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sichere Kindertageseinrichtung - Unfallkasse NRW

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4.6 Einfriedungen<br />

Aufenthaltsbereiche im Außengelände von <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en müssen mit Einfriedungen<br />

versehen sein. Einfriedungen sind so zu gestalten, dass diese ausreichend hoch sind,<br />

nicht zum Hochklettern verleiten und keine Gefährdungen mit sich bringen.<br />

Als ausreichende Höhe wird ein Maß von mindestens 1 m angesehen. Bei besonderen Umgebungsgefährdungen<br />

– z. B. durch eine stark befahrene Straße – kann eine noch höhere Einfriedung<br />

notwendig sein.<br />

Das Hochklettern wird erschwert, wenn leiterähnliche Elemente, die dem Fuß Unterstützung<br />

bieten könnten, vermieden werden. Daher eignen sich z. B. Jägerzäune und Einfriedungen mit<br />

waagerecht angebrachten Brüstungselementen nicht. Stahlzäune mit vertikalen Elementen<br />

oder (evtl. auch Doppel-) Stabmattenzäune sind aber geeignet. Um das Überklettern von Stabmattenzäunen<br />

zu erschweren, sollte die Maschenweite möglichst gering sein. Bewährt haben<br />

sich Maschenweiten von nicht mehr als 50 mm in der Breite.<br />

Gefährdungen durch die Einfriedung selbst lassen sich vermeiden, wenn keine spitzen,<br />

scharfk antigen oder hervorspringenden Teile vorhanden sind. Beim Einbau von Stabmattenzäunen<br />

ist daher darauf zu achten, dass Stabenden weder über die letzte obere noch über<br />

die letzte untere Querverstrebung vorstehen.<br />

Stabmattenzaun<br />

Anforderungen an Außengelände und Außenspielbereiche<br />

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