Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />
Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />
= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />
umsetzung<br />
Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />
3.8 § 8 Lärmschutz und Hochwasser - Empfehlung Abs. 3 lit. a zu ergänzen, damit<br />
Hochwasserschutz nicht nur auf Hauptbauten<br />
beschränkt, sondern auch für Nebenbauten<br />
gewährleistet<br />
4 Quartierplan<br />
- Vervollständigung der Bestimmung durch<br />
spezifische Vorgaben betreffend Wasserdichtigkeit<br />
und Öffnungen in der Gebäudehülle<br />
gemäss Wegleitung<br />
- Präzisierung der Formulierung gemäss Vorschlag<br />
4.1 Geschossigkeit und Gebäudehöhe - Festlegen der Geschossigkeit und der Gebäudehöhe<br />
im verbindlichen Planinhalt<br />
4.2 Gebäudezugang - Festlegung der Gebäudezufahrt für den Ausnahmefall<br />
bis vor den Gebäudezugang Anpassung<br />
der Signatur für die Baubereiche der<br />
Hauptbauten B und C<br />
4.3 Besucher-PP - Ergänzung der Signatur für Besucher-PP in<br />
der Legende<br />
E - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />
E - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />
E - Wird gemäss Vorschlag Vorprüfungsbericht übernommen. <br />
Z - Die Geschossigkeit wird explizit im Quartierplan festgelegt und ist aufgrund der<br />
gewählten Darstellung klar und übersichtlich. Ausserdem ist die Geschossigkeit für<br />
die einzelnen Baubereiche auf einen Blick erkennbar. Dies macht den Quartierplan<br />
einfacher lesbar. Die Festlegung der Geschossigkeit im rechtsverbindlichen Planinhalt<br />
der Legende würde diese unnötig belasten, überladen und verkomplizieren. Des<br />
Weiteren verweist auch das Quartierplanreglement in § 4 Abs. 5 darauf, dass die<br />
Gebäudeprofile im Quartierplan (Situation und Schnitte) definiert sind. Aus diesem<br />
Grund wird die Darstellung der Gebäudehöhe und der Geschossigkeit nicht angepasst.<br />
Z - Die Signatur wird entsprechend angepasst. <br />
Z - Die Signatur für die Besucher-PP wird in der Legende ergänzt. <br />
4.4 Referenzhöhe - Eintragen der Referenzhöhe in den Schnitten E - Die Referenzhöhe kann nicht in die Schnitte eingetragen werden, da es sich bei der<br />
Referenzhöhe um einen einzelnen Höhenfixpunkt handelt durch den nicht geschnitten<br />
wird. Im Übrigen ist in den Schnitten ein klar definierter Horizont eingetragen.<br />
4.5 Parkallee - Freihaltung der Parkallee als künftige ÖV-<br />
Achse Berücksichtigung im QP<br />
E - Um die Parkallee gemäss der kantonalen Empfehlung zu berücksichtigen, wäre eine<br />
künftige öV-Achse eine Verbreiterung gegen Westen in Richtung der Parzelle A-<br />
1100 notwendig. Auf den Quartierplan hat diese Massnahme räumlich deshalb keinen<br />
Einfluss.<br />
4.6 Spielplatz - Prüfung Tausch Spielplatz mit Baubereich F E - Empfehlungen bzgl. der Anordnung der Gebäude werden von der <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich<br />
von der kantonalen Arealbaukommission (ABK) erwartet. Das gegenwärtige<br />
Bebauungskonzept entstand im direkten Dialog des Architekten H.J. Fankhauser mit<br />
dem Präsidenten der Arealbaukommission M. Fabrizi. Die ABK hatte bei der ursprünglich<br />
vorgesehenen Gebäudeanordnung eine mangelnde Reaktion der Punkthäuser<br />
auf ihr direktes Umfeld moniert. Die Lage und Anordnung des Hauptbaus F<br />
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Kenntnisn.<br />
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