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Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

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Beschlussfassung im Ministerrat<br />

In den Verträgen ist festgehalten, welche Beschlüsse der Rat mit<br />

welcher Mehrheit fasst:<br />

• mit qualifizierter Mehrheit (in den meisten Fällen),<br />

• einstimmig (z. B. Steuern oder Sozialpolitik) oder<br />

• mit einfacher Mehrheit (eher selten, z. B. Verfahrensfragen,<br />

Geschäftsordnung).<br />

Einstimmigkeit bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht<br />

besitzt. Die meisten Entscheidungen werden mit qualifizierter<br />

Mehrheit getroffen. Zur Zeit gilt eine qualifizierte Mehrheit als<br />

erreicht, wenn<br />

• die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen eine<br />

Zweidrittelmehrheit) zustimmt,<br />

• mindestens 255 be<strong>für</strong>wortende Stimmen von 345 möglichen<br />

Stimmen abgegeben werden sowie<br />

• die be<strong>für</strong>wortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung<br />

der <strong>EU</strong> vertreten.<br />

Die Stimmen im Ministerrat werden nach der Größe der Staaten<br />

vergeben: je größer die Bevölkerung eines Landes, desto<br />

mehr Stimmen hat es. Die Anzahl steigt allerdings nicht proportional,<br />

sondern wird zugunsten der bevölkerungsschwächeren<br />

Länder angepasst.<br />

Deutschland, Frankreich, Italien,<br />

Großbritannien<br />

29<br />

Spanien, Polen 27<br />

Rumänien 14<br />

Niederlande 13<br />

Tschechische Republik, Belgien, Ungarn,<br />

Portugal, Griechenland<br />

12<br />

Österreich, Schweden, Bulgarien 10<br />

Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland 7<br />

Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg,<br />

Slowenien<br />

4<br />

Malta 3<br />

insgesamt 345<br />

12<br />

Tab. 3 Stimmenverteilung im Ministerrat<br />

Ab dem 01. Juli 2013 wird Kroatien als neues Vollmitglied der<br />

<strong>EU</strong> ebenfalls über sieben Stimmen im Ministerrat verfügen.<br />

Diese bestehende Regelung wird am 1. November 2014 abgelöst<br />

durch die sogenannte „doppelte Mehrheit“, die mit dem<br />

Lissabon-Vertrag eingeführt wurde (Art. 16 <strong>EU</strong>V). Danach gilt<br />

eine qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn<br />

• mindestens 55 % der Mitglieder des Rates (das sind mindestens<br />

15) zustimmen und<br />

• die positiven Voten mindestens 65 % der Bevölkerung der<br />

<strong>EU</strong> repräsentieren.<br />

Eine Sperrminorität muss mindestens vier Ratsmitglieder umfassen.<br />

Allerdings ermöglicht der Vertrag bis zum 31. März 2017<br />

noch eine Übergangsregelung. In dieser Zeitspanne kann ein<br />

Mitgliedstaat beantragen, zu dem alten Entscheidungsverfahren<br />

(vor 2014) zurückzukehren.<br />

Ratspräsidentschaft<br />

Die Arbeit des Ministerrates muss koordiniert und organisiert<br />

werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedstaat <strong>für</strong> ein halbes<br />

Jahr die Ratspräsidentschaft inne. Gewechselt wird nach einem<br />

festgelegten Turnus. Die einzelnen Sitzungen und Gipfel werden<br />

von den jeweiligen Regierungsvertretern des Mitgliedstaates<br />

geleitet, was bedeutet, dass alle <strong>EU</strong>-Staaten abwechselnd jeweils<br />

sechs Monate lang <strong>für</strong> die Tagesordnung der Ministerräte<br />

verantwortlich sind. Die einzige Ausnahme bildet der Rat <strong>für</strong><br />

Auswärtige Angelegenheiten, dem der Hohe Beauftragte <strong>für</strong> die<br />

Außen- und Sicherheitspolitik vorsteht.<br />

Die Präsidentschaft treibt nicht nur gesetzgeberische und<br />

politische Entscheidungen voran und vermittelt zwischen den<br />

Mitgliedstaaten, sie kann auch eigene Arbeitsschwerpunkte<br />

setzen und ihnen besonderen Nachdruck verleihen.<br />

Im Dezember 2004 haben die <strong>EU</strong>-Außenminister die<br />

Reihenfolge der Ratspräsidentschaften bis zum Jahr 2020 beschlossen.<br />

Festgelegt wurde, dass ab der deutschen Ratspräsidentschaft<br />

im ersten Halbjahr 2007 immer drei aufeinander<br />

folgende Staaten als sogenannte „Dreier-Gruppe“ (oder „Trio-<br />

Präsidentschaft“) zusammenarbeiten und sich eineinhalb Jahre<br />

in enger Kooperation abstimmen. Dabei sollen in einer Dreier-<br />

Gruppe immer ein großes und ein kleines <strong>EU</strong>-Land und mindestens<br />

ein neuer <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat (Aufnahme ab Mai 2004)<br />

vertreten sein.<br />

2011 Zweites Halbjahr<br />

2012 Erstes Halbjahr<br />

2012 Zweites Halbjahr<br />

2013 Erstes Halbjahr<br />

2013 Zweites Halbjahr<br />

2014 Erstes Halbjahr<br />

2014 Zweites Halbjahr<br />

2015 Erstes Halbjahr<br />

2015 Zweites Halbjahr<br />

2016 Erstes Halbjahr<br />

2016 Zweites Halbjahr<br />

2017 Erstes Halbjahr<br />

2017 Zweites Halbjahr<br />

2018 Erstes Halbjahr<br />

2018 Zweites Halbjahr<br />

2019 Erstes Halbjahr<br />

2019 Zweites Halbjahr<br />

2020 Erstes Halbjahr<br />

Polen<br />

Dänemark<br />

Zypern<br />

Irland<br />

Litauen<br />

Griechenland<br />

Italien<br />

Lettland<br />

Luxemburg<br />

Niederlande<br />

Slowakei<br />

Malta<br />

Großbritannien<br />

Estland<br />

Bulgarien<br />

Österreich<br />

Rumänien<br />

Finnland<br />

Tab. 4 Ratspräsidentschaften bis 2020<br />

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter – AStV (COREPER)<br />

Die Arbeit des Ministerrates wird vom Ausschuss der Ständigen<br />

Vertreter (AStV, auf frz.: COREPER, auch im Englischen gebräuchlich)<br />

vorbereitet bzw. koordiniert. Eine Ausnahme bildet<br />

der Bereich Landwirtschaft, <strong>für</strong> den der Sonderausschuss Landwirtschaft<br />

zuständig ist. Der AStV setzt sich aus den Leitern der<br />

Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel zusam-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>

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