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Die Ver- treterver- sammlung der EUK tagte Sozialwahlen 2011 ...

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Sicherheit überall<br />

vorgegebenen und festgelegten innerbetrieblichen<br />

<strong>Ver</strong>kehrswege und Überwege<br />

benutzt werden. Bequemlichkeit,<br />

Zeitdruck o<strong>der</strong> Routine rechtfertigen<br />

keine Abweichungen. Müssen Gleise<br />

ausnahmsweise an an<strong>der</strong>er Stelle überquert<br />

werden, ist an jedem Gleis auf eine<br />

ausreichende Sicht und sich nähernde<br />

Schienenfahrzeuge zu achten.<br />

Engstellen durch Einbauten neben<br />

o<strong>der</strong> zwischen den Gleisen werden<br />

in <strong>der</strong> Regel durch eine gelb-schwarz<br />

schraffierte Sicherheitskennzeichnung<br />

markiert. Solche Engstellen, zum<br />

Beispiel Beleuchtungsmaste, sind zu<br />

meiden, da dort <strong>der</strong> seitliche Sicherheitsabstand<br />

zwischen Schienenfahrzeugen<br />

und den Einbauten nicht eingehalten ist.<br />

Beim Vorbeigehen und gleichzeitiger<br />

Fahrzeugbewegung besteht Lebensgefahr.<br />

Deshalb müssen sich Beschäftigte<br />

vor dem Vorbeigehen an solchen<br />

Einbauten davon überzeugen, dass in<br />

dem daneben liegenden Gleis keine<br />

Fahrt stattfindet.<br />

Bevor Sicht- und Kontrolltätigkeiten an<br />

Außenseiten von abgestellten Schienenfahrzeugen<br />

durchgeführt werden,<br />

ist zu prüfen, dass die Schienenfahrzeuge<br />

gegen unbeabsichtigte Bewegungen<br />

gesichert sind und auf daneben<br />

liegenden Gleisen keine Fahrten o<strong>der</strong><br />

bei entsprechendem Gleisabstand nur<br />

Fahrten mit geringer Geschwindigkeit<br />

stattfinden.<br />

Beim Aufenthalt in Gleisanlagen ist die<br />

Gefährdung durch bewegte Schienenfahrzeuge<br />

relativ hoch. Deshalb ist alles<br />

zu unterlassen, was die Aufmerksamkeit<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten ablenken könnte.<br />

Ist zum Beispiel ein Funkgespräch o<strong>der</strong><br />

das Telefonieren mit Handy erfor<strong>der</strong>lich,<br />

muss zuvor ein sicherer Standort<br />

aufgesucht werden. <strong>Die</strong>ses gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

für ankommende Gespräche.<br />

Ausschließlich <strong>der</strong> Beschäftigte vor<br />

Ort entscheidet, ob er das Gespräch<br />

annimmt o<strong>der</strong> nicht.<br />

<strong>Ver</strong>halten beim<br />

Begleiten von Fahrten<br />

Das Zugbegleitpersonal ist für die Sicherheit<br />

im und am Zug verantwortlich. <strong>Die</strong>ses<br />

gilt insbeson<strong>der</strong>e auch für die eigene<br />

Sicherheit. Um Gefährdungen bei <strong>der</strong><br />

Abfahrt auszuschließen, begibt sich das<br />

Zugbegleitpersonal bereits während des<br />

Zughaltes an die jeweilige Wagentür und<br />

steigt vor dem Anfahren in den Zug ein.<br />

20<br />

Während einer Fahrt können je<strong>der</strong>zeit<br />

Längs- und Querbewegungen auftreten,<br />

zum Beispiel durch Bremsungen o<strong>der</strong><br />

bei Fahrten in Weichenbereichen.<br />

Um <strong>Ver</strong>letzungen durch Anstoßen zu<br />

vermeiden bzw. zu minimieren, ist stets<br />

auf einen sicheren Stand zu achten.<br />

Reisende wollen als Fahrgast behandelt<br />

werden. Deshalb sind sie immer von<br />

vorne, freundlich und bestimmt, aber<br />

niemals provozierend anzusprechen.<br />

Weiterhin ist ruhiges und besonnenes<br />

Handeln gefor<strong>der</strong>t. Sollte es dennoch<br />

zu kritischen Situationen kommen und<br />

eine Eskalation drohen, ist Unterstützung<br />

durch anwesendes Zugbegleitpersonal<br />

herbeizuholen o<strong>der</strong> weitere Hilfe anzufor<strong>der</strong>n<br />

(Bundespolizei). <strong>Die</strong> eigene Sicherheit<br />

hat stets Vorrang.<br />

<strong>Ver</strong>halten bei Störungen und<br />

Unfällen<br />

Störungen und Unfälle kommen meistens<br />

unerwartet und ungelegen. Daraus<br />

folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass<br />

man auf solche Ereignisse völlig unvorbereitet<br />

sein muss. Wurden im Vorfeld<br />

bereits Überlegungen zum richtigen<br />

Vorgehen bzw. <strong>Ver</strong>halten besprochen<br />

und Maßnahmen vom Unternehmer festgelegt,<br />

so reagieren die Beschäftigten<br />

wesentlich ruhiger und gelassener. Auch<br />

wenn in solchen Situationen sehr oft die<br />

Zeit drängt, darf nie die eigene Sicherheit<br />

vernachlässigt werden.<br />

Schienenfahrzeuge im Gleisbereich<br />

dürfen erst verlassen werden, wenn zuvor<br />

Warnkleidung (mindestens Warnweste)<br />

angelegt wurde. Ist das <strong>Ver</strong>lassen <strong>der</strong><br />

Schienenfahrzeuge auf <strong>der</strong> freien Strecke<br />

erfor<strong>der</strong>lich, so muss dies grundsätzlich<br />

auf <strong>der</strong> gleisfreien Seite erfolgen. Das<br />

Betreten des Gleisbereiches zwischen<br />

zwei Gleisen ist nur zulässig, wenn zuvor<br />

das daneben liegende Gleis vom Fahrdienstleiter<br />

gesperrt wurde.<br />

Unfälle mit Personenschaden o<strong>der</strong><br />

gewalttätige Angriffe können bei betroffenen<br />

Beschäftigten zu einer psychischen<br />

Belastung führen. Um <strong>der</strong>en<br />

Gesundheit zu erhalten und langfristigen<br />

Krankheiten vorzubeugen, haben viele<br />

Unternehmen bereits ein umfassendes<br />

Betreuungsangebot eingeführt.<br />

Hauptziel dieser Maßnahmen ist die<br />

zeitnahe „psychische Erste Hilfe“ am<br />

Unfallort durch Erstbetreuer des jeweiligen<br />

Unternehmens sowie, bei Bedarf,<br />

die weitere qualifizierte psychologische<br />

Beratung und Betreuung.<br />

Gefahr durch<br />

elektrische Spannung<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,<br />

die nicht zur allgemeinen Benutzung<br />

bestimmt o<strong>der</strong> ausdrücklich freigegeben<br />

sind, dürfen nur von Berechtigten<br />

bedient werden.<br />

Oberleitungen stehen in <strong>der</strong> Regel unter<br />

einer Spannung von 15.000 Volt. Eine<br />

Berührung wirkt tödlich o<strong>der</strong> führt zu<br />

schwersten <strong>Ver</strong>brennungen. Deshalb<br />

sind Oberleitungen immer als unter<br />

Spannung stehend zu betrachten,<br />

solange nicht zweifelsfrei festgestellt<br />

wurde, dass diese ausgeschaltet und<br />

bahngeerdet sind.<br />

Sind Zweige, Äste, Bäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Gegenstände auf spannungsführende<br />

Teile <strong>der</strong> Oberleitungen gefallen, dürfen<br />

diese nicht berührt werden. <strong>Die</strong> Gegenstände<br />

dürfen erst nach Ausschaltung<br />

und Bahnerdung entfernt werden.<br />

Berühren beschädigte und herunterhängende<br />

Oberleitungen den Boden, darf<br />

das Erdreich im Umkreis von 10 Metern<br />

nicht betreten werden.<br />

Resümee<br />

Gefährdungen beim Begleiten von<br />

Zügen können an vielen Stellen<br />

auftreten. Unfälle können jedoch nur<br />

vermieden bzw. reduziert werden, wenn<br />

alle Beschäftigten die Maßnahmen zur<br />

Sicherheit und Gesundheit konsequent<br />

und kompromisslos anwenden. Deshalb<br />

ist es wichtig, dass Beschäftigte wie<strong>der</strong>kehrend<br />

durch die Vorgesetzten unterwiesen<br />

werden und sich selbst auch<br />

regelmäßig über die Sicherheitsmaßnahmen<br />

in ihrem Bereich informieren.<br />

Weitere Hinweise und Empfehlungen<br />

zur Sicherheit beim Ausführen dieser<br />

Tätigkeiten enthält die GUV-Information<br />

„Begleiten von Zügen“ (GUV-I 8604). z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>

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