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In Betracht kommende Unterlagen zum Antrag auf ... - Stadt Laage

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<strong>In</strong> <strong>Betracht</strong> <strong>kommende</strong> <strong>Unterlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Wohngeld<br />

- Verdienstbescheinigung (brutto) von … bis …<br />

- Rentenbescheid mit der letzten Veränderungsmeldung<br />

- Leistungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit über ALG I /<br />

ALG II/ Sozialgeld / Unterhaltsgeld / Eingliederungsgeld / Überbrückungsgeld<br />

- Existenzgründerzuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />

- Übergangsgeld<br />

- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe / Leistungen nach dem SGB II<br />

- Ausbildungsgeld (Ausbildungsvertrag + Verdienstbescheinigung)<br />

- Bescheid über BAföG<br />

- Leistungen nach dem SGB XII<br />

- Die einkommensabhängigen nach § 3 Nr. 6 des Einkommenssteuergesetzes<br />

steuerfreien Bezüge<br />

- Krankentagegeld<br />

- Renten nach § 3 Abs. 2 des Anti – D - Hilfegesetzes<br />

- Einmalige Einnahmen / Abfindungen<br />

- Kosten der Erziehung / Pflegegeld - Zahlung durch das Jugendamt<br />

- Nachweis Kindergeld (letzter Überweisungsbeleg)<br />

- Bescheid über Erziehungsgeld<br />

- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Krankengeld bzw.<br />

Mutterschaftsgeld<br />

- Bescheid über Pflegegeld<br />

- Nachweis über die Art und Höhe der erhaltenen Unterhaltsleistungen und Empfänger<br />

- Nachweis des Erhalts von Quittungen oder Kontoauszügen der letzten 3 Monate der<br />

Unterhaltstitel ist beizufügen<br />

- Bescheid vom Versorgungsamt über die Gewährung von Grundrenten<br />

- Nachweis der Höhe von Kapitalvermögen<br />

- Nachweis über weiteren Schulbesuch bei Kindern über 15 Jahre


- bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften ist bei gemeinsamen Kindern der<br />

Unterhalstitel und die Vaterschaftsanerkennung einzureichen<br />

- bei Kindern über 12 Jahre ist bei Nichtzahlung des Unterhalts durch den Kindesvater<br />

der Unterhaltstitel einzureichen bzw. die Bestätigung durch das Jugendamt bzw.<br />

Rechtsanwalt das sie mit der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche befasst sind<br />

- Leistungen nach § 5 Unterhaltssicherungsgesetz / nach § 12 a<br />

Unterhaltssicherungsgesetz Sanitätsoffizier<br />

- Einkommenssteuerbescheid aus dem Jahr …<br />

- Einkommenssteuererklärung für das Jahr … + Anlagen<br />

- Bilanz / Verlustrechnung / Einnahmen / Überschussrechnung für das Jahr …<br />

- Umsatzsteuererklärung des Jahres …<br />

- Umsatzsteuervoranmeldung für das … Quartal bzw. Nachweis der Befreiung<br />

Nachweis zur <strong>In</strong>anspruchnahme von Freibeträgen und Pauschalabzügen<br />

- Bescheinigung des Finanzamtes über erhöhte Werbungskosten<br />

- Nachweis über Aufwendungen <strong>auf</strong>grund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen <strong>auf</strong><br />

amtl. Vordruck – Nachweis der Zahlung der letzten 3 Monate, der Unterhaltstitel ist<br />

beizufügen<br />

- Nachweis der Krankenkassenbeiträge (Kopie der Beitragsquittung der letzten 3<br />

Monate der Beiträge zur Lebensversicherung und Kopie der Police (betrifft<br />

Selbständige, Freiberufler und Beamte)<br />

- Nachweis der Lebensversicherung und Kopie der Police<br />

- Schwerbehindertenausweis (Kopie der Vorder- und Rückseite) – wenn ein Grad der<br />

Behinderung von 100 % oder eine häusliche Pflege im Sinne des § 14 SGB XI<br />

erforderlich<br />

Nachweis zur Miete/Belastung<br />

- Mietvertrag (Komplett von beider Partnern unterschrieben)<br />

- Vermieterbescheinigung <strong>auf</strong> amtl. Vordruck<br />

- Bescheinigung über Untervermietung <strong>auf</strong> amtl. Vordruck<br />

- Letzte Mieterhöhungserklärung<br />

- Grundbuchauszug


- Kopie des Kreditvertrages/Kontoauszug<br />

- Jahreskontoauszug - Darlehen Haus - für das Jahr …<br />

- Fremdmittelbescheinigung <strong>auf</strong> amtl. Vordruck<br />

- Grundsteuerbescheid<br />

- Bescheid des Finanzamtes über die Höhe der Eigenheimzulage<br />

Hinweis<br />

Alle Personen die ab dem 1.1.2005 eine der nachstehenden genannten Leistungen beziehen<br />

sind von diesem Zeitpunkt an vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:<br />

- ALG II/Sozialgeld nach dem SGB II<br />

- Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt / Grundsicherung nach dem SGB XII

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