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Nachhaltige Entwicklung - ESF Hessen

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Stand: Januar 2012<br />

<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Entwicklung</strong> – Leitfaden für die Antragstellung und Projektberichterstattung<br />

Nachhaltigkeit im <strong>ESF</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Wie wollen wir in Zukunft leben? Klimawandel, Ressourcenverknappung,<br />

demografischer Wandel und andere Herausforderungen sind in aller Munde, aber<br />

wie können wir unser Handeln so ausrichten, dass sie bewältigt werden? Nicht<br />

zuletzt die Finanzkrise und die Einbrüche im Bankensystem haben gezeigt, dass in<br />

unseren globalen Ökonomien jede Handlung Auswirkungen auf das Gesamtsystem<br />

hat und es kein folgenloses, neutrales Agieren gibt. Unser Handeln führt zu<br />

wachsenden irreversiblen Auswirkungen für die Zukunft unseres Planeten, unsere<br />

Gesellschaftssysteme und auf unser menschliches Zusammenleben.<br />

Auch der Europäische Sozialfonds ist davon nicht ausgenommen. Deshalb hat er<br />

sich den Zielen eines nachhaltigen Handelns verpflichtet. Damit alle geförderten<br />

Maßnahmen dieses Ziel verfolgen, wurde es als Querschnittsziel über alle<br />

Programme und Prioritätsachsen hinweg im Operationellen Programm für den<br />

<strong>ESF</strong> <strong>Hessen</strong> verankert.<br />

Es wirkt sich in <strong>Hessen</strong> im Entscheidungsprozess über eine mögliche Förderung<br />

positiv aus, wenn Sie aufzeigen, wie Sie Nachhaltigkeit im Rahmen ihres geplanten<br />

Projektes umsetzen. Wie Sie in diesem Leitfaden sehen werden, kann das Thema an<br />

vielen Punkten Eingang in Ihr Projekt finden: nicht nur in Projektinhalten oder in der<br />

Projektumsetzung, sondern auch in der Verwendung der Projektergebnisse lässt sich<br />

nachhaltiges Handeln umsetzen und dokumentieren. Der vorliegende Leitfaden soll<br />

Ihnen im Rahmen der Projektplanung und Antragstellung Denkanstöße zur<br />

Berücksichtigung des Querschnittziels „<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Entwicklung</strong>“ geben.<br />

Rechtliche Grundlagen und Einordnung<br />

Das Querschnittsziel Nachhaltigkeit hat in der <strong>ESF</strong>- Förderperiode 2007-2013 einen<br />

hohen Stellenwert. Es wurde in allen rechtlichen Grundlagen verankert:<br />

So heißt es in Art.17 der VO (EG) 1083/2006:<br />

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