Die Ver- treterver- sammlung der EUK tagte Sozialwahlen 2011 ...
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Sicherheit überall<br />
vorgegebenen und festgelegten innerbetrieblichen<br />
<strong>Ver</strong>kehrswege und Überwege<br />
benutzt werden. Bequemlichkeit,<br />
Zeitdruck o<strong>der</strong> Routine rechtfertigen<br />
keine Abweichungen. Müssen Gleise<br />
ausnahmsweise an an<strong>der</strong>er Stelle überquert<br />
werden, ist an jedem Gleis auf eine<br />
ausreichende Sicht und sich nähernde<br />
Schienenfahrzeuge zu achten.<br />
Engstellen durch Einbauten neben<br />
o<strong>der</strong> zwischen den Gleisen werden<br />
in <strong>der</strong> Regel durch eine gelb-schwarz<br />
schraffierte Sicherheitskennzeichnung<br />
markiert. Solche Engstellen, zum<br />
Beispiel Beleuchtungsmaste, sind zu<br />
meiden, da dort <strong>der</strong> seitliche Sicherheitsabstand<br />
zwischen Schienenfahrzeugen<br />
und den Einbauten nicht eingehalten ist.<br />
Beim Vorbeigehen und gleichzeitiger<br />
Fahrzeugbewegung besteht Lebensgefahr.<br />
Deshalb müssen sich Beschäftigte<br />
vor dem Vorbeigehen an solchen<br />
Einbauten davon überzeugen, dass in<br />
dem daneben liegenden Gleis keine<br />
Fahrt stattfindet.<br />
Bevor Sicht- und Kontrolltätigkeiten an<br />
Außenseiten von abgestellten Schienenfahrzeugen<br />
durchgeführt werden,<br />
ist zu prüfen, dass die Schienenfahrzeuge<br />
gegen unbeabsichtigte Bewegungen<br />
gesichert sind und auf daneben<br />
liegenden Gleisen keine Fahrten o<strong>der</strong><br />
bei entsprechendem Gleisabstand nur<br />
Fahrten mit geringer Geschwindigkeit<br />
stattfinden.<br />
Beim Aufenthalt in Gleisanlagen ist die<br />
Gefährdung durch bewegte Schienenfahrzeuge<br />
relativ hoch. Deshalb ist alles<br />
zu unterlassen, was die Aufmerksamkeit<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten ablenken könnte.<br />
Ist zum Beispiel ein Funkgespräch o<strong>der</strong><br />
das Telefonieren mit Handy erfor<strong>der</strong>lich,<br />
muss zuvor ein sicherer Standort<br />
aufgesucht werden. <strong>Die</strong>ses gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />
für ankommende Gespräche.<br />
Ausschließlich <strong>der</strong> Beschäftigte vor<br />
Ort entscheidet, ob er das Gespräch<br />
annimmt o<strong>der</strong> nicht.<br />
<strong>Ver</strong>halten beim<br />
Begleiten von Fahrten<br />
Das Zugbegleitpersonal ist für die Sicherheit<br />
im und am Zug verantwortlich. <strong>Die</strong>ses<br />
gilt insbeson<strong>der</strong>e auch für die eigene<br />
Sicherheit. Um Gefährdungen bei <strong>der</strong><br />
Abfahrt auszuschließen, begibt sich das<br />
Zugbegleitpersonal bereits während des<br />
Zughaltes an die jeweilige Wagentür und<br />
steigt vor dem Anfahren in den Zug ein.<br />
20<br />
Während einer Fahrt können je<strong>der</strong>zeit<br />
Längs- und Querbewegungen auftreten,<br />
zum Beispiel durch Bremsungen o<strong>der</strong><br />
bei Fahrten in Weichenbereichen.<br />
Um <strong>Ver</strong>letzungen durch Anstoßen zu<br />
vermeiden bzw. zu minimieren, ist stets<br />
auf einen sicheren Stand zu achten.<br />
Reisende wollen als Fahrgast behandelt<br />
werden. Deshalb sind sie immer von<br />
vorne, freundlich und bestimmt, aber<br />
niemals provozierend anzusprechen.<br />
Weiterhin ist ruhiges und besonnenes<br />
Handeln gefor<strong>der</strong>t. Sollte es dennoch<br />
zu kritischen Situationen kommen und<br />
eine Eskalation drohen, ist Unterstützung<br />
durch anwesendes Zugbegleitpersonal<br />
herbeizuholen o<strong>der</strong> weitere Hilfe anzufor<strong>der</strong>n<br />
(Bundespolizei). <strong>Die</strong> eigene Sicherheit<br />
hat stets Vorrang.<br />
<strong>Ver</strong>halten bei Störungen und<br />
Unfällen<br />
Störungen und Unfälle kommen meistens<br />
unerwartet und ungelegen. Daraus<br />
folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass<br />
man auf solche Ereignisse völlig unvorbereitet<br />
sein muss. Wurden im Vorfeld<br />
bereits Überlegungen zum richtigen<br />
Vorgehen bzw. <strong>Ver</strong>halten besprochen<br />
und Maßnahmen vom Unternehmer festgelegt,<br />
so reagieren die Beschäftigten<br />
wesentlich ruhiger und gelassener. Auch<br />
wenn in solchen Situationen sehr oft die<br />
Zeit drängt, darf nie die eigene Sicherheit<br />
vernachlässigt werden.<br />
Schienenfahrzeuge im Gleisbereich<br />
dürfen erst verlassen werden, wenn zuvor<br />
Warnkleidung (mindestens Warnweste)<br />
angelegt wurde. Ist das <strong>Ver</strong>lassen <strong>der</strong><br />
Schienenfahrzeuge auf <strong>der</strong> freien Strecke<br />
erfor<strong>der</strong>lich, so muss dies grundsätzlich<br />
auf <strong>der</strong> gleisfreien Seite erfolgen. Das<br />
Betreten des Gleisbereiches zwischen<br />
zwei Gleisen ist nur zulässig, wenn zuvor<br />
das daneben liegende Gleis vom Fahrdienstleiter<br />
gesperrt wurde.<br />
Unfälle mit Personenschaden o<strong>der</strong><br />
gewalttätige Angriffe können bei betroffenen<br />
Beschäftigten zu einer psychischen<br />
Belastung führen. Um <strong>der</strong>en<br />
Gesundheit zu erhalten und langfristigen<br />
Krankheiten vorzubeugen, haben viele<br />
Unternehmen bereits ein umfassendes<br />
Betreuungsangebot eingeführt.<br />
Hauptziel dieser Maßnahmen ist die<br />
zeitnahe „psychische Erste Hilfe“ am<br />
Unfallort durch Erstbetreuer des jeweiligen<br />
Unternehmens sowie, bei Bedarf,<br />
die weitere qualifizierte psychologische<br />
Beratung und Betreuung.<br />
Gefahr durch<br />
elektrische Spannung<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,<br />
die nicht zur allgemeinen Benutzung<br />
bestimmt o<strong>der</strong> ausdrücklich freigegeben<br />
sind, dürfen nur von Berechtigten<br />
bedient werden.<br />
Oberleitungen stehen in <strong>der</strong> Regel unter<br />
einer Spannung von 15.000 Volt. Eine<br />
Berührung wirkt tödlich o<strong>der</strong> führt zu<br />
schwersten <strong>Ver</strong>brennungen. Deshalb<br />
sind Oberleitungen immer als unter<br />
Spannung stehend zu betrachten,<br />
solange nicht zweifelsfrei festgestellt<br />
wurde, dass diese ausgeschaltet und<br />
bahngeerdet sind.<br />
Sind Zweige, Äste, Bäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Gegenstände auf spannungsführende<br />
Teile <strong>der</strong> Oberleitungen gefallen, dürfen<br />
diese nicht berührt werden. <strong>Die</strong> Gegenstände<br />
dürfen erst nach Ausschaltung<br />
und Bahnerdung entfernt werden.<br />
Berühren beschädigte und herunterhängende<br />
Oberleitungen den Boden, darf<br />
das Erdreich im Umkreis von 10 Metern<br />
nicht betreten werden.<br />
Resümee<br />
Gefährdungen beim Begleiten von<br />
Zügen können an vielen Stellen<br />
auftreten. Unfälle können jedoch nur<br />
vermieden bzw. reduziert werden, wenn<br />
alle Beschäftigten die Maßnahmen zur<br />
Sicherheit und Gesundheit konsequent<br />
und kompromisslos anwenden. Deshalb<br />
ist es wichtig, dass Beschäftigte wie<strong>der</strong>kehrend<br />
durch die Vorgesetzten unterwiesen<br />
werden und sich selbst auch<br />
regelmäßig über die Sicherheitsmaßnahmen<br />
in ihrem Bereich informieren.<br />
Weitere Hinweise und Empfehlungen<br />
zur Sicherheit beim Ausführen dieser<br />
Tätigkeiten enthält die GUV-Information<br />
„Begleiten von Zügen“ (GUV-I 8604). z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>