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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

3.8 § 8 Lärmschutz und Hochwasser - Empfehlung Abs. 3 lit. a zu ergänzen, damit<br />

Hochwasserschutz nicht nur auf Hauptbauten<br />

beschränkt, sondern auch für Nebenbauten<br />

gewährleistet<br />

4 Quartierplan<br />

- Vervollständigung der Bestimmung durch<br />

spezifische Vorgaben betreffend Wasserdichtigkeit<br />

und Öffnungen in der Gebäudehülle<br />

gemäss Wegleitung<br />

- Präzisierung der Formulierung gemäss Vorschlag<br />

4.1 Geschossigkeit und Gebäudehöhe - Festlegen der Geschossigkeit und der Gebäudehöhe<br />

im verbindlichen Planinhalt<br />

4.2 Gebäudezugang - Festlegung der Gebäudezufahrt für den Ausnahmefall<br />

bis vor den Gebäudezugang Anpassung<br />

der Signatur für die Baubereiche der<br />

Hauptbauten B und C<br />

4.3 Besucher-PP - Ergänzung der Signatur für Besucher-PP in<br />

der Legende<br />

E - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />

E - Wird in QP-Reglement übernommen. <br />

E - Wird gemäss Vorschlag Vorprüfungsbericht übernommen. <br />

Z - Die Geschossigkeit wird explizit im Quartierplan festgelegt und ist aufgrund der<br />

gewählten Darstellung klar und übersichtlich. Ausserdem ist die Geschossigkeit für<br />

die einzelnen Baubereiche auf einen Blick erkennbar. Dies macht den Quartierplan<br />

einfacher lesbar. Die Festlegung der Geschossigkeit im rechtsverbindlichen Planinhalt<br />

der Legende würde diese unnötig belasten, überladen und verkomplizieren. Des<br />

Weiteren verweist auch das Quartierplanreglement in § 4 Abs. 5 darauf, dass die<br />

Gebäudeprofile im Quartierplan (Situation und Schnitte) definiert sind. Aus diesem<br />

Grund wird die Darstellung der Gebäudehöhe und der Geschossigkeit nicht angepasst.<br />

Z - Die Signatur wird entsprechend angepasst. <br />

Z - Die Signatur für die Besucher-PP wird in der Legende ergänzt. <br />

4.4 Referenzhöhe - Eintragen der Referenzhöhe in den Schnitten E - Die Referenzhöhe kann nicht in die Schnitte eingetragen werden, da es sich bei der<br />

Referenzhöhe um einen einzelnen Höhenfixpunkt handelt durch den nicht geschnitten<br />

wird. Im Übrigen ist in den Schnitten ein klar definierter Horizont eingetragen.<br />

4.5 Parkallee - Freihaltung der Parkallee als künftige ÖV-<br />

Achse Berücksichtigung im QP<br />

E - Um die Parkallee gemäss der kantonalen Empfehlung zu berücksichtigen, wäre eine<br />

künftige öV-Achse eine Verbreiterung gegen Westen in Richtung der Parzelle A-<br />

1100 notwendig. Auf den Quartierplan hat diese Massnahme räumlich deshalb keinen<br />

Einfluss.<br />

4.6 Spielplatz - Prüfung Tausch Spielplatz mit Baubereich F E - Empfehlungen bzgl. der Anordnung der Gebäude werden von der <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich<br />

von der kantonalen Arealbaukommission (ABK) erwartet. Das gegenwärtige<br />

Bebauungskonzept entstand im direkten Dialog des Architekten H.J. Fankhauser mit<br />

dem Präsidenten der Arealbaukommission M. Fabrizi. Die ABK hatte bei der ursprünglich<br />

vorgesehenen Gebäudeanordnung eine mangelnde Reaktion der Punkthäuser<br />

auf ihr direktes Umfeld moniert. Die Lage und Anordnung des Hauptbaus F<br />

X<br />

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Kenntnisn.<br />

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