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Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />

̶ Die Grün- und Freiflächen sollen im Umgebungsplan gestützt auf ein Gesamtkonzept als der Siedlung<br />

zugeordnete parkartige Aussenräume gestaltet werden (fliessende Gestaltung mit organartigen<br />

Formen).<br />

̶ Im "Bereich für multifunktionalen Aussenraum" (vgl. Quartierplan) ist eine multifunktionale Freifläche<br />

mit einem Schwerpunkt auf Verweilen, Treffen und Austausch zu gestalten. Im südwestlichen<br />

Bereich soll ein Spielplatz entstehen.<br />

̶ Mit Hilfe der ökologischen Ausgleichsfläche entlang des Bachgrabens wird ein naturnaher Übergang<br />

in die Parklandschaft im Zentrum der Überbauung sichergestellt.<br />

̶ Die private Aussenraumnutzung ist ausschliesslich für die explizit dafür ausgeschiedenen angrenzenden<br />

Gebäudenutzungen reserviert (vgl. § 2 Quartierplan-Reglement).<br />

̶ Wege und Plätze sind so weit als möglich mit wasserdurchlässigen Materialien zu gestalten.<br />

̶ Die Bepflanzung erfolgt mit standortheimischer Vegetation. Baumstandorte sind dabei insbesondere<br />

entlang des Baselmattweges und im Zentrum der Überbauung vorgesehen. Die bestehende<br />

Bestockung entlang des Bachgrabens wird erhalten und fachgerecht gepflegt werden.<br />

4.5 Erschliessung / Parkierung<br />

Erschliessung:<br />

Die Verkehrserschliessung des Planungsgebietes erfolgt über den Baselmattweg. Über den Baselmattweg<br />

erfolgt die Zu- und Wegfahrt zur und von der unterirdischen Einstellhalle. Die Wegfahrt ist<br />

auch via Muesmattweg möglich (Einbahnstrasse). Die Ein- und Ausfahrten zum Quartierplan-Areal<br />

(Ausnahmefahrten) sowie zur bzw. von der oberirdischen Parkierung sind im Quartierplan (Situation<br />

und Schnitte, 1: 500) ebenfalls konzeptionell festgelegt. Die genaue Projektierung erfolgt auf Stufe<br />

Baugesuch im Umgebungsplan.<br />

Der Bereich für Frei- und Grünflächen wird autofrei gestaltet, die Gebäudezufahrt ist für den Ausnahmefall<br />

jedoch bis vor den Gebäudezugang sichergestellt. Die quartierinterne Erschliessung erfolgt<br />

über ein durch den im Inneren der Bebauung definierten fahrbaren Weg mit Wendebereich (fahrbar für<br />

Sanität, Feuerwehr, Kehrichttransport, Umzugstransport u.Ä.).<br />

Die in der Darstellung durch den Baubereich von Hauptbau A führende begehbare Erschliessung ist<br />

auf eine Gebäudeöffnung des für diesen Baubereich projektieren Baukörpers zurückzuführen. Diese<br />

Gebäudeöffnung soll zukünftig als Durchgang bzw. Zugang zum Innenbereich der Quartierplanüberbauung<br />

dienen.<br />

Parkierung:<br />

Der Bedarf an Parkplätzen richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (§ 70 RBV<br />

bzw. Anhang 11/1 RBV). Aus der entsprechenden Berechnung ergibt sich ein gesamthafter Parkplatzbedarf<br />

von 245 Stammplätzen und 79 Besucherparkplätzen (für detaillierte Berechnung vgl. QP-<br />

Reglement Kommentar zu § 6 Abs. 2).<br />

Gemäss § 70 Abs. 2 RBV sowie Anhang 11/1 RBV kann die Bewilligungsbehörde im Rahmen eines<br />

Baugesuches fallweise eine Reduktion von Stammparkplätzen gewähren (vgl. § 7 Abs. 5 QPR). Daher<br />

wird im Parkplatznachweis in Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong> für die Stammparkplätze der Seniorenwohnungen<br />

(Baubereiche A und B) ein reduzierter Faktor von 0.5 verwendet. Der reduzierte Faktor<br />

von 0.5 stützt sich auf diverse Erfahrungswerte bereits realisierter Alterswohnungen. Referenzbeispiele<br />

für bereits realisierte Alters- / Seniorenwohnungen mit reduzierten Pflichtparkplätzen (Stammplätze)<br />

im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind:<br />

Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 9

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