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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Verpflegungskonzept (Mahlzeitendienst)*<br />

̶ Gemeinschaftsraum*<br />

̶ Mitwirkung der <strong>Gemeinde</strong> bei Wohnungsvergabe (prioritäre Behandlung von EinwohnerInnen<br />

<strong>Allschwil</strong>s)<br />

Die mit * gekennzeichneten Leistungen werden auf den Mietzins überwälzt und sind separat auszuweisen.<br />

Definition der baulichen Nutzung:<br />

Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der Bruttogeschossfläche (BGF) gemäss § 49 Abs. 2<br />

RBV berechnet. Das Quartierplan-Reglement definiert zudem abschliessend, welche Flächen, Bauten<br />

und Bauteile nicht zur Bruttogeschossfläche gezählt werden.<br />

Mass der Nutzung:<br />

Insgesamt umfasst das Planungsgebiet eine Grundstücksfläche von 24'935 m 2 . Für die <strong>Quartierplanung</strong><br />

wird eine maximale Bruttogeschossfläche von maximal 29'500 m 2 festgelegt. Die maximale<br />

BGF-Gesamtfläche wird nach Baubereichen in folgende Richtmasse aufgeteilt:<br />

Richtmass Baubereich A: ca. 4'550 m 2<br />

Richtmass Baubereich B: ca. 1'910 m 2<br />

Richtmass Baubereich C: ca. 1'910 m 2<br />

Richtmass Baubereich D: ca. 5'380 m 2<br />

Richtmass Baubereich E: ca. 7'875 m 2<br />

Richtmass Baubereich F: ca. 7'875 m 2<br />

Kleinere Verschiebungen von Bruttogeschossflächen von einem Baubereich in einen anderen sind zulässig,<br />

sofern das Gesamtkonzept nicht nachteilig beeinflusst wird. Solche Verschiebungen bedürfen<br />

jedoch der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Für An- und Nebenbauten gilt, dass die Summe aller Grundflächen derselben eine Gesamtfläche von<br />

295 m 2 (= 1% des zulässigen Nutzungsmasses) nicht überschreiten darf.<br />

Aus den Gebäudegrundflächen und der maximal zulässigen Fläche für Nebenbauten ergibt sich innerhalb<br />

des Quartierplan-Areals eine überbaute Fläche von insgesamt ca. 4'763 m 2 . Die Bebauungsziffer<br />

liegt somit bei 19%. In der umliegenden Zone W3 gilt eine Bebauungsziffer von 26%. Der quantitative<br />

Vergleich zeigt, dass die Aussenraum-Fläche im Quartierplan-Areal um mehr als einen Viertel<br />

grösser ist als in der nachbarlichen Normalzonenordnung.<br />

4.4 Aussenraum / Umgebung<br />

Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes sind im Quartierplan (Situation und Schnitte,<br />

1: 500) konzeptionell festgelegt.<br />

̶ Für die definitive Anlage ist ein Umgebungsplan als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen<br />

(vgl. § 5 Abs. 2 des Quartierplan-Reglementes). Dieser konkretisiert die von den Fachplanern<br />

(Architekt und Landschaftsarchitekt) im Rahmen der Entwicklung des Bebauungskonzeptes<br />

ausgearbeiteten Grundlagen (vgl. Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2,<br />

S. 13).<br />

̶ Der strassenzugewandte Aussenraum dient der Erschliessung und der Vorplatzgestaltung.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 8

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