ARCHIVAR 109 - Archive in Nordrhein-Westfalen
ARCHIVAR 109 - Archive in Nordrhein-Westfalen
ARCHIVAR 109 - Archive in Nordrhein-Westfalen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
AUFSÄTZE<br />
die Filmbüchse. Auf diese Weise kann zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Verlangsamung<br />
des Zersetzungsprozesses erreicht werden. So bald als mög -<br />
lich sollte jedoch e<strong>in</strong>e Sicherung durch Umkopierung stattf<strong>in</strong>den.<br />
Wichtig ist, dass die <strong>in</strong> Zersetzung bef<strong>in</strong>dlichen Filme separat <strong>in</strong><br />
besonders gut belüfteten Zwischenlagern aufbewahrt werden,<br />
damit e<strong>in</strong> Übergreifen auf andere Bestände ausgeschlossen wird.<br />
Das Konzept der Langzeiterhaltung von Filmen zielt entsprechend<br />
nicht nur darauf ab, zwischenarchivisch gelagerte Filmmaterialien<br />
so lang als möglich zu erhalten, sondern über den Weg<br />
der Sicherung den Zugang zu z. Zt. nicht benutzbaren Filmtiteln<br />
stetig zu erweitern.<br />
SICHERUNG UND BENUTZBARKEIT<br />
Die Sicherung und Benutzbarkeit e<strong>in</strong>es Filmtitels ist nach den<br />
Regeln des Bundesarchivs optimal dann gegeben, wenn e<strong>in</strong> so<br />
genanntes Sicherungspaket existiert. Die Idee des Sicherungspaketes<br />
ist durch folgende Grundsätze gekennzeichnet:<br />
– die Überlieferung des Filmtitels wird durch zwei so genannte<br />
Sicherungsstücke gewährleistet<br />
– die Benutzung des Filmtitels wird durch die Bereitstellung von<br />
zwei Benutzungsstücken – e<strong>in</strong>es als Filmmaterial, e<strong>in</strong>es als<br />
Video material – gewährleistet<br />
– alle Stücke des Sicherungspaketes, <strong>in</strong>sbesondere die Sicherungsstücke,<br />
s<strong>in</strong>d getrennt zu lagern.<br />
Das Paket besteht also aus e<strong>in</strong>em ersten Sicherungsstück Film,<br />
e<strong>in</strong>em zweiten Sicherungsstück Film, e<strong>in</strong>em Benutzungsstück<br />
Film und e<strong>in</strong>em Benutzungsstück Video. Dabei wird davon aus -<br />
gegangen, dass alle benannten Stücke dieses Paketes h<strong>in</strong>sichtlich<br />
ihres audiovisuellen Inhaltes identisch s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> Bezug auf ihre<br />
zeitliche Länge und <strong>in</strong>nere Ordnung soweit wie möglich der zu<br />
<strong>ARCHIVAR</strong> 62. Jahrgang Heft 01 Februar 2009<br />
Filmbearbeitungstisch für die<br />
manuelle Restaurierung und die<br />
Schrumpfungsmessung<br />
überliefernden Fassung (<strong>in</strong> der Regel der Uraufführungsfassung)<br />
entsprechen. Weiter wird davon ausgegangen, dass die Stücke zu -<br />
m<strong>in</strong>dest auf die Filmmaterialien bezogen nahezu gleiche, im<br />
Idealfall sich nur durch typische analoge Kopierverluste unterscheidende<br />
Qualität der Aufzeichnung aufweisen.<br />
Die Festlegung, <strong>in</strong> welcher <strong>in</strong>haltlichen Ordnung e<strong>in</strong> Filmtitel zu<br />
überliefern ist, wird durch e<strong>in</strong> anderes Referat der Abteilung ge -<br />
troffen. In schwierigen Fällen werden dabei nicht nur die vor han -<br />
denen Filmmaterialien e<strong>in</strong>es Titels <strong>in</strong>haltlich abgeglichen, sondern<br />
auch die Informationen filmbegleitender Materialien wie<br />
Zensurkarten, Drehbücher, Filmprogramme u. ä. mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />
Als <strong>in</strong>haltliche Grundlage der <strong>in</strong> FA 4 zu erbr<strong>in</strong>genden technischen<br />
Leistungen wird <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e so genannte Bezugskopie<br />
benannt. Im Folgenden werden diese Leistungen – der Restaurierungsbefund,<br />
die manuelle Filmrestaurierung, die Filmre<strong>in</strong>igung,<br />
die Filmkopierung und die Film-Videoüberspielung – näher be -<br />
schrieben.<br />
Alle zu e<strong>in</strong>em Titel im Archiv überlieferten Materialien werden<br />
zunächst e<strong>in</strong>em technischen Restaurierungsbefund unterzogen.<br />
Diese Befunde klären, ob die Positionen des Sicherungspaketes<br />
vollständig oder teilweise mit bereits verfügbaren Filmmaterialien<br />
besetzt werden können oder ob die für das Sicherungspaket be -<br />
nötigten Materialien vollständig oder teilweise über den Weg der<br />
Kopierung neu hergestellt werden müssen.<br />
Im Idealfall würde das Sicherungspaket aus dem Orig<strong>in</strong>alnegativ<br />
als 1. Sicherungsstück, e<strong>in</strong>em davon kopierten Duplikatpositiv als<br />
2. Sicherungsstück und e<strong>in</strong>er Vorführkopie oder e<strong>in</strong>em Duplikatpositiv<br />
für die Benutzungsformen Projektion bzw. Duplizierung<br />
über Filmkopierung oder Videoüberspielung und e<strong>in</strong>em Benutzungsvideo<br />
– z. B. e<strong>in</strong>er DVD – bestehen. In der Praxis ist die Zu -<br />
sammensetzung des Sicherungspaketes allerd<strong>in</strong>gs eher davon ge -