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Die Ver- treterver- sammlung der EUK tagte Sozialwahlen 2011 ...

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Leserforum<br />

Foto: DB AG/Max Lautenschläger<br />

22<br />

Leserforum<br />

<strong>Ver</strong>sicherungsschutz<br />

bei wechselnden<br />

Einsatzorten<br />

Ich werde als Zugführer von meinem<br />

Arbeitgeber planmäßig nur ab Köln<br />

eingesetzt. Aufgrund von Personalmangel<br />

(Krankheit, Urlaub) werde ich seit<br />

einiger Zeit von meinem Disponenten<br />

hin und wie<strong>der</strong> auch ab Düsseldorf zum<br />

<strong>Die</strong>nst eingeteilt. Stehe ich auch auf dem<br />

Weg von meinem Wohnort nach Düsseldorf<br />

unter dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung, obwohl ich planmäßig<br />

nur ab Köln eingesetzt werde?<br />

L. Müller, Leverkusen<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />

<strong>Die</strong> Frage ist eindeutig zu bejahen.<br />

<strong>Ver</strong>sicherte stehen auf dem Weg vom<br />

Wohnort zum Arbeitsort und zurück unter<br />

dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Für die Frage des Unfallversicherungsschutzes<br />

bei Wegeunfällen ist<br />

es dabei unerheblich, wo die eigentliche<br />

Arbeit begonnen wird. Entscheidend<br />

ist nur, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber seinen<br />

Willen dahingehend äußert, dass an<br />

einem bestimmten Ort die Arbeit aufgenommen<br />

werden soll. So ist <strong>der</strong> regelmäßige<br />

Weg vom Wohnort zum planmäßigen<br />

Arbeitsbeginn in Köln ebenso<br />

versichert wie <strong>der</strong> außerplanmäßig vom<br />

Disponenten gewünschte Arbeitsbeginn<br />

in Düsseldorf.<br />

Sollte, aus welchen Gründen auch<br />

immer, <strong>der</strong> Arbeitgeber mal den Arbeitsbeginn<br />

an einem dritten Ort wünschen,<br />

zum Beispiel ab Neuss, so wäre auch<br />

<strong>der</strong> Weg dorthin und wie<strong>der</strong> zurück<br />

versichert. z<br />

UV-Schutz im<br />

Zugbegleitdienst<br />

Nachfolgende Fragen wurden <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />

seitens eines Mitarbeiters aus dem<br />

Bereich des Zugbegleitdienstes gestellt:<br />

Besteht <strong>Ver</strong>sicherungsschutz bei <strong>der</strong><br />

Ein- und Ausstiegsbetreuung am Zug,<br />

zum Beispiel beim Kofferheben mit<br />

eintreten<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>letzung <strong>der</strong> Muskulatur<br />

(Muskelfaserriss)?<br />

Wie ist <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherungsschutz zu beurteilen,<br />

wenn sich beim Platzservice ein<br />

Mitarbeiter zum Beispiel im ICE bei hoher<br />

Fahrtgeschwindigkeit heißen Kaffee über<br />

den Körper kippt?<br />

Einsen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Redaktion bekannt.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />

Alle Tätigkeiten, welche im Auftrag<br />

und mit Wissen des Arbeitgebers zu<br />

erfüllen sind, stehen generell unter dem<br />

Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Hierzu gehört ausweislich <strong>der</strong><br />

gemachten Ausführungen auch die Ein-<br />

und Ausstiegsbetreuung am Zug. Sofern<br />

es hier zu einer <strong>Ver</strong>letzung kommen sollte,<br />

ist grundsätzlich von einem Arbeitsunfallgeschehen<br />

auszugehen. Eindeutig<br />

wäre hier zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

ein Mitarbeiter beim Heraustragen eines<br />

Koffers auf dem Trittbrett ausrutscht und<br />

in Anbetracht <strong>der</strong> Schwere des Koffers<br />

unglücklich stürzt und sich einen Bruch<br />

des Handgelenkes zuziehen würde. Hier<br />

wäre die <strong>Ver</strong>letzung als Unfallfolge zu<br />

betrachten.<br />

Muskelfaserrisse, wie in dem Beispiel<br />

genannt, können ihre Ursache auch in<br />

degenerativen, also vorbestehenden,<br />

Erkrankungen/<strong>Ver</strong>schleißerscheinungen<br />

haben. Hier ist zwar von einem Unfallereignis<br />

auszugehen, aber es wäre zu<br />

klären, ob die <strong>Ver</strong>letzung auch Folge des<br />

Ereignisses ist.<br />

Bei dem zweitgenannten Fall handelt es<br />

sich auch um ein Arbeitsunfallereignis<br />

und eine mögliche <strong>Ver</strong>letzung durch<br />

<strong>Ver</strong>brühen würde in diesem Fall als<br />

Unfallfolge zu werten sein. <strong>Die</strong>s auch<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Geschwindigkeit<br />

des fahrenden Zuges.<br />

Wir hoffen, dass wir Sie umfassend haben<br />

informieren können und wünschen Ihnen<br />

sowie Ihren Kollegen allseits gute und<br />

unfallfreie Fahrt. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>

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