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ARCHIVAR 109 - Archive in Nordrhein-Westfalen

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AUFSÄTZE<br />

die Filmbüchse. Auf diese Weise kann zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Verlangsamung<br />

des Zersetzungsprozesses erreicht werden. So bald als mög -<br />

lich sollte jedoch e<strong>in</strong>e Sicherung durch Umkopierung stattf<strong>in</strong>den.<br />

Wichtig ist, dass die <strong>in</strong> Zersetzung bef<strong>in</strong>dlichen Filme separat <strong>in</strong><br />

besonders gut belüfteten Zwischenlagern aufbewahrt werden,<br />

damit e<strong>in</strong> Übergreifen auf andere Bestände ausgeschlossen wird.<br />

Das Konzept der Langzeiterhaltung von Filmen zielt entsprechend<br />

nicht nur darauf ab, zwischenarchivisch gelagerte Filmmaterialien<br />

so lang als möglich zu erhalten, sondern über den Weg<br />

der Sicherung den Zugang zu z. Zt. nicht benutzbaren Filmtiteln<br />

stetig zu erweitern.<br />

SICHERUNG UND BENUTZBARKEIT<br />

Die Sicherung und Benutzbarkeit e<strong>in</strong>es Filmtitels ist nach den<br />

Regeln des Bundesarchivs optimal dann gegeben, wenn e<strong>in</strong> so<br />

genanntes Sicherungspaket existiert. Die Idee des Sicherungspaketes<br />

ist durch folgende Grundsätze gekennzeichnet:<br />

– die Überlieferung des Filmtitels wird durch zwei so genannte<br />

Sicherungsstücke gewährleistet<br />

– die Benutzung des Filmtitels wird durch die Bereitstellung von<br />

zwei Benutzungsstücken – e<strong>in</strong>es als Filmmaterial, e<strong>in</strong>es als<br />

Video material – gewährleistet<br />

– alle Stücke des Sicherungspaketes, <strong>in</strong>sbesondere die Sicherungsstücke,<br />

s<strong>in</strong>d getrennt zu lagern.<br />

Das Paket besteht also aus e<strong>in</strong>em ersten Sicherungsstück Film,<br />

e<strong>in</strong>em zweiten Sicherungsstück Film, e<strong>in</strong>em Benutzungsstück<br />

Film und e<strong>in</strong>em Benutzungsstück Video. Dabei wird davon aus -<br />

gegangen, dass alle benannten Stücke dieses Paketes h<strong>in</strong>sichtlich<br />

ihres audiovisuellen Inhaltes identisch s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> Bezug auf ihre<br />

zeitliche Länge und <strong>in</strong>nere Ordnung soweit wie möglich der zu<br />

<strong>ARCHIVAR</strong> 62. Jahrgang Heft 01 Februar 2009<br />

Filmbearbeitungstisch für die<br />

manuelle Restaurierung und die<br />

Schrumpfungsmessung<br />

überliefernden Fassung (<strong>in</strong> der Regel der Uraufführungsfassung)<br />

entsprechen. Weiter wird davon ausgegangen, dass die Stücke zu -<br />

m<strong>in</strong>dest auf die Filmmaterialien bezogen nahezu gleiche, im<br />

Idealfall sich nur durch typische analoge Kopierverluste unterscheidende<br />

Qualität der Aufzeichnung aufweisen.<br />

Die Festlegung, <strong>in</strong> welcher <strong>in</strong>haltlichen Ordnung e<strong>in</strong> Filmtitel zu<br />

überliefern ist, wird durch e<strong>in</strong> anderes Referat der Abteilung ge -<br />

troffen. In schwierigen Fällen werden dabei nicht nur die vor han -<br />

denen Filmmaterialien e<strong>in</strong>es Titels <strong>in</strong>haltlich abgeglichen, sondern<br />

auch die Informationen filmbegleitender Materialien wie<br />

Zensurkarten, Drehbücher, Filmprogramme u. ä. mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Als <strong>in</strong>haltliche Grundlage der <strong>in</strong> FA 4 zu erbr<strong>in</strong>genden technischen<br />

Leistungen wird <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e so genannte Bezugskopie<br />

benannt. Im Folgenden werden diese Leistungen – der Restaurierungsbefund,<br />

die manuelle Filmrestaurierung, die Filmre<strong>in</strong>igung,<br />

die Filmkopierung und die Film-Videoüberspielung – näher be -<br />

schrieben.<br />

Alle zu e<strong>in</strong>em Titel im Archiv überlieferten Materialien werden<br />

zunächst e<strong>in</strong>em technischen Restaurierungsbefund unterzogen.<br />

Diese Befunde klären, ob die Positionen des Sicherungspaketes<br />

vollständig oder teilweise mit bereits verfügbaren Filmmaterialien<br />

besetzt werden können oder ob die für das Sicherungspaket be -<br />

nötigten Materialien vollständig oder teilweise über den Weg der<br />

Kopierung neu hergestellt werden müssen.<br />

Im Idealfall würde das Sicherungspaket aus dem Orig<strong>in</strong>alnegativ<br />

als 1. Sicherungsstück, e<strong>in</strong>em davon kopierten Duplikatpositiv als<br />

2. Sicherungsstück und e<strong>in</strong>er Vorführkopie oder e<strong>in</strong>em Duplikatpositiv<br />

für die Benutzungsformen Projektion bzw. Duplizierung<br />

über Filmkopierung oder Videoüberspielung und e<strong>in</strong>em Benutzungsvideo<br />

– z. B. e<strong>in</strong>er DVD – bestehen. In der Praxis ist die Zu -<br />

sammensetzung des Sicherungspaketes allerd<strong>in</strong>gs eher davon ge -

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