Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
Quartierplanung "Langmatten II" - Gemeinde Allschwil
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> <strong>Quartierplanung</strong> "<strong>Langmatten</strong> II"<br />
̶ Die Grün- und Freiflächen sollen im Umgebungsplan gestützt auf ein Gesamtkonzept als der Siedlung<br />
zugeordnete parkartige Aussenräume gestaltet werden (fliessende Gestaltung mit organartigen<br />
Formen).<br />
̶ Im "Bereich für multifunktionalen Aussenraum" (vgl. Quartierplan) ist eine multifunktionale Freifläche<br />
mit einem Schwerpunkt auf Verweilen, Treffen und Austausch zu gestalten. Im südwestlichen<br />
Bereich soll ein Spielplatz entstehen.<br />
̶ Mit Hilfe der ökologischen Ausgleichsfläche entlang des Bachgrabens wird ein naturnaher Übergang<br />
in die Parklandschaft im Zentrum der Überbauung sichergestellt.<br />
̶ Die private Aussenraumnutzung ist ausschliesslich für die explizit dafür ausgeschiedenen angrenzenden<br />
Gebäudenutzungen reserviert (vgl. § 2 Quartierplan-Reglement).<br />
̶ Wege und Plätze sind so weit als möglich mit wasserdurchlässigen Materialien zu gestalten.<br />
̶ Die Bepflanzung erfolgt mit standortheimischer Vegetation. Baumstandorte sind dabei insbesondere<br />
entlang des Baselmattweges und im Zentrum der Überbauung vorgesehen. Die bestehende<br />
Bestockung entlang des Bachgrabens wird erhalten und fachgerecht gepflegt werden.<br />
4.5 Erschliessung / Parkierung<br />
Erschliessung:<br />
Die Verkehrserschliessung des Planungsgebietes erfolgt über den Baselmattweg. Über den Baselmattweg<br />
erfolgt die Zu- und Wegfahrt zur und von der unterirdischen Einstellhalle. Die Wegfahrt ist<br />
auch via Muesmattweg möglich (Einbahnstrasse). Die Ein- und Ausfahrten zum Quartierplan-Areal<br />
(Ausnahmefahrten) sowie zur bzw. von der oberirdischen Parkierung sind im Quartierplan (Situation<br />
und Schnitte, 1: 500) ebenfalls konzeptionell festgelegt. Die genaue Projektierung erfolgt auf Stufe<br />
Baugesuch im Umgebungsplan.<br />
Der Bereich für Frei- und Grünflächen wird autofrei gestaltet, die Gebäudezufahrt ist für den Ausnahmefall<br />
jedoch bis vor den Gebäudezugang sichergestellt. Die quartierinterne Erschliessung erfolgt<br />
über ein durch den im Inneren der Bebauung definierten fahrbaren Weg mit Wendebereich (fahrbar für<br />
Sanität, Feuerwehr, Kehrichttransport, Umzugstransport u.Ä.).<br />
Die in der Darstellung durch den Baubereich von Hauptbau A führende begehbare Erschliessung ist<br />
auf eine Gebäudeöffnung des für diesen Baubereich projektieren Baukörpers zurückzuführen. Diese<br />
Gebäudeöffnung soll zukünftig als Durchgang bzw. Zugang zum Innenbereich der Quartierplanüberbauung<br />
dienen.<br />
Parkierung:<br />
Der Bedarf an Parkplätzen richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (§ 70 RBV<br />
bzw. Anhang 11/1 RBV). Aus der entsprechenden Berechnung ergibt sich ein gesamthafter Parkplatzbedarf<br />
von 245 Stammplätzen und 79 Besucherparkplätzen (für detaillierte Berechnung vgl. QP-<br />
Reglement Kommentar zu § 6 Abs. 2).<br />
Gemäss § 70 Abs. 2 RBV sowie Anhang 11/1 RBV kann die Bewilligungsbehörde im Rahmen eines<br />
Baugesuches fallweise eine Reduktion von Stammparkplätzen gewähren (vgl. § 7 Abs. 5 QPR). Daher<br />
wird im Parkplatznachweis in Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong> für die Stammparkplätze der Seniorenwohnungen<br />
(Baubereiche A und B) ein reduzierter Faktor von 0.5 verwendet. Der reduzierte Faktor<br />
von 0.5 stützt sich auf diverse Erfahrungswerte bereits realisierter Alterswohnungen. Referenzbeispiele<br />
für bereits realisierte Alters- / Seniorenwohnungen mit reduzierten Pflichtparkplätzen (Stammplätze)<br />
im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind:<br />
Planungs- und Begleitbericht gemäss Art. 47 RPV und § 39 RBG 9