Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />
̶ Sunnehof, Wiedenweg 1, Reinach: Faktor 0.5 (PP nicht alle vermietet wegen fehlendem Bedarf)<br />
̶ Zytglogge, Sissach Faktor 0.5<br />
̶ Höflimatt, Diegten Faktor 0.5<br />
̶ Weiherhof, Itingen Faktor 0.5<br />
̶ Überbauung Mischeli, Reinach Faktor 0.5<br />
̶ Schafmatten, Binningen: Faktor 0.7<br />
̶ Bettenachweg, Lausen: Faktor 0.7<br />
Die Parkierung erfolgt grösstenteils in einer unterirdischen Einstellhalle, welche neben ausreichend<br />
Abstellplätzen für den motorisierten Individualverkehr auch genügend Abstellplätze für Velos vorsieht<br />
(ca. 750). Die Bereiche für die Ein- und Ausfahrt zur unterirdischen AEH sind im Quartierplan (Situation<br />
und Schnitte, 1: 500) konzeptionell festgelegt (für detaillierte Erläuterungen zum Erschliessungs-<br />
und Parkierungskonzept vgl. Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 15).<br />
Anbindung an öffentlichen Verkehr:<br />
Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (Tramlinie Nr. 6 und Buslinien 38/48 und 64) befinden<br />
sich in kurzer Fusswegdistanz zum Quartierplan-Areal (350 m bis <strong>Allschwil</strong> Kirche und ca. 500 m bis<br />
<strong>Allschwil</strong> Kreuzstrasse). Das Planungsgebiet ist somit durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />
und mit diesem einfach zu erreichen (für detaillierte Informationen zur Lage der einzelnen Haltestellen<br />
siehe Projektdokumentation Fankhauser Architektur AG, Anhang 2, S. 6).<br />
Verkehrsgutachten:<br />
Mittels eines Verkehrsgutachtens (erstellt durch die Firma Glaser Saxer Keller und Partner, Bottmingen)<br />
werden die verkehrlichen Auswirkungen der rund 260 neuen Wohneinheiten auf das kommunale<br />
Strassennetz und auf die Kapazitäten in den Knotenbereichen der Baslerstrasse untersucht. Die Ergebnisse<br />
zeigen, dass die Kapazitäten und Knotenqualitäten im Einmündungsbereich zur Kantonsstrasse<br />
und im mit Neuverkehr betroffenen Wohnquartier gestützt auf die Forderungen der VSS-<br />
Normen sichergestellt sind (vgl. Ergebnisse Verkehrsgutachten, Glaser Saxer Keller AG vom 17. August<br />
2012).<br />
4.6 Ver- und Entsorgung / Energie<br />
Für den sinnvollen Umgang mit Energieressourcen sind für die <strong>Quartierplanung</strong> bzw. die Überbauung<br />
des Planungsgebietes folgende Anforderungen definiert worden:<br />
̶ Mind. 80 % des Wärmeenergiebedarfs (Heizung und Warmwasser) ist durch CO2-neutrale Energieträger<br />
zu erbringen. Nur max. 20% desselben darf mit fossilen Energieträgern erzeugt werden.<br />
Vorzusehen ist prioritär eine Holzfeuerung (vgl. Protokoll der Bauausschusssitzung vom<br />
09. Januar 2012, Anhang 3).<br />
̶ MINERGIE-Standard für Bauten mit Zertifizierungspflicht nach Bauabschluss.<br />
̶ Erstellung einer Photovoltaikanlage mit einer Fläche von insgesamt mind. 800 m 2 auf den Hauptbauten<br />
E und F oder auf der Hauptbaute A<br />
Für die Abfallbeseitigung und die Sammlung bzw. Bereitstellung von Wertstoffen (Separatsammelstellen)<br />
werden dezentrale Bereitstellungsflächen eingerichtet. Für die Kompostierung ist innerhalb des<br />
Quartierplans eine dafür bestimmte Fläche ausgewiesen (vgl. Quartierplan, Situation und Schnitte,<br />
1:500). Des Weiteren sind die kommunalen Bestimmungen massgebend. Insbesondere ist das Abfallreglement<br />
der <strong>Gemeinde</strong> für das Planungsgebiet zu beachten.<br />
Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 10