Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben
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Satzung zur 1. Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> <strong>Friedhofssatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Aschersleben</strong><br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt<br />
(GO LSA) vom 05. 10. 1993 (GVBl. LSA S. 568) und den Vorschriften des Gesetzes über das<br />
Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. 02. 2002 (GVBl.<br />
LSA S. 46) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Aschersleben</strong> in<br />
seiner Sitzung am 02.12.2009 folgende Satzung zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Friedhofssatzung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Aschersleben</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
Die <strong>Friedhofssatzung</strong> vom 10. 12. 2008 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
1. § 6 Abs. 3 c) erhält folgenden Wortlaut:<br />
„a) <strong>der</strong> Verkauf von Waren aller Art, insbeson<strong>der</strong>e Kränzen und Blumen sowie das<br />
Anbieten von Dienstleistungen“<br />
2. § 6 Abs. 3 d) erhält folgenden Wortlaut:<br />
„d) an Sonn- und Feiertagen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen“<br />
3. § 6 Abs. 3 e) erhält folgenden Wortlaut:<br />
„e) Film-, Ton- und Videoaufnahmen, zu nicht privaten Zwecken zu erstellen und zu<br />
verwerten“<br />
4. § 7 erhält folgenden Wortlaut:<br />
„§ 7<br />
Dienstleistungserbringer<br />
(1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden,<br />
<strong>der</strong>en Gewerbe o<strong>der</strong> Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen<br />
(insbeson<strong>der</strong>e Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare<br />
Tätigkeiten auf Friedhöfen).