Nachhaltige Entwicklung - ESF Hessen
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Stand: Januar 2012<br />
<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Entwicklung</strong> – Leitfaden für die Antragstellung und Projektberichterstattung<br />
Nachhaltigkeit im <strong>ESF</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Wie wollen wir in Zukunft leben? Klimawandel, Ressourcenverknappung,<br />
demografischer Wandel und andere Herausforderungen sind in aller Munde, aber<br />
wie können wir unser Handeln so ausrichten, dass sie bewältigt werden? Nicht<br />
zuletzt die Finanzkrise und die Einbrüche im Bankensystem haben gezeigt, dass in<br />
unseren globalen Ökonomien jede Handlung Auswirkungen auf das Gesamtsystem<br />
hat und es kein folgenloses, neutrales Agieren gibt. Unser Handeln führt zu<br />
wachsenden irreversiblen Auswirkungen für die Zukunft unseres Planeten, unsere<br />
Gesellschaftssysteme und auf unser menschliches Zusammenleben.<br />
Auch der Europäische Sozialfonds ist davon nicht ausgenommen. Deshalb hat er<br />
sich den Zielen eines nachhaltigen Handelns verpflichtet. Damit alle geförderten<br />
Maßnahmen dieses Ziel verfolgen, wurde es als Querschnittsziel über alle<br />
Programme und Prioritätsachsen hinweg im Operationellen Programm für den<br />
<strong>ESF</strong> <strong>Hessen</strong> verankert.<br />
Es wirkt sich in <strong>Hessen</strong> im Entscheidungsprozess über eine mögliche Förderung<br />
positiv aus, wenn Sie aufzeigen, wie Sie Nachhaltigkeit im Rahmen ihres geplanten<br />
Projektes umsetzen. Wie Sie in diesem Leitfaden sehen werden, kann das Thema an<br />
vielen Punkten Eingang in Ihr Projekt finden: nicht nur in Projektinhalten oder in der<br />
Projektumsetzung, sondern auch in der Verwendung der Projektergebnisse lässt sich<br />
nachhaltiges Handeln umsetzen und dokumentieren. Der vorliegende Leitfaden soll<br />
Ihnen im Rahmen der Projektplanung und Antragstellung Denkanstöße zur<br />
Berücksichtigung des Querschnittziels „<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Entwicklung</strong>“ geben.<br />
Rechtliche Grundlagen und Einordnung<br />
Das Querschnittsziel Nachhaltigkeit hat in der <strong>ESF</strong>- Förderperiode 2007-2013 einen<br />
hohen Stellenwert. Es wurde in allen rechtlichen Grundlagen verankert:<br />
So heißt es in Art.17 der VO (EG) 1083/2006:<br />
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