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Kapitel 8 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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68 <strong>Kapitel</strong> 8 <strong>Kapitel</strong> VIII – Forstwirtschaft<br />

a.) davon angepflanzte Flächen in Gebieten, die im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesen<br />

wurden oder mit Natura 2000 in Zusammenhang stehen (in ha)<br />

„Im Zuge der Datenerhebung bei den Lan<strong>des</strong>behörden wurden u.a. auch Informationen<br />

zur Lage der Aufforstungsflächen in naturschutzrechtlich ausgewiesenen Schutzgebieten<br />

erbeten. Derartige Informationen werden in Niedersachsen jedoch nicht erhoben.<br />

Im Rahmen der durchgeführten Befragung wurden die Zuwendungsempfänger nach der<br />

Lage der aufgeforsteten Flächen in Schutzgebieten befragt. Danach wurden 7 % der Aufforstungen<br />

in Natura-2000-Gebieten durchgeführt. Bei einer Aufforstungsfläche von<br />

869 ha entspricht das einer Fläche von etwa 61 ha, wenn angenommen wird, dass Schutzgebietsüberschneidungen<br />

nicht vorkommen“ (Gottlob, 2003, S. 60).<br />

b.) davon angepflanzte Flächen, die Korridore zwischen isoliert gelegenen, gefährdeten<br />

Habitaten bilden (in ha)<br />

„Die zur Beantwortung dieses Indikators notwendigen Informationen werden weder im<br />

forstrechtlichen Genehmigungsverfahren noch im Bewilligungsverfahren zur <strong>Förderung</strong><br />

einer Erstaufforstung erhoben. Auch eine Befragung der Zuwendungsempfänger stößt hier<br />

an ihre Grenzen, da die Biotopvernetzung nicht zu den Aufforstungszielen der Zuwendungsempfänger<br />

gehört“ (Gottlob, 2003, S. 60).<br />

Indikator VIII.3.A-3.2. Geschaffene „Ökozonen” (Waldränder,...) die für die Wildflora<br />

und –fauna von großer Bedeutung sind (in Kilometer)<br />

Die relevanten Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Stabilisierung der Wälder<br />

wurden <strong>bis</strong>her nur in sehr geringem Umfang durchgeführt. Deshalb kann nicht erwartet<br />

werden, dass von ihnen ein nennenswerter Beitrag zur Umsetzung <strong>des</strong> Indikators geleistet<br />

wurde.<br />

„Die Richtlinie zur <strong>Förderung</strong> forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen<br />

sieht im Zuge der Erstaufforstung auch eine <strong>Förderung</strong> der Waldrandgestaltung vor. Dem<br />

ML liegen jedoch keine Informationen über den Umfang der im Berichtszeitraum im<br />

Rahmen der <strong>Förderung</strong> der Erstaufforstung angelegten Waldränder vor. Die im Zuge der<br />

Evaluation durchgeführte Befragung der Zuwendungsempfänger ergab, dass im Rahmen<br />

der Erstaufforstung auch Waldrandgestaltungen durchgeführt wurden. Belastbare Aussagen<br />

zum Umfang der Waldrandgestaltung lassen sich daraus jedoch nicht ableiten“ (Gottlob,<br />

2003, S. 60).

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