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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Sunnehof, Wiedenweg 1, Reinach: Faktor 0.5 (PP nicht alle vermietet wegen fehlendem Bedarf)<br />

̶ Zytglogge, Sissach Faktor 0.5<br />

̶ Höflimatt, Diegten Faktor 0.5<br />

̶ Weiherhof, Itingen Faktor 0.5<br />

̶ Überbauung Mischeli, Reinach Faktor 0.5<br />

̶ Schafmatten, Binningen: Faktor 0.7<br />

̶ Bettenachweg, Lausen: Faktor 0.7<br />

Die Parkierung erfolgt grösstenteils in einer unterirdischen Einstellhalle, welche neben ausreichend<br />

Abstellplätzen für den motorisierten Individualverkehr auch genügend Abstellplätze für Velos vorsieht<br />

(ca. 750). Die Bereiche für die Ein- und Ausfahrt zur unterirdischen AEH sind im Quartierplan (Situation<br />

und Schnitte, 1: 500) konzeptionell festgelegt (für detaillierte Erläuterungen zum Erschliessungs-<br />

und Parkierungskonzept vgl. Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 15).<br />

Anbindung an öffentlichen Verkehr:<br />

Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (Tramlinie Nr. 6 und Buslinien 38/48 und 64) befinden<br />

sich in kurzer Fusswegdistanz zum Quartierplan-Areal (350 m bis <strong>Allschwil</strong> Kirche und ca. 500 m bis<br />

<strong>Allschwil</strong> Kreuzstrasse). Das Planungsgebiet ist somit durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />

und mit diesem einfach zu erreichen (für detaillierte Informationen zur Lage der einzelnen Haltestellen<br />

siehe Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 6).<br />

Verkehrsgutachten:<br />

Mittels eines Verkehrsgutachtens (erstellt durch die Firma Glaser Saxer Keller und Partner, Bottmingen)<br />

werden die verkehrlichen Auswirkungen der rund 260 neuen Wohneinheiten auf das kommunale<br />

Strassennetz und auf die Kapazitäten in den Knotenbereichen der Baslerstrasse untersucht. Die Ergebnisse<br />

zeigen, dass die Kapazitäten und Knotenqualitäten im Einmündungsbereich zur Kantonsstrasse<br />

und im mit Neuverkehr betroffenen Wohnquartier gestützt auf die Forderungen der VSS-<br />

Normen sichergestellt sind (vgl. Ergebnisse Verkehrsgutachten, Glaser Saxer Keller AG vom 17. August<br />

2012).<br />

4.6 Ver- und Entsorgung / Energie<br />

Für den sinnvollen Umgang mit Energieressourcen sind für die <strong>Quartierplanung</strong> bzw. die Überbauung<br />

des Planungsgebietes folgende Anforderungen definiert worden:<br />

̶ Mind. 80 % des Wärmeenergiebedarfs (Heizung und Warmwasser) ist durch CO2-neutrale Energieträger<br />

zu erbringen. Nur max. 20% desselben darf mit fossilen Energieträgern erzeugt werden.<br />

Vorzusehen ist prioritär eine Holzfeuerung (vgl. Protokoll der Bauausschusssitzung vom<br />

09. Januar 2012, Anhang 3).<br />

̶ MINERGIE-Standard für Bauten mit Zertifizierungspflicht nach Bauabschluss.<br />

̶ Erstellung einer Photovoltaikanlage mit einer Fläche von insgesamt mind. 800 m 2 auf den Hauptbauten<br />

E und F oder auf der Hauptbaute A<br />

Für die Abfallbeseitigung und die Sammlung bzw. Bereitstellung von Wertstoffen (Separatsammelstellen)<br />

werden dezentrale Bereitstellungsflächen eingerichtet. Für die Kompostierung ist innerhalb des<br />

Quartierplans eine dafür bestimmte Fläche ausgewiesen (vgl. Quartierplan, Situation und Schnitte,<br />

1:500). Des Weiteren sind die kommunalen Bestimmungen massgebend. Insbesondere ist das Abfallreglement<br />

der <strong>Gemeinde</strong> für das Planungsgebiet zu beachten.<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 10

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