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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

schlossen werden. Betreffend Strassen- und Infrastrukturerschliessung entstehen somit keine Kostenfolgen<br />

zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

7. QUARTIERPLAN-VERTRAG<br />

Mit einem Quartierplan-Vertrag sind gemäss § 46 RBG privat-rechtliche Bestandteile sicherzustellen,<br />

welche die Funktionalität der <strong>Quartierplanung</strong> in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Quartierplanvorschriften<br />

gewährleisten. Für die <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II" sind folgende Bestandteile durch<br />

einen Quartierplan-Vertrag oder Anschlussverträge privat-rechtlich sicherzustellen (Aufzählung nicht<br />

abschliessend):<br />

̶ Finanzierung, Erstellung, Unterhalt und Benutzungsrechte gemeinschaftlicher Infrastrukturen<br />

(Spielplätze, private Erschliessungen, Autoeinstellhalle etc.)<br />

̶ Vereinbarung betreffend "Wohnen im Alter"<br />

̶ Gegenseitige selektive Geh- und Fahrrechte<br />

̶ Gegenseitige Näher- und Grenzbaurechte<br />

̶ Durchleitungsrechte<br />

̶ Infrastrukturbeitrag zweckgebunden<br />

̶ Erschliessungsbeiträge und Realisierungskosten<br />

Details können dem QP-Vertrag entnommen werden.<br />

Die regierungsrätliche Genehmigung einer <strong>Quartierplanung</strong> wird gemäss § 46 Abs. 2 RBG nur erteilt,<br />

wenn ein entsprechender Quartierplan-Vertrag in unterzeichneter Form vorliegt. Der Quartierplan-<br />

Vertrag liegt als Entwurf ausgearbeitet vor.<br />

8. KEINE UVP-PFLICHT<br />

Die vorliegende Planung benötigt keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (vgl. Verordnung über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988). Massgebende Grenzwerte, welche eine UVP<br />

nötig machen, werden mit der <strong>Quartierplanung</strong> nicht überschritten.<br />

9. BEURTEILUNG KONZEPT DURCH DIE AREALBAUKOMMISSION<br />

Die kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen (ABK) hat an ihrer Sitzung<br />

vom 23. Juni 2011 die architektonischen und konzeptionellen Grundlagen zur <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong><br />

II" behandelt. Das Beschlussprotokoll ist im Anhang 1 des vorliegenden Berichts enthalten.<br />

Die nachfolgend beschriebenen Anpassungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Arealbaukommission<br />

und wurden am 23. August 2011 in einer bilateralen Besprechung des Architekten<br />

Herr H.-J. Fankhauser mit dem Präsident der kantonalen Arealbaukommission Herr M. Fabrizi besprochen<br />

und in der Folge planlich umgesetzt.<br />

Mangelnde Reaktion auf direktes Umfeld / Differenzierte Betrachtung der Punkthäuser<br />

Das Bebauungskonzept wurde überarbeitet. Neu beinhaltet das Projekt drei (bisher zwei) entlang der<br />

Bachgrabenpromenade längsgerichtete Baukörper. Der dritte Längsbau soll als 9-geschossiger Baukörper,<br />

welcher mit der Schmalseite zur nördlichen Parzelle A-432 steht, ausgestaltet werden. Die beiden<br />

parallel zur nordöstlichen Parzellengrenze verlaufenden Baukörper entfallen zu Gunsten eines<br />

grosszügigen Aussenraumes, welcher im Dialog zum Aussenraum der nördlich angrenzenden Bebauung<br />

steht.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 12

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