sichere Kindertageseinrichtung - Unfallkasse NRW
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Allgemeine Anforderungen<br />
eine Beleuchtungsstärke von 800 Lux, die dimmbar ausgeführt werden sollte. Eine erforderlichenfalls<br />
noch höhere Beleuchtungsstärke kann durch zusätzliche Einzelplatzleuchten –<br />
evtl. in einer anderen Lichtfarbe – erreicht werden.<br />
In die Planung der Beleuchtung sollten die sehr unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen<br />
Räume in einer <strong>Kindertageseinrichtung</strong> einfließen. So ist sinnvoll, einen Gruppenraum<br />
abgestuft zu beleuchten, um pädagogische Konzepte diff erenziert umsetzen zu können. Daher<br />
erfolgt die Lichtversorgung am besten über mindestens zwei unterschiedliche Lichtkreise<br />
(zwei Schalter) in dimmbarer Ausführung. In Anbetracht der unterschiedlichen Nutzungsmodalitäten<br />
der Räume sollte auf eine automatische Außenlichtsteuerung verzichtet werden.<br />
Beleuchtung – dimmbar und separat anzusteuern<br />
In Richtung Süd, Südwest oder Südost ausgerichteten Räumen sind von außen angebrachte<br />
Sonnenschutzmaßnahmen (z. B. Jalousien) erforderlich, um im Sommer die Raumtemperatur<br />
erträglich zu halten.<br />
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