sichere Kindertageseinrichtung - Unfallkasse NRW
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Anforderungen an Außengelände und Außenspielbereiche<br />
Die Regel <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en (GUV-SR S2) erläutert, dass bei Auswahl und Anordnung<br />
von Spielplatzgeräten auf die besonderen Gefahren für Kinder unter drei Jahren zu achten ist.<br />
Sie beinhaltet, dass die Sicherheit für Kinder unter drei Jahren z. B. durch Beschaff ung von<br />
Spielplatzgeräten entsprechend DIN EN 1176-1 ohne deutsche A-Abweichung erhöht werden<br />
kann. An Spielplatzeinzelgeräten und Gerätekombinationen ist die Sicherheit für Kinder unter<br />
drei Jahren erhöht, wenn der Zugang erschwert ist. Der Zugang an Spielplatz geräten gilt<br />
als erschwert, wenn z. B. folgende Kriterien eingehalten werden:<br />
• ein Freiraum von 40 cm zwischen der Spielebene und der untersten Fußunterstützung<br />
• Podeste und Plattformen höher als 60 cm über dem Boden liegend 66<br />
Kinder unter drei Jahren können aber durchaus in der Lage sein, auch „nicht leicht zugängliche“<br />
Spielplatzgeräte zu erreichen. Sie benötigen dafür lediglich eine längere Zugangszeit<br />
– in dieser Zeitspanne kann die aufsichtsführende Person bei Bedarf noch reagieren.<br />
Spielplatzgeräte, die Kindern unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden und deren Zugang<br />
leicht möglich ist, sind unter Berücksichtigung der DIN EN 1176-1 ohne deutsche A-Abweichung<br />
z. B. ab einer Fallhöhe von 60 cm mit Brüstungselementen zu versehen. Entsprechend<br />
DIN EN 1176-1 mit deutscher A-Abweichung wäre ein Geländer erst ab einer Fallhöhe von 1 m,<br />
eine Brüstung erst ab einer Fallhöhe von 2 m notwendig.<br />
66 weitere Beispiele für erschwerte Zugänge an Spielplatzgeräten in: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen<br />
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