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Die Ver- treterver- sammlung der EUK tagte Sozialwahlen 2011 ...

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Dialog<br />

Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

❚ <strong>Sozialwahlen</strong> <strong>2011</strong><br />

❚ Arbeitsschutzverordnung geän<strong>der</strong>t<br />

❚ Lärmexposition für Eisenbahnfahrzeugführer<br />

❚ Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen<br />

❚ Neue Präventionsplakate zur Gefährdungsbeurteilung<br />

1/<strong>2011</strong><br />

❚ <strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />

<strong>tagte</strong>


Tag für Tag<br />

und Jahr für Jahr<br />

Sicher arbeiten – es lohnt zu leben<br />

Eisenbahn-Unfallkasse


Liebe Leserinnen und Leser,<br />

auch im neuen Jahr wollen wir vom <strong>EUK</strong>-Dialog-Redaktionsteam wie<strong>der</strong> über interessante<br />

Themen berichten und Sie insbeson<strong>der</strong>e über Neuerungen auf den Gebieten <strong>der</strong><br />

Unfallversicherung und des Arbeitsschutzes informieren.<br />

Am Anfang dieses Heftes finden Sie einen Bericht über die Herbsttagung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>EUK</strong>, die am 17. und 18. November 2010 in Fulda stattfand. Wichtigster<br />

Tagesordnungspunkt war die <strong>Ver</strong>abschiedung des Haushalts <strong>2011</strong>. Mit einem<br />

Gesamtvolumen von zirka 86,5 Millionen Euro ist <strong>der</strong> Umfang des Haushalts <strong>2011</strong> im<br />

<strong>Ver</strong>gleich zum Vorjahr in etwa gleich geblieben. Damit kann die <strong>EUK</strong> in wirtschaftlich<br />

nicht einfachen Zeiten ihren Mitgliedsunternehmen auch weiterhin stabile Beiträge<br />

bieten. Weitere Informationen zum Haushalt <strong>2011</strong> sowie <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

insgesamt entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Bericht auf den Seiten 2 und 3.<br />

Im Anschluss informieren wir Sie mit dem Beitrag von Martina Schrö<strong>der</strong> und Dr. Hans-<br />

Joachim Wolff, beide Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> DGUV, über die in diesem Jahr anstehende<br />

Sozialwahl. Eine öffentliche Bekanntmachung zur Sozialwahl <strong>2011</strong> bei <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />

finden Sie auch in unserer Rubrik „Telegramm“.<br />

<strong>Die</strong> aktuellen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung stellen wir Ihnen auf den<br />

Seiten 6 bis 9 vor. Im Beitrag von Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Doll vom Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales werden die wichtigsten Neuerungen beschrieben und Sie<br />

erhalten einen Überblick zu den <strong>Ver</strong>än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung seit dem Jahr 2004.<br />

Über den aktuellen Stand von zwei Projekten bezüglich <strong>der</strong> Lärmexposition bei Eisenbahnfahrzeugführern<br />

sowie möglicher Maßnahmen <strong>der</strong> Lärmmin<strong>der</strong>ung informieren<br />

wir Sie auf Seite 10.<br />

Mit dem wichtigen Thema „Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen“<br />

beschäftigen wir uns auf den Seiten 18 bis 20. Zu diesem Thema haben wir auch ein<br />

Interview mit <strong>der</strong> Kundenbetreuerin im Nahverkehr Sabine Hornemann von DB Regio<br />

Oberbayern geführt, das Sie auf den Seiten 12 und 13 nachlesen können.<br />

Unser Telegramm auf den Seiten 14 bis 17 informiert Sie diesmal u.a. über die im<br />

Juni <strong>2011</strong> stattfindende Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ in Haan. Weiterhin finden<br />

Sie dort die öffentliche Bekanntmachung des 1. Nachtrages zur Entschädigungsregelung<br />

für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>)<br />

und wir stellen Ihnen DGUV job vor, die Arbeitsvermittlung <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />

für ihre Rehabilitanden. Aufgabe von DGUV job ist es, Unfallverletzte<br />

und berufserkrankte Menschen bei ihrer Jobsuche und Reintegration in den Beruf zu<br />

unterstützen.<br />

Zum Abschluss dieses Heftes stellen wir Ihnen auf <strong>der</strong> Seite 21 drei neue Plakate zum<br />

Therma „Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten im Gleisbereich“ vor.<br />

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir für das Jahr <strong>2011</strong> noch alles Gute,<br />

bleiben Sie gesund und munter. Bis zum nächsten Mal.<br />

Ihr <strong>EUK</strong>-Dialog-Redaktionsteam<br />

Prolog · Inhalt<br />

Unsere Themen<br />

<strong>EUK</strong> aktuell<br />

2 <strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> –<br />

gelebte Demokratie im<br />

Rahmen des<br />

Selbstverwaltungsprinzips<br />

4 Selbstverwaltung und Sozialwahl<br />

Prävention<br />

6 Arbeitsschutzverordnung<br />

geän<strong>der</strong>t<br />

11 Lärmexposition für<br />

Eisenbahnfahrzeugführer<br />

Dialog<br />

12 Sicherheit und Gesundheit<br />

beim Begleiten von Zügen<br />

Telegramm<br />

14 Neue Mitarbeiter finden<br />

mit DGUV job<br />

15 Gefährlicher Sekundenschlaf<br />

15 Neues Portal zum<br />

betrieblichen Einsatz von<br />

Arbeitsschutzfilmen<br />

16 Öffentliche<br />

Bekanntmachungen<br />

17 Zurückziehung <strong>der</strong> DA zur<br />

Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Kassen“ (GUV-V C9)<br />

17 6. Haaner Fachtagung<br />

„Sicherheit am Gleis“<br />

Sicherheit überall<br />

18 Sicherheit und Gesundheit<br />

beim Begleiten von Zügen<br />

21 Neue Präventionsplakate zur<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Checkliste<br />

26 Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb<br />

Weitere Rubriken<br />

22 Leserforum<br />

23 Wer schreibt, gewinnt...<br />

24 Das gibt‘s im nächsten Heft<br />

24 Impressum<br />

Unser Titelbild<br />

Sicher arbeiten –<br />

es lohnt zu leben<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 1


<strong>EUK</strong> aktuell<br />

Sitzung am 17. und 18. November 2010 in Fulda<br />

<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

– gelebte Demokratie<br />

im Rahmen des<br />

Selbstverwaltungsprinzips<br />

In ihrer zweiten Sitzung im Jahr 2010 hatte die <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> – sozusagen<br />

das „Parlament“ <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> – wie<strong>der</strong> vielfältige Themen zu behandeln.<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> liegen im Erlass von<br />

Unfallverhütungsvorschriften, in den Beschlüssen über den Gefahrtarif, in<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ungen und natürlich in den Beschlüssen über den Haushalt.<br />

In <strong>der</strong> Barock- und Bischofsstadt Fulda<br />

wurde am 17. und 18. November 2010<br />

als einer <strong>der</strong> wesentlichen Punkte <strong>der</strong><br />

Haushalt <strong>2011</strong> beraten und festgestellt.<br />

Mit Leben gefüllt werden die Haushaltsansätze<br />

unter an<strong>der</strong>em durch die Leistungsausgaben<br />

sowie im Beson<strong>der</strong>en<br />

durch das alljährlich aufzustellende und<br />

umzusetzende Programm <strong>der</strong> präventiven<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Hierüber<br />

sowie über die aktuellen Angelegenheiten<br />

des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

– <strong>der</strong> Königsaufgabe eines<br />

jeden Unfallversicherungsträgers –<br />

wurden die Delegierten im Rahmen <strong>der</strong><br />

Sitzung ausführlich informiert.<br />

Der Vorsitzende <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong>,<br />

Vlatko Stark, begrüßte die aus<br />

dem gesamten Bundesgebiet angereisten<br />

Delegierten in <strong>der</strong> osthessischen<br />

Metropole Fulda, welche bereits vor 800<br />

Jahren zur Stadt erhoben wurde. Ganz<br />

so lange kann die gesetzliche Unfallversicherung<br />

zwar noch nicht auf ihre <strong>Ver</strong>gangenheit<br />

zurückschauen, aber immerhin<br />

konnte sie im Jahr 2010 ihr 125. Jubiläum<br />

feiern. Ein großes Ereignis – auch für die<br />

<strong>EUK</strong> – auf <strong>der</strong> Basis einer Erfolgsgeschichte,<br />

welche gleichermaßen durch<br />

die Arbeitgeber- sowie die Arbeitnehmervertretungen<br />

unter Berücksichtigung<br />

des Selbstverwaltungsprinzips über die<br />

vielen Jahre ein zuverlässiges und wirksames<br />

System zur Bekämpfung von<br />

arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />

Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten<br />

geschaffen haben.<br />

2<br />

<strong>Die</strong>ses System ist nicht statisch und<br />

so hat Herr Stark in seiner Eröffnungsrede<br />

auch darauf hingewiesen, dass die<br />

<strong>EUK</strong> selbst einem <strong>Ver</strong>än<strong>der</strong>ungsprozess<br />

unterliegt, welcher ganz aktuell in Form<br />

von neu ausgerichteten Fusionsüberlegungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> bundesunmittelbaren<br />

Unfallversicherungsträger wie<strong>der</strong><br />

Fahrt aufnimmt. Wie sich dieser Prozess<br />

entwickeln wird und in welcher Art und<br />

Weise die <strong>EUK</strong> ihre Zukunft in einem<br />

neuen Gewand gestalten kann, bleibt<br />

abzuwarten. Fest steht jedenfalls, dass<br />

im Frühjahr <strong>2011</strong> ein abschließendes<br />

Konzept vorliegen muss, in welchem die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit drei bundesunmittelbaren<br />

Unfallversicherungsträger<br />

auf einen Träger geregelt sein soll.<br />

Hierbei wird die <strong>EUK</strong> wie bisher den<br />

Focus auf eine bestmögliche, branchenbezogen<br />

ausgerichtete und statusunabhängige<br />

Prävention legen und we<strong>der</strong> die<br />

Mitgliedsunternehmen, noch die <strong>Ver</strong>sicherten<br />

aus dem Auge verlieren.<br />

<strong>Die</strong>se Entwicklung hat, wie vorab<br />

bereits erwähnt, keinerlei Einfluss auf<br />

die unmittelbaren und auch mittelbaren<br />

Planungen im Bereich <strong>der</strong> präventiven<br />

Öffentlichkeitsarbeit. <strong>Die</strong>se wurden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> von<br />

Helge Kummer, dem Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />

Prävention und Gesundheitsschutz,<br />

im Detail erläutert und stellen sich im<br />

Wesentlichen wie folgt dar:<br />

Zu den jährlichen Projekten des<br />

Programms <strong>der</strong> präventiven<br />

Helge Kummer<br />

Öffentlichkeitsarbeit gehören zum<br />

Beispiel die<br />

z periodisch erscheinenden Informationsmedien<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog, Bahnpraxis<br />

B, E und W,<br />

z <strong>der</strong> Nachdruck von Druckschriften und<br />

an<strong>der</strong>en Informationsträgern,<br />

z die Taschenkalen<strong>der</strong> für Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte<br />

sowie <strong>der</strong> Betriebswachtkalen<strong>der</strong>,<br />

z die Präventionsinformationen im Internet<br />

auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>,<br />

z die Teilnahme an <strong>Ver</strong>anstaltungen zur<br />

Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong><br />

Arbeit in den Mitgliedsbetrieben,<br />

z die Beteiligung an betrieblichen Aktionen<br />

zur Reduzierung von Wegeunfällen.<br />

Im Programm <strong>der</strong> präventiven Öffentlichkeitsarbeit<br />

für das Jahr <strong>2011</strong> sind<br />

darüber hinaus unter an<strong>der</strong>em folgende<br />

weitere Projekte vorgesehen:<br />

z <strong>Die</strong> Durchführung <strong>der</strong> Fachtagung<br />

„Sicherheit am Gleis <strong>2011</strong>“ in Haan<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


<strong>Die</strong>ter Kersten, Herr Dr. Gravert, Vlatko Stark und Rudi Ludwig (v.l.n.r., Fotos: <strong>EUK</strong>)<br />

gemeinsam mit <strong>der</strong> BG BAU und <strong>der</strong><br />

VBG,<br />

z die Teilnahme <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> an <strong>der</strong> Messe<br />

A+A <strong>2011</strong> in Düsseldorf,<br />

z Präventionsinformationen für Auszubildende<br />

und Ausbil<strong>der</strong>,<br />

z die Bezuschussung von <strong>Ver</strong>kehrssicherheitstrainings,<br />

z die Beteiligung an Kampagnen und<br />

Aktionen des Deutschen <strong>Ver</strong>kehrssicherheitsrates<br />

zur <strong>Ver</strong>kehrssicherheit,<br />

z die Weiterführung <strong>der</strong> Präventionskampagne<br />

„Risiko Raus“,<br />

z die weitere Beteiligung an den Arbeitsprogrammen<br />

<strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Deutschen Arbeitsschutzstrategie,<br />

z die Beteiligung <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> an Maßnahmen<br />

zur Stressprävention im Zusammenhang<br />

mit dem Projekt „Gesundheits-Coaching“<br />

für Mitarbeiter <strong>der</strong> DB<br />

AG, die einer hohen arbeitsbedingten<br />

Stressbelastung ausgesetzt sind,<br />

z die Erstellung einer Handlungshilfe <strong>der</strong><br />

<strong>EUK</strong> zur Unfallverhütungsvorschrift<br />

DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Präventionskampagne<br />

„Risiko Raus“ und zur Unterstützung des<br />

GDA Arbeitsprogrammes „Sicher fahren<br />

und transportieren“ sollen darüber<br />

hinaus für Notfallmanager <strong>der</strong> Bahn<br />

Workshops angeboten werden, in denen<br />

unter Einbeziehung eines speziellen<br />

Fahrsimulators die sichere Fahrt zum<br />

Einsatzort mit Son<strong>der</strong>signal den Schwerpunkt<br />

bildet.<br />

Vom Arbeitskreis „Arbeitsschutz an<br />

Eisenbahnfahrzeugen“ in dem <strong>EUK</strong>,<br />

VBG, Eisenbahn-Bundesamt und Bahn<br />

mitwirken, soll eine weitere Fachinformation<br />

zu Eisenbahnfahrzeugen erstellt<br />

werden.<br />

Es handelt sich folglich um eine Vielzahl<br />

an Aktivitäten und Maßnahmen,<br />

welche im Jahr <strong>2011</strong> geplant sind. Auf<br />

den Erfahrungswerten <strong>der</strong> vergangenen<br />

Jahre beruhend, stellen diese Anstrengungen<br />

einen wesentlichen Beitrag<br />

für die Sicherheit in unseren Mitgliedsunternehmen<br />

und natürlich für die dort<br />

<strong>EUK</strong> aktuell<br />

beschäftigten Menschen dar. Es gilt die<br />

Erfolgsgeschichte <strong>der</strong> „großen Stillen<br />

im Lande“, wie die Bundesministerin für<br />

Arbeit und Soziales Dr. Ursula von <strong>der</strong><br />

Leyen die gesetzliche Unfallversicherung<br />

zutreffend im Rahmen <strong>der</strong> Feierlichkeiten<br />

zum 125. Jubiläum genannt hat,<br />

weiter zu führen.<br />

Haushalts- und<br />

Stellenplan <strong>2011</strong> festgestellt<br />

Gemäß § 70 SGB IV ist <strong>der</strong> vom Vorstand<br />

aufgestellte Haushaltsplan von <strong>der</strong><br />

<strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> festzustellen. Der<br />

Haushaltsplan dient <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong><br />

Mittel, die zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong><br />

<strong>EUK</strong> im Haushaltsjahr voraussichtlich<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind. Er ist die Grundlage für<br />

die Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

und stellt sicher, dass insbeson<strong>der</strong>e die<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben<br />

rechtzeitig geleistet werden.<br />

Der von <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

gemäß § 14 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />

gebildete Haushaltsausschuss hat die<br />

Aufgabe, den vom Vorstand aufgestellten<br />

Haushaltsplan vor <strong>der</strong> Feststellung<br />

zu beraten und eine entsprechende<br />

Empfehlung an die <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

zu geben.<br />

Der Haushaltsausschuss <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> hat als<br />

so genannter „Vorbereitungsausschuss“<br />

in seiner Sitzung vom 4. November 2010<br />

den Haushalts- und Stellenplan <strong>2011</strong><br />

beraten und nach Beschlussfassung<br />

<strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> empfohlen,<br />

den vom Vorstand am 12. Oktober<br />

2010 aufgestellten Haushalts- und Stellenplan<br />

<strong>2011</strong> in <strong>der</strong> vorliegenden Form<br />

mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe<br />

von 87.607.520,00 Euro festzustellen.<br />

<strong>Die</strong>sem Vorschlag sind die Delegierten<br />

einstimmig gefolgt, so dass für die vielschichtigen<br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des festgelegten Auftrages<br />

als gesetzlicher Unfallversicherungsträger<br />

im Jahre <strong>2011</strong> insgesamt 87,6<br />

Millionen Euro zur <strong>Ver</strong>fügung stehen.<br />

Gegenüber dem Vorjahr liegen die zu<br />

erwartenden Einnahmen und Ausgaben,<br />

dem Trend <strong>der</strong> vergangenen Jahre<br />

entgegengesetzt, um zirka 1,5 Prozent<br />

(1,3 Mio. Euro) über dem Ansatz des<br />

vergangenen Geschäftsjahres. Hierfür<br />

verantwortlich sind keine gravierenden<br />

Än<strong>der</strong>ungen einzelner Haushaltspositionen,<br />

son<strong>der</strong>n die Gesamtheit von<br />

kleineren Erhöhungen in einer Vielzahl<br />

unterschiedlicher Haushaltsstellen. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 3


<strong>EUK</strong> aktuell<br />

4<br />

Selbstverwaltung und Sozialwahl<br />

Legitimation durch<br />

Erfolg<br />

Foto: DGUV<br />

Marina Schrö<strong>der</strong>, Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> DGUV, und<br />

Dr. Hans-Joachim Wolff, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> DGUV<br />

Der Staat kann nicht alles regeln. <strong>Die</strong>se Erkenntnis brachte<br />

Bismarck vor 125 Jahren dazu, die von ihm gegründete Sozialversicherung<br />

nicht vom Staat, son<strong>der</strong>n von <strong>Ver</strong>tretern <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

und <strong>Ver</strong>sicherten steuern zu lassen. Seither ist die Selbstverwaltung<br />

Garant für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche<br />

Akzeptanz <strong>der</strong> sozialen Sicherungssysteme. Ist sie aber auch die<br />

geeignete Antwort auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts?<br />

<strong>Die</strong>ser Frage wollen wir im Vorfeld <strong>der</strong> <strong>2011</strong> anstehenden<br />

Sozialwahl nachgehen.<br />

Inzwischen ist es weitgehend Konsens:<br />

<strong>Die</strong> Sozialpartnerschaft war die Grundlage<br />

für die erfolgreiche Bewältigung<br />

<strong>der</strong> Wirtschafts- und Finanzkrise. Ohne<br />

den funktionierenden Dialog zwischen<br />

Arbeitnehmern und Arbeitgebern wären<br />

die Folgen des schwersten Abschwungs<br />

in <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

für die Unternehmen, den Arbeitsmarkt,<br />

den Staat und die Sozialversicherung<br />

sicher weitaus gravieren<strong>der</strong> gewesen.<br />

<strong>Die</strong> Gestaltungskraft, die sich aus einem<br />

funktionierenden Dialog zwischen den<br />

Sozialpartnern ergibt, ist ein positiver<br />

Standortfaktor. Sie macht sich an vielen<br />

Stellen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Leben bemerkbar – insbeson<strong>der</strong>e<br />

in <strong>der</strong> Sozialversicherung. Der<br />

Dialog zwischen Arbeitgebern und<br />

<strong>Ver</strong>sicherten ist hier in Form <strong>der</strong> gemeinsamen,<br />

staatsfernen Selbstverwaltung<br />

institutionalisiert. Er prägt die Sozialversicherung<br />

seit ihrer Gründung durch<br />

Bismarck. Das trifft auch für die gesetzliche<br />

Unfallversicherung zu, wo die volle<br />

Parität nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

hergestellt wurde.<br />

<strong>Die</strong> Selbstverwaltung hat in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung einen weiten<br />

Gestaltungsspielraum, <strong>der</strong> sich vom<br />

Erlass von Unfallverhütungsvorschriften<br />

und Gefahrtarifen, die Beitragshöhe,<br />

über den Haushaltsplan bis hin zur<br />

Entscheidung über <strong>Ver</strong>sicherungsfälle<br />

und <strong>der</strong>en Überprüfung erstreckt.<br />

Mit ihrer Arbeit hat sie einen wesentlichen<br />

Anteil am Erfolg von Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallkassen – den<br />

sinkenden Unfallzahlen, <strong>der</strong> Beitragsstabilität,<br />

<strong>der</strong> Qualität von Prävention,<br />

Rehabilitation und Entschädigung und<br />

<strong>der</strong> hohen Akzeptanz, die das System<br />

bei Unternehmern und <strong>Ver</strong>sicherten<br />

genießt. Dennoch ist sie von <strong>der</strong> Kritik,<br />

die die Selbstverwaltung im Allgemeinen<br />

betrifft, nicht ausgenommen. <strong>Die</strong>se Kritik<br />

betrifft vor allem die Notwendigkeit <strong>der</strong><br />

Selbstverwaltung und ihre Legitimation.<br />

Aber hat sich das Modell Selbstverwaltung<br />

tatsächlich überlebt? Und ist seine<br />

Legitimation tatsächlich so gering?<br />

Institutionalisierter Dialog<br />

Arbeitgeber- und <strong>Ver</strong>sichertenvertreter<br />

kommen in <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

zusammen, um gemeinsam über<br />

grundsätzliche Fragen <strong>der</strong> Prävention<br />

und Rehabilitation zu entscheiden.<br />

Beschlüsse können nur im Konsens<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


getroffen werden. <strong>Die</strong> Selbstverwaltung<br />

wird so zu einem Ort des Interessenausgleichs<br />

zwischen den Sozialpartnern. Sie<br />

erfüllt zwei wichtige Funktionen:<br />

z Analyse: <strong>Die</strong> Einbindung <strong>der</strong> Unternehmer<br />

und <strong>Ver</strong>sicherten stellt sicher,<br />

dass Prävention und Rehabilitation<br />

sich eng an den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />

betrieblichen Praxis orientieren. <strong>Die</strong><br />

gesetzliche Unfallversicherung zeichnet<br />

sich zudem dadurch aus, dass<br />

sie Praktiker mit einem Höchstmaß an<br />

Expertenwissen für die ehrenamtliche<br />

Arbeit in ihren Gremien gewinnen kann.<br />

z Akzeptanz: Da Beschlüsse nur im<br />

Konsens fallen können, kann sich<br />

jede Seite sicher sein, dass ihre Argumente<br />

gehört wurden und in den<br />

Entscheidungsprozess eingegangen<br />

sind. Das erhöht die Akzeptanz bei den<br />

Unternehmen und den <strong>Ver</strong>sicherten.<br />

Beide Funktionen bilden die Grundlage<br />

für die hohe Qualität <strong>der</strong> Entscheidungen<br />

und damit für die Nachhaltigkeit <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Wer die Legitimation <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

in Frage stellt, <strong>der</strong> sollte nicht<br />

vergessen: Legitimation entsteht auch<br />

durch die Qualität und Eignung von<br />

Entscheidungen, zur Lösung von Problemen<br />

und Konflikten beizutragen. In<br />

dieser Hinsicht wird die Selbstverwaltung<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Praxis überaus<br />

gerecht. Politische Zielsetzung sollte es<br />

daher sein, die Gestaltungsfreiräume für<br />

die Selbstverwaltung zu erhalten und zu<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

Politische Einflüsse<br />

Tatsächlich ist die Selbstverwaltung in<br />

den vergangenen Jahren jedoch unter<br />

wachsenden politischen Druck geraten.<br />

In <strong>der</strong> Debatte um eine Reform <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Unfallversicherung ist sie<br />

ihrer Aufgabe als Reformmotor gerecht<br />

geworden. Ihre Vorschläge waren die<br />

Basis für das Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Dennoch werden ihre Gestaltungsspielräume<br />

auf nationaler Ebene zunehmend<br />

enger – wie <strong>der</strong> Blick in die an<strong>der</strong>en Sozialversicherungszweige<br />

zeigt.<br />

Politik ist in Zeiten eines Europas <strong>der</strong> 27<br />

sowie des Lissabon <strong>Ver</strong>trags keine rein<br />

nationale Angelegenheit mehr. <strong>Die</strong> Europapolitik<br />

beeinflusst seit Jahren auch die<br />

Systeme <strong>der</strong> Sozialversicherung und ihre<br />

Selbstverwaltungen. Seit Jahrzehnten<br />

bereits setzt Europa den rechtlichen<br />

Rahmen für den Arbeitsschutz.<br />

Der Lissabon <strong>Ver</strong>trag stärkt insgesamt<br />

europäische Initiativen und Maßnahmen<br />

in <strong>der</strong> Sozialpolitik. Welche Folgen das<br />

hat, bleibt abzuwarten. So gut die Stärkung<br />

europäischer Sozialpolitik als flankierende<br />

Entwicklung eines überwiegend<br />

wirtschaftlich geprägten Europas sein<br />

mag, sie kann einerseits <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

neue Spielräume ermöglichen<br />

o<strong>der</strong> aber <strong>der</strong>en im nationalen Recht<br />

verankerte Kompetenzen beschneiden.<br />

Heute schon zu beobachten ist die<br />

Tendenz europäischer Institutionen,<br />

durch „weiche“ Maßnahmen wie <strong>der</strong><br />

offenen Methode <strong>der</strong> Koordinierung langfristig<br />

gemeinsame Ziele <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

in den Bereichen Gesundheit<br />

und Alter herbeizuführen. Auch die Initiative<br />

eines freiwilligen europäischen<br />

Qualitätsrahmens für soziale <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

geht in diese Richtung.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs zum Monopol <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung hat, wie schon<br />

die Entscheidung zum italienischen<br />

Unfallversicherungsträger INAIL gezeigt,<br />

dass die europäischen Richter das<br />

System selbstverwalteter Unfallversicherungsträger<br />

stützen.<br />

Sie räumen aber auch <strong>der</strong> ungehin<strong>der</strong>ten<br />

Möglichkeit <strong>Die</strong>nstleistungen zu<br />

erbringen, einen großen Stellenwert ein.<br />

Das Urteil verdeutlicht, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Rechtsprechung zur <strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit<br />

entscheidend für die<br />

Struktur eines Sozialversicherungssystems<br />

sein kann.<br />

Gerade in <strong>der</strong> durch den Gerichtshof<br />

bisher entwickelten Rechtsprechung zur<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit birgt sich aber<br />

auch ein Potenzial, das <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

neue Spielräume zum Beispiel<br />

in bestimmten Bereichen <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

eröffnen kann. Derartige<br />

Entwicklungen können mit Blick auf<br />

innerstaatliche Leistungserbringer einerseits<br />

kritisch gesehen werden, da sie<br />

Konkurrenz schaffen. An<strong>der</strong>erseits kann<br />

im europäischen Kontext gesehen das<br />

deutsche Unfallversicherungssystem<br />

auch bestätigt und gestärkt hieraus<br />

hervorgehen. Sollte <strong>der</strong> Entwurf einer<br />

europäischen Patientenrichtlinie Realität<br />

werden, erfahren die durch den Europäischen<br />

Gerichtshof entstandenen Rechte<br />

von Patienten, medizinische Leistungen<br />

<strong>EUK</strong> aktuell<br />

im Ausland in Anspruch zu nehmen,<br />

weiteren Nachdruck.<br />

Legitimation – eine Frage des<br />

Wahlmodus?<br />

Überlebt hat sich die Selbstverwaltung<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Bevölkerung jedenfalls<br />

nicht. Das legt <strong>der</strong> Gesundheitsmonitor<br />

<strong>der</strong> Bertelsmann Stiftung, eine Umfrage<br />

unter gesetzlich Krankenversicherten,<br />

nahe. <strong>Die</strong> Autoren stellen in ihrem Bericht<br />

fest: „Ein seit mehreren Wahlperioden in<br />

etwa gleich bleiben<strong>der</strong> o<strong>der</strong> sogar wachsen<strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherten hält das<br />

Prinzip <strong>der</strong> Selbstverwaltung und <strong>der</strong>en<br />

theoretische Möglichkeiten für gut und<br />

nicht für überflüssig.“ Der Grund dafür ist<br />

die hohe Bedeutung, die die Menschen<br />

Partizipationsrechten in <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />

einräumen.<br />

Aber wird das Modell Selbstverwaltung<br />

diesem Anspruch gerecht? Gerade wenn<br />

die Selbstverwaltung in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung hauptsächlich durch<br />

Friedenswahlen ins Amt kommt, die in<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht als „echte Wahl“<br />

gelten? <strong>Die</strong> Antwort ist: Ja. <strong>Die</strong> Erfolge<br />

<strong>der</strong> Unfallversicherung in Prävention und<br />

Rehabilitation sind real. Sie wären ohne<br />

die Arbeit <strong>der</strong> Selbstverwaltung so nicht<br />

möglich. Dass die gesetzliche Unfallversicherung<br />

„funktioniert“, ist eben auch<br />

ein Grund für die hohe gesellschaftliche<br />

Zustimmung, die das System erfährt.<br />

So betrachtet erscheinen die Friedenswahlen<br />

in einem an<strong>der</strong>en Licht. Und auch<br />

das Argument mangeln<strong>der</strong> Demokratie<br />

lässt sich bei näherer Untersuchung<br />

entkräften: Das Gutachten des Bundesarbeitsministeriums<br />

zur Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

<strong>der</strong> <strong>Sozialwahlen</strong> empfiehlt für die gesetzliche<br />

Unfallversicherung beispielsweise<br />

die Beibehaltung <strong>der</strong> Friedenswahlen.<br />

Friedenswahlen könnten dort ein geeigneter<br />

Mechanismus <strong>der</strong> Bestimmung von<br />

<strong>Ver</strong>tretern sein, „wo sich Gewerkschaften<br />

und Arbeitgeberverbände ohnehin mit<br />

ihrem verfassungsrechtlich garantierten<br />

Mandat zur Gestaltung <strong>der</strong> Arbeits- und<br />

Wirtschaftsbedingungen gegenüberstehen“.<br />

Urwahlen müssen möglich sein.<br />

Der zusätzliche Aufwand dafür ist jedoch<br />

groß – die Unfallversicherung müsste<br />

zunächst Millionen Wähler auf <strong>der</strong> Seite<br />

<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherten ermitteln. Ob das Mehr<br />

an Nutzen diesem Mehr an Aufwand<br />

entspricht, darf bezweifelt werden.<br />

Nachdruck aus <strong>der</strong> Zeitschrift „DGUV<br />

FORUM“ 12/10. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 5


Prävention<br />

6<br />

Abbildung 1:<br />

<strong>Die</strong> Bundesregierung<br />

erließ am 19. Juli 2010<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Arbeitsstättenverordnung,<br />

die am 26. Juli 2010<br />

veröffentlicht wurden.<br />

(Foto: Gina San<strong>der</strong>s –<br />

Fotolia.com)<br />

Ergänzungen, Än<strong>der</strong>ungen und Korrekturen<br />

Arbeitsschutzverordnung<br />

geän<strong>der</strong>t<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Doll, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin<br />

Im Juli 2010 wurden Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung erlassen und verordnet.<br />

Der folgende Beitrag beschreibt wichtige Neuigkeiten – wobei vor allem die Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung in die Arbeitsstättenverordnung zu beachten ist. Wichtig<br />

für die Praxis ist auch die geän<strong>der</strong>te Frist zur Erarbeitung von Arbeitsstättenregeln – sie<br />

wurde auf den 31.12.2012 verlängert. Weiterhin vielfach gefor<strong>der</strong>t, und jetzt erlassen:<br />

§ 9 „Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“.<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


<strong>Die</strong> „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV)<br />

vom 12. August 2004 (BGBl. I S.<br />

2179) enthält Grundanfor<strong>der</strong>ungen für<br />

die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten an nahezu allen<br />

Arbeitsplätzen und regelt die menschengerechte<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit beim<br />

Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten<br />

(vgl. dazu auch „Sicherheitsingenieur“<br />

12/2007, Fachbeitrag S. 36).<br />

<strong>Die</strong> ArbStättV ist auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)<br />

erlassen worden. Adressat <strong>der</strong><br />

Vorschriften <strong>der</strong> ArbStättV ist <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />

<strong>der</strong> dafür Sorge zu tragen hat, dass<br />

von seiner Arbeitsstätte keine Gefährdung<br />

für die Beschäftigten ausgeht.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong>ordnung kann – wie an<strong>der</strong>e<br />

Rechtstexte auch – bei Bedarf geän<strong>der</strong>t<br />

werden. Mit <strong>der</strong> Regierungsverordnung<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2006/25/<br />

EG zum Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer vor<br />

Gefährdungen durch künstliche optische<br />

Strahlung und zur Än<strong>der</strong>ung von Arbeitsschutzverordnungen<br />

wurden notwendige<br />

rechtliche und redaktionelle Anpassungen<br />

und Korrekturen vorgenommen.<br />

<strong>Die</strong> mit Artikel 4 <strong>der</strong> oben angegebenen<br />

<strong>Ver</strong>ordnung vom 19. Juli 2010 von <strong>der</strong><br />

Bundesregierung erlassenen Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> ArbStättV sind mit Bundesgesetzblatt<br />

am 26. Juli 2010 (BGBl.) I Nr.<br />

38 S. 965 veröffentlicht worden (siehe<br />

konsolidierte Fassung <strong>der</strong> ArbStättV<br />

im Internet: http://bundesrecht.juris.de/<br />

bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.<br />

pdf).<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung<br />

seit Inkrafttreten im Jahr 2004<br />

<strong>Die</strong> ArbStättV ist seit dem Jahr 2004<br />

bereits mehrfach geän<strong>der</strong>t worden. Bei<br />

<strong>der</strong> ersten Än<strong>der</strong>ung im Jahr 2006 waren<br />

es formale Gründe, die eine Anpassung<br />

<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung (mit <strong>der</strong> „Neunten<br />

Zuständigkeitsanpassungsverordnung“,<br />

Artikel 388 <strong>der</strong> Artikelverordnung vom<br />

31. Oktober 2006, BGBl. I Nr. 50 S. 2407)<br />

erfor<strong>der</strong>lich machten. Es mussten die<br />

Bezeichnungen <strong>der</strong> seinerzeit umorganisierten<br />

und umbenannten Bundesministerien<br />

(§ 1, z.B. „Wirtschaft und Arbeit“<br />

in „Arbeit und Soziales“) in <strong>der</strong> ArbStättV<br />

angepasst werden. <strong>Die</strong> zweite redaktionelle<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ArbStättV erfolgte<br />

im Jahr 2007 mit Artikel 6 <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> EG-Richtlinien<br />

2002/44/EG und 2003/10/EG zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten vor Gefährdungen<br />

durch Lärm und Vibrationen<br />

vom 6. März 2007 (BGBl. I Nr. 8 S. 277).<br />

Mit dieser Än<strong>der</strong>ung wurde das offizielle<br />

Bekanntmachungsorgan „Bundesarbeitsblatt“<br />

(wegen Aufgabe und<br />

Einstellung) durch das „Gemeinsame<br />

Ministerialblatt“ als künftiges <strong>Ver</strong>öffentlichungsorgan<br />

des Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales (BMAS) für Arbeitsstättenregeln<br />

ersetzt (§ 7 Abs. 4).<br />

Materielle inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

standen bei <strong>der</strong> dritten Anpassung <strong>der</strong><br />

ArbStättV (mit Artikel 2 des Gesetzes<br />

zum Schutz vor den Gefahren des<br />

Passivrauchens vom 20. Juli 2007,<br />

BGBl. I S. 1595 – 1597) im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Der Nichtraucherschutzparagraf<br />

<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung (§ 5 Abs. 1) wurde<br />

um den Satz „... Soweit erfor<strong>der</strong>lich, hat<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber ein allgemeines o<strong>der</strong><br />

auf einzelne Bereiche <strong>der</strong> Arbeitsstätte<br />

beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“<br />

ergänzt. Der angefügte Satz bringt zum<br />

Ausdruck, dass insbeson<strong>der</strong>e ein allgemeines<br />

Rauchverbot für den gesamten<br />

Betrieb o<strong>der</strong> ein auf einzelne Bereiche<br />

<strong>der</strong> Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot<br />

geeignete Maßnahmen zum<br />

Schutz <strong>der</strong> nicht rauchenden Beschäftigten<br />

im Sinne <strong>der</strong> ArbStättV sind. Ein<br />

weiteres Jahr später – im Jahr 2008<br />

– war die vierte Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ArbStättV.<br />

Mit Artikel 9 <strong>der</strong> „<strong>Ver</strong>ordnung zur<br />

Rechtsvereinfachung und Stärkung <strong>der</strong><br />

arbeitsmedizinischen Vorsorge“ vom 18.<br />

Dezember 2008 (BGBl I. S. 2768) wurde<br />

eine notwendige Rechtsangleichung an<br />

die übrigen Arbeitsschutzverordnungen<br />

vorgenommen.<br />

Von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung war insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> § 7 „Ausschuss für Arbeitsstätten“<br />

betroffen. Mit <strong>der</strong> Erweiterung<br />

des Ausschussauftrags in § 7 wird eine<br />

<strong>Ver</strong>einheitlichung mit <strong>der</strong> Regelung in<br />

§ 4 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz und den<br />

auf diesem Gesetz erlassenen Arbeitsschutzverordnungen<br />

hergestellt. Der<br />

Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat<br />

seither Regeln zu ermitteln, die bei den<br />

Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten<br />

den „Stand <strong>der</strong> Technik, Arbeitsmedizin<br />

und Arbeitshygiene entsprechende<br />

Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse für die Sicherheit<br />

und Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

in Arbeitsstätten berücksichtigen. <strong>Die</strong><br />

neu eingeführte Bestimmung dient dazu,<br />

ein einheitliches Schutzniveau entsprechend<br />

dem Stand <strong>der</strong> Technik für die<br />

Beschäftigten über alle Arbeitsschutzverordnungen<br />

und Gefährdungsarten<br />

hinweg zu erreichen.<br />

Aktuelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

Prävention<br />

Abbildung 2: Buchstäblich in letzter Sekunde hat <strong>der</strong> Bundesrat die Frist (10. August 2010) für die<br />

Erarbeitung von Arbeitsstättenregeln auf den 31. Dezember 2012 verlängert. Damit einhergehend<br />

wurde auch die Gültigkeit <strong>der</strong> „alten“ Arbeitsstättenrichtlinien, für die noch keine Arbeitsstättenregeln<br />

erarbeitet werden konnten, bis Ende 2012 verlängert. (Foto: Fineas – Fotolia.com)<br />

<strong>Die</strong> fünfte und bisher letzte Revision<br />

<strong>der</strong> ArbStättV erfolgte mit <strong>der</strong> Artikelverordnung<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2006/25/EG zum Schutz <strong>der</strong><br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 7


Prävention<br />

Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch<br />

künstliche optische Strahlung und zur<br />

Än<strong>der</strong>ung von Arbeitsschutzverordnungen<br />

vom 19. Juli 2010 – Artikel 4:<br />

„Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung“<br />

(BGBl. I Nr. 38 S. 965). Anlässlich<br />

dieses Rechtsetzungsverfahrens<br />

werden in <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung<br />

notwendige rechtliche Anpassungen<br />

und Korrekturen vorgenommen. Außer<br />

einigen redaktionellen Anpassungen<br />

und Folgeän<strong>der</strong>ungen ergeben sich<br />

im Wesentlichen folgende materiellen<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> ArbStättV:<br />

Ausweitung <strong>der</strong> Ausnahmen im<br />

Anwendungsbereich<br />

Vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Sicherheitskennzeichnung bislang<br />

ausgenommen, jedoch vom Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> europäischen Richtlinie<br />

über Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

(92/58/EWG) erfasst,<br />

sind Arbeitsstätten<br />

z im Bergbau,<br />

z im Reisegewebe und Marktverkehr<br />

(z.B. auf Märkten, Rummelplätzen, im<br />

Zirkus),<br />

z in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen<br />

<strong>Ver</strong>kehr eingesetzt werden,<br />

z auf Fel<strong>der</strong>n, in Wäl<strong>der</strong>n und auf sonstigen<br />

Flächen, die zu einem land- o<strong>der</strong><br />

forstwirtschaftlichen Betrieb gehören,<br />

aber außerhalb seiner bebauten Fläche<br />

liegen.<br />

Für den Bereich des Bergbaus wird<br />

die Richtlinie 92/58/EWG weiterhin<br />

durch entsprechende Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Allgemeinen Bundesbergverordnung<br />

(ABBergV) umgesetzt. <strong>Die</strong> nicht<br />

in <strong>der</strong> ArbStättV berücksichtigten Restbereiche<br />

mussten bisher durch die<br />

Vorschriften <strong>der</strong> Unfallversicherungsträger<br />

abgedeckt werden. Der Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> ArbStättV wird mit<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsverordnung so erweitert,<br />

dass <strong>der</strong> bislang dort nicht berücksichtigte<br />

Anwendungsbereich <strong>der</strong> EG-Richtlinie<br />

92/58/EWG jetzt vollständig umgesetzt<br />

wird. Praktisch wird dies durch<br />

die Anpassung des Ausnahmekatalogs<br />

zum Anwendungsbereich in § 1<br />

erreicht. <strong>Die</strong> berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung<br />

(BGV A8/inhaltsgleich VSG<br />

1.5 für den Landwirtschaftsbereich und<br />

GUV-V A8 für den Bereich <strong>der</strong> Öffentlichen<br />

Hand) sind künftig obsolet. Für<br />

die praktische Anwendung <strong>der</strong> Sicherheitskennzeichnung<br />

im Betrieb ist die<br />

8<br />

Arbeitsstättenregel (ASR) ASR A1.3<br />

„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“<br />

im Gemeinsames Ministerialblatt<br />

(GMBl.) 2007, Nr. 33 S. 674 auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ArbStättV veröffentlicht<br />

worden.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

aufgenommen<br />

<strong>Die</strong> ArbStättV enthielt bislang noch<br />

keinen Paragrafen zur Gefährdungsbeurteilung.<br />

<strong>Die</strong>s war ein Systembruch<br />

im <strong>Ver</strong>gleich zu den an<strong>der</strong>en Arbeitsschutzverordnungen<br />

(z.B. Gefahrstoff-<br />

verordnung, Biostoffverordnung, Be-<br />

triebssicherheitsverordnung und Lärm-<br />

VibrationsArbSchV), <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>gangenheit<br />

immer wie<strong>der</strong> Fragen aus <strong>der</strong><br />

Praxis zur Durchführung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

in Arbeitsstätten<br />

aufgeworfen hat. Mit <strong>der</strong> Aufnahme von<br />

arbeitsstättenspezifischen Hinweisen zur<br />

Gefährdungsbeurteilung in einem neuen<br />

Paragrafen (§ 3) <strong>der</strong> ArbStättV wird<br />

das ArbSchG (§ 5) zur Beurteilung <strong>der</strong><br />

Arbeitsbedingungen konkretisiert. Damit<br />

ist die Gefährdungsbeurteilung jetzt<br />

auch nach <strong>der</strong> ArbStättV die entscheidende<br />

Grundlage für die Bewertung <strong>der</strong><br />

Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten beim Einrichten und<br />

Betreiben einer Arbeitsstätte.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch die<br />

Vorbemerkung zum Anhang <strong>der</strong> ArbStättV<br />

von Bedeutung. <strong>Die</strong> Vorbemerkung<br />

des Anhangs <strong>der</strong> ArbStättV stammt aus<br />

<strong>der</strong> Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG<br />

(Ziffer 1 des Anhanges I <strong>der</strong> EG-Arbeitsstättenrichtlinie<br />

654/EWG). Mit dem<br />

Einleitungssatz des Anhangs <strong>der</strong><br />

ArbStättV „<strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen dieses<br />

Anhangs gelten in allen Fällen, in denen<br />

die Eigenschaften <strong>der</strong> Arbeitsstätte o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Tätigkeit, die Umstände o<strong>der</strong> eine<br />

Gefährdung <strong>der</strong> Beschäftigten dies erfor<strong>der</strong>n“<br />

wird klargestellt, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Anhanges <strong>der</strong> ArbStättV<br />

immer gelten, wenn es für die Sicherheit<br />

und den Gesundheitsschutz <strong>der</strong><br />

Beschäftigten erfor<strong>der</strong>lich ist. Bewertungs-<br />

und Entscheidungsgrundlage<br />

dafür ist die jetzt in die ArbStättV aufgenommene<br />

Gefährdungsbeurteilung.<br />

<strong>Die</strong> erste Beurteilung und Bewertung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsstätte hinsichtlich <strong>der</strong> Gefährdungen<br />

für die Beschäftigten erfolgt<br />

in <strong>der</strong> Regel beim Einrichten und vor<br />

Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeiten. Der Arbeitgeber<br />

hat im Rahmen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

die ASR zu berücksichtigen.<br />

Sie erleichtern die Durchführung <strong>der</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung<br />

<strong>der</strong> geeigneten Schutzmaßnahmen<br />

für die Sicherheit und Gesundheit<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten im Betrieb. Wendet<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber die ASR an, kann er<br />

davon ausgehen, dass er in Bezug auf<br />

den entsprechenden Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> ASR die Vorgaben <strong>der</strong> ArbStättV<br />

einhält (<strong>Ver</strong>mutungswirkung). Eine<br />

<strong>Ver</strong>pflichtung zur Anwendung <strong>der</strong> ASR<br />

sieht die ArbStättV allerdings nicht vor.<br />

Der Arbeitgeber kann auch eigenständig<br />

von den Vorgaben <strong>der</strong> ASR abweichen<br />

und die Schutzzielvorgaben <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung<br />

einschließlich des Anhangs auf<br />

an<strong>der</strong>e Weise erfüllen. In diesem Fall<br />

muss er die ermittelten Gefährdungen,<br />

denen die Beschäftigten ausgesetzt<br />

sind, auf an<strong>der</strong>e Weise so beseitigen<br />

o<strong>der</strong> verringern, dass dabei das gleiche<br />

Schutzniveau wie in <strong>der</strong> ASR („Stand<br />

<strong>der</strong> Technik“) erreicht wird. <strong>Die</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

ist zu wie<strong>der</strong>holen,<br />

wenn sich die Einrichtung und <strong>der</strong><br />

Betrieb <strong>der</strong> Arbeitsstätte gegenüber <strong>der</strong><br />

letzten Beurteilung maßgeblich geän<strong>der</strong>t<br />

haben. Eine ganz beson<strong>der</strong>e Rolle<br />

spielt die Gefährdungsbeurteilung bei<br />

<strong>der</strong> Entscheidung des Arbeitgebers<br />

zur Anpassung bestehen<strong>der</strong> Arbeitsstätten<br />

an den Stand <strong>der</strong> Technik. <strong>Die</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung ist dazu die<br />

Entscheidungsgrundlage im Hinblick auf<br />

die Frage des „Bestandsschutzes“ in<br />

Arbeitsstätten.<br />

Hat sich <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technik weiterentwickelt<br />

o<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Ausschuss für<br />

Arbeitsstätten eine inhaltliche Anpassung<br />

<strong>der</strong> ASR an den Stand <strong>der</strong> Technik vorgenommen,<br />

ist <strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet,<br />

die Bedingungen mit <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

darauf zu prüfen, ob die<br />

bisherigen Maßnahmen für die Sicherheit<br />

und den Gesundheitsschutz <strong>der</strong><br />

Beschäftigten noch ausreichen o<strong>der</strong><br />

ob die Arbeitsstätte erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

nachgerüstet werden muss („Gefährdungsbezogener<br />

Bestandsschutz“).<br />

Unterkünfteregelung<br />

ausgeweitet<br />

Bisher war die Regelung zur Bereitstellung<br />

von Unterkünften, wenn Sicherheits-<br />

o<strong>der</strong> Gesundheitsgründe, insbeson<strong>der</strong>e<br />

wegen <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> ausgeübten<br />

Tätigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Betrieb<br />

beschäftigten Personen und die Abgelegenheit<br />

des Arbeitsplatzes dies erfor<strong>der</strong>n<br />

sowie ein an<strong>der</strong>weitiger Ausgleich<br />

vom Arbeitgeber (zum Beispiel Unterbringung<br />

in Gaststätten, Pensionen usw.)<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


nicht geschaffen ist, auf Baustellen be-<br />

schränkt. Nähere Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

Unterkünfte bei <strong>der</strong> Unterbringung zum<br />

Beispiel von Saisonarbeitskräften blieben<br />

unberücksichtigt. <strong>Die</strong>se Einschränkung<br />

ist mit <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten ArbStättV erweitert<br />

worden.<br />

<strong>Die</strong> Ausweitung ist dadurch erreicht<br />

worden, dass in § 6 Absatz 5 <strong>der</strong> Arb-<br />

StättV die Beschränkung auf Baustellen<br />

aufgehoben und auf alle Arbeitsplätze<br />

ausgeweitet wurde. Künftig gelten<br />

damit die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ziffer 4.4<br />

des Anhangs für alle Unterkünfte in<br />

allen Branchen, wenn Sicherheits- o<strong>der</strong><br />

Gesundheitsgründe, insbeson<strong>der</strong>e<br />

wegen <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> ausgeübten Tätigkeit<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Betrieb beschäftigten<br />

Personen und die Abgelegenheit<br />

des Arbeitsplatzes dies erfor<strong>der</strong>n sowie<br />

ein an<strong>der</strong>weitiger Ausgleich vom Arbeitgeber<br />

nicht geschaffen ist.<br />

<strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ArbStättV für<br />

das Einrichten und Betreiben von Unterkünften<br />

sind in <strong>der</strong> Arbeitsstättenregel<br />

ASR A4.4 „Unterkünfte“ konkretisiert<br />

(siehe GMBl. 2010, Nr. 35 S. 753).<br />

Ausschussparagraf geän<strong>der</strong>t<br />

<strong>Die</strong> Vorschriften für den ASTA in § 7<br />

wurden erneut geän<strong>der</strong>t. Künftig sind<br />

bis zu 16 Ausschussmitglie<strong>der</strong> im Beratungsgremium<br />

möglich. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

des § 7 wird sichergestellt, dass<br />

alle Ausschüsse zur Beratung des BMAS<br />

einheitlich nach gleichen Vorgaben und<br />

Rahmenbedingungen arbeiten. <strong>Die</strong>s ist<br />

Grundvoraussetzung für eine optimale<br />

Koordinierung und für vergleichbare<br />

Ergebnisse (Technische Regeln) <strong>der</strong><br />

Ausschüsse.<br />

Übergangsfrist für alte Arbeitsstättenrichtlinien<br />

verlängert<br />

Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung wurde<br />

bei den Beratungen über die Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />

im Bundesrat eingebracht<br />

und betrifft die Übergangsvorschriften<br />

in § 8 <strong>der</strong> ArbStättV. <strong>Die</strong> in § 8 Abs. 2<br />

enthaltene Frist für den ASTA zur Erarbeitung<br />

von Arbeitsstättenregeln bis August<br />

2010 wurde auf den 31. Dezember 2012<br />

verlängert. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung verbunden<br />

ist auch eine Fristverlängerung für die<br />

Geltung <strong>der</strong> noch auf <strong>der</strong> alten ArbStättV<br />

veröffentlichten Arbeitsstättenrichtlinien<br />

bis Ende 2012. Hintergrund für<br />

die <strong>Ver</strong>längerung <strong>der</strong> Geltungsfrist ist<br />

die Überarbeitung und Überführung <strong>der</strong><br />

alten Arbeitsstättenrichtlinien in Regeln<br />

Abbildung 3: Neu aufgenommen wurde § 9 („Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“),<br />

<strong>der</strong> es ab jetzt ermöglicht, bei <strong>Ver</strong>stößen gegen Vorschriften <strong>der</strong> ArbStättV<br />

Sanktionen zu verhängen (Geld- und Freiheitsstrafen). (Foto: Fineas – Fotolia.com)<br />

für Arbeitsstätten. Es war absehbar, dass<br />

trotz intensiver Arbeit des ASTA nicht<br />

mehr alle Arbeitsstättenrichtlinien bis 24.<br />

August 2010 in Regeln für Arbeitsstätten<br />

überführt werden können. Grund dafür<br />

ist u. a. die mit <strong>der</strong> vierten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

ArbStättV übertragene Aufgabe für den<br />

ASTA, dass gemäß § 7 Absatz 3 Nr.1<br />

<strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technik, Arbeitsmedizin<br />

und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte<br />

wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

ermittelt und in den Regeln für Arbeitsstätten<br />

dokumentiert werden muss.<br />

Mit einer <strong>Ver</strong>längerung <strong>der</strong> Übergangsfrist<br />

um zwei Jahre wird dem ASTA mehr<br />

Zeit für die Erarbeitung <strong>der</strong> Arbeitsstättenregeln<br />

eingeräumt. Für die Praxis bleiben<br />

die Arbeitsstättenrichtlinien also vorerst<br />

als Orientierungshilfe weiter anwendbar.<br />

Straftaten und Ordnungswidrigkeitenparagraf<br />

eingefügt<br />

Bisher fehlte eine unmittelbare Sanktionsmöglichkeit<br />

<strong>der</strong> Aufsichtsbehörden<br />

bei <strong>Ver</strong>stößen gegen die Vorschriften <strong>der</strong><br />

ArbStättV. Ein solches Instrument für die<br />

<strong>Ver</strong>folgung von vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen<br />

Gefährdungen von Sicherheit<br />

und Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten durch<br />

den Arbeitgeber ist aber von großer<br />

Bedeutung und wird auch in <strong>der</strong> europäischen<br />

Gemeinschaftsstrategie zum<br />

Arbeitsschutz gefor<strong>der</strong>t.<br />

Prävention<br />

Mit <strong>der</strong> Anpassungsverordnung ist die<br />

ArbStättV um einen weiteren neuen Paragrafen<br />

(§ 9 „Ordnungswidrigkeiten und<br />

Straftaten“) ergänzt worden. Ordnungswidrig<br />

handelt nach <strong>der</strong> ArbStättV jetzt<br />

zum Beispiel, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig<br />

eine Gefährdungsbeurteilung<br />

nicht ordnungsgemäß dokumentiert,<br />

die Arbeit bei unmittelbarer erheblicher<br />

Gefahr nicht einstellt, Sicherheitseinrichtung<br />

nach § 4 Abs. 3 <strong>der</strong> ArbStättV<br />

(„… insbeson<strong>der</strong>e Sicherheitsbeleuchtung,<br />

Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen,<br />

Notaggregate und Notschalter,<br />

sowie raumlufttechnische Anlagen ...“)<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht in <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />

Weise warten o<strong>der</strong> prüfen lässt o<strong>der</strong><br />

<strong>Ver</strong>kehrswege, Fluchtwege und Notausgänge<br />

nicht frei hält. Arbeitgeber, die<br />

vorsätzlich das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit<br />

von Beschäftigten in Arbeitsstätten<br />

gefährden, machen sich strafbar.<br />

Vorschrift zu Notausgängen<br />

konkretisiert<br />

Im Laufe des Beratungsverfahrens im<br />

Bundesrat wurde von den Län<strong>der</strong>n eine<br />

Än<strong>der</strong>ung des Anhangs Ziffer 2.3 <strong>der</strong><br />

ArbStättV beantragt, die auch später in<br />

die <strong>Ver</strong>ordnung übernommen wurde.<br />

<strong>Die</strong> bisher in Ziffer 2.3 des Anhangs<br />

<strong>der</strong> ArbStättV aufgeführten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu Notausgängen wurden mit<br />

<strong>der</strong> Novellierung im Jahr 2004 aus <strong>der</strong><br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 9


Prävention<br />

EG-Arbeitsstätten-Richtlinie 89/654/<br />

EWG in die ArbStättV übernommen.<br />

Allerdings wurde <strong>der</strong> Text <strong>der</strong> Richtlinie<br />

nicht wörtlich in nationales Recht<br />

umgesetzt.<br />

<strong>Die</strong> Richtlinie 89/654/EWG sieht das<br />

<strong>Ver</strong>bot von Karussell- o<strong>der</strong> Schiebetüren<br />

nur für „Nottüren“ vor, nicht aber für alle<br />

Notausgänge. <strong>Die</strong> EG-Richtlinie unterscheidet<br />

grundsätzlich zwischen „Türen<br />

im <strong>Ver</strong>lauf von Fluchtwegen“, „Türen von<br />

Notausgängen“ und „Nottüren“. Im Jahr<br />

2004 übernommen wurden mit <strong>der</strong> Arb-<br />

StättV nur die Unterscheidung zwischen<br />

„Türen im <strong>Ver</strong>lauf von Fluchtwegen“ und<br />

„Türen von Notausgängen“. Dadurch<br />

weitet die <strong>Ver</strong>ordnung das oben genannte<br />

<strong>Ver</strong>bot von Karussell- o<strong>der</strong> Schiebetüren<br />

ungewollt auf alle Notausgänge aus. <strong>Die</strong>s<br />

hat in <strong>der</strong> Praxis für <strong>Ver</strong>wirrung gesorgt<br />

und machte die Anpassung <strong>der</strong> Ziffer<br />

2.3 des Anhangs <strong>der</strong> ArbStättV erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Da es jedoch vom Rechtsetzer<br />

nicht beabsichtigt war, mit <strong>der</strong> ArbStättV<br />

über die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EG-Arbeitsstätten-Richtlinie<br />

hinauszugehen und zu<br />

verschärfen, wurde bereits im Vorfeld mit<br />

Punkt 6 Absatz 2 <strong>der</strong> Arbeitsstättenregel<br />

„Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und<br />

Rettungsplan“ (ASR A2.3) eine Klarstellung<br />

des Gewollten erreicht. Nach dieser<br />

ASR sind Karussell- und Schiebetüren<br />

nur in Notausgängen unzulässig, die<br />

ausschließlich für den Notfall konzipiert<br />

und ausschließlich im Notfall benutzt<br />

werden.<br />

Vorschrift zu Sitzgelegenheiten<br />

aufgenommen<br />

Eine weitere in die ArbStättV aufgenommene<br />

Vorschrift betrifft die Umsetzung<br />

des ILO Übereinkommens – Ü 120 in<br />

nationales Recht. Das Ü 120 enthält die<br />

For<strong>der</strong>ung zur Bereitstellung von Sitzgelegenheiten<br />

am Arbeitsplatz. <strong>Die</strong>se<br />

Regelung war bis zur Novellierung <strong>der</strong><br />

ArbStättV im Jahr 2004 in § 25 <strong>der</strong><br />

alten ArbStättV von 1975 enthalten. Zur<br />

Entsprechung <strong>der</strong> eingegangenen internationalen<br />

<strong>Ver</strong>pflichtungen – Deutschland<br />

hat das Ü 120 im Jahr 1973 ratifiziert<br />

– wurde die Regelung zur Bereitstellung<br />

von Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz<br />

jetzt in die ArbStättV (Anhang<br />

Ziffer 3.3) aufgenommen. Der Arbeitgeber<br />

hat künftig den Beschäftigten am<br />

Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur <strong>Ver</strong>fügung<br />

zu stellen, wenn die Arbeit ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise sitzend verrichtet werden<br />

kann o<strong>der</strong> es <strong>der</strong> Arbeitsablauf zulässt,<br />

sich zeitweise zu setzen. Können aus<br />

betriebstechnischen Gründen keine<br />

10<br />

Sitzgelegenheiten unmittelbar am<br />

Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl<br />

es <strong>der</strong> Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise<br />

zu setzen, müssen den Beschäftigten<br />

in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten<br />

bereitgestellt werden.<br />

Lärmschutzregelung angepasst<br />

Mit Erlass <strong>der</strong> Lärm- und Vibrations-<br />

Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)<br />

vom 8. März 2007 ergibt<br />

sich Än<strong>der</strong>ungsbedarf in <strong>der</strong> ArbStättV,<br />

Anhang Ziffer 3.7 „Lärm“. Lärmbelastungen<br />

über 80 dB(A) am Arbeitsplatz<br />

lösen nach <strong>der</strong> LärmVibrationsArbSchV<br />

bereits Pflichten des Arbeitgebers<br />

aus (unterer Auslösewert), Lärmbelastungen<br />

von 85 dB(A) und mehr an<br />

Arbeitsplätzen sind nicht mehr ohne<br />

Weiteres zulässig. Nach <strong>der</strong> ArbStättV<br />

war bisher noch ein Maximalwert für<br />

die Lärmbelastung am Arbeitsplatz von<br />

90 dB(A) erlaubt. Deshalb hatte <strong>der</strong><br />

Bundesrat schon im Rechtssetzungsverfahren<br />

zur LärmVibrationsArbSchV<br />

mit einem Entschließungsantrag gefor<strong>der</strong>t,<br />

diesen Wi<strong>der</strong>spruch in den beiden<br />

<strong>Ver</strong>ordnungen zu bereinigen, um eine<br />

konsistente und den europarechtlichen<br />

Vorgaben entsprechende Rechtslage in<br />

Deutschland zu schaffen. <strong>Die</strong>se For<strong>der</strong>ung<br />

ist jetzt mit <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong><br />

ArbStättV erfüllt worden.<br />

Der Satz 1 <strong>der</strong> Ziffer 3.7 (Minimierungsgebot)<br />

bleibt unverän<strong>der</strong>t beibehalten;<br />

Satz 2 wurde neu gefasst und lautet:<br />

„Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz<br />

in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von<br />

<strong>der</strong> Nutzung und den zu verrichtenden<br />

Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass<br />

keine Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Gesundheit<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten entstehen.“. Mit<br />

<strong>der</strong> Formulierung des zweiten Satzes<br />

wird unterstrichen, dass in Abhängigkeit<br />

von <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Arbeitsstätte<br />

und den darin verrichteten Tätigkeiten<br />

zur <strong>Ver</strong>meidung mittelbarer o<strong>der</strong> unmittelbarer<br />

Gefährdungen von Sicherheit<br />

o<strong>der</strong> Gesundheit durch Lärmeinwirkungen<br />

spezifische Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. <strong>Die</strong>se müssen sich am<br />

Stand <strong>der</strong> Technik für den Schallschutz<br />

orientieren. Hierbei sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

die extraauralen (nicht das Gehör schädigende)<br />

Schallwirkungen im Hörschallbereich<br />

unterhalb des in <strong>der</strong> LärmVibrationsArbSchV<br />

festgelegten unteren<br />

Auslösewertes von 80 dB(A) zu berücksichtigen.<br />

Zur Konkretisierung <strong>der</strong><br />

Ziffer 3.7 des Anhangs <strong>der</strong> ArbStättV<br />

wird <strong>der</strong> ASTA die dazu vorliegenden<br />

gesicherten arbeitswissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse jetzt schnell in eine Regel<br />

für Arbeitsstätten zusammenfassen und<br />

mit entsprechenden Lösungsansätzen<br />

versehen.<br />

Fazit<br />

<strong>Die</strong> ArbStättV wurde im Jahr 2004<br />

entsprechend den politischen Vorgaben<br />

zur inhaltsgleichen Umsetzung <strong>der</strong><br />

europäischen Arbeitsstätten-Richtlinie<br />

89/654/EWG und gemäß den Vorgaben<br />

durch das Arbeitsschutzgesetz (Schutzziele<br />

und allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen)<br />

neu gefasst, um Arbeitgebern bei <strong>der</strong><br />

Erfüllung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz<br />

größere Flexibilität und Entscheidungsspielräume<br />

für beson<strong>der</strong>e betriebliche<br />

Gegebenheiten und für angepasste<br />

Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewähren.<br />

Seither sind einige Jahre vergangen und<br />

es konnten erste Erfahrungen mit <strong>der</strong><br />

<strong>Ver</strong>ordnung in <strong>der</strong> Praxis gesammelt<br />

werden. Insgesamt hat sich <strong>der</strong> neue<br />

gesetzliche Rahmen <strong>der</strong> ArbStättV durch<br />

die Aufnahme von verbindlich einzuhaltenden<br />

Schutzzielen und den <strong>Ver</strong>weis<br />

auf den Stand <strong>der</strong> Technik in den<br />

konkretisierenden Arbeitsstättenregeln<br />

bewährt. Trotzdem musste die ArbStättV<br />

bisher insgesamt fünf mal aus den oben<br />

dargestellten Gründen geän<strong>der</strong>t werden.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Neuerungen wurden mit<br />

<strong>der</strong> letzten Än<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Aufnahme<br />

<strong>der</strong> neuen Paragrafen zur „Gefährdungsbeurteilung“<br />

und zu den „Strafen und<br />

Ordnungswidrigkeiten“ eingeführt.<br />

Mit den Än<strong>der</strong>ungen wurde die ArbStättV<br />

im Zuge <strong>der</strong> Rechtsangleichung auch<br />

an die Systematik <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Arbeitsschutzverordnungen<br />

angepasst. Insgesamt<br />

erleichtern die Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />

ArbStättV den Arbeitgebern künftig die<br />

Anwendung <strong>der</strong> ArbStättV in <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Praxis. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


Fotos: Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH<br />

Lärmexposition für<br />

Eisenbahnfahrzeugführer<br />

Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Heres, <strong>EUK</strong>, Frankfurt am Main<br />

Mit Inkrafttreten <strong>der</strong> Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-<br />

VibrationsArbSchV) im März 2007 wurden unter an<strong>der</strong>em die Auslösewerte für<br />

Präventionsmaßnahmen gegen Lärmeinwirkungen um 5 Dezibel (dB) abgesenkt.<br />

Infolge dessen sind bisher angewendete Lärmschutzmaßnahmen teilweise<br />

nicht mehr ausreichend und erfor<strong>der</strong>n neue Maßnahmen. Bei einigen<br />

Berufsgruppen ist das Einhalten <strong>der</strong> „neuen Grenzwerte“ in <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Praxis jedoch mit Schwierigkeiten verbunden. Hierzu zählen neben Orchestermusikern<br />

auch Eisenbahnfahrzeugführer.<br />

Eine Grundlage für die Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Lärmexposition bzw. für Präventionsmaßnahmen<br />

ist <strong>der</strong> Tages-Lärmexpositionspegel,<br />

d.h. <strong>der</strong> über die Zeit gemittelte<br />

Lärmexpositionspegel bezogen auf<br />

eine 8-Stunden-Schicht.<br />

Dabei sind alle am Arbeitsplatz auftretenden<br />

Schallereignisse zu berücksichtigen.<br />

Wenn durch technische und<br />

organisatorische Maßnahmen nicht<br />

sichergestellt werden kann, dass <strong>der</strong><br />

Tages-Lärmexpositionspegel den oberen<br />

Auslösewert von 85 dB(A) unterschreitet,<br />

muss nach <strong>der</strong> LärmVibrationsArbSchV<br />

geeigneter Gehörschutz getragen<br />

werden. Bereits beim Überschreiten des<br />

unteren Auslösewertes von 80 dB(A)<br />

ist den Beschäftigten Gehörschutz zur<br />

<strong>Ver</strong>fügung zu stellen.<br />

Für Eisenbahnfahrzeugführer (EFF) ist<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> LärmVibrations-<br />

ArbSchV in Teilbereichen mit erheblichen<br />

Problemen verbunden. Es kommt<br />

zum Wi<strong>der</strong>spruch zwischen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

nach Gehörschutz einerseits sowie<br />

<strong>der</strong> zuverlässigen Wahrnehmung von<br />

akustischen Signalen und sicherheitsrelevanten<br />

Geräuschen an<strong>der</strong>erseits.<br />

Der Einsatz von Gehörschutzmittel bei<br />

diesen Tätigkeiten kann deshalb nur<br />

in Abstimmung mit den Eisenbahnaufsichtsbehörden<br />

erfolgen. Nach Vorstellung<br />

des Themas im Bund-/Län<strong>der</strong>-<br />

Fachausschuss Eisenbahnen und<br />

Bergbahnen (LAEB) bestand Einvernehmen,<br />

dass das Tragen von Gehörschutz<br />

nur dann zugelassen werden<br />

kann, wenn alle im Betrieb notwendigen<br />

sicherheitsrelevanten Signale<br />

und Geräusche nachweisbar auch beim<br />

Einsatz von Gehörschutz sicher wahrgenommen<br />

werden können.<br />

Lärmmessungen haben gezeigt, dass<br />

bei EFF in Abhängigkeit von den jeweiligen<br />

betrieblichen Randbedingungen,<br />

<strong>der</strong> untere Auslösewert von 80 dB(A)<br />

überschritten werden kann. In einigen<br />

Fällen liegen die Tages-Lärmexpositionspegel<br />

sogar über dem oberen<br />

Auslösewert.<br />

Um die Eisenbahnunternehmen bei<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> LärmVibrations-<br />

ArbSchV zu unterstützen, hat die <strong>EUK</strong><br />

gemeinsam mit <strong>der</strong> Branche ÖPNV/<br />

Bahnen <strong>der</strong> VBG und dem Institut<br />

für Arbeitsschutz <strong>der</strong> Deutschen<br />

Prävention<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)<br />

zwei Projekte auf den Weg gebracht.<br />

Ziele dieser Projekte sind, praxistaugliche<br />

Empfehlungen zu technischen und<br />

organisatorischen Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

zusammenzustellen sowie ein<br />

<strong>Ver</strong>fahren zur Auswahl und zum Einsatz<br />

von geeignetem Gehörschutz für EFF zu<br />

entwickeln.<br />

Nach bisher vorliegenden Ergebnissen<br />

sind EFF im Streckenverkehr insbeson<strong>der</strong>e<br />

dann erheblichen Lärmbelastungen<br />

ausgesetzt, wenn häufig<br />

Warnsignale mit Tyfon (Pfeifsignale) an<br />

nichttechnisch gesicherten Bahnübergängen<br />

gegeben werden müssen und<br />

die Anbaubedingungen <strong>der</strong> Tyfone am<br />

Fahrzeug hinsichtlich einer <strong>Ver</strong>min<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Schallabstrahlung in Richtung<br />

Führerstand nicht optimiert sind.<br />

Lokrangierführer (Lrf) im Rangierbetrieb<br />

sind häufig höheren Lärmbelastungen<br />

durch fahrzeugeigene Geräusche, zum<br />

Beispiel <strong>Die</strong>selmotor, Lüfter, Einsatz des<br />

Tyfons, sowie Einflüssen <strong>der</strong> Umgebung<br />

ausgesetzt, da sie bei ihren Einsätzen<br />

überwiegend außen auf den Mitfahrerständen<br />

<strong>der</strong> Triebfahrzeuge mitfahren.<br />

Hier gilt es künftig alle technisch-konstruktiven<br />

Möglichkeiten zur Lärmmin<strong>der</strong>ung<br />

auszuschöpfen.<br />

Dennoch wird es in vielen Fällen allein<br />

durch technische und organisatorische<br />

Maßnahmen nicht möglich sein, den<br />

unteren Auslösewert einzuhalten bzw.<br />

zu unterschreiten. Dann bleibt nur die<br />

Möglichkeit, geeigneten Gehörschutz zur<br />

<strong>Ver</strong>fügung zu stellen. Untersuchungen<br />

haben ergeben, dass eine ausreichende<br />

Anzahl <strong>der</strong> auf dem Markt erhältlichen<br />

Gehörschützer für den Einsatz bei EFF<br />

nicht geeignet sind. Noch nicht abgeschlossen<br />

sind die Überlegungen<br />

zu einem praxistauglichen <strong>Ver</strong>fahren<br />

zur Durchführung <strong>der</strong> Hörprobe. Mit<br />

diesem individuellen Test muss für jeden<br />

Beschäftigten festgestellt werden, ob<br />

er mit Gehörschutz die sicherheitsrelevanten<br />

Signale und Geräusche zweifelsfrei<br />

wahrnehmen kann. Über die<br />

Ergebnisse nach Abschluss <strong>der</strong> Projekte<br />

werden wir zeitnah berichten. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 11


Dialog<br />

Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

beim Begleiten von Zügen<br />

Im Unternehmen DB Regio AG, Region Bayern, <strong>Ver</strong>kehrsbetrieb Oberbayern<br />

sind insgesamt 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind<br />

280 als Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Einsatz.<br />

Sabine Hornemann, Kundenbetreuerin im Nahverkehr mit betrieblichen<br />

Aufgaben (KiN/B), nimmt ihre Aufgabe ernst, sie denkt und arbeitet kundenorientiert<br />

und sicherheitsbewusst. Ihre Kolleginnen und Kollegen und sie wissen,<br />

dass von ihrem Auftritt und <strong>Ver</strong>halten das Erscheinungsbild <strong>der</strong> DB Regio AG<br />

mitgeprägt wird. Das bedeutet Sicherheit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit und<br />

dem Kunden gegenüber stets präsent zu sein.<br />

12<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Kundenbetreuer im<br />

Nahverkehr zu sein, ist eine sehr interessante<br />

und abwechslungsreiche, aber<br />

auch verantwortungsvolle Tätigkeit.<br />

Welche Ausbildung ist für diese Tätigkeit<br />

notwendig?<br />

Sabine Hornemann: <strong>Die</strong> Ausbildung<br />

zum Kaufmann und Kauffrau für<br />

<strong>Ver</strong>kehrsservice dauert je nach Schulabschluss<br />

drei Jahre. Mitbringen sollte<br />

man Serviceorientierung, Teamfähigkeit<br />

sowie Spaß im Umgang mit Menschen.<br />

Zusätzlich gibt es noch einen Eignungstest<br />

sowie eine medizinische Untersuchung<br />

zur Tauglichkeit.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, wie<br />

kommen Sie zu Ihrem Arbeitsort?<br />

Sabine Hornemann: Damit ich<br />

pünktlich meine Tätigkeit aufnehmen<br />

kann, benutze ich den eigenen Pkw.<br />

Bedingt durch den Wechseldienst muss<br />

ich auch teilweise in den frühen Morgenstunden<br />

den Weg zu meinem Arbeitsort<br />

antreten. Ich plane dann einen rechtzeitigen<br />

Start ein, um bei kleinen <strong>Ver</strong>kehrsstörungen<br />

nicht gleich in Zeitdruck und<br />

Hektik zu geraten.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, was ist<br />

vor Beginn Ihrer Tätigkeit für Sie wichtig?<br />

Sabine Hornemann: <strong>Die</strong> Tätigkeiten<br />

beim Begleiten von Zügen erfor<strong>der</strong>n<br />

volle Konzentration. Deshalb achte ich<br />

auf ausreichenden Schlaf vor meiner<br />

Schicht, um meine Tätigkeit stets ausgeruht<br />

zu beginnen.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Und wie halten Sie sich<br />

für Ihren verantwortungsvollen Job fit?<br />

Sabine Hornemann: Fit zu sein<br />

heißt, dass ich mich gesund ernähre,<br />

gerade in <strong>der</strong> kalten Jahreszeit mit viel<br />

Obst und Gemüse. Körperlich fit halte<br />

ich mich durch Sport, im Winter mache<br />

ich Skitouren und im Sommer geh ich<br />

Bergsteigen.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Dass Sie viel Freude bei<br />

Ihrer Tätigkeit haben, können wir uns<br />

vorstellen. <strong>Ver</strong>raten Sie uns aber bitte,<br />

was Ihnen beson<strong>der</strong>s gefällt?<br />

Sabine Hornemann: Meine große<br />

<strong>Ver</strong>antwortung, dazu natürlich auch <strong>der</strong><br />

Umgang mit den Fahrgästen. Ich bin <strong>der</strong><br />

Ansprechpartner für meine Fahrgäste.<br />

Meine Arbeit bietet mir die vielfältigsten<br />

Möglichkeiten, Reisende zu beraten<br />

sowie verschiedene <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


anzubieten, und damit Kundendienst<br />

zu betreiben. Ich selbst habe gerne mit<br />

Menschen zu tun, ich freue mich, wenn<br />

ich Menschen in irgendeiner Weise<br />

helfen kann.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Hatten Sie dienstlich mal<br />

ein eindruckvolles Erlebnis?<br />

Sabine Hornemann: Da gebe es<br />

vieles zu erzählen. Ich bin schon 15<br />

Jahre im Zugbegleitdienst tätig und war<br />

vorher am Fahrkartenschalter. Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

mit Menschen zu tun hat, weiß, dass es<br />

viele schöne, aber auch weniger tolle<br />

Erlebnisse gibt.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Sicherheit ist bei <strong>der</strong><br />

Ausübung Ihrer Tätigkeit oberstes Gebot.<br />

Wie schützen Sie sich selbst vor Unfällen?<br />

Sabine Hornemann: Meine persönliche<br />

Sicherheit fängt nicht erst mit<br />

<strong>der</strong> Arbeitsaufnahme am Zug an. Sie<br />

beginnt bereits mit dem <strong>Ver</strong>lassen <strong>der</strong><br />

Wohnung, also auf dem Weg zur Arbeit.<br />

Ich benutze nur öffentliche Wege o<strong>der</strong><br />

im Bahnhofs- und Gleisbereich die vom<br />

Unternehmen festgelegten innerbetrieblichen<br />

<strong>Ver</strong>kehrswege. Weiterhin ist ständige<br />

Aufmerksamkeit sowie gegenseitige<br />

Rücksicht gefor<strong>der</strong>t.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, wie<br />

werden Sie über die vorhandenen<br />

Gefährdungen bei Ausführung <strong>der</strong> Tätigkeiten<br />

und das erfor<strong>der</strong>liche sicherheitsbewusste<br />

<strong>Ver</strong>halten unterrichtet?<br />

Sabine Hornemann: Selbstverständlich<br />

wurden wir während <strong>der</strong> Ausbildung<br />

über alle möglichen Gefährdungen<br />

umfassend unterrichtet. Da man so<br />

etwas aber auch leicht vergessen kann,<br />

gibt es jährlich Unterweisungen zu den<br />

Gefährdungen und zu sicherheitsgerechtem<br />

<strong>Ver</strong>halten durch unsere Vorgesetzten<br />

sowie den regelmäßigen Fortbildungsunterricht.<br />

Hier erfahren wir<br />

auch alle Neuerungen auf dem Gebiet<br />

des Arbeitsschutzes. Darüber hinaus<br />

erhalten wir auch fachliche bzw. betriebliche<br />

Informationen für unsere tägliche<br />

Arbeit im und am Zug. Des Weiteren<br />

wird auch das <strong>Ver</strong>halten in Konfliktsituationen<br />

trainiert, zum Bespiel durch<br />

Deeskalationstraining.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Störungen und Unfälle<br />

kommen meistens unerwartet. Wie sind<br />

Sie darauf vorbereitet?<br />

Sabine Hornemann: Auch bei<br />

Hektik und Zeitdruck darf nie die eigene<br />

Sicherheit vernachlässigt werden. Der<br />

Gleisbereich darf zum Beispiel nur mit<br />

einer Warnweste betreten werden, diese<br />

muss eng anliegen und geschlossen<br />

getragen werden. Ist das <strong>Ver</strong>lassen<br />

eines Schienenfahrzeuges erfor<strong>der</strong>lich,<br />

so hat dieses grundsätzlich auf <strong>der</strong> gleisfreien<br />

Seite zu erfolgen. Ist das <strong>Ver</strong>lassen<br />

von Schienenfahrzeugen auf <strong>der</strong> freien<br />

Strecke zwischen zwei Gleisen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

so müssen zuvor die notwendigen<br />

betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen, in<br />

<strong>der</strong> Regel eine Gleissperrung, veranlasst<br />

bzw. durchgeführt werden.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: <strong>Die</strong> Sicherheit muss<br />

selbstverständlich auch für die Fahrgäste<br />

gewährleistet sein. Welche Möglichkeiten<br />

haben Sie als Kundenbetreuerin,<br />

um Fahrgäste vor Unfällen zu schützen?<br />

Sabine Hornemann: Das fängt beim<br />

Ein- und Aussteigen am Zug an, hier<br />

benötigen insbeson<strong>der</strong>e hilfsbedürftige<br />

und ältere Fahrgäste entsprechende<br />

Hilfe. Ich weise die Fahrgäste auf Gefahrenquellen<br />

hin. Während <strong>der</strong> Fahrt achte<br />

ich darauf, dass die <strong>Ver</strong>kehrswege bzw.<br />

Fluchtwege im Zug freigehalten werden,<br />

dass also kein Gepäck in den Gängen<br />

steht. Weiterhin achte ich auch darauf,<br />

dass das Gepäck in den Ablagen sicher<br />

abgelegt ist. Auch bei einer starken Bremsung,<br />

mit <strong>der</strong> immer gerechnet werden<br />

muss, darf niemand durch herabfallende<br />

Gegenstände verletzt werden.<br />

Dialog<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Welchen persönlichen<br />

Tipp geben Sie allen Kolleginnen und<br />

Kollegen zur <strong>Ver</strong>hütung von Unfällen?<br />

Sabine Hornemann: Beachten Sie<br />

auch bei langjähriger Berufspraxis die<br />

Unfallverhütungsvorschriften und werden<br />

Sie nicht aus Gewohnheit nachlässig.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, würden<br />

Sie noch mal Kundenbetreuerin werden?<br />

Sabine Hornemann: Das kann man<br />

so einfach nicht beantworten. Im Berufsbild<br />

des Zugbegleiters hat sich im Laufe<br />

<strong>der</strong> Jahre viel verän<strong>der</strong>t. Am Anfang war<br />

es noch viel Betriebsdiensttätigkeit, nun<br />

besteht <strong>der</strong> Hauptanteil vorwiegend aus<br />

Service. <strong>Die</strong> Tätigkeit, wie sie jetzt ist, ist<br />

abwechslungsreich und macht mir Spaß.<br />

Es käme dann auf die aktuellen Rahmenbedingungen<br />

an.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, wir<br />

danken für das Gespräch. Wir wünschen<br />

Ihnen allzeit gute Fahrt.<br />

Das Interview führte Wolfgang Horstig,<br />

von dem auch die Bil<strong>der</strong> stammen.<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 13


Telegramm<br />

Der Arbeitgeber erhält alles aus<br />

einer Hand<br />

Neue<br />

Mitarbeiter<br />

finden<br />

mit DGUV job<br />

DGUV job ist die Arbeitsvermittlung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />

für ihre Rehabilitanden. <strong>Die</strong> dort beschäftigten<br />

Reha-Fachkräfte sollen Unfallverletzte<br />

und berufserkrankte Menschen bei<br />

ihrer Jobsuche und Reintegration in den<br />

Beruf unterstützen und so ihre Chancen<br />

auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Nach<br />

einem Pilotprojekt in zwei Landesverbänden<br />

wurde <strong>der</strong> Service von DGUV<br />

job 2009 auf alle sechs Landesverbände<br />

<strong>der</strong> DGUV ausgeweitet.<br />

Wilfried Walter, Berufshilfereferent des<br />

Landesverbandes Südost, leitet die<br />

Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Unfallversicherungsträger<br />

und koordiniert die Arbeit von<br />

DGUV job.<br />

Herr Walter, DGUV job vernetzt<br />

drei Gruppen miteinan<strong>der</strong> –<br />

Arbeitsuchende, Betriebe und<br />

Unfallversicherungsträger. Was<br />

bietet DGUV job den Partnern?<br />

Wilfried Walter: Den Arbeitsuchenden<br />

wird eine individuelle, auf ihre<br />

konkrete Situation eingehende Beratung<br />

und <strong>Ver</strong>mittlung angeboten und<br />

ihnen werden Perspektiven aufgezeigt.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitgeber erhalten kostenfrei und<br />

unbürokratisch Personalvorschläge<br />

und dazu Informationen<br />

14<br />

über mögliche finanzielle För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />

– alles aus einer Hand.<br />

<strong>Die</strong> Unfallversicherungsträger werden<br />

professionell in ihrer Aufgabe unterstützt,<br />

<strong>Ver</strong>sicherte wie<strong>der</strong> in Arbeit zu<br />

vermitteln. Dazu gehört auch <strong>der</strong> Zugriff<br />

auf eine Internet-Suchmaschine, mit<br />

<strong>der</strong> DGUV job täglich bundesweit nach<br />

offenen Stellen sucht.<br />

Wie arbeitet DGUV job im<br />

Einzelnen?<br />

Wilfried Walter: In einem ersten<br />

Schritt melden die Unfallversicherungsträger<br />

arbeitsuchende Rehabilitanden<br />

per Post o<strong>der</strong> online an DGUV job. In<br />

einem persönlichen Gespräch erstellt<br />

<strong>der</strong> Reha-Fachberater dann zusammen<br />

mit dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherten ein individuelles<br />

Bewerberprofil und gibt erste<br />

Bewerbungstipps.<br />

<strong>Die</strong> Reha-Fachkräfte können aufgrund<br />

ihrer persönlichen Kontakte Arbeitgeber<br />

gezielt auf offene Stellen ansprechen.<br />

O<strong>der</strong> sie suchen mit Hilfe einer Internet-<br />

Suchmaschine täglich und bundesweit<br />

nach aktuellen Stellen. Finden sich<br />

Stellen, die dem Bewerberprofil entsprechen,<br />

prüft <strong>der</strong> Berater, ob <strong>der</strong> Arbeitsplatz<br />

tatsächlich geeignet ist. Kommt<br />

er in Frage, wird dem Arbeitgeber ein<br />

anonymisiertes Kurzprofil des Bewerbers<br />

übersandt. Sobald er reagiert, bespricht<br />

<strong>der</strong> Reha-Fachberater mit ihm weitere<br />

Details und stellt ggf. den Kontakt zum<br />

Bewerber her.<br />

Können Arbeitgeber auch direkt<br />

auf DGUV job zugehen, wenn<br />

sie eine neue Mitarbeiterin<br />

o<strong>der</strong> einen neuen Mitarbeiter<br />

suchen?<br />

Wilfried Walter: Ja, auf<br />

jeden Fall. Sie können uns<br />

ein Stellenprofil übersenden.<br />

Auf Wunsch des Unternehmers<br />

helfen wir auch beim<br />

Erstellen. Das Profil – und<br />

das ist eine Beson<strong>der</strong>heit –<br />

enthält bei DGUV job auch<br />

Angaben zu körperlichen<br />

Belastungen und über die<br />

Arbeitsstoffe am angebotenen<br />

Arbeitsplatz. So ist<br />

es möglich, dem Arbeitgeber<br />

neue Bewerber<br />

vorzuschlagen, die<br />

neben <strong>der</strong> fachlichen<br />

Eignung auch die<br />

körperlichen Voraussetzungen<br />

mitbringen.<br />

Wie können Arbeitgeber offene<br />

Stellen melden?<br />

Wilfried Walter: Das ist ganz einfach.<br />

Sie können das Stellenprofil online<br />

erstellen (www.dguv.de/job), ein schon<br />

vorhandenes Stellenprofil zuschicken<br />

o<strong>der</strong> sie rufen einfach an.<br />

Welchen Vorteil hat DGUV job<br />

für Arbeitgeber?<br />

Wilfried Walter: Für die Arbeitgeber<br />

entfällt das zeitaufwändige Personalauswahlverfahren,<br />

wenn DGUV job<br />

ihnen geeignete Bewerber vorschlägt.<br />

Und sie sparen hohe Inseratskosten.<br />

Wir vermitteln auch finanzielle Hilfen zur<br />

Einstellung. Das können Lohnkostenzuschüsse<br />

sein o<strong>der</strong> Zuschüsse zu einer<br />

evtl. notwendigen technischen Arbeitsausrüstung.<br />

Der Arbeitgeber erhält<br />

alles aus einer Hand und hat nur einen<br />

Ansprechpartner.<br />

Was ist das Beson<strong>der</strong>e am<br />

Service von DGUV job?<br />

Wilfried Walter: Ein zentrales Qualitätsmerkmal<br />

ist das ausführliche (Erst-)<br />

Gespräch mit den Bewerbern. Es dient<br />

dazu, sich über den arbeitsuchenden<br />

Menschen ein Bild zu machen und<br />

seine Wünsche und Fähigkeiten heraus-<br />

zuarbeiten. Danach richtet sich, wie und<br />

wobei er unterstützt werden kann und<br />

muss.<br />

Hinzukommt <strong>der</strong> enge Kontakt zu den<br />

Arbeitgebern und den Unfallversicherungsträgern<br />

sowie die ständige Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> DGUV job-Mitarbeiter.<br />

Wie fällt Ihre Bilanz nach dem<br />

ersten Jahr DGUV job aus?<br />

Wilfried Walter: <strong>Die</strong> Nachfrage von<br />

Seiten <strong>der</strong> Arbeitgeber ist verhältnismäßig<br />

groß. Sie sind interessiert an motivierten,<br />

engagierten Bewerbern. <strong>Die</strong><br />

können wir bieten. Auch die Unfallversicherungsträger<br />

haben von Anfang an<br />

unseren Service angenommen und ihre<br />

<strong>Ver</strong>mittlungsfälle an uns weitergeleitet.<br />

<strong>Die</strong> Situation am Arbeitsmarkt hat sich<br />

zwar allgemein verbessert, aber davon<br />

haben unsere Bewerber bisher noch<br />

nicht profitiert.<br />

Umso wichtiger ist es, unsere <strong>Ver</strong>sicherten<br />

zu unterstützen, so dass sie –<br />

trotz Handycaps – wettbewerbsfähig,<br />

auch mit gesunden Menschen, sind. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


Der Sekundenschlaf<br />

ist eines <strong>der</strong><br />

Hauptrisiken<br />

bei langen<br />

Autofahrten.<br />

(Foto: DVR)<br />

Gefährlicher Sekundenschlaf<br />

Der Sekundenschlaf ist eines <strong>der</strong> Hauptrisiken<br />

bei langen Autofahrten. Schätzungsweise<br />

je<strong>der</strong> vierte Unfall mit Todesfolge<br />

auf Autobahnen wird durch kurzes<br />

Einnicken verursacht. Nach Information<br />

des Deutsche <strong>Ver</strong>kehrssicherheitsrates<br />

(DVR) wird diese Unfallursache von den<br />

meisten Fahrern unterschätzt.<br />

Ein Sekundenschlaf kann schnell über<br />

Leben und Tod entscheiden. Ein Autofahrer,<br />

<strong>der</strong> bei Tempo 130 seine Augen<br />

für fünf Sekunden geschlossen hält,<br />

legt in dieser Zeit 180 Meter im „Blindflug“<br />

zurück. Beim Aufwachen kommt es<br />

häufig zu Fehlreaktionen durch ruckartiges<br />

Lenken o<strong>der</strong> heftiges Bremsen mit<br />

schweren Folgen.<br />

Lange, gerade, monotone Strecken sind<br />

beson<strong>der</strong>s gefährlich. Wer müde ist und<br />

auf solchen Strecken Auto fährt, hat ein<br />

höheres Einschlafrisiko. Nicht nur die<br />

Nacht- und frühen Morgenstunden sind<br />

unfallträchtig, son<strong>der</strong>n auch die Mittagszeit<br />

und <strong>der</strong> frühe Nachmittag, beson<strong>der</strong>s<br />

nach einem reichhaltigen Essen.<br />

Der Sekundenschlaf kündigt sich durch<br />

zunehmende Müdigkeit an. Wer sich<br />

häufiger die Augen reibt o<strong>der</strong> bemerkt,<br />

dass sich sein Lidschlag erhöht, sollte<br />

diese Warnsignale richtig deuten. Auch<br />

häufige Lenkkorrekturen können ein<br />

Anzeichen starker Müdigkeit sein. Schlaftrunkenes<br />

Fahren ähnelt sehr stark dem<br />

Fahren im angetrunkenen Zustand. Bei<br />

<strong>Ver</strong>suchen wurde festgestellt, dass 24<br />

schlaflose Stunden die gleiche Auswirkung<br />

auf die Fahrtüchtigkeit haben wie<br />

ein Promille Alkohol im Blut.<br />

Neben „Vielfahrern“, die oft und auf<br />

langen Strecken unterwegs sind,<br />

beispielsweise Lkw- und Busfahrer, sind<br />

Autotouristen die zweite große Risikogruppe.<br />

Sie fahren lange Strecken in<br />

entfernte Urlaubslän<strong>der</strong> ohne genügend<br />

Pausen zu machen. Ebenfalls gefährdet<br />

sind die jungen Fahrer, die nach einer<br />

Disco-Nacht in den frühen Morgenstunden<br />

unterwegs sind. <strong>Die</strong> Müdigkeit,<br />

von <strong>der</strong> sie in <strong>der</strong> Disco bei lauter Musik<br />

nichts merkten, kommt am Steuer schnell<br />

und unvermittelt. Der dann folgende<br />

Sekundenschlaf führt mit vollbesetzten<br />

Fahrzeugen häufig zu Unfällen mit<br />

schwersten Folgen.<br />

Hinter das Lenkrad sollte sich nur <strong>der</strong>jenige<br />

setzen, <strong>der</strong> ausgeruht ist und<br />

sich fit fühlt, empfiehlt <strong>der</strong> DVR. Bei<br />

ersten Anzeichen von Schläfrigkeit muss<br />

unbedingt eine Pause – nötigenfalls eine<br />

Schlafpause – eingelegt werden.<br />

„Patentrezepte“ wie das Öffnen des<br />

Seitenfensters sind trügerisch. Gegen<br />

Müdigkeit hilft nur ausreichen<strong>der</strong> Schlaf.<br />

Den Empfehlungen des DVR schließt<br />

sich die <strong>EUK</strong> an und wünscht allen eine<br />

stets unfallfreie Fahrt. z<br />

Telegramm<br />

Neues Portal zum<br />

betrieblichen Einsatz von<br />

Arbeitsschutzfilmen<br />

Vielen Führungskräften und Fachkräften<br />

für Arbeitssicherheit fehlt bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

einer Arbeitsschutzunterweisung<br />

zur <strong>Ver</strong>anschaulichung <strong>der</strong> Themen<br />

ein ansprechen<strong>der</strong> Film, um Beschäftigte<br />

bei Unterweisungen wirklich zu erreichen<br />

und somit die <strong>Ver</strong>mittlung des Themas<br />

zu erleichtern. Jetzt wird die Suche nach<br />

einem geeigneten Film einfacher.<br />

Unter www.arbeitsschutzfilm.de findet<br />

man seit Oktober 2010 Links zu mehr<br />

als hun<strong>der</strong>t einsetzbaren Arbeitsschutzfilmen<br />

o<strong>der</strong> -clips. <strong>Die</strong>se sind 30 Fachkategorien<br />

zu Themen wie Gefahrstoffe,<br />

Persönliche Schutzausrüstung, Lärm<br />

o<strong>der</strong> Baustellensicherheit zugeordnet,<br />

was das Finden <strong>der</strong> Filme leicht macht.<br />

Auf die vorgestellten Filme können<br />

die Nutzer auch Einfluss nehmen: Sie<br />

haben die Möglichkeit, die Betreiber des<br />

Portals auf gut geeignete Arbeitsschutzfilme<br />

hinzuweisen, die dann in das Portal<br />

aufgenommen werden können. Den<br />

Bedarf für ein <strong>der</strong>artiges Portal zeigte<br />

Anfang des letzten Jahres eine Umfrage<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Berliner Initiative<br />

Gesunde Arbeit (BIGA-http://www.berlin.<br />

de/biga/aktuell/index.html), die von <strong>der</strong><br />

Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) und <strong>der</strong> Bundesanstalt<br />

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

(BAuA) fachlich begleitet und unterstützt<br />

wurde. Von den rund 860 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern <strong>der</strong> Umfrage<br />

gaben 98 Prozent <strong>der</strong> Befragten an,<br />

dass eine internetbasierte Mediathek für<br />

Arbeitsschutzfilme ziemlich bis sehr hilfreich<br />

wäre. Als Konsequenz aus diesem<br />

eindeutigen Votum wurde die Arbeitsschutzfilm-Mediathek<br />

entwickelt.<br />

Mehr Informationen finden Sie auf<br />

www.arbeitsschutzfilm.de. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 15<br />

Foto: DVR


Telegramm · Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Eine außerordentliche Sitzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> <strong>der</strong><br />

Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>) findet<br />

am 29. März <strong>2011</strong> in Frankfurt am Main<br />

statt.<br />

Tagungsbeginn: 13:00 h<br />

Tagungsende: vsl. 14:00 h<br />

<strong>Die</strong> Tagungsstätte befindet sich im<br />

Cosmopolitan, Restaurant & Konferenz,<br />

Im Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt<br />

am Main.<br />

<strong>Die</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

ist öffentlich. z<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Sozialwahl <strong>2011</strong><br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> Eisenbahn-<br />

Unfallkasse für die Sozialwahl <strong>2011</strong><br />

hat am 23. November 2010 getagt.<br />

Wichtigster Punkt <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

war die Prüfung <strong>der</strong> eingegangenen<br />

Wahlvorschläge.<br />

Als Ergebnis wurde festgestellt,<br />

dass alle eingegangenen Wahlvorschläge<br />

gültig sind. Alle Bewerber<br />

erfüllen die gesetzlich gefor<strong>der</strong>ten<br />

Voraussetzungen.<br />

<strong>Die</strong> Wahlvorschläge beinhalten nicht<br />

mehr Kandidaten als Mandate zu<br />

vergeben sind. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass<br />

eine so genannte Friedenswahl<br />

stattfindet.<br />

Der Wahlausschuss dankt den Listenvertretern<br />

für die gute Zusammenarbeit.<br />

Weitere Informationen finden Sie in<br />

einer <strong>der</strong> nächsten Ausgaben des<br />

<strong>EUK</strong>-Dialogs. z<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>Die</strong> nächste ordentliche Sitzung <strong>der</strong><br />

<strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />

(<strong>EUK</strong>) findet am 15.<br />

Juni <strong>2011</strong> in Osnabrück statt.<br />

Tagungsbeginn: 9:00 Uhr<br />

Tagungsende: vsl. 14:00 Uhr<br />

<strong>Die</strong> Tagungsstätte befindet sich im<br />

advena Hotel Hohenzollern, Theodor-<br />

Heuss-Platz 5, 49074 Osnabrück.<br />

<strong>Die</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

ist öffentlich. z<br />

16<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

1. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Selbstverwaltungsorgane <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />

Artikel I<br />

<strong>Die</strong> Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane vom 1.<br />

April 2010 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Der bisherige Abschnitt VII. wird neu Abschnitt VIII.<br />

Nach Abschnitt VI. wird ein neuer Abschnitt VII. eingefügt. <strong>Die</strong>ser lautet:<br />

„VII. Ersatz des entgangenen Bruttoverdienstes (einschließlich <strong>der</strong> Beiträge<br />

zur Sozialversicherung)<br />

1. Mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass Ersatz für <strong>Ver</strong>dienstausfall je Kalen<strong>der</strong>tag für<br />

höchstens 10 Stunden gewährt wird, werden für jede Stunde <strong>der</strong> durch ehrenamtliche<br />

Tätigkeit versäumten regelmäßigen Arbeitszeit ersetzt,<br />

a) aufgrund schriftlichen Nachweises <strong>der</strong> tatsächlich entgangene Bruttoverdienst<br />

des Berechtigten sowie die von ihm während <strong>der</strong> ehrenamtlichen Tätigkeit zur<br />

<strong>Ver</strong>meidung von Nachteilen zusätzlich zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung<br />

bis zum Betrage von einem Fünfundsiebzigstel <strong>der</strong> monatlichen Bezugsgröße<br />

nach § 18 SGB IV, die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales alljährlich bekannt<br />

gegeben wird;<br />

b) ein Pauschbetrag i.H.v. einem Drittel des in VII. 1 a) genannten Höchstbetrages,<br />

wenn <strong>der</strong> Berechtigte durch schriftliche Erklärung glaubhaft macht, dass ein<br />

<strong>Ver</strong>dienstausfall entstanden ist, sich dessen Höhe jedoch nicht nachweisen lässt.<br />

2. <strong>Die</strong> letzte angefangene Stunde ist voll zu rechnen.<br />

3. Der Ersatzanspruch steht ausschließlich dem Organmitglied zu. Zahlt <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

die Bruttobezüge sowie die Beiträge zur Sozialversicherung ohne gesetzliche,<br />

einzel- o<strong>der</strong> tarifvertragliche <strong>Ver</strong>pflichtung aus Gründen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>waltungsvereinfachung<br />

weiter, so kann <strong>der</strong> Erstattungsanspruch nach VII. 1 mit Einverständnis<br />

des Organmitglieds ausnahmsweise an den Arbeitgeber gezahlt werden“.<br />

Artikel II<br />

Der 1. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane<br />

<strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.<br />

Artikel III<br />

<strong>Die</strong> vorstehende Fassung des 1. Nachtrages wurde von <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

<strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse am 18. November 2010 beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />

gez. Stark gez. Dr. Gravert<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>) (stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Genehmigung<br />

Der vorstehende, von <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> am 18. November 2010 beschlossene<br />

1. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane<br />

<strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>) wird gemäß § 41 Abs. 4 SGB IV in<br />

<strong>Ver</strong>bindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.<br />

Bonn, den 30.11.2010 Bundesversicherungsamt<br />

I2 – 69380.1-212/95 Im Auftrag<br />

gez. <strong>Die</strong>lentheis z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


Zurückziehung <strong>der</strong><br />

Durchführungsanweisungen<br />

zur Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Kassen“ (GUV-V C9)<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> hat in Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (DGUV) die<br />

Zurückziehung <strong>der</strong> Durchführungsanweisungen<br />

(DA) zur Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Kassen“ (GUV-V C9)<br />

beschlossen.<br />

<strong>Die</strong> Durchführungsanweisungen beinhalteten<br />

zum Teil nicht mehr gültige<br />

Informationen und <strong>Ver</strong>weise. Darüber<br />

hinaus fanden we<strong>der</strong> neue technische<br />

Entwicklungen für Kreditinstitute<br />

noch die Kriminalitätsentwicklung <strong>der</strong><br />

letzten Jahre Berücksichtigung, so<br />

dass die Durchführungsanweisungen<br />

veraltet waren.<br />

<strong>Die</strong> Schutzziele <strong>der</strong> UVV Kassen<br />

bleiben weiterhin erhalten, an die<br />

Stelle <strong>der</strong> Durchführungsanweisungen<br />

sind <strong>Ver</strong>weise auf die Informationsschriften<br />

„Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute“<br />

mit den<br />

Untertiteln<br />

z BGI/GUV-I 819-1 „Hinweise für die<br />

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Kassen“<br />

i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz“,<br />

z BGI/GUV-I 819-2 „Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die sicherheitstechnische Ausrüstung<br />

von Geschäftsstellen“ und<br />

z BGI/GUV-I 819-3 „Betrieb“<br />

getreten.<br />

<strong>Die</strong>se Informationsschriften entsprechen<br />

dem heutigen Stand <strong>der</strong> Sicherungstechnik<br />

und setzen die heute<br />

adäquate Methode <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

um.<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Kassen“ sowie die Informationsschriften<br />

können unter den<br />

bekannten Kommunikationsverbindungen<br />

bei <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> abgefor<strong>der</strong>t<br />

werden. z<br />

Telegramm<br />

6. Haaner Fachtagung<br />

„Sicherheit am Gleis“<br />

Am 16. Juni <strong>2011</strong> findet im Arbeitschutzzentrum<br />

Haan <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

<strong>der</strong> Bauwirtschaft in 42781 Haan<br />

zum 6. Mal die Fachtagung „Sicherheit<br />

am Gleis“ statt. <strong>Die</strong> Tagesveranstaltung<br />

wird von <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

<strong>der</strong> Bauwirtschaft, <strong>der</strong> VBG sowie <strong>der</strong><br />

Eisenbahn-Unfallkasse ausgerichtet<br />

und richtet sich an Bauunternehmen die<br />

im und am Gleisbereich tätig werden,<br />

Sicherungsunternehmen, Ingenieurbüros,<br />

Bahnbetreiber, Arbeitsschutzverwaltungen<br />

sowie Hersteller von<br />

Sicherungsanlagen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>anstaltung werden<br />

die aktuellen Entwicklungen <strong>der</strong> Regelwerke<br />

und <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />

vorgestellt und diskutiert.<br />

Experten von Bahnbetreibern, ausführenden<br />

Unternehmen und Unfallversicherungsträgern<br />

werden hierzu referieren.<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>anstaltung ist<br />

kostenfrei, die Reisekosten sind selbst zu<br />

tragen.<br />

Nach Ihrer Anmeldung werden Ihnen<br />

eine Einladung sowie das <strong>Ver</strong>anstaltungsprogramm<br />

zugesandt.<br />

Bitte haben Sie <strong>Ver</strong>ständnis, dass nur<br />

ein begrenztes Teilnehmerkontingent zur<br />

<strong>Ver</strong>fügung steht.<br />

Wenn Sie teilnehmen möchten, senden<br />

Sie uns umgehend eine E-Mail mit<br />

folgenden Angaben:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Funktion<br />

Firma/Stelle<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Adressat Ihrer Anmeldung bei <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />

ist:<br />

Eisenbahn-Unfallkasse<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

<strong>EUK</strong> 584, Frau Schaller<br />

Telefon: 0711 22460-13<br />

E-Mail: mojca.schaller@euk-info.de z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 17<br />

Foto: <strong>EUK</strong>-Archiv


Sicherheit überall<br />

Der Eisenbahnbetrieb ist eine sehr<br />

komplexe Aufgabe und erfor<strong>der</strong>t von<br />

allen Beteiligten ein konzentriertes,<br />

vorausschauendes und verantwortungsvolles<br />

Handeln. Der Bahnverkehr läuft<br />

rund um die Uhr und das an 365 Tagen<br />

im Jahr. Eine Voraussetzung für die<br />

je<strong>der</strong>zeitige <strong>Ver</strong>fügbarkeit des Systems<br />

18<br />

Betriebs- und kundendienstliche Aufgaben<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

beim Begleiten von Zügen<br />

Sie erledigen betriebsdienstliche Aufgaben und sind ständiger Ansprechpartner für die Fahrgäste,<br />

in allen möglichen und manchen unmöglichen Situationen. Oftmals verhin<strong>der</strong>t bereits<br />

ihre einfache Anwesenheit das „Schwarzfahren“ o<strong>der</strong> sogar Vandalismus.<br />

<strong>Die</strong> Rede ist vom Zugbegleitpersonal im Personenverkehr, von den Zugchefs, Zugführern,<br />

Zugbetreuern und den Kundenbetreuern im Nahverkehr. Das Zugbegleitpersonal steht für<br />

Sicherheit im und am Zug. <strong>Die</strong>ses gilt sowohl für die Betriebssicherheit bei Eisenbahnen als<br />

auch für Sicherheit und Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit.<br />

In dem folgenden Artikel informiert Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Heres vom Technischen Aufsichtsdienst<br />

<strong>der</strong> <strong>EUK</strong> über Maßnahmen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit beim Begleiten von Zügen. Sehr oft<br />

sind es „Kleinigkeiten“, die Unfälle verursachen, gleiches gilt jedoch auch für das <strong>Ver</strong>hin<strong>der</strong>n<br />

bzw. <strong>Ver</strong>meiden von Unfällen.<br />

„Eisenbahn“ ist, dass viele Beschäftigte<br />

im Schicht- und Wechseldienst arbeiten.<br />

Viele Tätigkeiten erfor<strong>der</strong>n darüber<br />

hinaus eine hohe Mobilität, zum Beispiel<br />

sind die Beschäftigten in den Zügen bei<br />

je<strong>der</strong> Wetterlage und häufig auch nachts<br />

unterwegs, im Personenfernverkehr<br />

sogar über mehrere Tage.<br />

Foto: DB AG/Robert Fishman<br />

Zugführer, Zugbegleiter o<strong>der</strong> Kundenbetreuer<br />

im Nahverkehr ist eine sehr interessante<br />

und abwechslungsreiche, aber<br />

auch eine verantwortungsvolle Tätigkeit.<br />

Neben dem Erledigen von betriebsdienstlichen<br />

Aufgaben sind die<br />

Reisenden im Personenverkehr zu<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


etreuen und zu informieren. Weiterhin<br />

sind unter an<strong>der</strong>em Fahrplan- sowie<br />

Preisauskünfte zu geben, ist beim Beseitigen<br />

von Störungen mitzuwirken o<strong>der</strong><br />

die Fahrscheinkontrolle durchzuführen.<br />

Das <strong>Ver</strong>halten des Zugbegleitpersonals<br />

gegenüber den Reisenden trägt<br />

entscheidend dazu bei, ob diese sich als<br />

„Fahrgast“ o<strong>der</strong> als „Beför<strong>der</strong>ungsfall“<br />

sehen.<br />

Gemeinsam mit dem Eisenbahnfahrzeugführer<br />

(Triebfahrzeugführer) ist das<br />

Zugbegleitpersonal für die Sicherheit <strong>der</strong><br />

Fahrgäste verantwortlich. Aber auch für<br />

die eigene Sicherheit und Gesundheit<br />

sowie die Sicherheit von Kolleginnen<br />

und Kollegen trägt das Zugbegleitpersonal<br />

in beson<strong>der</strong>em Maße <strong>Ver</strong>antwortung.<br />

<strong>Die</strong> Schil<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Unfallhergänge<br />

(Abbildung 1) aus Unfallanzeigen<br />

verdeutlichen die Vielfalt des Arbeitsspektrums,<br />

welches von den Beschäftigten<br />

beim Begleiten von Zügen zu<br />

erfüllen ist. Unfälle können sich je<strong>der</strong>zeit<br />

und überall ereignen. Doch wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Unterweisungen durch den Unternehmer<br />

über vorhandene Gefährdungen<br />

sowie über festgelegte Sicherheitsmaßnahmen<br />

tragen dazu bei, die Gefahren<br />

frühzeitiger zu erkennen und entsprechende<br />

<strong>Ver</strong>haltensweisen zu verinnerlichen.<br />

Des Weiteren ist es von Vorteil,<br />

sich regelmäßig mit den Maßnahmen für<br />

Sicherheit und Gesundheit zu befassen<br />

und diese beim Ausführen <strong>der</strong> täglichen<br />

Arbeiten zu beachten.<br />

Wege zum und vom Ort <strong>der</strong><br />

Tätigkeit<br />

Beginn und Ende <strong>der</strong> Tätigkeit sind in<br />

<strong>der</strong> Regel am gleichen Ort; zumindest<br />

im Nahverkehr. Um an diesen Ort zu<br />

gelangen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:<br />

zu Fuß, mit <strong>der</strong> Eisenbahn o<strong>der</strong><br />

mit dem Pkw. Sehr viele nutzen den<br />

eigenen Pkw. <strong>Die</strong> Fahrweise im Straßenverkehr<br />

sollte stets defensiv und sicherheitsbewusst<br />

sein. Damit das Ziel pünktlich<br />

erreicht wird, ist ein rechtzeitiger<br />

„Start“ erfor<strong>der</strong>lich. So erzeugen auch<br />

kleinere <strong>Ver</strong>kehrsstörungen nicht gleich<br />

Zeitdruck und riskante Überholmanöver;<br />

auch überhöhte Geschwindigkeiten<br />

können vermieden werden. Ein regelmäßiger<br />

Fahrzeugcheck erhöht zudem die<br />

Sicherheit.<br />

Gefährliche Situationen erlebt fast je<strong>der</strong><br />

Fahrzeugführer, sowohl bei Fahrten<br />

in <strong>der</strong> Freizeit als auch zum und vom<br />

Arbeitsplatz. Sicheres <strong>Ver</strong>halten in<br />

Gefahrensituationen im Straßenverkehr<br />

kann man jedoch trainieren. Für die<br />

Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining<br />

nach den Richtlinien des Deutschen<br />

<strong>Ver</strong>kehrssicherheitsrates (DVR)<br />

erhalten Beschäftigte in Mitgliedsunternehmen<br />

<strong>der</strong> <strong>EUK</strong> einen Kostenzuschuss<br />

(Hinweise unter www.euk-info.de/<br />

praevention/verkehrssicherheitsarbeit/<br />

fahrsicherheitstraining.html).<br />

Allgemeine Hinweise<br />

vor Beginn <strong>der</strong> Tätigkeiten<br />

Tätigkeiten beim Begleiten von Zügen<br />

erfor<strong>der</strong>n volle Konzentration. Deshalb<br />

sollte je<strong>der</strong> Beschäftigte auf ausreichenden<br />

Schlaf achten und seine Tätigkeit<br />

stets ausgeruht beginnen. Je<strong>der</strong><br />

Beschäftigte ist für die eigene körperliche<br />

<strong>Ver</strong>fassung verantwortlich und<br />

sollte diese immer kritisch beurteilen.<br />

Beim Ausführen <strong>der</strong> Tätigkeiten ist auf<br />

Alkohol zu verzichten, viele Unternehmen<br />

geben bereits 0,0 Promille vor. Des<br />

Weiteren sollte Alkohol nur in solchen<br />

Mengen konsumiert werden, dass bei<br />

Antritt <strong>der</strong> Fahrt mit dem Pkw bzw. bei<br />

Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit kein Restalkohol<br />

vorhanden ist. Auch das Einnehmen<br />

von Medikamenten kann Einfluss auf<br />

die <strong>Ver</strong>kehrstüchtigkeit o<strong>der</strong> die <strong>Die</strong>nstfähigkeit<br />

haben. Bestehen Zweifel über<br />

mögliche Beeinträchtigungen, sind<br />

entsprechende Informationen beim Arzt<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Apotheke zu erfragen und<br />

ggf. dem Vorgesetzten mitzuteilen.<br />

Sicherheit überall<br />

<strong>Die</strong> Tätigkeiten beim Begleiten von<br />

Zügen sind sehr vielfältig. Während<br />

Beschäftigte im Personenfernverkehr in<br />

<strong>der</strong> Regel an Bahnsteigen in die Reisezugwagen<br />

einsteigen bzw. aus diesen<br />

aussteigen, müssen Beschäftigte im<br />

Nahverkehr oftmals ihre Tätigkeiten in<br />

Abstellanlagen beginnen und planmäßig<br />

Schienenfahrzeuge kuppeln o<strong>der</strong> beim<br />

Rangieren mitwirken. Eine wesentliche<br />

Aufgabe des Unternehmers ist es, auf<br />

<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

festzulegen, welche persönliche Schutzausrüstung<br />

den Beschäftigten zur <strong>Ver</strong>fügung<br />

gestellt wird und welche somit<br />

bei <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Tätigkeiten zu<br />

tragen sind. Hierzu gehört auf jeden Fall<br />

Warnkleidung, mindestens in Form einer<br />

Warnweste, nach DIN EN 471. Muss <strong>der</strong><br />

Gleisbereich betreten werden, so ist<br />

die Warnweste stets eng anliegend und<br />

geschlossen zu tragen. <strong>Die</strong> Warnwirkung<br />

darf durch Unternehmensbekleidung<br />

o<strong>der</strong> Rucksäcke nicht beeinträchtigt<br />

bzw. verhin<strong>der</strong>t werden. Weiterhin erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist das Tragen von festen, profilierten<br />

und rutschhemmenden Schuhen<br />

sowie beim Kuppeln von Kopfschutz<br />

(Schutzhelm, Anstoßkappe) und Handschutz<br />

(Handschuhe).<br />

<strong>Ver</strong>halten innerhalb<br />

von Gleisanlagen<br />

Um Meldestellen, abgestellte Schienenfahrzeuge<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Stellen innerhalb<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe von Gleisanlagen zu<br />

erreichen, müssen die vom Unternehmer<br />

Abbildung 1:<br />

Schil<strong>der</strong>ungen zu<br />

Unfallhergängen<br />

Quelle: Gerhard Heres<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 19


Sicherheit überall<br />

vorgegebenen und festgelegten innerbetrieblichen<br />

<strong>Ver</strong>kehrswege und Überwege<br />

benutzt werden. Bequemlichkeit,<br />

Zeitdruck o<strong>der</strong> Routine rechtfertigen<br />

keine Abweichungen. Müssen Gleise<br />

ausnahmsweise an an<strong>der</strong>er Stelle überquert<br />

werden, ist an jedem Gleis auf eine<br />

ausreichende Sicht und sich nähernde<br />

Schienenfahrzeuge zu achten.<br />

Engstellen durch Einbauten neben<br />

o<strong>der</strong> zwischen den Gleisen werden<br />

in <strong>der</strong> Regel durch eine gelb-schwarz<br />

schraffierte Sicherheitskennzeichnung<br />

markiert. Solche Engstellen, zum<br />

Beispiel Beleuchtungsmaste, sind zu<br />

meiden, da dort <strong>der</strong> seitliche Sicherheitsabstand<br />

zwischen Schienenfahrzeugen<br />

und den Einbauten nicht eingehalten ist.<br />

Beim Vorbeigehen und gleichzeitiger<br />

Fahrzeugbewegung besteht Lebensgefahr.<br />

Deshalb müssen sich Beschäftigte<br />

vor dem Vorbeigehen an solchen<br />

Einbauten davon überzeugen, dass in<br />

dem daneben liegenden Gleis keine<br />

Fahrt stattfindet.<br />

Bevor Sicht- und Kontrolltätigkeiten an<br />

Außenseiten von abgestellten Schienenfahrzeugen<br />

durchgeführt werden,<br />

ist zu prüfen, dass die Schienenfahrzeuge<br />

gegen unbeabsichtigte Bewegungen<br />

gesichert sind und auf daneben<br />

liegenden Gleisen keine Fahrten o<strong>der</strong><br />

bei entsprechendem Gleisabstand nur<br />

Fahrten mit geringer Geschwindigkeit<br />

stattfinden.<br />

Beim Aufenthalt in Gleisanlagen ist die<br />

Gefährdung durch bewegte Schienenfahrzeuge<br />

relativ hoch. Deshalb ist alles<br />

zu unterlassen, was die Aufmerksamkeit<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten ablenken könnte.<br />

Ist zum Beispiel ein Funkgespräch o<strong>der</strong><br />

das Telefonieren mit Handy erfor<strong>der</strong>lich,<br />

muss zuvor ein sicherer Standort<br />

aufgesucht werden. <strong>Die</strong>ses gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

für ankommende Gespräche.<br />

Ausschließlich <strong>der</strong> Beschäftigte vor<br />

Ort entscheidet, ob er das Gespräch<br />

annimmt o<strong>der</strong> nicht.<br />

<strong>Ver</strong>halten beim<br />

Begleiten von Fahrten<br />

Das Zugbegleitpersonal ist für die Sicherheit<br />

im und am Zug verantwortlich. <strong>Die</strong>ses<br />

gilt insbeson<strong>der</strong>e auch für die eigene<br />

Sicherheit. Um Gefährdungen bei <strong>der</strong><br />

Abfahrt auszuschließen, begibt sich das<br />

Zugbegleitpersonal bereits während des<br />

Zughaltes an die jeweilige Wagentür und<br />

steigt vor dem Anfahren in den Zug ein.<br />

20<br />

Während einer Fahrt können je<strong>der</strong>zeit<br />

Längs- und Querbewegungen auftreten,<br />

zum Beispiel durch Bremsungen o<strong>der</strong><br />

bei Fahrten in Weichenbereichen.<br />

Um <strong>Ver</strong>letzungen durch Anstoßen zu<br />

vermeiden bzw. zu minimieren, ist stets<br />

auf einen sicheren Stand zu achten.<br />

Reisende wollen als Fahrgast behandelt<br />

werden. Deshalb sind sie immer von<br />

vorne, freundlich und bestimmt, aber<br />

niemals provozierend anzusprechen.<br />

Weiterhin ist ruhiges und besonnenes<br />

Handeln gefor<strong>der</strong>t. Sollte es dennoch<br />

zu kritischen Situationen kommen und<br />

eine Eskalation drohen, ist Unterstützung<br />

durch anwesendes Zugbegleitpersonal<br />

herbeizuholen o<strong>der</strong> weitere Hilfe anzufor<strong>der</strong>n<br />

(Bundespolizei). <strong>Die</strong> eigene Sicherheit<br />

hat stets Vorrang.<br />

<strong>Ver</strong>halten bei Störungen und<br />

Unfällen<br />

Störungen und Unfälle kommen meistens<br />

unerwartet und ungelegen. Daraus<br />

folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass<br />

man auf solche Ereignisse völlig unvorbereitet<br />

sein muss. Wurden im Vorfeld<br />

bereits Überlegungen zum richtigen<br />

Vorgehen bzw. <strong>Ver</strong>halten besprochen<br />

und Maßnahmen vom Unternehmer festgelegt,<br />

so reagieren die Beschäftigten<br />

wesentlich ruhiger und gelassener. Auch<br />

wenn in solchen Situationen sehr oft die<br />

Zeit drängt, darf nie die eigene Sicherheit<br />

vernachlässigt werden.<br />

Schienenfahrzeuge im Gleisbereich<br />

dürfen erst verlassen werden, wenn zuvor<br />

Warnkleidung (mindestens Warnweste)<br />

angelegt wurde. Ist das <strong>Ver</strong>lassen <strong>der</strong><br />

Schienenfahrzeuge auf <strong>der</strong> freien Strecke<br />

erfor<strong>der</strong>lich, so muss dies grundsätzlich<br />

auf <strong>der</strong> gleisfreien Seite erfolgen. Das<br />

Betreten des Gleisbereiches zwischen<br />

zwei Gleisen ist nur zulässig, wenn zuvor<br />

das daneben liegende Gleis vom Fahrdienstleiter<br />

gesperrt wurde.<br />

Unfälle mit Personenschaden o<strong>der</strong><br />

gewalttätige Angriffe können bei betroffenen<br />

Beschäftigten zu einer psychischen<br />

Belastung führen. Um <strong>der</strong>en<br />

Gesundheit zu erhalten und langfristigen<br />

Krankheiten vorzubeugen, haben viele<br />

Unternehmen bereits ein umfassendes<br />

Betreuungsangebot eingeführt.<br />

Hauptziel dieser Maßnahmen ist die<br />

zeitnahe „psychische Erste Hilfe“ am<br />

Unfallort durch Erstbetreuer des jeweiligen<br />

Unternehmens sowie, bei Bedarf,<br />

die weitere qualifizierte psychologische<br />

Beratung und Betreuung.<br />

Gefahr durch<br />

elektrische Spannung<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,<br />

die nicht zur allgemeinen Benutzung<br />

bestimmt o<strong>der</strong> ausdrücklich freigegeben<br />

sind, dürfen nur von Berechtigten<br />

bedient werden.<br />

Oberleitungen stehen in <strong>der</strong> Regel unter<br />

einer Spannung von 15.000 Volt. Eine<br />

Berührung wirkt tödlich o<strong>der</strong> führt zu<br />

schwersten <strong>Ver</strong>brennungen. Deshalb<br />

sind Oberleitungen immer als unter<br />

Spannung stehend zu betrachten,<br />

solange nicht zweifelsfrei festgestellt<br />

wurde, dass diese ausgeschaltet und<br />

bahngeerdet sind.<br />

Sind Zweige, Äste, Bäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Gegenstände auf spannungsführende<br />

Teile <strong>der</strong> Oberleitungen gefallen, dürfen<br />

diese nicht berührt werden. <strong>Die</strong> Gegenstände<br />

dürfen erst nach Ausschaltung<br />

und Bahnerdung entfernt werden.<br />

Berühren beschädigte und herunterhängende<br />

Oberleitungen den Boden, darf<br />

das Erdreich im Umkreis von 10 Metern<br />

nicht betreten werden.<br />

Resümee<br />

Gefährdungen beim Begleiten von<br />

Zügen können an vielen Stellen<br />

auftreten. Unfälle können jedoch nur<br />

vermieden bzw. reduziert werden, wenn<br />

alle Beschäftigten die Maßnahmen zur<br />

Sicherheit und Gesundheit konsequent<br />

und kompromisslos anwenden. Deshalb<br />

ist es wichtig, dass Beschäftigte wie<strong>der</strong>kehrend<br />

durch die Vorgesetzten unterwiesen<br />

werden und sich selbst auch<br />

regelmäßig über die Sicherheitsmaßnahmen<br />

in ihrem Bereich informieren.<br />

Weitere Hinweise und Empfehlungen<br />

zur Sicherheit beim Ausführen dieser<br />

Tätigkeiten enthält die GUV-Information<br />

„Begleiten von Zügen“ (GUV-I 8604). z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


Sicherheit überall<br />

Neue Präventionsplakate<br />

zur Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>Die</strong> Eisenbahn-Unfallkasse stellt zum<br />

Jahresbeginn <strong>2011</strong> ihren Mitgliedsunternehmen<br />

drei neue Plakate zur<br />

<strong>Ver</strong>fügung, die das Thema „Gefährdungsbeurteilung“<br />

beispielhaft für unterschiedliche<br />

Arbeitsbereiche aufgreifen<br />

und aus unterschiedlichen Blickwinkeln<br />

darstellen.<br />

Das erste Plakat zeigt eine typische<br />

Arbeitssituation aus dem Alltag am<br />

Beispiel von „Arbeiten an Fahrleitungsanlagen“<br />

und erinnert an die möglichen<br />

Gefährdungen aus <strong>der</strong> Fahrleitungsanlage.<br />

Gleichzeitig werden durch die<br />

gewählte bildliche Darstellung aber<br />

auch die Gefahren aus dem Bahnbetrieb<br />

(Betriebsgleis, Sicherheitsraum auf<br />

Brückenbauwerken) in den Blickwinkel<br />

des Betrachters gerückt.<br />

Das zweite Plakat befasst sich<br />

mit <strong>der</strong> richtigen Auswahl <strong>der</strong><br />

Sicherungsmaßnahme bei Arbeiten im<br />

Gleisbereich. Durch dieses Plakat wird<br />

die Thematik <strong>der</strong> in 2009 und 2010 bei<br />

<strong>der</strong> DB Netz AG durchgeführten Workshops<br />

erneut aufgegriffen und an das<br />

Vorschriften- und Regelwerk und die<br />

Methodik bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />

nach RIMINI erinnert.<br />

Dargestellt sind verschiedene Sicherungsmaßnahmen,<br />

dabei entspricht die<br />

Größe <strong>der</strong> jeweiligen Darstellung <strong>der</strong><br />

Wertigkeit. <strong>Die</strong> Vorschriften- und regelkonforme<br />

Rangfolge <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />

wird zusätzlich durch Richtungspfeile<br />

optisch hervorgehoben.<br />

Auch das dritte Plakat greift die Thematik<br />

„Arbeiten im Gleisbereich“ auf und illustriert<br />

sehr plakativ die notwendige Abstimmung<br />

zwischen dem bauausführenden<br />

Unternehmen, dem Bahnbetreiber und<br />

dem Sicherungsunternehmen. Leicht<br />

erkennbar wird mit einem bekannten<br />

Eye-Catcher auf die zentrale Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Kommunikation <strong>der</strong> Beteiligten untereinan<strong>der</strong><br />

hingewiesen, wobei die <strong>Ver</strong>antwortung<br />

für die Auswahl <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahme<br />

letztlich und bekanntermaßen<br />

beim Bahnbetreiber verbleibt.<br />

<strong>Die</strong> Plakate werden den Mitgliedsunternehmen<br />

kostenlos zur <strong>Ver</strong>fügung gestellt<br />

und können ab sofort bei <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />

bestellt werden:<br />

Bestellung und <strong>Ver</strong>sand von Publi-<br />

kationen/Medien:<br />

Eisenbahn-Unfallkasse<br />

<strong>EUK</strong> 1118<br />

Postfach 20 01 52<br />

60605 Frankfurt am Main<br />

Fax: 069 47863-573<br />

E-Mail: medienversand@euk-info.de z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 21


Leserforum<br />

Foto: DB AG/Max Lautenschläger<br />

22<br />

Leserforum<br />

<strong>Ver</strong>sicherungsschutz<br />

bei wechselnden<br />

Einsatzorten<br />

Ich werde als Zugführer von meinem<br />

Arbeitgeber planmäßig nur ab Köln<br />

eingesetzt. Aufgrund von Personalmangel<br />

(Krankheit, Urlaub) werde ich seit<br />

einiger Zeit von meinem Disponenten<br />

hin und wie<strong>der</strong> auch ab Düsseldorf zum<br />

<strong>Die</strong>nst eingeteilt. Stehe ich auch auf dem<br />

Weg von meinem Wohnort nach Düsseldorf<br />

unter dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung, obwohl ich planmäßig<br />

nur ab Köln eingesetzt werde?<br />

L. Müller, Leverkusen<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />

<strong>Die</strong> Frage ist eindeutig zu bejahen.<br />

<strong>Ver</strong>sicherte stehen auf dem Weg vom<br />

Wohnort zum Arbeitsort und zurück unter<br />

dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Für die Frage des Unfallversicherungsschutzes<br />

bei Wegeunfällen ist<br />

es dabei unerheblich, wo die eigentliche<br />

Arbeit begonnen wird. Entscheidend<br />

ist nur, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber seinen<br />

Willen dahingehend äußert, dass an<br />

einem bestimmten Ort die Arbeit aufgenommen<br />

werden soll. So ist <strong>der</strong> regelmäßige<br />

Weg vom Wohnort zum planmäßigen<br />

Arbeitsbeginn in Köln ebenso<br />

versichert wie <strong>der</strong> außerplanmäßig vom<br />

Disponenten gewünschte Arbeitsbeginn<br />

in Düsseldorf.<br />

Sollte, aus welchen Gründen auch<br />

immer, <strong>der</strong> Arbeitgeber mal den Arbeitsbeginn<br />

an einem dritten Ort wünschen,<br />

zum Beispiel ab Neuss, so wäre auch<br />

<strong>der</strong> Weg dorthin und wie<strong>der</strong> zurück<br />

versichert. z<br />

UV-Schutz im<br />

Zugbegleitdienst<br />

Nachfolgende Fragen wurden <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />

seitens eines Mitarbeiters aus dem<br />

Bereich des Zugbegleitdienstes gestellt:<br />

Besteht <strong>Ver</strong>sicherungsschutz bei <strong>der</strong><br />

Ein- und Ausstiegsbetreuung am Zug,<br />

zum Beispiel beim Kofferheben mit<br />

eintreten<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>letzung <strong>der</strong> Muskulatur<br />

(Muskelfaserriss)?<br />

Wie ist <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherungsschutz zu beurteilen,<br />

wenn sich beim Platzservice ein<br />

Mitarbeiter zum Beispiel im ICE bei hoher<br />

Fahrtgeschwindigkeit heißen Kaffee über<br />

den Körper kippt?<br />

Einsen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Redaktion bekannt.<br />

<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />

Alle Tätigkeiten, welche im Auftrag<br />

und mit Wissen des Arbeitgebers zu<br />

erfüllen sind, stehen generell unter dem<br />

Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Hierzu gehört ausweislich <strong>der</strong><br />

gemachten Ausführungen auch die Ein-<br />

und Ausstiegsbetreuung am Zug. Sofern<br />

es hier zu einer <strong>Ver</strong>letzung kommen sollte,<br />

ist grundsätzlich von einem Arbeitsunfallgeschehen<br />

auszugehen. Eindeutig<br />

wäre hier zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

ein Mitarbeiter beim Heraustragen eines<br />

Koffers auf dem Trittbrett ausrutscht und<br />

in Anbetracht <strong>der</strong> Schwere des Koffers<br />

unglücklich stürzt und sich einen Bruch<br />

des Handgelenkes zuziehen würde. Hier<br />

wäre die <strong>Ver</strong>letzung als Unfallfolge zu<br />

betrachten.<br />

Muskelfaserrisse, wie in dem Beispiel<br />

genannt, können ihre Ursache auch in<br />

degenerativen, also vorbestehenden,<br />

Erkrankungen/<strong>Ver</strong>schleißerscheinungen<br />

haben. Hier ist zwar von einem Unfallereignis<br />

auszugehen, aber es wäre zu<br />

klären, ob die <strong>Ver</strong>letzung auch Folge des<br />

Ereignisses ist.<br />

Bei dem zweitgenannten Fall handelt es<br />

sich auch um ein Arbeitsunfallereignis<br />

und eine mögliche <strong>Ver</strong>letzung durch<br />

<strong>Ver</strong>brühen würde in diesem Fall als<br />

Unfallfolge zu werten sein. <strong>Die</strong>s auch<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Geschwindigkeit<br />

des fahrenden Zuges.<br />

Wir hoffen, dass wir Sie umfassend haben<br />

informieren können und wünschen Ihnen<br />

sowie Ihren Kollegen allseits gute und<br />

unfallfreie Fahrt. z<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


Wer schreibt, gewinnt …<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wie bereits in den vergangenen Ausgaben des „<strong>EUK</strong>-Dialog“,<br />

besteht auch weiterhin für Sie die Möglichkeit mit uns in Kontakt<br />

zu treten und wertvolle Preise zu gewinnen.<br />

Wir bitten Sie, hiervon regen Gebrauch zu machen. Schreiben<br />

Sie Ihre Anregungen und Fragen auf die Vordrucke <strong>der</strong> Seiten 23<br />

und 24 und faxen diese an 069 47863-571. Selbstverständlich<br />

können Sie auch eine E-Mail an dialog@euk-info.de mit dem<br />

Betreff „Leserforum“ an uns senden. Gleichzeitig nehmen Sie<br />

an unserem Preisausschreiben teil.<br />

Unter dem Motto „Wer schreibt, gewinnt…“ werden unter allen<br />

Einsen<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Leserzuschriften zum „<strong>EUK</strong>-Dialog“ 1/<strong>2011</strong> wie<strong>der</strong><br />

zehn Preise verlost.<br />

Einsendeschluss ist <strong>der</strong> 1. April <strong>2011</strong>, <strong>der</strong> Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Name<br />

Privatanschrift<br />

Telefon (mit Vorwahl)<br />

Ich bin bei (Stelle)<br />

als (Tätigkeit)<br />

Eisenbahn-Unfallkasse<br />

<strong>EUK</strong> 51<br />

Postfach 20 01 52<br />

60605 Frankfurt am Main<br />

beschäftigt.<br />

Leserforum<br />

1. Preis: Ein mobiles Navigationsgerät für PKW<br />

2. Preis: Eine große Bahnhofswanduhr<br />

3. bis 5. Preis: Je ein ICE-USB-Stick<br />

6. bis 10. Preis: Je ein DB-Fachbuch Ihrer Wahl<br />

Unter den Einsen<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Leserzuschriften zum „<strong>EUK</strong>-<br />

Dialog“ 4/2010 wurden die Gewinner ermittelt und schriftlich<br />

benachrichtigt.<br />

Der 1. Preis eine Werkzeugkiste mit Werkzeugen ging an<br />

Uwe Dörr aus Selb, <strong>der</strong> 2. Preis, ein Reise-Trolley ging an<br />

Helmut Ritscher aus Duisburg und <strong>der</strong> 3. bis 5. Preis, je eine<br />

große Briefmappe ging an Andreas Kreutzer aus Gröbenzell,<br />

Oswald Weindel aus Karlsdorf-Neuthard sowie Detlev<br />

Wagner aus Ober Absteinach.<br />

Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch.<br />

<strong>Die</strong> Ausgabe 1/<strong>2011</strong> vom „<strong>EUK</strong>-Dialog“ habe ich durchgesehen.<br />

Sie gefiel mir gut □ weniger gut □ überhaupt nicht □<br />

Beson<strong>der</strong>s interessant waren die Beiträge<br />

<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> – gelebte Demokratie<br />

im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips ..........................□<br />

Sozialwahl <strong>2011</strong> – Legitimation durch Erfolg .........................□<br />

Arbeitsschutzverordnung geän<strong>der</strong>t ......................................□<br />

Lärmexposition für Eisenbahnfahrzeugführer .......................□<br />

Dialog .....................................................................................□<br />

Telegramm ..............................................................................□<br />

Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen ........□<br />

Neue Präventionsplakate zur Gefährdungsbeurteilung ........□<br />

Checkliste ................................................................................□<br />

Folgende Beiträge fanden mein Interesse nicht o<strong>der</strong> nur wenig:<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 23<br />


✄<br />

Leserforum · Impressum<br />

Das gibt’s im nächsten Heft<br />

Der nächste „<strong>EUK</strong>-Dialog“ erscheint Mitte Mai <strong>2011</strong>. Das Heft<br />

hat wie<strong>der</strong> einen Umfang von 24 Seiten. Unter den Rubriken<br />

z <strong>EUK</strong> aktuell z Prävention z Unfallversicherung z Telegramm<br />

z Dialog z Checkliste z Sicherheit überall z Leserforum<br />

werden wie<strong>der</strong> viele aktuelle und interessante Beiträge für die<br />

<strong>Ver</strong>sicherten und die Mitgliedsbetriebe <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> erscheinen.<br />

Auf dem Redaktionsprogramm stehen u.a. folgende Themen:<br />

z Einheitliches Warnsignal bei Arbeiten im Bereich von Gleisen<br />

z Informationen zu Thema „Raumklima“<br />

z <strong>Ver</strong>zinsung<br />

z Neufassung <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung<br />

z BGI/GUV-I „Neue Eisenbahnfahrzeuge“<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet<br />

www.euk-info.de<br />

Hier finden Sie wichtige Informationen über die Eisenbahn-<br />

Unfallkasse und interessante Links zu allen Themen rund um<br />

die gesetzliche Unfallversicherung.<br />

Ich möchte Folgendes vorschlagen:<br />

Ich habe folgende Frage(n):<br />

Was mir sonst noch auffiel und Sie wissen sollten:<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

24<br />

Impressum „<strong>EUK</strong>Dialog“<br />

Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>) – Gesetzliche Unfallversicherung<br />

– Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz Frankfurt am Main.<br />

Herausgeber: Eisenbahn-Unfallkasse.<br />

Redaktionsbeirat: Stephan Schmidt, Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>,<br />

Rudi Ludwig, stv. Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>,<br />

Wolfgang Horstig, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>.<br />

Redaktion: <strong>Die</strong>ter Kersten (Chefredakteur), Johannes Spies (Selbstverwaltung<br />

und Unfallversicherung), Helge Kummer (technischer Arbeitsschutz<br />

und technische Unfallverhütung), Paul Ansion (allgemeiner Arbeitsschutz<br />

und allgemeine Unfallverhütung), Elke Sachs (Redaktionsbüro).<br />

Anschrift: Eisenbahn-Unfallkasse, Redaktion „<strong>EUK</strong>-Dialog“,<br />

Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt am Main,<br />

Telefon 069 47863-0, Telefax 069 47863-151.<br />

Erscheinungsweise und Bezugspreis: Erscheint jeden dritten Monat.<br />

Der Bezugspreis ist für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />

Für an<strong>der</strong>e Bezieher: Jahresabonnement Euro 4,40 zuzügl. <strong>Ver</strong>sandkosten.<br />

<strong>Ver</strong>lag und Anzeigen: Bahn Fachverlag GmbH, Linienstraße 214,<br />

10119 Berlin, Telefon 030 2009522-0, Telefax 030 2009522-29.<br />

E-Mail: mail@bahn-fachverlag.de<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.<br />

Anzeigen und <strong>Ver</strong>trieb: Marion Clevers.<br />

Anzeigenpreisliste Nr. 6 z.Z. gültig. Alle Rechte vorbehalten;<br />

Nachdruck o<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>vielfältigung, auch auf fotomechanischem Wege,<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung des <strong>Ver</strong>lages.<br />

Druck: Meister Print & Media, Werner-Heisenberg-Straße 7, 34123 Kassel.<br />

Titelbild: DB AG/Maximilian Lautenschläger.<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>


Chefsache:<br />

Tätigkeiten im<br />

Eisenbahnbetrieb<br />

Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb sind sehr vielseitig und müssen zur<br />

Sicherstellung des Bahnverkehrs an 365 Tagen im Jahr rund um die<br />

Uhr und bei je<strong>der</strong> Witterung ausgeführt werden.<br />

Checkliste<br />

<strong>Die</strong> folgenden Fragen richten sich insbeson<strong>der</strong>e an die Beschäftigten, die Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb<br />

ausführen, um Ihr eigenes <strong>Ver</strong>halten zu überprüfen. Sie geben aber auch Unternehmern und Vorgesetzten, die für<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz im Eisenbahnbetrieb verantwortlich sind, sowie Betriebs- und Personalräten<br />

Hinweise zum richtigen <strong>Ver</strong>halten bei Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb.<br />

Bitte testen Sie sich ja nein<br />

1. Kennen Sie die festgelegten innerbetrieblichen <strong>Ver</strong>kehrswege und benutzen Sie diese in je<strong>der</strong> Situation,<br />

zum Beispiel auch wenn Sie es eilig haben?<br />

2. Sind die <strong>Ver</strong>kehrswege in einem sicheren Zustand und ausreichend beleuchtet?<br />

3. Melden Sie festgestellte Mängel unverzüglich Ihren Vorgesetzten?<br />

4. Sind Sie beson<strong>der</strong>s aufmerksam, wenn Sie <strong>Ver</strong>kehrswege bei schlechter Witterung benutzen?<br />

5. Betreten Sie den Gleisbereich nur dann, wenn es zur Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendig ist?<br />

6. Tragen Sie beim Aufenthalt im Gleisbereich und auf <strong>Ver</strong>kehrswegen innerhalb von Gleisanlagen stets die<br />

zur <strong>Ver</strong>fügung gestellte Warnkleidung, mindestens jedoch eine Warnweste?<br />

7. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Warnkleidung in ordnungsgemäßem Zustand befindet und tragen Sie<br />

diese stets eng anliegend und geschlossen?<br />

8. Achten Sie immer darauf, dass die Warnwirkung nicht durch Unternehmensbekleidung o<strong>der</strong> Rucksäcke<br />

beeinträchtigt o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t wird?<br />

9. <strong>Ver</strong>meiden Sie das Überqueren von Gleisen im Bereich von Weichen und Kreuzungen?<br />

10. Überqueren Sie die Gleise nur dort, wo eine ausreichende Sicht vorhanden ist und sich keine Schienenfahrzeuge<br />

nähern?<br />

11. Benutzen Sie beim Auf- und Absteigen immer vorhandene Hand- bzw. Haltegriffe?<br />

12. Fahren Sie auf Schienenfahrzeugen nur mit, wenn es Ihre Tätigkeit erfor<strong>der</strong>t und dies von Ihren Vorgesetzten<br />

angeordnet ist?<br />

13. Ist Ihnen bekannt, dass Sie auf Ladeflächen von Güterwagen ohne Festhalteeinrichtungen, auf Wagendächern,<br />

Kupplungen, Puffern sowie auf Ein- bzw. Aufsteigehilfen von Schienenfahrzeugen nicht<br />

mitfahren dürfen?<br />

14. Achten Sie stets darauf, dass bei allen Sicht- und Kontrolltätigkeiten an <strong>der</strong> Außenseite von Schienenfahrzeugen<br />

die Fahrzeuge gegen Wegrollen gesichert sind und auf den daneben liegenden Gleisen keine<br />

Fahrten o<strong>der</strong> nur Fahrten mit geringer Geschwindigkeit stattfinden?<br />

15. Benutzen Sie alle Einrichtungen und Arbeitsmittel nur zu dem vorgeschriebenen <strong>Ver</strong>wendungszweck?<br />

16. Prüfen Sie alle Arbeitsmittel vor <strong>der</strong> Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und sorgen Sie für die<br />

Ausmusterung o<strong>der</strong> Instandsetzung schadhafter Arbeitsmittel?<br />

17. Legen Sie die Arbeitsmittel stets auf den dafür festgelegten Plätzen ab?<br />

18. Sind Ihnen die Ersthelfer bekannt und wissen Sie, wie bzw. wo Sie diese erreichen?<br />

19. Sind Ihnen die Aufbewahrungsorte für das Erste-Hilfe-Material bekannt?<br />

20. Denken Sie bei allen Störungen und unvorhergesehenen Ereignissen immer zuerst an Ihre eigene<br />

Sicherheit?<br />

<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 25<br />

Foto: <strong>EUK</strong>-Archiv


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