Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />
Vorprüfungsergebnisse (kant. Forderungen und komm. Reaktionen) Art: Z = zwingende Vorgabe, H = Hinweis, E = Empfehlung, R = redaktionelle Korrekturen <strong>Gemeinde</strong>-<br />
= <strong>Gemeinde</strong> ist auf die Forderung eingetreten X = Forderung wird nicht berücksichtigt Kenntnisn. = Anregung Kanton wird zur Kenntnis genommen<br />
umsetzung<br />
Nr. Themen gemäss VP Spezifischer Inhalt / Ausführung VP Art Bemerkungen / Erläuterungen und Entscheide <strong>Gemeinde</strong><br />
1 Allgemeines zum Verfahren<br />
1.1 Nutzungswechsel - Beachtung der Planbeständigkeit bzw. ausführlichere<br />
Erläuterung / Begründung des<br />
Nutzungswechsels im Planungsbericht (voraussichtlicher<br />
Bedarf)<br />
- Aufzeigen der erheblich geänderten Verhältnisse,<br />
welche zu einer Anpassung des Zonenplans<br />
geführt haben<br />
- Erbringen Bedarfsnachweis gemäss § 15<br />
RPG (Nachweis über die inneren Reserven<br />
sowie kurze Standortevaluation)<br />
- Anpassung / Aktualisierung der räumlichen<br />
Entwicklungsstrategie der <strong>Gemeinde</strong><br />
1.2 Verkehr - Erstellung eines Verkehrgutachtens zur vertieften<br />
Abklärung zu den verkehrlichen Auswirkungen<br />
2 Luftfahrthindernisse<br />
2.1 Sicherheitszonenplan BAZL - <strong>Quartierplanung</strong> ist dem Bundesamt für Zivilluftfahrt<br />
zur Prüfung einzureichen, da sie Sicherheitszonenplan<br />
des Euroairports Basel-<br />
Mulhouse tangiert<br />
- Dachaufbauten dürfen die Höhenbegrenzung<br />
von 316.00 m.ü.M. nur mit Genehmigung des<br />
BAZLs überragen<br />
2.2 Bauplatzinstallationen - Baustelleninstallation bereits zum jetzigen<br />
Zeitpunkt klären (z.B. Höhe Krananlagen) und<br />
entsprechende Abklärungen beim BAZL tätigen,<br />
Grundsätzlich werden Krananlagen welche<br />
höher als die Höhenbegrenzung von<br />
316.0 m sind nicht genehmigt Festhalten<br />
im Planungsbericht<br />
- Einreichen eines Gesuches für ein Luftfahrthindernis<br />
für kommende Bauplatzinstallationen<br />
(Krananlagen), welche höher als<br />
316.00 m sind beim BAZL notwendig<br />
Z - Eine entsprechende Begründung / Erläuterung wird im Planungsbericht vorgenommen.<br />
- Bezüglich des zu erbringenden Bedarfsnachweises soll eine Besprechung mit den<br />
beteiligten kantonalen Fachstellen organisiert werden, welche dazu dienen soll zu<br />
definieren wie (Umfang, inhaltliche Tiefe etc.) bzw. unter welchen Gesichtspunkten /<br />
Kriterien eine solche im Vorprüfungsbericht geforderte Bedarfsanalyse vorgenommen<br />
werden soll. Ziel ist es eine spezifische Vorgehensweise zu definieren.<br />
E - Ein Verkehrsgutachten, welches die verkehrlichen Auswirkungen darlegt und beurteilt,<br />
ist in Auftrag gegeben worden.<br />
Z - Die geplanten Baukörper durchstossen den Sicherheitszonenplan des Flughafens<br />
Basel Mulhouse nicht. Das BAZL wurde dennoch am Mittwoch den 25. April 2012<br />
per E-Mail durch A. Gisske (HA Hochbau und Raumplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>l)<br />
über die <strong>Quartierplanung</strong> bzw. die Planungsabsichten der <strong>Gemeinde</strong> informiert.<br />
H - Im Quartierplanreglement unter § 4 Abs. 7 ist klar definiert, dass die Höhebegrenzung<br />
von 316.00 m nicht überschritten werden darf, auch nicht von technischen<br />
Bauteilen auf dem Dach der Hauptbauten E und F. Eine entsprechende Genehmigung<br />
des BAZLs ist deshalb nicht notwendig.<br />
Z<br />
H<br />
- Die entsprechenden Abklärungen wurden beim BAZL (Herr D. Born) vorgenommen.<br />
Entgegen der Feststellung im kantonalen Vorprüfungsbericht ist es möglich, dass<br />
temporäre Objekte, welche den Sicherheitszonenplan des Euroairports durchstossen<br />
genehmigt werden können. Voraussetzung der Genehmigung sind verschiedene<br />
Auflagen, welche erfüllt werden müssen. Diese sind im Planungsbericht unter<br />
Kap. 10 ausführlich beschrieben.<br />
- Kenntnisnahme.<br />
<br />
Abklärung<br />
laufend<br />
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