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Jahresbericht - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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Beachtlich die Summe, die für die betroffenen Verbraucher auf dem Spiel stand: Die Verträge, die sie<br />

abgeschlossen hatten und bei deren Abwicklung Probleme auftraten, hatten einen Gesamtwert von rund<br />

zwei Millionen Euro.<br />

Welche Themen führten zu Streitfällen? 244 der insgesamt 512 Streitfälle – das entspricht einem<br />

Anteil von 47,6 Prozent – beruhten auf Problemen nach dem Erwerb einer Ware im EU-Ausland (ohne<br />

Kfz). Diese waren nach Beobachtung der Juristen des EVZ <strong>Deutschland</strong> – Kehl überwiegend im Internet<br />

gekauft worden und weniger bei Aufenthalten im EU-Ausland wie z.B. auf Reisen.<br />

andere Branchen<br />

Warenkauf<br />

Branche<br />

In den restlichen 268 Fällen kam es zu Streitfällen auf Grund von Reisebuchungen und hier insbesondere<br />

Flugbuchungen, dem Kauf eines Gebrauchtwagens oder von Dienstleistungsverträgen, die nicht zur<br />

Zufriedenheit der Verbraucher erfüllt worden waren. Die Streitfälle betrafen Handwerker sowie Anbieter<br />

von Finanz- oder Telekommunikationsdienstleistungen wie etwa Handy-Verträgen.<br />

Reise<br />

Kraftfahrzeug<br />

Dienstleistung_sonstige<br />

FDL<br />

Telekommunikation<br />

Sonstiges<br />

Versicherungen<br />

Immobilie<br />

Transport_Bus&Bahn<br />

Gesundheit<br />

Versorgung<br />

Steuern<br />

Timeshare<br />

1<br />

2<br />

4<br />

5<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Branchen im Detail<br />

15<br />

18<br />

Kein Rückgang der Fluggastbeschwerden. Auf Grund der Verordnung EG 261/2004 des Europäischen<br />

Parlaments zu Fluggastrechten, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, hatten die Juristen in Kehl<br />

zwischenzeitlich erwartet, dass die Fluggesellschaften Streitfälle selbstverständlicher eigenständig und<br />

unbürokratisch zur Zufriedenheit ihrer Kunden behandeln.<br />

Diese Erwartung ist nicht eingetreten, im Gegenteil: 2004 intervenierte das EVZ <strong>Deutschland</strong> – Kehl in<br />

Streitfällen aus insgesamt 13 einzelnen Flugreisen, im Jahr 2005 waren es 50. Die Passagiere zeigten<br />

sich durch die EU-Verordnung offenbar ermuntert, ihre Rechte als Fluggäste noch selbstbewusster<br />

anzumelden.<br />

So halfen die Juristen des EVZ <strong>Deutschland</strong> – Kehl beispielsweise deutschen Kunden einer irischen Airline<br />

weiter, die mit ihren eigenen Bemühungen keinen Erfolg damit hatten, eine berechtigte Beschwerde<br />

gegenüber dieser zur Geltung zu bringen. Die Schlichtungsexperten in Kehl, die u.a. über die<br />

18 <strong>Jahresbericht</strong> 2005<br />

244<br />

38<br />

268<br />

73<br />

78

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