Die Ver- treterver- sammlung der EUK tagte Sozialwahlen 2011 ...
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Leserforum<br />
Foto: DB AG/Max Lautenschläger<br />
22<br />
Leserforum<br />
<strong>Ver</strong>sicherungsschutz<br />
bei wechselnden<br />
Einsatzorten<br />
Ich werde als Zugführer von meinem<br />
Arbeitgeber planmäßig nur ab Köln<br />
eingesetzt. Aufgrund von Personalmangel<br />
(Krankheit, Urlaub) werde ich seit<br />
einiger Zeit von meinem Disponenten<br />
hin und wie<strong>der</strong> auch ab Düsseldorf zum<br />
<strong>Die</strong>nst eingeteilt. Stehe ich auch auf dem<br />
Weg von meinem Wohnort nach Düsseldorf<br />
unter dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung, obwohl ich planmäßig<br />
nur ab Köln eingesetzt werde?<br />
L. Müller, Leverkusen<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />
<strong>Die</strong> Frage ist eindeutig zu bejahen.<br />
<strong>Ver</strong>sicherte stehen auf dem Weg vom<br />
Wohnort zum Arbeitsort und zurück unter<br />
dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Für die Frage des Unfallversicherungsschutzes<br />
bei Wegeunfällen ist<br />
es dabei unerheblich, wo die eigentliche<br />
Arbeit begonnen wird. Entscheidend<br />
ist nur, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber seinen<br />
Willen dahingehend äußert, dass an<br />
einem bestimmten Ort die Arbeit aufgenommen<br />
werden soll. So ist <strong>der</strong> regelmäßige<br />
Weg vom Wohnort zum planmäßigen<br />
Arbeitsbeginn in Köln ebenso<br />
versichert wie <strong>der</strong> außerplanmäßig vom<br />
Disponenten gewünschte Arbeitsbeginn<br />
in Düsseldorf.<br />
Sollte, aus welchen Gründen auch<br />
immer, <strong>der</strong> Arbeitgeber mal den Arbeitsbeginn<br />
an einem dritten Ort wünschen,<br />
zum Beispiel ab Neuss, so wäre auch<br />
<strong>der</strong> Weg dorthin und wie<strong>der</strong> zurück<br />
versichert. z<br />
UV-Schutz im<br />
Zugbegleitdienst<br />
Nachfolgende Fragen wurden <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />
seitens eines Mitarbeiters aus dem<br />
Bereich des Zugbegleitdienstes gestellt:<br />
Besteht <strong>Ver</strong>sicherungsschutz bei <strong>der</strong><br />
Ein- und Ausstiegsbetreuung am Zug,<br />
zum Beispiel beim Kofferheben mit<br />
eintreten<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>letzung <strong>der</strong> Muskulatur<br />
(Muskelfaserriss)?<br />
Wie ist <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherungsschutz zu beurteilen,<br />
wenn sich beim Platzservice ein<br />
Mitarbeiter zum Beispiel im ICE bei hoher<br />
Fahrtgeschwindigkeit heißen Kaffee über<br />
den Körper kippt?<br />
Einsen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Redaktion bekannt.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />
Alle Tätigkeiten, welche im Auftrag<br />
und mit Wissen des Arbeitgebers zu<br />
erfüllen sind, stehen generell unter dem<br />
Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Hierzu gehört ausweislich <strong>der</strong><br />
gemachten Ausführungen auch die Ein-<br />
und Ausstiegsbetreuung am Zug. Sofern<br />
es hier zu einer <strong>Ver</strong>letzung kommen sollte,<br />
ist grundsätzlich von einem Arbeitsunfallgeschehen<br />
auszugehen. Eindeutig<br />
wäre hier zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn<br />
ein Mitarbeiter beim Heraustragen eines<br />
Koffers auf dem Trittbrett ausrutscht und<br />
in Anbetracht <strong>der</strong> Schwere des Koffers<br />
unglücklich stürzt und sich einen Bruch<br />
des Handgelenkes zuziehen würde. Hier<br />
wäre die <strong>Ver</strong>letzung als Unfallfolge zu<br />
betrachten.<br />
Muskelfaserrisse, wie in dem Beispiel<br />
genannt, können ihre Ursache auch in<br />
degenerativen, also vorbestehenden,<br />
Erkrankungen/<strong>Ver</strong>schleißerscheinungen<br />
haben. Hier ist zwar von einem Unfallereignis<br />
auszugehen, aber es wäre zu<br />
klären, ob die <strong>Ver</strong>letzung auch Folge des<br />
Ereignisses ist.<br />
Bei dem zweitgenannten Fall handelt es<br />
sich auch um ein Arbeitsunfallereignis<br />
und eine mögliche <strong>Ver</strong>letzung durch<br />
<strong>Ver</strong>brühen würde in diesem Fall als<br />
Unfallfolge zu werten sein. <strong>Die</strong>s auch<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Geschwindigkeit<br />
des fahrenden Zuges.<br />
Wir hoffen, dass wir Sie umfassend haben<br />
informieren können und wünschen Ihnen<br />
sowie Ihren Kollegen allseits gute und<br />
unfallfreie Fahrt. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>