Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />
schlossen werden. Betreffend Strassen- und Infrastrukturerschliessung entstehen somit keine Kostenfolgen<br />
zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
7. QUARTIERPLAN-VERTRAG<br />
Mit einem Quartierplan-Vertrag sind gemäss § 46 RBG privat-rechtliche Bestandteile sicherzustellen,<br />
welche die Funktionalität der <strong>Quartierplanung</strong> in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Quartierplanvorschriften<br />
gewährleisten. Für die <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" sind folgende Bestandteile durch<br />
einen Quartierplan-Vertrag oder Anschlussverträge privat-rechtlich sicherzustellen (Aufzählung nicht<br />
abschliessend):<br />
̶ Finanzierung, Erstellung, Unterhalt und Benutzungsrechte gemeinschaftlicher Infrastrukturen<br />
(Spielplätze, private Erschliessungen, Autoeinstellhalle etc.)<br />
̶ Vereinbarung betreffend "Wohnen im Alter"<br />
̶ Gegenseitige selektive Geh- und Fahrrechte<br />
̶ Gegenseitige Näher- und Grenzbaurechte<br />
̶ Durchleitungsrechte<br />
̶ Infrastrukturbeitrag zweckgebunden<br />
̶ Erschliessungsbeiträge und Realisierungskosten<br />
Details können dem QP-Vertrag entnommen werden.<br />
Die regierungsrätliche Genehmigung einer <strong>Quartierplanung</strong> wird gemäss § 46 Abs. 2 RBG nur erteilt,<br />
wenn ein entsprechender Quartierplan-Vertrag in unterzeichneter Form vorliegt. Der Quartierplan-<br />
Vertrag liegt als Entwurf ausgearbeitet vor.<br />
8. KEINE UVP-PFLICHT<br />
Die vorliegende Planung benötigt keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (vgl. Verordnung über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988). Massgebende Grenzwerte, welche eine UVP<br />
nötig machen, werden mit der <strong>Quartierplanung</strong> nicht überschritten.<br />
9. BEURTEILUNG KONZEPT DURCH DIE AREALBAUKOMMISSION<br />
Die kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen (ABK) hat an ihrer Sitzung<br />
vom 23. Juni 2011 die architektonischen und konzeptionellen Grundlagen zur <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong><br />
II" behandelt. Das Beschlussprotokoll ist im Anhang 1 des vorliegenden Berichts enthalten.<br />
Die nachfolgend beschriebenen Anpassungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Arealbaukommission<br />
und wurden am 23. August 2011 in einer bilateralen Besprechung des Architekten<br />
Herr H.-J. Fankhauser mit dem Präsident der kantonalen Arealbaukommission Herr M. Fabrizi besprochen<br />
und in der Folge planlich umgesetzt.<br />
Mangelnde Reaktion auf direktes Umfeld / Differenzierte Betrachtung der Punkthäuser<br />
Das Bebauungskonzept wurde überarbeitet. Neu beinhaltet das Projekt drei (bisher zwei) entlang der<br />
Bachgrabenpromenade längsgerichtete Baukörper. Der dritte Längsbau soll als 9-geschossiger Baukörper,<br />
welcher mit der Schmalseite zur nördlichen Parzelle A-432 steht, ausgestaltet werden. Die beiden<br />
parallel zur nordöstlichen Parzellengrenze verlaufenden Baukörper entfallen zu Gunsten eines<br />
grosszügigen Aussenraumes, welcher im Dialog zum Aussenraum der nördlich angrenzenden Bebauung<br />
steht.<br />
Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 12