beteiligten kantonalen Fachstellen organisiert werden, welche dazu dienen soll zu<br />

definieren wie (Umfang, inhaltliche Tiefe etc.) bzw. unter welchen Gesichtspunkten /<br />

Kriterien eine solche im Vorprüfungsbericht geforderte Bedarfsanalyse vorgenommen<br />

werden soll. Ziel ist es eine spezifische Vorgehensweise zu definieren.<br />

E - Ein Verkehrsgutachten, welches die verkehrlichen Auswirkungen darlegt und beurteilt,<br />

ist in Auftrag gegeben worden.<br />

Z - Die geplanten Baukörper durchstossen den Sicherheitszonenplan des Flughafens<br />

Basel Mulhouse nicht. Das BAZL wurde dennoch am Mittwoch den 25. April 2012<br />

per E-Mail durch A. Gisske (HA Hochbau und Raumplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>l)<br />

über die <strong>Quartierplanung</strong> bzw. die Planungsabsichten der <strong>Gemeinde</strong> informiert.<br />

H - Im Quartierplanreglement unter § 4 Abs. 7 ist klar definiert, dass die Höhebegrenzung<br />

von 316.00 m nicht überschritten werden darf, auch nicht von technischen<br />

Bauteilen auf dem Dach der Hauptbauten E und F. Eine entsprechende Genehmigung<br />

des BAZLs ist deshalb nicht notwendig.<br />

Z<br />

H<br />

- Die entsprechenden Abklärungen wurden beim BAZL (Herr D. Born) vorgenommen.<br />

Entgegen der Feststellung im kantonalen Vorprüfungsbericht ist es möglich, dass<br />

temporäre Objekte, welche den Sicherheitszonenplan des Euroairports durchstossen<br />

genehmigt werden können. Voraussetzung der Genehmigung sind verschiedene<br />

Auflagen, welche erfüllt werden müssen. Diese sind im Planungsbericht unter<br />

Kap. 10 ausführlich beschrieben.<br />

- Kenntnisnahme.<br />

<br />

Abklärung<br />

laufend<br />

<br />

<br />

X


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

3. Quartierplanreglement<br />

3.1 Erlass - Allgemeiner Hinweis zur Sprachform in Kommentarspalte<br />

verschieben<br />

3.2 § 2 Art der baulichen Nutzung - Klarer bestimmen, was unter "Wohnen im<br />

Alter" zu verstehen ist bzw. welche Anforderungen<br />

bei der Realisierung der <strong>Quartierplanung</strong><br />

zu berücksichtigen sind (Präzisierung<br />

Abs. 3)<br />

3.3 § 3 Mass der baulichen Nutzung - Angabe von maximalen Werten in Abs. 4<br />

- Präzisierung "geringfügige" Abweichungen<br />

durch Massangabe<br />

3.4<br />

3.5<br />

§ 4 Lage, Grösse und Gestaltung<br />

der Bauten<br />

§ 5 Nutzung, Gestaltung und<br />

Unterhalt des Aussenraums<br />

- Abs. 1 lit. b: Geringfügige Abweichungen nicht<br />

geringfügige Überschreitungen Korrektur<br />

der Begrifflichkeiten<br />

- Abs. 5 lit. a: "Für die Definition der Gebäudeprofile<br />

im Sinne der maximalen […]"<br />

- Abs. 6 lit. d: Anpassung der Formulierung da<br />

im Quartierplan kein festgelegter Bereich für<br />

Sonnenkollektorenflächen<br />

- Abs. 8: Festhalten, dass Bestimmungen des<br />

RBG und der dazugehörenden Verordnung für<br />

das Baubewilligungsverfahren massgebend<br />

- Verschieben Hinweis minimale bepflanzbare<br />

Überdeckung für Baumstandort über Untergeschossen<br />

etc. in Reglementstext Abs. 3<br />

- Abs. 8: Ersetzen von "ermöglicht" durch<br />

"dient"<br />

R - Der Hinweis wird in die Kommentarspalte verschoben. <br />

E - Die genaue Definition von "Betreutem Wohnen" wurde im Alterskonzept (ERB 2011)<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> festgelegt. Diese Definition ist in den Quartierplanvertrag<br />

übernommen worden und somit bindend. Sie enthält die im Vorprüfungsbericht empfohlene<br />

Präzisierung bzgl. der umzusetzenden Anforderungen im Rahmen der Realisierung<br />

etc. Im Quartierplanreglement findet sich zudem ein Verweis auf die betreffende<br />

Bestimmung im Quartierplanvertrag. Aus diesem Grund wird auf eine Anpassung<br />

der Reglementsbestimmung verzichtet.<br />

R - Mit den durch die Quartierplanvorschriften vorgegebenen Baukörpern und der als<br />

Maximalmass definierten zulässigen Bruttogeschossfläche für das Gesamtareal ist<br />

es nicht möglich bei der baulichen Umsetzung der vorliegenden <strong>Quartierplanung</strong><br />

grosse und damit einschneidende Nutzungstransporte vorzunehmen. Ausserdem<br />

bedarf gemäss § 3 Abs. 5 QR jeder Nutzungstransport der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />

welcher damit aktiv Einfluss auf den entsprechenden Entscheidungsprozess<br />

nehmen kann. Die <strong>Gemeinde</strong> erachtet die Bestimmungen in ihrer jetzigen<br />

Ausformulierung deshalb als zweckmässig und verzichtet auf eine Präzisierung der<br />

geringfügigen Abweichungen durch eine Massangabe.<br />

R - Die Bestimmungen in Abs. 1 lit. b und Abs. 5 lit. a sind aus Sicht des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

klar formuliert und lassen genügend Spielraum für klare Festlegungen auf Stufe des<br />

Baugesuchverfahrens. Auf eine Anpassung wird deshalb verzichtet.<br />

X<br />

R<br />

R - Es ist nicht vorgesehen einen explizit deklarierten Bereich für das Anbringen von<br />

Sonnenkollektoren auszuscheiden. Die Bestimmung soll ausschliesslich gewährleisten,<br />

dass in den Bereichen, in welchen die Sonnenkollektoren schlussendlich angebracht<br />

werden, eine Substratstärke von 10 cm nicht unterschritten werden darf. Eine<br />

Anpassung der Bestimmung wird deshalb nicht vorgenommen.<br />

H - Dieser Gegebenheit ist sich die <strong>Gemeinde</strong> bewusst und sie agiert im Rahmen des<br />

Baubewilligungsverfahrens entsprechend. Auf eine Festlegung im Reglement wird<br />

deshalb verzichtet.<br />

E - Der Vorschlag den Kommentar bzgl. der minimalen Überdeckung für Baumstandorte<br />

über Untergeschossen und Autoeinstallhallen etc. in den Reglementstext aufzunehmen,<br />

wird entsprechend vorgenommen.<br />

E - In der Bestimmung zur Nutzung des privaten Aussenraumes wurde bewusst der<br />

Begriff ermöglicht verwendet, da sie sich auf unterschiedliche Hauptbauten bzw.<br />

Aussenräume bezieht. Des Weiteren ist aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> unmissverständlich<br />

klar, welche Nutzungen möglich sind.<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

<br />

X


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

- Anpassung der Formulierung zu den Hauptbauten<br />

B und C gemäss Vorschlag<br />

- Abs. 2: "[…] einzureichen, welcher integrierender<br />

Bestandteil der Baubewilligung ist."<br />

- Ersatz "Gesamtkonzept" durch "einheitliches<br />

Konzept" in Abs. 5 lit. a und Abs. 9<br />

- Überprüfung Formulierung Abs. 9 da vorwiegend<br />

informativ<br />

- Ergänzung der Marginalie "Baumkonzept"<br />

- Ergänzung des QPs bzw. des Reglementes<br />

mit Bestimmung, dass vom verbindlich festgelegten<br />

Terrainverlauf m + / - 0.5 abgewichen<br />

werden kann.<br />

3.6 § 6 Erschliessung und Parkierung - Abs. 2 Buchstabe b: Ergänzung, dass <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

entsprechende Anträge unterstützen<br />

kann.<br />

- Grund für Festlegung begehbare Erschliessung<br />

durch Hauptbau A?<br />

- Abs. 1 lit. d: Verweis auf VSS-Norm Aufnahme<br />

der mit dieser Norm verbundenen Anforderungen<br />

ins Reglement.<br />

3.7 § 7 Ver- und Entsorgung - Nur Festlegung der Grundsätze der Energieversorgung<br />

im Reglement, Regelung der detaillierten<br />

Umsetzung im Quartierplanvertrag<br />

- Regelung der Dienstbarkeiten im Quartierplanvertrag,<br />

nicht ableitbar aus Abs. 4<br />

E - Die <strong>Gemeinde</strong> verzichtet bewusst auf eine Anpassung dieser Bestimmung, da in<br />

Zukunft aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung möglicherweise weitere besondere<br />

Bedürfnisse im Wohnumfeld entstehen könnten. Eine entsprechende Anpassung<br />

der Aussenraumgestaltung soll nicht zum vornherein verunmöglicht werden<br />

damit die Siedlung auch später ihre Attraktivität beibehalten kann.<br />

R - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />

R - Wird in QP-Reglement übernommen <br />

R - Die Überprüfung der Formulierung ergab, dass sie nicht nur informativen Charakter<br />

hat, sondern auch bestimmende Aussagen (Erhaltung der Bestockung entlang der<br />

Bachgrabenpromenade, Mindestanzahl zu pflanzender mehrjähriger Bäume) beinhaltet.<br />

Eine Änderung ist deshalb nicht vorgesehen.<br />

- Die Marginalie wird entsprechend ergänzt.<br />

H - Eine entsprechende Anpassung bzgl. der Abweichung vom verbindlich festgelegten<br />

Terrain wird in die Reglementsbestimmungen eingearbeitet.<br />

R - Formulierung wird im QP-Reglement entsprechend angepasst. <br />

H - Hauptbau A weist gemäss dem Bebauungskonzept eine Gebäudeöffnung in Form<br />

eines Durchganges auf. Die Festlegung der begehbaren Erschliessung führt deshalb<br />

durch den Baubereich A. Eine entsprechende Erläuterung wird in den Planungsbericht<br />

integriert, um zukünftige Missverständnisse aufgrund dieser Festlegung<br />

zu vermeiden.<br />

E - Die Anforderungen der VSS-Norm SN 640 052 werden nicht in den Reglementstext<br />

übernommen, da damit einerseits eine Divergenz zum bestehenden Zonenreglement<br />

Siedlung entstehen würde und andererseits die Durchsetzung dieser Normen<br />

bei der Baugesuchsprüfung in der <strong>Gemeinde</strong> seit Jahren problemlos umgesetzt<br />

wird.<br />

E - Das Energiekonzept wurde zusammen mit den Investoren des Quartierplans erarbeitet<br />

und stellt aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> ein wegweisendes Projekt dar. Die Festlegung<br />

der Art der Energiegewinnung vor allem bzgl. des vorgesehenen hohen Anteils<br />

an erneuerbaren Energien, ist ebenfalls als Grundsatz der Energiegewinnung zu betrachten.<br />

Somit beschränkt sich die Reglementsbestimmung auf die Festlegung der<br />

Grundsätze in Koordination mit den Projektverfassern bzw. Grundeigentümern.<br />

H - Wird im QP-Reglement gestrichen. Alle Dienstbarkeiten werden im Quartierplanvertrag<br />

geregelt.<br />

X<br />

X<br />

<br />

<br />

Erläuterung<br />

X<br />

X


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

3.8 § 8 Lärmschutz und Hochwasser - Empfehlung Abs. 3 lit. a zu ergänzen, damit<br />

Hochwasserschutz nicht nur auf Hauptbauten<br />

beschränkt, sondern auch für Nebenbauten<br />

gewährleistet<br />

4 Quartierplan<br />

- Vervollständigung der Bestimmung durch<br />

spezifische Vorgaben betreffend Wasserdichtigkeit<br />

und Öffnungen in der Gebäudehülle<br />

gemäss Wegleitung<br />

- Präzisierung der Formulierung gemäss Vorschlag<br />

4.1 Geschossigkeit und Gebäudehöhe - Festlegen der Geschossigkeit und der Gebäudehöhe<br />

im verbindlichen Planinhalt<br />

4.2 Gebäudezugang - Festlegung der Gebäudezufahrt für den Ausnahmefall<br />

bis vor den Gebäudezugang Anpassung<br />

der Signatur für die Baubereiche der<br />

Hauptbauten B und C<br />

4.3 Besucher-PP - Ergänzung der Signatur für Besucher-PP in<br />

der Legende<br />

E - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />

E - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />

E - Wird gemäss Vorschlag Vorprüfungsbericht übernommen. <br />

Z - Die Geschossigkeit wird explizit im Quartierplan festgelegt und ist aufgrund der<br />

gewählten Darstellung klar und übersichtlich. Ausserdem ist die Geschossigkeit für<br />

die einzelnen Baubereiche auf einen Blick erkennbar. Dies macht den Quartierplan<br />

einfacher lesbar. Die Festlegung der Geschossigkeit im rechtsverbindlichen Planinhalt<br />

der Legende würde diese unnötig belasten, überladen und verkomplizieren. Des<br />

Weiteren verweist auch das Quartierplanreglement in § 4 Abs. 5 darauf, dass die<br />

Gebäudeprofile im Quartierplan (Situation und Schnitte) definiert sind. Aus diesem<br />

Grund wird die Darstellung der Gebäudehöhe und der Geschossigkeit nicht angepasst.<br />

Z - Die Signatur wird entsprechend angepasst. <br />

Z - Die Signatur für die Besucher-PP wird in der Legende ergänzt. <br />

4.4 Referenzhöhe - Eintragen der Referenzhöhe in den Schnitten E - Die Referenzhöhe kann nicht in die Schnitte eingetragen werden, da es sich bei der<br />

Referenzhöhe um einen einzelnen Höhenfixpunkt handelt durch den nicht geschnitten<br />

wird. Im Übrigen ist in den Schnitten ein klar definierter Horizont eingetragen.<br />

4.5 Parkallee - Freihaltung der Parkallee als künftige ÖV-<br />

Achse Berücksichtigung im QP<br />

E - Um die Parkallee gemäss der kantonalen Empfehlung zu berücksichtigen, wäre eine<br />

künftige öV-Achse eine Verbreiterung gegen Westen in Richtung der Parzelle A-<br />

1100 notwendig. Auf den Quartierplan hat diese Massnahme räumlich deshalb keinen<br />

Einfluss.<br />

4.6 Spielplatz - Prüfung Tausch Spielplatz mit Baubereich F E - Empfehlungen bzgl. der Anordnung der Gebäude werden von der <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich<br />

von der kantonalen Arealbaukommission (ABK) erwartet. Das gegenwärtige<br />

Bebauungskonzept entstand im direkten Dialog des Architekten H.J. Fankhauser mit<br />

dem Präsidenten der Arealbaukommission M. Fabrizi. Die ABK hatte bei der ursprünglich<br />

vorgesehenen Gebäudeanordnung eine mangelnde Reaktion der Punkthäuser<br />

auf ihr direktes Umfeld moniert. Die Lage und Anordnung des Hauptbaus F<br />

X<br />

X<br />

Kenntnisn.<br />

X


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

4.7 Aussenräume - Verzicht auf Klammervermerk "konzeptionelle<br />

Festlegung"<br />

4.8 Baubereiche für Nebenbauten - Erläuterung im Planungsbericht warum Baubereiche<br />

für Nebenbauten bis an Parzellengrenzen<br />

heranreichend<br />

5 Mitwirkungsverfahren<br />

Verfahren - Durchführung des Mitwirkungsverfahrens<br />

gemäss § 7 Raumplanungs- und Baugesetz<br />

6 Planungsbericht<br />

- Planungsbericht nicht Teil der Beschlussfassung<br />

durch Einwohnerrat<br />

- Ergänzungen zu allen Änderungen und Behandlung<br />

von Einsprachen etc. vor regierungsrätlicher<br />

Genehmigung, Deklaration der<br />

Änderungen<br />

und des Spielplatzes geschah bewusst um eine Verbindung mit dem Aussenraum<br />

der nordöstlich angrenzenden Bebauung herzustellen. Ein Tausch der Anordnung<br />

des Hauptbaus F und der Spielplatzfläche würde ausserdem dazu führen, dass das<br />

nordöstliche Gebäude der Quartierplanbebauung zu stark beschattet wird. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

sowie die Projektverantwortlichen entscheiden aus diesen Gründen die vorgesehene<br />

qualitätsvolle Gebäudeanordnung zu belassen.<br />

H - Auf den Klammervermerk "konzeptionelle Festlegung" wird nicht verzichtet, da<br />

selbige die Qualität der Aussenraumgestaltung keineswegs negativ beeinträchtigt.<br />

§ 5 Abs. 2 des Quartierplanreglementes sieht vor, dass die definitive Anlage und<br />

Gestaltung des Aussenraumes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens das Einreichen<br />

eines Umgebungsplanes im Massstab 1:200 erfordert, welcher alle wesentlichen<br />

Gestaltungselemente beinhaltet. Damit ist die Umsetzung eines qualitätvollen<br />

Aussenraumes zur Steigerung der Siedlungs- und Wohnqualität des zu überbauenden<br />

Areals ausreichend gesichert und es erscheint wenig sinnvoll auf Stufe des<br />

Quartierplans die Lage von Fusswegen, Gebäudezugängen etc. bereits zentimetergenau<br />

verbindlich festzulegen.<br />

H - Die Baubereiche der Nebenbauten dienen dazu die Bebauung des Aussenraumes<br />

auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren und somit auch in Zukunft einen möglichst<br />

grossen Teil davon von Bauten freizuhalten, um eine hohe Aussenraumqualität<br />

langfristig zu sichern. Sie definieren daher lediglich, in welchen Bereichen allfällige<br />

Nebenbauten errichtet werden dürfen. Innerhalb der vorgesehenen Baubereiche<br />

sind die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände selbstverständlich einzuhalten.<br />

Die Lagedefinition des Baubereiches für Nebenbauten impliziert folglich nicht, dass<br />

Nebenbauten unmittelbar an oder auf der Parzellengrenze errichtet werden dürfen.<br />

Eine entsprechende Erläuterung wird in den Planungsbericht aufgenommen.<br />

H - Kenntnisnahme. Das Mitwirkungsverfahren wurde vom 30. Januar bis zum 16.<br />

Februar 2012 durchgeführt. Der Mitwirkungsbericht liegt vor und ist am 15. Mai 2012<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Allschwil</strong> genehmigt worden (vgl. Kap. 11 Planungs- und Begleitbericht).<br />

X<br />

<br />

Kenntnisn.<br />

H - Kenntnisnahme. Kenntnisn.<br />

H - Kenntnisnahme. Kenntnisn.<br />

- Planungsbericht als Bericht des <strong>Gemeinde</strong>ra- H - Kenntnisnahme. Kenntnisn.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

8 Vorprüfungsvorbehalt<br />

tes an Genehmigungsbehörde einzureichen<br />

- Genehmigungsanträge mit mangelhaften<br />

Planungsberichten können zurückgewiesen<br />

werden<br />

- Regierungsrat kann zu einer anderen Beurteilung<br />

kommen als kantonale Fachstellen bei<br />

Vorprüfung<br />

H - Kenntnisnahme Kenntnisn.<br />

H - Kenntnisnahme. Kenntnisn.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

ANHANG 8<br />

Argumentarium Siedlungsentwicklung <strong>Allschwil</strong><br />

12. Juni 2012


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"

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