Nachhaltige Entwicklung - ESF Hessen
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Stand: Januar 2012<br />
<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Entwicklung</strong> – Leitfaden für die Antragstellung und Projektberichterstattung<br />
„<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />
Die Ziele der Fonds werden im Rahmen der nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong> und der<br />
gemeinschaftlichen Förderung des Ziels des Schutzes und der Verbesserung der<br />
Umwelt gemäß Artikel 6 des Vertrags verfolgt.“<br />
Und weiter in Art. 2 Abs. 2 der VO (EG) 1081/2006<br />
„(2) In Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben unterstützt der <strong>ESF</strong> die<br />
Prioritäten der Gemeinschaft im Hinblick auf die notwendige Stärkung des sozialen<br />
Zusammenhalts, der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung<br />
des Wirtschaftswachstums und der nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong>. Dabei berücksichtigt<br />
der <strong>ESF</strong> die entsprechenden Prioritäten und Ziele, die sich die Gemeinschaft in<br />
Bezug auf die allgemeine Bildung und Weiterbildung, die stärkere Einbeziehung nicht<br />
erwerbstätiger Menschen in den Arbeitsmarkt, die Bekämpfung sozialer<br />
Ausgrenzung, insbesondere von benachteiligten Gruppen, wie Menschen mit<br />
Behinderungen, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die<br />
Nichtdiskriminierung gesetzt hat.“<br />
Für die Umsetzung des <strong>ESF</strong> in <strong>Hessen</strong> wurde im Kapitel 4.3.2 des Operationellen<br />
Programms ausgeführt, welche Schwerpunkte für nachhaltige <strong>Entwicklung</strong> in der<br />
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung gesetzt werden:<br />
Chancen der jungen Generation erhöhen<br />
passgenaue Weiterbildung für Beschäftigte<br />
Integration von Benachteiligten<br />
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