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sichere Kindertageseinrichtung - Unfallkasse NRW

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Allgemeine Anforderungen<br />

eine Beleuchtungsstärke von 800 Lux, die dimmbar ausgeführt werden sollte. Eine erforderlichenfalls<br />

noch höhere Beleuchtungsstärke kann durch zusätzliche Einzelplatzleuchten –<br />

evtl. in einer anderen Lichtfarbe – erreicht werden.<br />

In die Planung der Beleuchtung sollten die sehr unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen<br />

Räume in einer <strong>Kindertageseinrichtung</strong> einfließen. So ist sinnvoll, einen Gruppenraum<br />

abgestuft zu beleuchten, um pädagogische Konzepte diff erenziert umsetzen zu können. Daher<br />

erfolgt die Lichtversorgung am besten über mindestens zwei unterschiedliche Lichtkreise<br />

(zwei Schalter) in dimmbarer Ausführung. In Anbetracht der unterschiedlichen Nutzungsmodalitäten<br />

der Räume sollte auf eine automatische Außenlichtsteuerung verzichtet werden.<br />

Beleuchtung – dimmbar und separat anzusteuern<br />

In Richtung Süd, Südwest oder Südost ausgerichteten Räumen sind von außen angebrachte<br />

Sonnenschutzmaßnahmen (z. B. Jalousien) erforderlich, um im Sommer die Raumtemperatur<br />

erträglich zu halten.<br />

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