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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />

= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />

umsetzung<br />

Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />

1 Allgemeines zum Verfahren<br />

1.1 Nutzungswechsel - Beachtung der Planbeständigkeit bzw. ausführlichere<br />

Erläuterung / Begründung des<br />

Nutzungswechsels im Planungsbericht (voraussichtlicher<br />

Bedarf)<br />

- Aufzeigen der erheblich geänderten Verhältnisse,<br />

welche zu einer Anpassung des Zonenplans<br />

geführt haben<br />

- Erbringen Bedarfsnachweis gemäss § 15<br />

RPG (Nachweis über die inneren Reserven<br />

sowie kurze Standortevaluation)<br />

- Anpassung / Aktualisierung der räumlichen<br />

Entwicklungsstrategie der <strong>Gemeinde</strong><br />

1.2 Verkehr - Erstellung eines Verkehrgutachtens zur vertieften<br />

Abklärung zu den verkehrlichen Auswirkungen<br />

2 Luftfahrthindernisse<br />

2.1 Sicherheitszonenplan BAZL - <strong>Quartierplanung</strong> ist dem Bundesamt für Zivilluftfahrt<br />

zur Prüfung einzureichen, da sie Sicherheitszonenplan<br />

des Euroairports Basel-<br />

Mulhouse tangiert<br />

- Dachaufbauten dürfen die Höhenbegrenzung<br />

von 316.00 m.ü.M. nur mit Genehmigung des<br />

BAZLs überragen<br />

2.2 Bauplatzinstallationen - Baustelleninstallation bereits zum jetzigen<br />

Zeitpunkt klären (z.B. Höhe Krananlagen) und<br />

entsprechende Abklärungen beim BAZL tätigen,<br />

Grundsätzlich werden Krananlagen welche<br />

höher als die Höhenbegrenzung von<br />

316.0 m sind nicht genehmigt Festhalten<br />

im Planungsbericht<br />

- Einreichen eines Gesuches für ein Luftfahrthindernis<br />

für kommende Bauplatzinstallationen<br />

(Krananlagen), welche höher als<br />

316.00 m sind beim BAZL notwendig<br />

Z - Eine entsprechende Begründung / Erläuterung wird im Planungsbericht vorgenommen.<br />

- Bezüglich des zu erbringenden Bedarfsnachweises soll eine Besprechung mit den<br />

beteiligten kantonalen Fachstellen organisiert werden, welche dazu dienen soll zu<br />

definieren wie (Umfang, inhaltliche Tiefe etc.) bzw. unter welchen Gesichtspunkten /<br />

Kriterien eine solche im Vorprüfungsbericht geforderte Bedarfsanalyse vorgenommen<br />

werden soll. Ziel ist es eine spezifische Vorgehensweise zu definieren.<br />

E - Ein Verkehrsgutachten, welches die verkehrlichen Auswirkungen darlegt und beurteilt,<br />

ist in Auftrag gegeben worden.<br />

Z - Die geplanten Baukörper durchstossen den Sicherheitszonenplan des Flughafens<br />

Basel Mulhouse nicht. Das BAZL wurde dennoch am Mittwoch den 25. April 2012<br />

per E-Mail durch A. Gisske (HA Hochbau und Raumplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>l)<br />

über die <strong>Quartierplanung</strong> bzw. die Planungsabsichten der <strong>Gemeinde</strong> informiert.<br />

H - Im Quartierplanreglement unter § 4 Abs. 7 ist klar definiert, dass die Höhebegrenzung<br />

von 316.00 m nicht überschritten werden darf, auch nicht von technischen<br />

Bauteilen auf dem Dach der Hauptbauten E und F. Eine entsprechende Genehmigung<br />

des BAZLs ist deshalb nicht notwendig.<br />

Z<br />

H<br />

- Die entsprechenden Abklärungen wurden beim BAZL (Herr D. Born) vorgenommen.<br />

Entgegen der Feststellung im kantonalen Vorprüfungsbericht ist es möglich, dass<br />

temporäre Objekte, welche den Sicherheitszonenplan des Euroairports durchstossen<br />

genehmigt werden können. Voraussetzung der Genehmigung sind verschiedene<br />

Auflagen, welche erfüllt werden müssen. Diese sind im Planungsbericht unter<br />

Kap. 10 ausführlich beschrieben.<br />

- Kenntnisnahme.<br />

<br />

Abklärung<br />

laufend<br />

<br />

<br />

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