Die Ver- treterver- sammlung der EUK tagte Sozialwahlen 2011 ...
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Dialog<br />
Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
❚ <strong>Sozialwahlen</strong> <strong>2011</strong><br />
❚ Arbeitsschutzverordnung geän<strong>der</strong>t<br />
❚ Lärmexposition für Eisenbahnfahrzeugführer<br />
❚ Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen<br />
❚ Neue Präventionsplakate zur Gefährdungsbeurteilung<br />
1/<strong>2011</strong><br />
❚ <strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />
<strong>tagte</strong>
Tag für Tag<br />
und Jahr für Jahr<br />
Sicher arbeiten – es lohnt zu leben<br />
Eisenbahn-Unfallkasse
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
auch im neuen Jahr wollen wir vom <strong>EUK</strong>-Dialog-Redaktionsteam wie<strong>der</strong> über interessante<br />
Themen berichten und Sie insbeson<strong>der</strong>e über Neuerungen auf den Gebieten <strong>der</strong><br />
Unfallversicherung und des Arbeitsschutzes informieren.<br />
Am Anfang dieses Heftes finden Sie einen Bericht über die Herbsttagung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>EUK</strong>, die am 17. und 18. November 2010 in Fulda stattfand. Wichtigster<br />
Tagesordnungspunkt war die <strong>Ver</strong>abschiedung des Haushalts <strong>2011</strong>. Mit einem<br />
Gesamtvolumen von zirka 86,5 Millionen Euro ist <strong>der</strong> Umfang des Haushalts <strong>2011</strong> im<br />
<strong>Ver</strong>gleich zum Vorjahr in etwa gleich geblieben. Damit kann die <strong>EUK</strong> in wirtschaftlich<br />
nicht einfachen Zeiten ihren Mitgliedsunternehmen auch weiterhin stabile Beiträge<br />
bieten. Weitere Informationen zum Haushalt <strong>2011</strong> sowie <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
insgesamt entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Bericht auf den Seiten 2 und 3.<br />
Im Anschluss informieren wir Sie mit dem Beitrag von Martina Schrö<strong>der</strong> und Dr. Hans-<br />
Joachim Wolff, beide Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> DGUV, über die in diesem Jahr anstehende<br />
Sozialwahl. Eine öffentliche Bekanntmachung zur Sozialwahl <strong>2011</strong> bei <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />
finden Sie auch in unserer Rubrik „Telegramm“.<br />
<strong>Die</strong> aktuellen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung stellen wir Ihnen auf den<br />
Seiten 6 bis 9 vor. Im Beitrag von Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Doll vom Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales werden die wichtigsten Neuerungen beschrieben und Sie<br />
erhalten einen Überblick zu den <strong>Ver</strong>än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung seit dem Jahr 2004.<br />
Über den aktuellen Stand von zwei Projekten bezüglich <strong>der</strong> Lärmexposition bei Eisenbahnfahrzeugführern<br />
sowie möglicher Maßnahmen <strong>der</strong> Lärmmin<strong>der</strong>ung informieren<br />
wir Sie auf Seite 10.<br />
Mit dem wichtigen Thema „Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen“<br />
beschäftigen wir uns auf den Seiten 18 bis 20. Zu diesem Thema haben wir auch ein<br />
Interview mit <strong>der</strong> Kundenbetreuerin im Nahverkehr Sabine Hornemann von DB Regio<br />
Oberbayern geführt, das Sie auf den Seiten 12 und 13 nachlesen können.<br />
Unser Telegramm auf den Seiten 14 bis 17 informiert Sie diesmal u.a. über die im<br />
Juni <strong>2011</strong> stattfindende Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ in Haan. Weiterhin finden<br />
Sie dort die öffentliche Bekanntmachung des 1. Nachtrages zur Entschädigungsregelung<br />
für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>)<br />
und wir stellen Ihnen DGUV job vor, die Arbeitsvermittlung <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
für ihre Rehabilitanden. Aufgabe von DGUV job ist es, Unfallverletzte<br />
und berufserkrankte Menschen bei ihrer Jobsuche und Reintegration in den Beruf zu<br />
unterstützen.<br />
Zum Abschluss dieses Heftes stellen wir Ihnen auf <strong>der</strong> Seite 21 drei neue Plakate zum<br />
Therma „Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten im Gleisbereich“ vor.<br />
Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir für das Jahr <strong>2011</strong> noch alles Gute,<br />
bleiben Sie gesund und munter. Bis zum nächsten Mal.<br />
Ihr <strong>EUK</strong>-Dialog-Redaktionsteam<br />
Prolog · Inhalt<br />
Unsere Themen<br />
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
2 <strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> –<br />
gelebte Demokratie im<br />
Rahmen des<br />
Selbstverwaltungsprinzips<br />
4 Selbstverwaltung und Sozialwahl<br />
Prävention<br />
6 Arbeitsschutzverordnung<br />
geän<strong>der</strong>t<br />
11 Lärmexposition für<br />
Eisenbahnfahrzeugführer<br />
Dialog<br />
12 Sicherheit und Gesundheit<br />
beim Begleiten von Zügen<br />
Telegramm<br />
14 Neue Mitarbeiter finden<br />
mit DGUV job<br />
15 Gefährlicher Sekundenschlaf<br />
15 Neues Portal zum<br />
betrieblichen Einsatz von<br />
Arbeitsschutzfilmen<br />
16 Öffentliche<br />
Bekanntmachungen<br />
17 Zurückziehung <strong>der</strong> DA zur<br />
Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Kassen“ (GUV-V C9)<br />
17 6. Haaner Fachtagung<br />
„Sicherheit am Gleis“<br />
Sicherheit überall<br />
18 Sicherheit und Gesundheit<br />
beim Begleiten von Zügen<br />
21 Neue Präventionsplakate zur<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Checkliste<br />
26 Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb<br />
Weitere Rubriken<br />
22 Leserforum<br />
23 Wer schreibt, gewinnt...<br />
24 Das gibt‘s im nächsten Heft<br />
24 Impressum<br />
Unser Titelbild<br />
Sicher arbeiten –<br />
es lohnt zu leben<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 1
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
Sitzung am 17. und 18. November 2010 in Fulda<br />
<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
– gelebte Demokratie<br />
im Rahmen des<br />
Selbstverwaltungsprinzips<br />
In ihrer zweiten Sitzung im Jahr 2010 hatte die <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> – sozusagen<br />
das „Parlament“ <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> – wie<strong>der</strong> vielfältige Themen zu behandeln.<br />
<strong>Die</strong> wesentlichen Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> liegen im Erlass von<br />
Unfallverhütungsvorschriften, in den Beschlüssen über den Gefahrtarif, in<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ungen und natürlich in den Beschlüssen über den Haushalt.<br />
In <strong>der</strong> Barock- und Bischofsstadt Fulda<br />
wurde am 17. und 18. November 2010<br />
als einer <strong>der</strong> wesentlichen Punkte <strong>der</strong><br />
Haushalt <strong>2011</strong> beraten und festgestellt.<br />
Mit Leben gefüllt werden die Haushaltsansätze<br />
unter an<strong>der</strong>em durch die Leistungsausgaben<br />
sowie im Beson<strong>der</strong>en<br />
durch das alljährlich aufzustellende und<br />
umzusetzende Programm <strong>der</strong> präventiven<br />
Öffentlichkeitsarbeit. Hierüber<br />
sowie über die aktuellen Angelegenheiten<br />
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
– <strong>der</strong> Königsaufgabe eines<br />
jeden Unfallversicherungsträgers –<br />
wurden die Delegierten im Rahmen <strong>der</strong><br />
Sitzung ausführlich informiert.<br />
Der Vorsitzende <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong>,<br />
Vlatko Stark, begrüßte die aus<br />
dem gesamten Bundesgebiet angereisten<br />
Delegierten in <strong>der</strong> osthessischen<br />
Metropole Fulda, welche bereits vor 800<br />
Jahren zur Stadt erhoben wurde. Ganz<br />
so lange kann die gesetzliche Unfallversicherung<br />
zwar noch nicht auf ihre <strong>Ver</strong>gangenheit<br />
zurückschauen, aber immerhin<br />
konnte sie im Jahr 2010 ihr 125. Jubiläum<br />
feiern. Ein großes Ereignis – auch für die<br />
<strong>EUK</strong> – auf <strong>der</strong> Basis einer Erfolgsgeschichte,<br />
welche gleichermaßen durch<br />
die Arbeitgeber- sowie die Arbeitnehmervertretungen<br />
unter Berücksichtigung<br />
des Selbstverwaltungsprinzips über die<br />
vielen Jahre ein zuverlässiges und wirksames<br />
System zur Bekämpfung von<br />
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />
Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten<br />
geschaffen haben.<br />
2<br />
<strong>Die</strong>ses System ist nicht statisch und<br />
so hat Herr Stark in seiner Eröffnungsrede<br />
auch darauf hingewiesen, dass die<br />
<strong>EUK</strong> selbst einem <strong>Ver</strong>än<strong>der</strong>ungsprozess<br />
unterliegt, welcher ganz aktuell in Form<br />
von neu ausgerichteten Fusionsüberlegungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> bundesunmittelbaren<br />
Unfallversicherungsträger wie<strong>der</strong><br />
Fahrt aufnimmt. Wie sich dieser Prozess<br />
entwickeln wird und in welcher Art und<br />
Weise die <strong>EUK</strong> ihre Zukunft in einem<br />
neuen Gewand gestalten kann, bleibt<br />
abzuwarten. Fest steht jedenfalls, dass<br />
im Frühjahr <strong>2011</strong> ein abschließendes<br />
Konzept vorliegen muss, in welchem die<br />
Reduzierung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit drei bundesunmittelbaren<br />
Unfallversicherungsträger<br />
auf einen Träger geregelt sein soll.<br />
Hierbei wird die <strong>EUK</strong> wie bisher den<br />
Focus auf eine bestmögliche, branchenbezogen<br />
ausgerichtete und statusunabhängige<br />
Prävention legen und we<strong>der</strong> die<br />
Mitgliedsunternehmen, noch die <strong>Ver</strong>sicherten<br />
aus dem Auge verlieren.<br />
<strong>Die</strong>se Entwicklung hat, wie vorab<br />
bereits erwähnt, keinerlei Einfluss auf<br />
die unmittelbaren und auch mittelbaren<br />
Planungen im Bereich <strong>der</strong> präventiven<br />
Öffentlichkeitsarbeit. <strong>Die</strong>se wurden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> von<br />
Helge Kummer, dem Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />
Prävention und Gesundheitsschutz,<br />
im Detail erläutert und stellen sich im<br />
Wesentlichen wie folgt dar:<br />
Zu den jährlichen Projekten des<br />
Programms <strong>der</strong> präventiven<br />
Helge Kummer<br />
Öffentlichkeitsarbeit gehören zum<br />
Beispiel die<br />
z periodisch erscheinenden Informationsmedien<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog, Bahnpraxis<br />
B, E und W,<br />
z <strong>der</strong> Nachdruck von Druckschriften und<br />
an<strong>der</strong>en Informationsträgern,<br />
z die Taschenkalen<strong>der</strong> für Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte<br />
sowie <strong>der</strong> Betriebswachtkalen<strong>der</strong>,<br />
z die Präventionsinformationen im Internet<br />
auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>,<br />
z die Teilnahme an <strong>Ver</strong>anstaltungen zur<br />
Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong><br />
Arbeit in den Mitgliedsbetrieben,<br />
z die Beteiligung an betrieblichen Aktionen<br />
zur Reduzierung von Wegeunfällen.<br />
Im Programm <strong>der</strong> präventiven Öffentlichkeitsarbeit<br />
für das Jahr <strong>2011</strong> sind<br />
darüber hinaus unter an<strong>der</strong>em folgende<br />
weitere Projekte vorgesehen:<br />
z <strong>Die</strong> Durchführung <strong>der</strong> Fachtagung<br />
„Sicherheit am Gleis <strong>2011</strong>“ in Haan<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
<strong>Die</strong>ter Kersten, Herr Dr. Gravert, Vlatko Stark und Rudi Ludwig (v.l.n.r., Fotos: <strong>EUK</strong>)<br />
gemeinsam mit <strong>der</strong> BG BAU und <strong>der</strong><br />
VBG,<br />
z die Teilnahme <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> an <strong>der</strong> Messe<br />
A+A <strong>2011</strong> in Düsseldorf,<br />
z Präventionsinformationen für Auszubildende<br />
und Ausbil<strong>der</strong>,<br />
z die Bezuschussung von <strong>Ver</strong>kehrssicherheitstrainings,<br />
z die Beteiligung an Kampagnen und<br />
Aktionen des Deutschen <strong>Ver</strong>kehrssicherheitsrates<br />
zur <strong>Ver</strong>kehrssicherheit,<br />
z die Weiterführung <strong>der</strong> Präventionskampagne<br />
„Risiko Raus“,<br />
z die weitere Beteiligung an den Arbeitsprogrammen<br />
<strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Deutschen Arbeitsschutzstrategie,<br />
z die Beteiligung <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> an Maßnahmen<br />
zur Stressprävention im Zusammenhang<br />
mit dem Projekt „Gesundheits-Coaching“<br />
für Mitarbeiter <strong>der</strong> DB<br />
AG, die einer hohen arbeitsbedingten<br />
Stressbelastung ausgesetzt sind,<br />
z die Erstellung einer Handlungshilfe <strong>der</strong><br />
<strong>EUK</strong> zur Unfallverhütungsvorschrift<br />
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Präventionskampagne<br />
„Risiko Raus“ und zur Unterstützung des<br />
GDA Arbeitsprogrammes „Sicher fahren<br />
und transportieren“ sollen darüber<br />
hinaus für Notfallmanager <strong>der</strong> Bahn<br />
Workshops angeboten werden, in denen<br />
unter Einbeziehung eines speziellen<br />
Fahrsimulators die sichere Fahrt zum<br />
Einsatzort mit Son<strong>der</strong>signal den Schwerpunkt<br />
bildet.<br />
Vom Arbeitskreis „Arbeitsschutz an<br />
Eisenbahnfahrzeugen“ in dem <strong>EUK</strong>,<br />
VBG, Eisenbahn-Bundesamt und Bahn<br />
mitwirken, soll eine weitere Fachinformation<br />
zu Eisenbahnfahrzeugen erstellt<br />
werden.<br />
Es handelt sich folglich um eine Vielzahl<br />
an Aktivitäten und Maßnahmen,<br />
welche im Jahr <strong>2011</strong> geplant sind. Auf<br />
den Erfahrungswerten <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre beruhend, stellen diese Anstrengungen<br />
einen wesentlichen Beitrag<br />
für die Sicherheit in unseren Mitgliedsunternehmen<br />
und natürlich für die dort<br />
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
beschäftigten Menschen dar. Es gilt die<br />
Erfolgsgeschichte <strong>der</strong> „großen Stillen<br />
im Lande“, wie die Bundesministerin für<br />
Arbeit und Soziales Dr. Ursula von <strong>der</strong><br />
Leyen die gesetzliche Unfallversicherung<br />
zutreffend im Rahmen <strong>der</strong> Feierlichkeiten<br />
zum 125. Jubiläum genannt hat,<br />
weiter zu führen.<br />
Haushalts- und<br />
Stellenplan <strong>2011</strong> festgestellt<br />
Gemäß § 70 SGB IV ist <strong>der</strong> vom Vorstand<br />
aufgestellte Haushaltsplan von <strong>der</strong><br />
<strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> festzustellen. Der<br />
Haushaltsplan dient <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong><br />
Mittel, die zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong><br />
<strong>EUK</strong> im Haushaltsjahr voraussichtlich<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind. Er ist die Grundlage für<br />
die Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
und stellt sicher, dass insbeson<strong>der</strong>e die<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben<br />
rechtzeitig geleistet werden.<br />
Der von <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
gemäß § 14 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />
gebildete Haushaltsausschuss hat die<br />
Aufgabe, den vom Vorstand aufgestellten<br />
Haushaltsplan vor <strong>der</strong> Feststellung<br />
zu beraten und eine entsprechende<br />
Empfehlung an die <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
zu geben.<br />
Der Haushaltsausschuss <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> hat als<br />
so genannter „Vorbereitungsausschuss“<br />
in seiner Sitzung vom 4. November 2010<br />
den Haushalts- und Stellenplan <strong>2011</strong><br />
beraten und nach Beschlussfassung<br />
<strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> empfohlen,<br />
den vom Vorstand am 12. Oktober<br />
2010 aufgestellten Haushalts- und Stellenplan<br />
<strong>2011</strong> in <strong>der</strong> vorliegenden Form<br />
mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe<br />
von 87.607.520,00 Euro festzustellen.<br />
<strong>Die</strong>sem Vorschlag sind die Delegierten<br />
einstimmig gefolgt, so dass für die vielschichtigen<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> auf <strong>der</strong><br />
Grundlage des festgelegten Auftrages<br />
als gesetzlicher Unfallversicherungsträger<br />
im Jahre <strong>2011</strong> insgesamt 87,6<br />
Millionen Euro zur <strong>Ver</strong>fügung stehen.<br />
Gegenüber dem Vorjahr liegen die zu<br />
erwartenden Einnahmen und Ausgaben,<br />
dem Trend <strong>der</strong> vergangenen Jahre<br />
entgegengesetzt, um zirka 1,5 Prozent<br />
(1,3 Mio. Euro) über dem Ansatz des<br />
vergangenen Geschäftsjahres. Hierfür<br />
verantwortlich sind keine gravierenden<br />
Än<strong>der</strong>ungen einzelner Haushaltspositionen,<br />
son<strong>der</strong>n die Gesamtheit von<br />
kleineren Erhöhungen in einer Vielzahl<br />
unterschiedlicher Haushaltsstellen. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 3
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
4<br />
Selbstverwaltung und Sozialwahl<br />
Legitimation durch<br />
Erfolg<br />
Foto: DGUV<br />
Marina Schrö<strong>der</strong>, Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> DGUV, und<br />
Dr. Hans-Joachim Wolff, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> DGUV<br />
Der Staat kann nicht alles regeln. <strong>Die</strong>se Erkenntnis brachte<br />
Bismarck vor 125 Jahren dazu, die von ihm gegründete Sozialversicherung<br />
nicht vom Staat, son<strong>der</strong>n von <strong>Ver</strong>tretern <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
und <strong>Ver</strong>sicherten steuern zu lassen. Seither ist die Selbstverwaltung<br />
Garant für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche<br />
Akzeptanz <strong>der</strong> sozialen Sicherungssysteme. Ist sie aber auch die<br />
geeignete Antwort auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts?<br />
<strong>Die</strong>ser Frage wollen wir im Vorfeld <strong>der</strong> <strong>2011</strong> anstehenden<br />
Sozialwahl nachgehen.<br />
Inzwischen ist es weitgehend Konsens:<br />
<strong>Die</strong> Sozialpartnerschaft war die Grundlage<br />
für die erfolgreiche Bewältigung<br />
<strong>der</strong> Wirtschafts- und Finanzkrise. Ohne<br />
den funktionierenden Dialog zwischen<br />
Arbeitnehmern und Arbeitgebern wären<br />
die Folgen des schwersten Abschwungs<br />
in <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
für die Unternehmen, den Arbeitsmarkt,<br />
den Staat und die Sozialversicherung<br />
sicher weitaus gravieren<strong>der</strong> gewesen.<br />
<strong>Die</strong> Gestaltungskraft, die sich aus einem<br />
funktionierenden Dialog zwischen den<br />
Sozialpartnern ergibt, ist ein positiver<br />
Standortfaktor. Sie macht sich an vielen<br />
Stellen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Leben bemerkbar – insbeson<strong>der</strong>e<br />
in <strong>der</strong> Sozialversicherung. Der<br />
Dialog zwischen Arbeitgebern und<br />
<strong>Ver</strong>sicherten ist hier in Form <strong>der</strong> gemeinsamen,<br />
staatsfernen Selbstverwaltung<br />
institutionalisiert. Er prägt die Sozialversicherung<br />
seit ihrer Gründung durch<br />
Bismarck. Das trifft auch für die gesetzliche<br />
Unfallversicherung zu, wo die volle<br />
Parität nach dem Zweiten Weltkrieg<br />
hergestellt wurde.<br />
<strong>Die</strong> Selbstverwaltung hat in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung einen weiten<br />
Gestaltungsspielraum, <strong>der</strong> sich vom<br />
Erlass von Unfallverhütungsvorschriften<br />
und Gefahrtarifen, die Beitragshöhe,<br />
über den Haushaltsplan bis hin zur<br />
Entscheidung über <strong>Ver</strong>sicherungsfälle<br />
und <strong>der</strong>en Überprüfung erstreckt.<br />
Mit ihrer Arbeit hat sie einen wesentlichen<br />
Anteil am Erfolg von Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallkassen – den<br />
sinkenden Unfallzahlen, <strong>der</strong> Beitragsstabilität,<br />
<strong>der</strong> Qualität von Prävention,<br />
Rehabilitation und Entschädigung und<br />
<strong>der</strong> hohen Akzeptanz, die das System<br />
bei Unternehmern und <strong>Ver</strong>sicherten<br />
genießt. Dennoch ist sie von <strong>der</strong> Kritik,<br />
die die Selbstverwaltung im Allgemeinen<br />
betrifft, nicht ausgenommen. <strong>Die</strong>se Kritik<br />
betrifft vor allem die Notwendigkeit <strong>der</strong><br />
Selbstverwaltung und ihre Legitimation.<br />
Aber hat sich das Modell Selbstverwaltung<br />
tatsächlich überlebt? Und ist seine<br />
Legitimation tatsächlich so gering?<br />
Institutionalisierter Dialog<br />
Arbeitgeber- und <strong>Ver</strong>sichertenvertreter<br />
kommen in <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
zusammen, um gemeinsam über<br />
grundsätzliche Fragen <strong>der</strong> Prävention<br />
und Rehabilitation zu entscheiden.<br />
Beschlüsse können nur im Konsens<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
getroffen werden. <strong>Die</strong> Selbstverwaltung<br />
wird so zu einem Ort des Interessenausgleichs<br />
zwischen den Sozialpartnern. Sie<br />
erfüllt zwei wichtige Funktionen:<br />
z Analyse: <strong>Die</strong> Einbindung <strong>der</strong> Unternehmer<br />
und <strong>Ver</strong>sicherten stellt sicher,<br />
dass Prävention und Rehabilitation<br />
sich eng an den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />
betrieblichen Praxis orientieren. <strong>Die</strong><br />
gesetzliche Unfallversicherung zeichnet<br />
sich zudem dadurch aus, dass<br />
sie Praktiker mit einem Höchstmaß an<br />
Expertenwissen für die ehrenamtliche<br />
Arbeit in ihren Gremien gewinnen kann.<br />
z Akzeptanz: Da Beschlüsse nur im<br />
Konsens fallen können, kann sich<br />
jede Seite sicher sein, dass ihre Argumente<br />
gehört wurden und in den<br />
Entscheidungsprozess eingegangen<br />
sind. Das erhöht die Akzeptanz bei den<br />
Unternehmen und den <strong>Ver</strong>sicherten.<br />
Beide Funktionen bilden die Grundlage<br />
für die hohe Qualität <strong>der</strong> Entscheidungen<br />
und damit für die Nachhaltigkeit <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Wer die Legitimation <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
in Frage stellt, <strong>der</strong> sollte nicht<br />
vergessen: Legitimation entsteht auch<br />
durch die Qualität und Eignung von<br />
Entscheidungen, zur Lösung von Problemen<br />
und Konflikten beizutragen. In<br />
dieser Hinsicht wird die Selbstverwaltung<br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Praxis überaus<br />
gerecht. Politische Zielsetzung sollte es<br />
daher sein, die Gestaltungsfreiräume für<br />
die Selbstverwaltung zu erhalten und zu<br />
för<strong>der</strong>n.<br />
Politische Einflüsse<br />
Tatsächlich ist die Selbstverwaltung in<br />
den vergangenen Jahren jedoch unter<br />
wachsenden politischen Druck geraten.<br />
In <strong>der</strong> Debatte um eine Reform <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Unfallversicherung ist sie<br />
ihrer Aufgabe als Reformmotor gerecht<br />
geworden. Ihre Vorschläge waren die<br />
Basis für das Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Dennoch werden ihre Gestaltungsspielräume<br />
auf nationaler Ebene zunehmend<br />
enger – wie <strong>der</strong> Blick in die an<strong>der</strong>en Sozialversicherungszweige<br />
zeigt.<br />
Politik ist in Zeiten eines Europas <strong>der</strong> 27<br />
sowie des Lissabon <strong>Ver</strong>trags keine rein<br />
nationale Angelegenheit mehr. <strong>Die</strong> Europapolitik<br />
beeinflusst seit Jahren auch die<br />
Systeme <strong>der</strong> Sozialversicherung und ihre<br />
Selbstverwaltungen. Seit Jahrzehnten<br />
bereits setzt Europa den rechtlichen<br />
Rahmen für den Arbeitsschutz.<br />
Der Lissabon <strong>Ver</strong>trag stärkt insgesamt<br />
europäische Initiativen und Maßnahmen<br />
in <strong>der</strong> Sozialpolitik. Welche Folgen das<br />
hat, bleibt abzuwarten. So gut die Stärkung<br />
europäischer Sozialpolitik als flankierende<br />
Entwicklung eines überwiegend<br />
wirtschaftlich geprägten Europas sein<br />
mag, sie kann einerseits <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
neue Spielräume ermöglichen<br />
o<strong>der</strong> aber <strong>der</strong>en im nationalen Recht<br />
verankerte Kompetenzen beschneiden.<br />
Heute schon zu beobachten ist die<br />
Tendenz europäischer Institutionen,<br />
durch „weiche“ Maßnahmen wie <strong>der</strong><br />
offenen Methode <strong>der</strong> Koordinierung langfristig<br />
gemeinsame Ziele <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
in den Bereichen Gesundheit<br />
und Alter herbeizuführen. Auch die Initiative<br />
eines freiwilligen europäischen<br />
Qualitätsrahmens für soziale <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
geht in diese Richtung.<br />
<strong>Die</strong> Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofs zum Monopol <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung hat, wie schon<br />
die Entscheidung zum italienischen<br />
Unfallversicherungsträger INAIL gezeigt,<br />
dass die europäischen Richter das<br />
System selbstverwalteter Unfallversicherungsträger<br />
stützen.<br />
Sie räumen aber auch <strong>der</strong> ungehin<strong>der</strong>ten<br />
Möglichkeit <strong>Die</strong>nstleistungen zu<br />
erbringen, einen großen Stellenwert ein.<br />
Das Urteil verdeutlicht, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Rechtsprechung zur <strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit<br />
entscheidend für die<br />
Struktur eines Sozialversicherungssystems<br />
sein kann.<br />
Gerade in <strong>der</strong> durch den Gerichtshof<br />
bisher entwickelten Rechtsprechung zur<br />
<strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit birgt sich aber<br />
auch ein Potenzial, das <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
neue Spielräume zum Beispiel<br />
in bestimmten Bereichen <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />
eröffnen kann. Derartige<br />
Entwicklungen können mit Blick auf<br />
innerstaatliche Leistungserbringer einerseits<br />
kritisch gesehen werden, da sie<br />
Konkurrenz schaffen. An<strong>der</strong>erseits kann<br />
im europäischen Kontext gesehen das<br />
deutsche Unfallversicherungssystem<br />
auch bestätigt und gestärkt hieraus<br />
hervorgehen. Sollte <strong>der</strong> Entwurf einer<br />
europäischen Patientenrichtlinie Realität<br />
werden, erfahren die durch den Europäischen<br />
Gerichtshof entstandenen Rechte<br />
von Patienten, medizinische Leistungen<br />
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
im Ausland in Anspruch zu nehmen,<br />
weiteren Nachdruck.<br />
Legitimation – eine Frage des<br />
Wahlmodus?<br />
Überlebt hat sich die Selbstverwaltung<br />
aus Sicht <strong>der</strong> Bevölkerung jedenfalls<br />
nicht. Das legt <strong>der</strong> Gesundheitsmonitor<br />
<strong>der</strong> Bertelsmann Stiftung, eine Umfrage<br />
unter gesetzlich Krankenversicherten,<br />
nahe. <strong>Die</strong> Autoren stellen in ihrem Bericht<br />
fest: „Ein seit mehreren Wahlperioden in<br />
etwa gleich bleiben<strong>der</strong> o<strong>der</strong> sogar wachsen<strong>der</strong><br />
Anteil <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherten hält das<br />
Prinzip <strong>der</strong> Selbstverwaltung und <strong>der</strong>en<br />
theoretische Möglichkeiten für gut und<br />
nicht für überflüssig.“ Der Grund dafür ist<br />
die hohe Bedeutung, die die Menschen<br />
Partizipationsrechten in <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />
einräumen.<br />
Aber wird das Modell Selbstverwaltung<br />
diesem Anspruch gerecht? Gerade wenn<br />
die Selbstverwaltung in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung hauptsächlich durch<br />
Friedenswahlen ins Amt kommt, die in<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht als „echte Wahl“<br />
gelten? <strong>Die</strong> Antwort ist: Ja. <strong>Die</strong> Erfolge<br />
<strong>der</strong> Unfallversicherung in Prävention und<br />
Rehabilitation sind real. Sie wären ohne<br />
die Arbeit <strong>der</strong> Selbstverwaltung so nicht<br />
möglich. Dass die gesetzliche Unfallversicherung<br />
„funktioniert“, ist eben auch<br />
ein Grund für die hohe gesellschaftliche<br />
Zustimmung, die das System erfährt.<br />
So betrachtet erscheinen die Friedenswahlen<br />
in einem an<strong>der</strong>en Licht. Und auch<br />
das Argument mangeln<strong>der</strong> Demokratie<br />
lässt sich bei näherer Untersuchung<br />
entkräften: Das Gutachten des Bundesarbeitsministeriums<br />
zur Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
<strong>der</strong> <strong>Sozialwahlen</strong> empfiehlt für die gesetzliche<br />
Unfallversicherung beispielsweise<br />
die Beibehaltung <strong>der</strong> Friedenswahlen.<br />
Friedenswahlen könnten dort ein geeigneter<br />
Mechanismus <strong>der</strong> Bestimmung von<br />
<strong>Ver</strong>tretern sein, „wo sich Gewerkschaften<br />
und Arbeitgeberverbände ohnehin mit<br />
ihrem verfassungsrechtlich garantierten<br />
Mandat zur Gestaltung <strong>der</strong> Arbeits- und<br />
Wirtschaftsbedingungen gegenüberstehen“.<br />
Urwahlen müssen möglich sein.<br />
Der zusätzliche Aufwand dafür ist jedoch<br />
groß – die Unfallversicherung müsste<br />
zunächst Millionen Wähler auf <strong>der</strong> Seite<br />
<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherten ermitteln. Ob das Mehr<br />
an Nutzen diesem Mehr an Aufwand<br />
entspricht, darf bezweifelt werden.<br />
Nachdruck aus <strong>der</strong> Zeitschrift „DGUV<br />
FORUM“ 12/10. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 5
Prävention<br />
6<br />
Abbildung 1:<br />
<strong>Die</strong> Bundesregierung<br />
erließ am 19. Juli 2010<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Arbeitsstättenverordnung,<br />
die am 26. Juli 2010<br />
veröffentlicht wurden.<br />
(Foto: Gina San<strong>der</strong>s –<br />
Fotolia.com)<br />
Ergänzungen, Än<strong>der</strong>ungen und Korrekturen<br />
Arbeitsschutzverordnung<br />
geän<strong>der</strong>t<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Doll, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin<br />
Im Juli 2010 wurden Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung erlassen und verordnet.<br />
Der folgende Beitrag beschreibt wichtige Neuigkeiten – wobei vor allem die Aufnahme<br />
<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung in die Arbeitsstättenverordnung zu beachten ist. Wichtig<br />
für die Praxis ist auch die geän<strong>der</strong>te Frist zur Erarbeitung von Arbeitsstättenregeln – sie<br />
wurde auf den 31.12.2012 verlängert. Weiterhin vielfach gefor<strong>der</strong>t, und jetzt erlassen:<br />
§ 9 „Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“.<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
<strong>Die</strong> „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV)<br />
vom 12. August 2004 (BGBl. I S.<br />
2179) enthält Grundanfor<strong>der</strong>ungen für<br />
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten an nahezu allen<br />
Arbeitsplätzen und regelt die menschengerechte<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit beim<br />
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten<br />
(vgl. dazu auch „Sicherheitsingenieur“<br />
12/2007, Fachbeitrag S. 36).<br />
<strong>Die</strong> ArbStättV ist auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)<br />
erlassen worden. Adressat <strong>der</strong><br />
Vorschriften <strong>der</strong> ArbStättV ist <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />
<strong>der</strong> dafür Sorge zu tragen hat, dass<br />
von seiner Arbeitsstätte keine Gefährdung<br />
für die Beschäftigten ausgeht.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong>ordnung kann – wie an<strong>der</strong>e<br />
Rechtstexte auch – bei Bedarf geän<strong>der</strong>t<br />
werden. Mit <strong>der</strong> Regierungsverordnung<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2006/25/<br />
EG zum Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer vor<br />
Gefährdungen durch künstliche optische<br />
Strahlung und zur Än<strong>der</strong>ung von Arbeitsschutzverordnungen<br />
wurden notwendige<br />
rechtliche und redaktionelle Anpassungen<br />
und Korrekturen vorgenommen.<br />
<strong>Die</strong> mit Artikel 4 <strong>der</strong> oben angegebenen<br />
<strong>Ver</strong>ordnung vom 19. Juli 2010 von <strong>der</strong><br />
Bundesregierung erlassenen Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> ArbStättV sind mit Bundesgesetzblatt<br />
am 26. Juli 2010 (BGBl.) I Nr.<br />
38 S. 965 veröffentlicht worden (siehe<br />
konsolidierte Fassung <strong>der</strong> ArbStättV<br />
im Internet: http://bundesrecht.juris.de/<br />
bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.<br />
pdf).<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung<br />
seit Inkrafttreten im Jahr 2004<br />
<strong>Die</strong> ArbStättV ist seit dem Jahr 2004<br />
bereits mehrfach geän<strong>der</strong>t worden. Bei<br />
<strong>der</strong> ersten Än<strong>der</strong>ung im Jahr 2006 waren<br />
es formale Gründe, die eine Anpassung<br />
<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung (mit <strong>der</strong> „Neunten<br />
Zuständigkeitsanpassungsverordnung“,<br />
Artikel 388 <strong>der</strong> Artikelverordnung vom<br />
31. Oktober 2006, BGBl. I Nr. 50 S. 2407)<br />
erfor<strong>der</strong>lich machten. Es mussten die<br />
Bezeichnungen <strong>der</strong> seinerzeit umorganisierten<br />
und umbenannten Bundesministerien<br />
(§ 1, z.B. „Wirtschaft und Arbeit“<br />
in „Arbeit und Soziales“) in <strong>der</strong> ArbStättV<br />
angepasst werden. <strong>Die</strong> zweite redaktionelle<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ArbStättV erfolgte<br />
im Jahr 2007 mit Artikel 6 <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> EG-Richtlinien<br />
2002/44/EG und 2003/10/EG zum<br />
Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten vor Gefährdungen<br />
durch Lärm und Vibrationen<br />
vom 6. März 2007 (BGBl. I Nr. 8 S. 277).<br />
Mit dieser Än<strong>der</strong>ung wurde das offizielle<br />
Bekanntmachungsorgan „Bundesarbeitsblatt“<br />
(wegen Aufgabe und<br />
Einstellung) durch das „Gemeinsame<br />
Ministerialblatt“ als künftiges <strong>Ver</strong>öffentlichungsorgan<br />
des Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales (BMAS) für Arbeitsstättenregeln<br />
ersetzt (§ 7 Abs. 4).<br />
Materielle inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />
standen bei <strong>der</strong> dritten Anpassung <strong>der</strong><br />
ArbStättV (mit Artikel 2 des Gesetzes<br />
zum Schutz vor den Gefahren des<br />
Passivrauchens vom 20. Juli 2007,<br />
BGBl. I S. 1595 – 1597) im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Der Nichtraucherschutzparagraf<br />
<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung (§ 5 Abs. 1) wurde<br />
um den Satz „... Soweit erfor<strong>der</strong>lich, hat<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber ein allgemeines o<strong>der</strong><br />
auf einzelne Bereiche <strong>der</strong> Arbeitsstätte<br />
beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“<br />
ergänzt. Der angefügte Satz bringt zum<br />
Ausdruck, dass insbeson<strong>der</strong>e ein allgemeines<br />
Rauchverbot für den gesamten<br />
Betrieb o<strong>der</strong> ein auf einzelne Bereiche<br />
<strong>der</strong> Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot<br />
geeignete Maßnahmen zum<br />
Schutz <strong>der</strong> nicht rauchenden Beschäftigten<br />
im Sinne <strong>der</strong> ArbStättV sind. Ein<br />
weiteres Jahr später – im Jahr 2008<br />
– war die vierte Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ArbStättV.<br />
Mit Artikel 9 <strong>der</strong> „<strong>Ver</strong>ordnung zur<br />
Rechtsvereinfachung und Stärkung <strong>der</strong><br />
arbeitsmedizinischen Vorsorge“ vom 18.<br />
Dezember 2008 (BGBl I. S. 2768) wurde<br />
eine notwendige Rechtsangleichung an<br />
die übrigen Arbeitsschutzverordnungen<br />
vorgenommen.<br />
Von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung war insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> § 7 „Ausschuss für Arbeitsstätten“<br />
betroffen. Mit <strong>der</strong> Erweiterung<br />
des Ausschussauftrags in § 7 wird eine<br />
<strong>Ver</strong>einheitlichung mit <strong>der</strong> Regelung in<br />
§ 4 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz und den<br />
auf diesem Gesetz erlassenen Arbeitsschutzverordnungen<br />
hergestellt. Der<br />
Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat<br />
seither Regeln zu ermitteln, die bei den<br />
Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten<br />
den „Stand <strong>der</strong> Technik, Arbeitsmedizin<br />
und Arbeitshygiene entsprechende<br />
Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse für die Sicherheit<br />
und Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
in Arbeitsstätten berücksichtigen. <strong>Die</strong><br />
neu eingeführte Bestimmung dient dazu,<br />
ein einheitliches Schutzniveau entsprechend<br />
dem Stand <strong>der</strong> Technik für die<br />
Beschäftigten über alle Arbeitsschutzverordnungen<br />
und Gefährdungsarten<br />
hinweg zu erreichen.<br />
Aktuelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
Prävention<br />
Abbildung 2: Buchstäblich in letzter Sekunde hat <strong>der</strong> Bundesrat die Frist (10. August 2010) für die<br />
Erarbeitung von Arbeitsstättenregeln auf den 31. Dezember 2012 verlängert. Damit einhergehend<br />
wurde auch die Gültigkeit <strong>der</strong> „alten“ Arbeitsstättenrichtlinien, für die noch keine Arbeitsstättenregeln<br />
erarbeitet werden konnten, bis Ende 2012 verlängert. (Foto: Fineas – Fotolia.com)<br />
<strong>Die</strong> fünfte und bisher letzte Revision<br />
<strong>der</strong> ArbStättV erfolgte mit <strong>der</strong> Artikelverordnung<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2006/25/EG zum Schutz <strong>der</strong><br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 7
Prävention<br />
Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch<br />
künstliche optische Strahlung und zur<br />
Än<strong>der</strong>ung von Arbeitsschutzverordnungen<br />
vom 19. Juli 2010 – Artikel 4:<br />
„Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung“<br />
(BGBl. I Nr. 38 S. 965). Anlässlich<br />
dieses Rechtsetzungsverfahrens<br />
werden in <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung<br />
notwendige rechtliche Anpassungen<br />
und Korrekturen vorgenommen. Außer<br />
einigen redaktionellen Anpassungen<br />
und Folgeän<strong>der</strong>ungen ergeben sich<br />
im Wesentlichen folgende materiellen<br />
Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> ArbStättV:<br />
Ausweitung <strong>der</strong> Ausnahmen im<br />
Anwendungsbereich<br />
Vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung<br />
hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Sicherheitskennzeichnung bislang<br />
ausgenommen, jedoch vom Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> europäischen Richtlinie<br />
über Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
(92/58/EWG) erfasst,<br />
sind Arbeitsstätten<br />
z im Bergbau,<br />
z im Reisegewebe und Marktverkehr<br />
(z.B. auf Märkten, Rummelplätzen, im<br />
Zirkus),<br />
z in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen<br />
<strong>Ver</strong>kehr eingesetzt werden,<br />
z auf Fel<strong>der</strong>n, in Wäl<strong>der</strong>n und auf sonstigen<br />
Flächen, die zu einem land- o<strong>der</strong><br />
forstwirtschaftlichen Betrieb gehören,<br />
aber außerhalb seiner bebauten Fläche<br />
liegen.<br />
Für den Bereich des Bergbaus wird<br />
die Richtlinie 92/58/EWG weiterhin<br />
durch entsprechende Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Allgemeinen Bundesbergverordnung<br />
(ABBergV) umgesetzt. <strong>Die</strong> nicht<br />
in <strong>der</strong> ArbStättV berücksichtigten Restbereiche<br />
mussten bisher durch die<br />
Vorschriften <strong>der</strong> Unfallversicherungsträger<br />
abgedeckt werden. Der Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> ArbStättV wird mit<br />
<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsverordnung so erweitert,<br />
dass <strong>der</strong> bislang dort nicht berücksichtigte<br />
Anwendungsbereich <strong>der</strong> EG-Richtlinie<br />
92/58/EWG jetzt vollständig umgesetzt<br />
wird. Praktisch wird dies durch<br />
die Anpassung des Ausnahmekatalogs<br />
zum Anwendungsbereich in § 1<br />
erreicht. <strong>Die</strong> berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung<br />
(BGV A8/inhaltsgleich VSG<br />
1.5 für den Landwirtschaftsbereich und<br />
GUV-V A8 für den Bereich <strong>der</strong> Öffentlichen<br />
Hand) sind künftig obsolet. Für<br />
die praktische Anwendung <strong>der</strong> Sicherheitskennzeichnung<br />
im Betrieb ist die<br />
8<br />
Arbeitsstättenregel (ASR) ASR A1.3<br />
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“<br />
im Gemeinsames Ministerialblatt<br />
(GMBl.) 2007, Nr. 33 S. 674 auf<br />
<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ArbStättV veröffentlicht<br />
worden.<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
aufgenommen<br />
<strong>Die</strong> ArbStättV enthielt bislang noch<br />
keinen Paragrafen zur Gefährdungsbeurteilung.<br />
<strong>Die</strong>s war ein Systembruch<br />
im <strong>Ver</strong>gleich zu den an<strong>der</strong>en Arbeitsschutzverordnungen<br />
(z.B. Gefahrstoff-<br />
verordnung, Biostoffverordnung, Be-<br />
triebssicherheitsverordnung und Lärm-<br />
VibrationsArbSchV), <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>gangenheit<br />
immer wie<strong>der</strong> Fragen aus <strong>der</strong><br />
Praxis zur Durchführung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
in Arbeitsstätten<br />
aufgeworfen hat. Mit <strong>der</strong> Aufnahme von<br />
arbeitsstättenspezifischen Hinweisen zur<br />
Gefährdungsbeurteilung in einem neuen<br />
Paragrafen (§ 3) <strong>der</strong> ArbStättV wird<br />
das ArbSchG (§ 5) zur Beurteilung <strong>der</strong><br />
Arbeitsbedingungen konkretisiert. Damit<br />
ist die Gefährdungsbeurteilung jetzt<br />
auch nach <strong>der</strong> ArbStättV die entscheidende<br />
Grundlage für die Bewertung <strong>der</strong><br />
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten beim Einrichten und<br />
Betreiben einer Arbeitsstätte.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch die<br />
Vorbemerkung zum Anhang <strong>der</strong> ArbStättV<br />
von Bedeutung. <strong>Die</strong> Vorbemerkung<br />
des Anhangs <strong>der</strong> ArbStättV stammt aus<br />
<strong>der</strong> Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG<br />
(Ziffer 1 des Anhanges I <strong>der</strong> EG-Arbeitsstättenrichtlinie<br />
654/EWG). Mit dem<br />
Einleitungssatz des Anhangs <strong>der</strong><br />
ArbStättV „<strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen dieses<br />
Anhangs gelten in allen Fällen, in denen<br />
die Eigenschaften <strong>der</strong> Arbeitsstätte o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Tätigkeit, die Umstände o<strong>der</strong> eine<br />
Gefährdung <strong>der</strong> Beschäftigten dies erfor<strong>der</strong>n“<br />
wird klargestellt, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Anhanges <strong>der</strong> ArbStättV<br />
immer gelten, wenn es für die Sicherheit<br />
und den Gesundheitsschutz <strong>der</strong><br />
Beschäftigten erfor<strong>der</strong>lich ist. Bewertungs-<br />
und Entscheidungsgrundlage<br />
dafür ist die jetzt in die ArbStättV aufgenommene<br />
Gefährdungsbeurteilung.<br />
<strong>Die</strong> erste Beurteilung und Bewertung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsstätte hinsichtlich <strong>der</strong> Gefährdungen<br />
für die Beschäftigten erfolgt<br />
in <strong>der</strong> Regel beim Einrichten und vor<br />
Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeiten. Der Arbeitgeber<br />
hat im Rahmen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
die ASR zu berücksichtigen.<br />
Sie erleichtern die Durchführung <strong>der</strong><br />
Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung<br />
<strong>der</strong> geeigneten Schutzmaßnahmen<br />
für die Sicherheit und Gesundheit<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten im Betrieb. Wendet<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber die ASR an, kann er<br />
davon ausgehen, dass er in Bezug auf<br />
den entsprechenden Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> ASR die Vorgaben <strong>der</strong> ArbStättV<br />
einhält (<strong>Ver</strong>mutungswirkung). Eine<br />
<strong>Ver</strong>pflichtung zur Anwendung <strong>der</strong> ASR<br />
sieht die ArbStättV allerdings nicht vor.<br />
Der Arbeitgeber kann auch eigenständig<br />
von den Vorgaben <strong>der</strong> ASR abweichen<br />
und die Schutzzielvorgaben <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung<br />
einschließlich des Anhangs auf<br />
an<strong>der</strong>e Weise erfüllen. In diesem Fall<br />
muss er die ermittelten Gefährdungen,<br />
denen die Beschäftigten ausgesetzt<br />
sind, auf an<strong>der</strong>e Weise so beseitigen<br />
o<strong>der</strong> verringern, dass dabei das gleiche<br />
Schutzniveau wie in <strong>der</strong> ASR („Stand<br />
<strong>der</strong> Technik“) erreicht wird. <strong>Die</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
ist zu wie<strong>der</strong>holen,<br />
wenn sich die Einrichtung und <strong>der</strong><br />
Betrieb <strong>der</strong> Arbeitsstätte gegenüber <strong>der</strong><br />
letzten Beurteilung maßgeblich geän<strong>der</strong>t<br />
haben. Eine ganz beson<strong>der</strong>e Rolle<br />
spielt die Gefährdungsbeurteilung bei<br />
<strong>der</strong> Entscheidung des Arbeitgebers<br />
zur Anpassung bestehen<strong>der</strong> Arbeitsstätten<br />
an den Stand <strong>der</strong> Technik. <strong>Die</strong><br />
Gefährdungsbeurteilung ist dazu die<br />
Entscheidungsgrundlage im Hinblick auf<br />
die Frage des „Bestandsschutzes“ in<br />
Arbeitsstätten.<br />
Hat sich <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technik weiterentwickelt<br />
o<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Ausschuss für<br />
Arbeitsstätten eine inhaltliche Anpassung<br />
<strong>der</strong> ASR an den Stand <strong>der</strong> Technik vorgenommen,<br />
ist <strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet,<br />
die Bedingungen mit <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
darauf zu prüfen, ob die<br />
bisherigen Maßnahmen für die Sicherheit<br />
und den Gesundheitsschutz <strong>der</strong><br />
Beschäftigten noch ausreichen o<strong>der</strong><br />
ob die Arbeitsstätte erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
nachgerüstet werden muss („Gefährdungsbezogener<br />
Bestandsschutz“).<br />
Unterkünfteregelung<br />
ausgeweitet<br />
Bisher war die Regelung zur Bereitstellung<br />
von Unterkünften, wenn Sicherheits-<br />
o<strong>der</strong> Gesundheitsgründe, insbeson<strong>der</strong>e<br />
wegen <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> ausgeübten<br />
Tätigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Betrieb<br />
beschäftigten Personen und die Abgelegenheit<br />
des Arbeitsplatzes dies erfor<strong>der</strong>n<br />
sowie ein an<strong>der</strong>weitiger Ausgleich<br />
vom Arbeitgeber (zum Beispiel Unterbringung<br />
in Gaststätten, Pensionen usw.)<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
nicht geschaffen ist, auf Baustellen be-<br />
schränkt. Nähere Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
Unterkünfte bei <strong>der</strong> Unterbringung zum<br />
Beispiel von Saisonarbeitskräften blieben<br />
unberücksichtigt. <strong>Die</strong>se Einschränkung<br />
ist mit <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten ArbStättV erweitert<br />
worden.<br />
<strong>Die</strong> Ausweitung ist dadurch erreicht<br />
worden, dass in § 6 Absatz 5 <strong>der</strong> Arb-<br />
StättV die Beschränkung auf Baustellen<br />
aufgehoben und auf alle Arbeitsplätze<br />
ausgeweitet wurde. Künftig gelten<br />
damit die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ziffer 4.4<br />
des Anhangs für alle Unterkünfte in<br />
allen Branchen, wenn Sicherheits- o<strong>der</strong><br />
Gesundheitsgründe, insbeson<strong>der</strong>e<br />
wegen <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> ausgeübten Tätigkeit<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Betrieb beschäftigten<br />
Personen und die Abgelegenheit<br />
des Arbeitsplatzes dies erfor<strong>der</strong>n sowie<br />
ein an<strong>der</strong>weitiger Ausgleich vom Arbeitgeber<br />
nicht geschaffen ist.<br />
<strong>Die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ArbStättV für<br />
das Einrichten und Betreiben von Unterkünften<br />
sind in <strong>der</strong> Arbeitsstättenregel<br />
ASR A4.4 „Unterkünfte“ konkretisiert<br />
(siehe GMBl. 2010, Nr. 35 S. 753).<br />
Ausschussparagraf geän<strong>der</strong>t<br />
<strong>Die</strong> Vorschriften für den ASTA in § 7<br />
wurden erneut geän<strong>der</strong>t. Künftig sind<br />
bis zu 16 Ausschussmitglie<strong>der</strong> im Beratungsgremium<br />
möglich. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
des § 7 wird sichergestellt, dass<br />
alle Ausschüsse zur Beratung des BMAS<br />
einheitlich nach gleichen Vorgaben und<br />
Rahmenbedingungen arbeiten. <strong>Die</strong>s ist<br />
Grundvoraussetzung für eine optimale<br />
Koordinierung und für vergleichbare<br />
Ergebnisse (Technische Regeln) <strong>der</strong><br />
Ausschüsse.<br />
Übergangsfrist für alte Arbeitsstättenrichtlinien<br />
verlängert<br />
Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>ordnung wurde<br />
bei den Beratungen über die Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />
im Bundesrat eingebracht<br />
und betrifft die Übergangsvorschriften<br />
in § 8 <strong>der</strong> ArbStättV. <strong>Die</strong> in § 8 Abs. 2<br />
enthaltene Frist für den ASTA zur Erarbeitung<br />
von Arbeitsstättenregeln bis August<br />
2010 wurde auf den 31. Dezember 2012<br />
verlängert. Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung verbunden<br />
ist auch eine Fristverlängerung für die<br />
Geltung <strong>der</strong> noch auf <strong>der</strong> alten ArbStättV<br />
veröffentlichten Arbeitsstättenrichtlinien<br />
bis Ende 2012. Hintergrund für<br />
die <strong>Ver</strong>längerung <strong>der</strong> Geltungsfrist ist<br />
die Überarbeitung und Überführung <strong>der</strong><br />
alten Arbeitsstättenrichtlinien in Regeln<br />
Abbildung 3: Neu aufgenommen wurde § 9 („Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“),<br />
<strong>der</strong> es ab jetzt ermöglicht, bei <strong>Ver</strong>stößen gegen Vorschriften <strong>der</strong> ArbStättV<br />
Sanktionen zu verhängen (Geld- und Freiheitsstrafen). (Foto: Fineas – Fotolia.com)<br />
für Arbeitsstätten. Es war absehbar, dass<br />
trotz intensiver Arbeit des ASTA nicht<br />
mehr alle Arbeitsstättenrichtlinien bis 24.<br />
August 2010 in Regeln für Arbeitsstätten<br />
überführt werden können. Grund dafür<br />
ist u. a. die mit <strong>der</strong> vierten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
ArbStättV übertragene Aufgabe für den<br />
ASTA, dass gemäß § 7 Absatz 3 Nr.1<br />
<strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technik, Arbeitsmedizin<br />
und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte<br />
wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
ermittelt und in den Regeln für Arbeitsstätten<br />
dokumentiert werden muss.<br />
Mit einer <strong>Ver</strong>längerung <strong>der</strong> Übergangsfrist<br />
um zwei Jahre wird dem ASTA mehr<br />
Zeit für die Erarbeitung <strong>der</strong> Arbeitsstättenregeln<br />
eingeräumt. Für die Praxis bleiben<br />
die Arbeitsstättenrichtlinien also vorerst<br />
als Orientierungshilfe weiter anwendbar.<br />
Straftaten und Ordnungswidrigkeitenparagraf<br />
eingefügt<br />
Bisher fehlte eine unmittelbare Sanktionsmöglichkeit<br />
<strong>der</strong> Aufsichtsbehörden<br />
bei <strong>Ver</strong>stößen gegen die Vorschriften <strong>der</strong><br />
ArbStättV. Ein solches Instrument für die<br />
<strong>Ver</strong>folgung von vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen<br />
Gefährdungen von Sicherheit<br />
und Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten durch<br />
den Arbeitgeber ist aber von großer<br />
Bedeutung und wird auch in <strong>der</strong> europäischen<br />
Gemeinschaftsstrategie zum<br />
Arbeitsschutz gefor<strong>der</strong>t.<br />
Prävention<br />
Mit <strong>der</strong> Anpassungsverordnung ist die<br />
ArbStättV um einen weiteren neuen Paragrafen<br />
(§ 9 „Ordnungswidrigkeiten und<br />
Straftaten“) ergänzt worden. Ordnungswidrig<br />
handelt nach <strong>der</strong> ArbStättV jetzt<br />
zum Beispiel, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig<br />
eine Gefährdungsbeurteilung<br />
nicht ordnungsgemäß dokumentiert,<br />
die Arbeit bei unmittelbarer erheblicher<br />
Gefahr nicht einstellt, Sicherheitseinrichtung<br />
nach § 4 Abs. 3 <strong>der</strong> ArbStättV<br />
(„… insbeson<strong>der</strong>e Sicherheitsbeleuchtung,<br />
Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen,<br />
Notaggregate und Notschalter,<br />
sowie raumlufttechnische Anlagen ...“)<br />
nicht o<strong>der</strong> nicht in <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />
Weise warten o<strong>der</strong> prüfen lässt o<strong>der</strong><br />
<strong>Ver</strong>kehrswege, Fluchtwege und Notausgänge<br />
nicht frei hält. Arbeitgeber, die<br />
vorsätzlich das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit<br />
von Beschäftigten in Arbeitsstätten<br />
gefährden, machen sich strafbar.<br />
Vorschrift zu Notausgängen<br />
konkretisiert<br />
Im Laufe des Beratungsverfahrens im<br />
Bundesrat wurde von den Län<strong>der</strong>n eine<br />
Än<strong>der</strong>ung des Anhangs Ziffer 2.3 <strong>der</strong><br />
ArbStättV beantragt, die auch später in<br />
die <strong>Ver</strong>ordnung übernommen wurde.<br />
<strong>Die</strong> bisher in Ziffer 2.3 des Anhangs<br />
<strong>der</strong> ArbStättV aufgeführten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu Notausgängen wurden mit<br />
<strong>der</strong> Novellierung im Jahr 2004 aus <strong>der</strong><br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 9
Prävention<br />
EG-Arbeitsstätten-Richtlinie 89/654/<br />
EWG in die ArbStättV übernommen.<br />
Allerdings wurde <strong>der</strong> Text <strong>der</strong> Richtlinie<br />
nicht wörtlich in nationales Recht<br />
umgesetzt.<br />
<strong>Die</strong> Richtlinie 89/654/EWG sieht das<br />
<strong>Ver</strong>bot von Karussell- o<strong>der</strong> Schiebetüren<br />
nur für „Nottüren“ vor, nicht aber für alle<br />
Notausgänge. <strong>Die</strong> EG-Richtlinie unterscheidet<br />
grundsätzlich zwischen „Türen<br />
im <strong>Ver</strong>lauf von Fluchtwegen“, „Türen von<br />
Notausgängen“ und „Nottüren“. Im Jahr<br />
2004 übernommen wurden mit <strong>der</strong> Arb-<br />
StättV nur die Unterscheidung zwischen<br />
„Türen im <strong>Ver</strong>lauf von Fluchtwegen“ und<br />
„Türen von Notausgängen“. Dadurch<br />
weitet die <strong>Ver</strong>ordnung das oben genannte<br />
<strong>Ver</strong>bot von Karussell- o<strong>der</strong> Schiebetüren<br />
ungewollt auf alle Notausgänge aus. <strong>Die</strong>s<br />
hat in <strong>der</strong> Praxis für <strong>Ver</strong>wirrung gesorgt<br />
und machte die Anpassung <strong>der</strong> Ziffer<br />
2.3 des Anhangs <strong>der</strong> ArbStättV erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Da es jedoch vom Rechtsetzer<br />
nicht beabsichtigt war, mit <strong>der</strong> ArbStättV<br />
über die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EG-Arbeitsstätten-Richtlinie<br />
hinauszugehen und zu<br />
verschärfen, wurde bereits im Vorfeld mit<br />
Punkt 6 Absatz 2 <strong>der</strong> Arbeitsstättenregel<br />
„Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und<br />
Rettungsplan“ (ASR A2.3) eine Klarstellung<br />
des Gewollten erreicht. Nach dieser<br />
ASR sind Karussell- und Schiebetüren<br />
nur in Notausgängen unzulässig, die<br />
ausschließlich für den Notfall konzipiert<br />
und ausschließlich im Notfall benutzt<br />
werden.<br />
Vorschrift zu Sitzgelegenheiten<br />
aufgenommen<br />
Eine weitere in die ArbStättV aufgenommene<br />
Vorschrift betrifft die Umsetzung<br />
des ILO Übereinkommens – Ü 120 in<br />
nationales Recht. Das Ü 120 enthält die<br />
For<strong>der</strong>ung zur Bereitstellung von Sitzgelegenheiten<br />
am Arbeitsplatz. <strong>Die</strong>se<br />
Regelung war bis zur Novellierung <strong>der</strong><br />
ArbStättV im Jahr 2004 in § 25 <strong>der</strong><br />
alten ArbStättV von 1975 enthalten. Zur<br />
Entsprechung <strong>der</strong> eingegangenen internationalen<br />
<strong>Ver</strong>pflichtungen – Deutschland<br />
hat das Ü 120 im Jahr 1973 ratifiziert<br />
– wurde die Regelung zur Bereitstellung<br />
von Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz<br />
jetzt in die ArbStättV (Anhang<br />
Ziffer 3.3) aufgenommen. Der Arbeitgeber<br />
hat künftig den Beschäftigten am<br />
Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur <strong>Ver</strong>fügung<br />
zu stellen, wenn die Arbeit ganz<br />
o<strong>der</strong> teilweise sitzend verrichtet werden<br />
kann o<strong>der</strong> es <strong>der</strong> Arbeitsablauf zulässt,<br />
sich zeitweise zu setzen. Können aus<br />
betriebstechnischen Gründen keine<br />
10<br />
Sitzgelegenheiten unmittelbar am<br />
Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl<br />
es <strong>der</strong> Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise<br />
zu setzen, müssen den Beschäftigten<br />
in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten<br />
bereitgestellt werden.<br />
Lärmschutzregelung angepasst<br />
Mit Erlass <strong>der</strong> Lärm- und Vibrations-<br />
Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)<br />
vom 8. März 2007 ergibt<br />
sich Än<strong>der</strong>ungsbedarf in <strong>der</strong> ArbStättV,<br />
Anhang Ziffer 3.7 „Lärm“. Lärmbelastungen<br />
über 80 dB(A) am Arbeitsplatz<br />
lösen nach <strong>der</strong> LärmVibrationsArbSchV<br />
bereits Pflichten des Arbeitgebers<br />
aus (unterer Auslösewert), Lärmbelastungen<br />
von 85 dB(A) und mehr an<br />
Arbeitsplätzen sind nicht mehr ohne<br />
Weiteres zulässig. Nach <strong>der</strong> ArbStättV<br />
war bisher noch ein Maximalwert für<br />
die Lärmbelastung am Arbeitsplatz von<br />
90 dB(A) erlaubt. Deshalb hatte <strong>der</strong><br />
Bundesrat schon im Rechtssetzungsverfahren<br />
zur LärmVibrationsArbSchV<br />
mit einem Entschließungsantrag gefor<strong>der</strong>t,<br />
diesen Wi<strong>der</strong>spruch in den beiden<br />
<strong>Ver</strong>ordnungen zu bereinigen, um eine<br />
konsistente und den europarechtlichen<br />
Vorgaben entsprechende Rechtslage in<br />
Deutschland zu schaffen. <strong>Die</strong>se For<strong>der</strong>ung<br />
ist jetzt mit <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong><br />
ArbStättV erfüllt worden.<br />
Der Satz 1 <strong>der</strong> Ziffer 3.7 (Minimierungsgebot)<br />
bleibt unverän<strong>der</strong>t beibehalten;<br />
Satz 2 wurde neu gefasst und lautet:<br />
„Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz<br />
in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von<br />
<strong>der</strong> Nutzung und den zu verrichtenden<br />
Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass<br />
keine Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Gesundheit<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten entstehen.“. Mit<br />
<strong>der</strong> Formulierung des zweiten Satzes<br />
wird unterstrichen, dass in Abhängigkeit<br />
von <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Arbeitsstätte<br />
und den darin verrichteten Tätigkeiten<br />
zur <strong>Ver</strong>meidung mittelbarer o<strong>der</strong> unmittelbarer<br />
Gefährdungen von Sicherheit<br />
o<strong>der</strong> Gesundheit durch Lärmeinwirkungen<br />
spezifische Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind. <strong>Die</strong>se müssen sich am<br />
Stand <strong>der</strong> Technik für den Schallschutz<br />
orientieren. Hierbei sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
die extraauralen (nicht das Gehör schädigende)<br />
Schallwirkungen im Hörschallbereich<br />
unterhalb des in <strong>der</strong> LärmVibrationsArbSchV<br />
festgelegten unteren<br />
Auslösewertes von 80 dB(A) zu berücksichtigen.<br />
Zur Konkretisierung <strong>der</strong><br />
Ziffer 3.7 des Anhangs <strong>der</strong> ArbStättV<br />
wird <strong>der</strong> ASTA die dazu vorliegenden<br />
gesicherten arbeitswissenschaftlichen<br />
Erkenntnisse jetzt schnell in eine Regel<br />
für Arbeitsstätten zusammenfassen und<br />
mit entsprechenden Lösungsansätzen<br />
versehen.<br />
Fazit<br />
<strong>Die</strong> ArbStättV wurde im Jahr 2004<br />
entsprechend den politischen Vorgaben<br />
zur inhaltsgleichen Umsetzung <strong>der</strong><br />
europäischen Arbeitsstätten-Richtlinie<br />
89/654/EWG und gemäß den Vorgaben<br />
durch das Arbeitsschutzgesetz (Schutzziele<br />
und allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen)<br />
neu gefasst, um Arbeitgebern bei <strong>der</strong><br />
Erfüllung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz<br />
größere Flexibilität und Entscheidungsspielräume<br />
für beson<strong>der</strong>e betriebliche<br />
Gegebenheiten und für angepasste<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewähren.<br />
Seither sind einige Jahre vergangen und<br />
es konnten erste Erfahrungen mit <strong>der</strong><br />
<strong>Ver</strong>ordnung in <strong>der</strong> Praxis gesammelt<br />
werden. Insgesamt hat sich <strong>der</strong> neue<br />
gesetzliche Rahmen <strong>der</strong> ArbStättV durch<br />
die Aufnahme von verbindlich einzuhaltenden<br />
Schutzzielen und den <strong>Ver</strong>weis<br />
auf den Stand <strong>der</strong> Technik in den<br />
konkretisierenden Arbeitsstättenregeln<br />
bewährt. Trotzdem musste die ArbStättV<br />
bisher insgesamt fünf mal aus den oben<br />
dargestellten Gründen geän<strong>der</strong>t werden.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Neuerungen wurden mit<br />
<strong>der</strong> letzten Än<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Aufnahme<br />
<strong>der</strong> neuen Paragrafen zur „Gefährdungsbeurteilung“<br />
und zu den „Strafen und<br />
Ordnungswidrigkeiten“ eingeführt.<br />
Mit den Än<strong>der</strong>ungen wurde die ArbStättV<br />
im Zuge <strong>der</strong> Rechtsangleichung auch<br />
an die Systematik <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Arbeitsschutzverordnungen<br />
angepasst. Insgesamt<br />
erleichtern die Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />
ArbStättV den Arbeitgebern künftig die<br />
Anwendung <strong>der</strong> ArbStättV in <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Praxis. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
Fotos: Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH<br />
Lärmexposition für<br />
Eisenbahnfahrzeugführer<br />
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Heres, <strong>EUK</strong>, Frankfurt am Main<br />
Mit Inkrafttreten <strong>der</strong> Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-<br />
VibrationsArbSchV) im März 2007 wurden unter an<strong>der</strong>em die Auslösewerte für<br />
Präventionsmaßnahmen gegen Lärmeinwirkungen um 5 Dezibel (dB) abgesenkt.<br />
Infolge dessen sind bisher angewendete Lärmschutzmaßnahmen teilweise<br />
nicht mehr ausreichend und erfor<strong>der</strong>n neue Maßnahmen. Bei einigen<br />
Berufsgruppen ist das Einhalten <strong>der</strong> „neuen Grenzwerte“ in <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Praxis jedoch mit Schwierigkeiten verbunden. Hierzu zählen neben Orchestermusikern<br />
auch Eisenbahnfahrzeugführer.<br />
Eine Grundlage für die Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Lärmexposition bzw. für Präventionsmaßnahmen<br />
ist <strong>der</strong> Tages-Lärmexpositionspegel,<br />
d.h. <strong>der</strong> über die Zeit gemittelte<br />
Lärmexpositionspegel bezogen auf<br />
eine 8-Stunden-Schicht.<br />
Dabei sind alle am Arbeitsplatz auftretenden<br />
Schallereignisse zu berücksichtigen.<br />
Wenn durch technische und<br />
organisatorische Maßnahmen nicht<br />
sichergestellt werden kann, dass <strong>der</strong><br />
Tages-Lärmexpositionspegel den oberen<br />
Auslösewert von 85 dB(A) unterschreitet,<br />
muss nach <strong>der</strong> LärmVibrationsArbSchV<br />
geeigneter Gehörschutz getragen<br />
werden. Bereits beim Überschreiten des<br />
unteren Auslösewertes von 80 dB(A)<br />
ist den Beschäftigten Gehörschutz zur<br />
<strong>Ver</strong>fügung zu stellen.<br />
Für Eisenbahnfahrzeugführer (EFF) ist<br />
die Umsetzung <strong>der</strong> LärmVibrations-<br />
ArbSchV in Teilbereichen mit erheblichen<br />
Problemen verbunden. Es kommt<br />
zum Wi<strong>der</strong>spruch zwischen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />
nach Gehörschutz einerseits sowie<br />
<strong>der</strong> zuverlässigen Wahrnehmung von<br />
akustischen Signalen und sicherheitsrelevanten<br />
Geräuschen an<strong>der</strong>erseits.<br />
Der Einsatz von Gehörschutzmittel bei<br />
diesen Tätigkeiten kann deshalb nur<br />
in Abstimmung mit den Eisenbahnaufsichtsbehörden<br />
erfolgen. Nach Vorstellung<br />
des Themas im Bund-/Län<strong>der</strong>-<br />
Fachausschuss Eisenbahnen und<br />
Bergbahnen (LAEB) bestand Einvernehmen,<br />
dass das Tragen von Gehörschutz<br />
nur dann zugelassen werden<br />
kann, wenn alle im Betrieb notwendigen<br />
sicherheitsrelevanten Signale<br />
und Geräusche nachweisbar auch beim<br />
Einsatz von Gehörschutz sicher wahrgenommen<br />
werden können.<br />
Lärmmessungen haben gezeigt, dass<br />
bei EFF in Abhängigkeit von den jeweiligen<br />
betrieblichen Randbedingungen,<br />
<strong>der</strong> untere Auslösewert von 80 dB(A)<br />
überschritten werden kann. In einigen<br />
Fällen liegen die Tages-Lärmexpositionspegel<br />
sogar über dem oberen<br />
Auslösewert.<br />
Um die Eisenbahnunternehmen bei<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> LärmVibrations-<br />
ArbSchV zu unterstützen, hat die <strong>EUK</strong><br />
gemeinsam mit <strong>der</strong> Branche ÖPNV/<br />
Bahnen <strong>der</strong> VBG und dem Institut<br />
für Arbeitsschutz <strong>der</strong> Deutschen<br />
Prävention<br />
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)<br />
zwei Projekte auf den Weg gebracht.<br />
Ziele dieser Projekte sind, praxistaugliche<br />
Empfehlungen zu technischen und<br />
organisatorischen Lärmmin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
zusammenzustellen sowie ein<br />
<strong>Ver</strong>fahren zur Auswahl und zum Einsatz<br />
von geeignetem Gehörschutz für EFF zu<br />
entwickeln.<br />
Nach bisher vorliegenden Ergebnissen<br />
sind EFF im Streckenverkehr insbeson<strong>der</strong>e<br />
dann erheblichen Lärmbelastungen<br />
ausgesetzt, wenn häufig<br />
Warnsignale mit Tyfon (Pfeifsignale) an<br />
nichttechnisch gesicherten Bahnübergängen<br />
gegeben werden müssen und<br />
die Anbaubedingungen <strong>der</strong> Tyfone am<br />
Fahrzeug hinsichtlich einer <strong>Ver</strong>min<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Schallabstrahlung in Richtung<br />
Führerstand nicht optimiert sind.<br />
Lokrangierführer (Lrf) im Rangierbetrieb<br />
sind häufig höheren Lärmbelastungen<br />
durch fahrzeugeigene Geräusche, zum<br />
Beispiel <strong>Die</strong>selmotor, Lüfter, Einsatz des<br />
Tyfons, sowie Einflüssen <strong>der</strong> Umgebung<br />
ausgesetzt, da sie bei ihren Einsätzen<br />
überwiegend außen auf den Mitfahrerständen<br />
<strong>der</strong> Triebfahrzeuge mitfahren.<br />
Hier gilt es künftig alle technisch-konstruktiven<br />
Möglichkeiten zur Lärmmin<strong>der</strong>ung<br />
auszuschöpfen.<br />
Dennoch wird es in vielen Fällen allein<br />
durch technische und organisatorische<br />
Maßnahmen nicht möglich sein, den<br />
unteren Auslösewert einzuhalten bzw.<br />
zu unterschreiten. Dann bleibt nur die<br />
Möglichkeit, geeigneten Gehörschutz zur<br />
<strong>Ver</strong>fügung zu stellen. Untersuchungen<br />
haben ergeben, dass eine ausreichende<br />
Anzahl <strong>der</strong> auf dem Markt erhältlichen<br />
Gehörschützer für den Einsatz bei EFF<br />
nicht geeignet sind. Noch nicht abgeschlossen<br />
sind die Überlegungen<br />
zu einem praxistauglichen <strong>Ver</strong>fahren<br />
zur Durchführung <strong>der</strong> Hörprobe. Mit<br />
diesem individuellen Test muss für jeden<br />
Beschäftigten festgestellt werden, ob<br />
er mit Gehörschutz die sicherheitsrelevanten<br />
Signale und Geräusche zweifelsfrei<br />
wahrnehmen kann. Über die<br />
Ergebnisse nach Abschluss <strong>der</strong> Projekte<br />
werden wir zeitnah berichten. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 11
Dialog<br />
Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort<br />
Sicherheit und Gesundheit<br />
beim Begleiten von Zügen<br />
Im Unternehmen DB Regio AG, Region Bayern, <strong>Ver</strong>kehrsbetrieb Oberbayern<br />
sind insgesamt 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind<br />
280 als Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Einsatz.<br />
Sabine Hornemann, Kundenbetreuerin im Nahverkehr mit betrieblichen<br />
Aufgaben (KiN/B), nimmt ihre Aufgabe ernst, sie denkt und arbeitet kundenorientiert<br />
und sicherheitsbewusst. Ihre Kolleginnen und Kollegen und sie wissen,<br />
dass von ihrem Auftritt und <strong>Ver</strong>halten das Erscheinungsbild <strong>der</strong> DB Regio AG<br />
mitgeprägt wird. Das bedeutet Sicherheit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit und<br />
dem Kunden gegenüber stets präsent zu sein.<br />
12<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Kundenbetreuer im<br />
Nahverkehr zu sein, ist eine sehr interessante<br />
und abwechslungsreiche, aber<br />
auch verantwortungsvolle Tätigkeit.<br />
Welche Ausbildung ist für diese Tätigkeit<br />
notwendig?<br />
Sabine Hornemann: <strong>Die</strong> Ausbildung<br />
zum Kaufmann und Kauffrau für<br />
<strong>Ver</strong>kehrsservice dauert je nach Schulabschluss<br />
drei Jahre. Mitbringen sollte<br />
man Serviceorientierung, Teamfähigkeit<br />
sowie Spaß im Umgang mit Menschen.<br />
Zusätzlich gibt es noch einen Eignungstest<br />
sowie eine medizinische Untersuchung<br />
zur Tauglichkeit.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, wie<br />
kommen Sie zu Ihrem Arbeitsort?<br />
Sabine Hornemann: Damit ich<br />
pünktlich meine Tätigkeit aufnehmen<br />
kann, benutze ich den eigenen Pkw.<br />
Bedingt durch den Wechseldienst muss<br />
ich auch teilweise in den frühen Morgenstunden<br />
den Weg zu meinem Arbeitsort<br />
antreten. Ich plane dann einen rechtzeitigen<br />
Start ein, um bei kleinen <strong>Ver</strong>kehrsstörungen<br />
nicht gleich in Zeitdruck und<br />
Hektik zu geraten.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, was ist<br />
vor Beginn Ihrer Tätigkeit für Sie wichtig?<br />
Sabine Hornemann: <strong>Die</strong> Tätigkeiten<br />
beim Begleiten von Zügen erfor<strong>der</strong>n<br />
volle Konzentration. Deshalb achte ich<br />
auf ausreichenden Schlaf vor meiner<br />
Schicht, um meine Tätigkeit stets ausgeruht<br />
zu beginnen.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Und wie halten Sie sich<br />
für Ihren verantwortungsvollen Job fit?<br />
Sabine Hornemann: Fit zu sein<br />
heißt, dass ich mich gesund ernähre,<br />
gerade in <strong>der</strong> kalten Jahreszeit mit viel<br />
Obst und Gemüse. Körperlich fit halte<br />
ich mich durch Sport, im Winter mache<br />
ich Skitouren und im Sommer geh ich<br />
Bergsteigen.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Dass Sie viel Freude bei<br />
Ihrer Tätigkeit haben, können wir uns<br />
vorstellen. <strong>Ver</strong>raten Sie uns aber bitte,<br />
was Ihnen beson<strong>der</strong>s gefällt?<br />
Sabine Hornemann: Meine große<br />
<strong>Ver</strong>antwortung, dazu natürlich auch <strong>der</strong><br />
Umgang mit den Fahrgästen. Ich bin <strong>der</strong><br />
Ansprechpartner für meine Fahrgäste.<br />
Meine Arbeit bietet mir die vielfältigsten<br />
Möglichkeiten, Reisende zu beraten<br />
sowie verschiedene <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
anzubieten, und damit Kundendienst<br />
zu betreiben. Ich selbst habe gerne mit<br />
Menschen zu tun, ich freue mich, wenn<br />
ich Menschen in irgendeiner Weise<br />
helfen kann.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Hatten Sie dienstlich mal<br />
ein eindruckvolles Erlebnis?<br />
Sabine Hornemann: Da gebe es<br />
vieles zu erzählen. Ich bin schon 15<br />
Jahre im Zugbegleitdienst tätig und war<br />
vorher am Fahrkartenschalter. Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
mit Menschen zu tun hat, weiß, dass es<br />
viele schöne, aber auch weniger tolle<br />
Erlebnisse gibt.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Sicherheit ist bei <strong>der</strong><br />
Ausübung Ihrer Tätigkeit oberstes Gebot.<br />
Wie schützen Sie sich selbst vor Unfällen?<br />
Sabine Hornemann: Meine persönliche<br />
Sicherheit fängt nicht erst mit<br />
<strong>der</strong> Arbeitsaufnahme am Zug an. Sie<br />
beginnt bereits mit dem <strong>Ver</strong>lassen <strong>der</strong><br />
Wohnung, also auf dem Weg zur Arbeit.<br />
Ich benutze nur öffentliche Wege o<strong>der</strong><br />
im Bahnhofs- und Gleisbereich die vom<br />
Unternehmen festgelegten innerbetrieblichen<br />
<strong>Ver</strong>kehrswege. Weiterhin ist ständige<br />
Aufmerksamkeit sowie gegenseitige<br />
Rücksicht gefor<strong>der</strong>t.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, wie<br />
werden Sie über die vorhandenen<br />
Gefährdungen bei Ausführung <strong>der</strong> Tätigkeiten<br />
und das erfor<strong>der</strong>liche sicherheitsbewusste<br />
<strong>Ver</strong>halten unterrichtet?<br />
Sabine Hornemann: Selbstverständlich<br />
wurden wir während <strong>der</strong> Ausbildung<br />
über alle möglichen Gefährdungen<br />
umfassend unterrichtet. Da man so<br />
etwas aber auch leicht vergessen kann,<br />
gibt es jährlich Unterweisungen zu den<br />
Gefährdungen und zu sicherheitsgerechtem<br />
<strong>Ver</strong>halten durch unsere Vorgesetzten<br />
sowie den regelmäßigen Fortbildungsunterricht.<br />
Hier erfahren wir<br />
auch alle Neuerungen auf dem Gebiet<br />
des Arbeitsschutzes. Darüber hinaus<br />
erhalten wir auch fachliche bzw. betriebliche<br />
Informationen für unsere tägliche<br />
Arbeit im und am Zug. Des Weiteren<br />
wird auch das <strong>Ver</strong>halten in Konfliktsituationen<br />
trainiert, zum Bespiel durch<br />
Deeskalationstraining.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Störungen und Unfälle<br />
kommen meistens unerwartet. Wie sind<br />
Sie darauf vorbereitet?<br />
Sabine Hornemann: Auch bei<br />
Hektik und Zeitdruck darf nie die eigene<br />
Sicherheit vernachlässigt werden. Der<br />
Gleisbereich darf zum Beispiel nur mit<br />
einer Warnweste betreten werden, diese<br />
muss eng anliegen und geschlossen<br />
getragen werden. Ist das <strong>Ver</strong>lassen<br />
eines Schienenfahrzeuges erfor<strong>der</strong>lich,<br />
so hat dieses grundsätzlich auf <strong>der</strong> gleisfreien<br />
Seite zu erfolgen. Ist das <strong>Ver</strong>lassen<br />
von Schienenfahrzeugen auf <strong>der</strong> freien<br />
Strecke zwischen zwei Gleisen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
so müssen zuvor die notwendigen<br />
betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen, in<br />
<strong>der</strong> Regel eine Gleissperrung, veranlasst<br />
bzw. durchgeführt werden.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: <strong>Die</strong> Sicherheit muss<br />
selbstverständlich auch für die Fahrgäste<br />
gewährleistet sein. Welche Möglichkeiten<br />
haben Sie als Kundenbetreuerin,<br />
um Fahrgäste vor Unfällen zu schützen?<br />
Sabine Hornemann: Das fängt beim<br />
Ein- und Aussteigen am Zug an, hier<br />
benötigen insbeson<strong>der</strong>e hilfsbedürftige<br />
und ältere Fahrgäste entsprechende<br />
Hilfe. Ich weise die Fahrgäste auf Gefahrenquellen<br />
hin. Während <strong>der</strong> Fahrt achte<br />
ich darauf, dass die <strong>Ver</strong>kehrswege bzw.<br />
Fluchtwege im Zug freigehalten werden,<br />
dass also kein Gepäck in den Gängen<br />
steht. Weiterhin achte ich auch darauf,<br />
dass das Gepäck in den Ablagen sicher<br />
abgelegt ist. Auch bei einer starken Bremsung,<br />
mit <strong>der</strong> immer gerechnet werden<br />
muss, darf niemand durch herabfallende<br />
Gegenstände verletzt werden.<br />
Dialog<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Welchen persönlichen<br />
Tipp geben Sie allen Kolleginnen und<br />
Kollegen zur <strong>Ver</strong>hütung von Unfällen?<br />
Sabine Hornemann: Beachten Sie<br />
auch bei langjähriger Berufspraxis die<br />
Unfallverhütungsvorschriften und werden<br />
Sie nicht aus Gewohnheit nachlässig.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, würden<br />
Sie noch mal Kundenbetreuerin werden?<br />
Sabine Hornemann: Das kann man<br />
so einfach nicht beantworten. Im Berufsbild<br />
des Zugbegleiters hat sich im Laufe<br />
<strong>der</strong> Jahre viel verän<strong>der</strong>t. Am Anfang war<br />
es noch viel Betriebsdiensttätigkeit, nun<br />
besteht <strong>der</strong> Hauptanteil vorwiegend aus<br />
Service. <strong>Die</strong> Tätigkeit, wie sie jetzt ist, ist<br />
abwechslungsreich und macht mir Spaß.<br />
Es käme dann auf die aktuellen Rahmenbedingungen<br />
an.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog: Frau Hornemann, wir<br />
danken für das Gespräch. Wir wünschen<br />
Ihnen allzeit gute Fahrt.<br />
Das Interview führte Wolfgang Horstig,<br />
von dem auch die Bil<strong>der</strong> stammen.<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 13
Telegramm<br />
Der Arbeitgeber erhält alles aus<br />
einer Hand<br />
Neue<br />
Mitarbeiter<br />
finden<br />
mit DGUV job<br />
DGUV job ist die Arbeitsvermittlung <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
für ihre Rehabilitanden. <strong>Die</strong> dort beschäftigten<br />
Reha-Fachkräfte sollen Unfallverletzte<br />
und berufserkrankte Menschen bei<br />
ihrer Jobsuche und Reintegration in den<br />
Beruf unterstützen und so ihre Chancen<br />
auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Nach<br />
einem Pilotprojekt in zwei Landesverbänden<br />
wurde <strong>der</strong> Service von DGUV<br />
job 2009 auf alle sechs Landesverbände<br />
<strong>der</strong> DGUV ausgeweitet.<br />
Wilfried Walter, Berufshilfereferent des<br />
Landesverbandes Südost, leitet die<br />
Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Unfallversicherungsträger<br />
und koordiniert die Arbeit von<br />
DGUV job.<br />
Herr Walter, DGUV job vernetzt<br />
drei Gruppen miteinan<strong>der</strong> –<br />
Arbeitsuchende, Betriebe und<br />
Unfallversicherungsträger. Was<br />
bietet DGUV job den Partnern?<br />
Wilfried Walter: Den Arbeitsuchenden<br />
wird eine individuelle, auf ihre<br />
konkrete Situation eingehende Beratung<br />
und <strong>Ver</strong>mittlung angeboten und<br />
ihnen werden Perspektiven aufgezeigt.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitgeber erhalten kostenfrei und<br />
unbürokratisch Personalvorschläge<br />
und dazu Informationen<br />
14<br />
über mögliche finanzielle För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />
– alles aus einer Hand.<br />
<strong>Die</strong> Unfallversicherungsträger werden<br />
professionell in ihrer Aufgabe unterstützt,<br />
<strong>Ver</strong>sicherte wie<strong>der</strong> in Arbeit zu<br />
vermitteln. Dazu gehört auch <strong>der</strong> Zugriff<br />
auf eine Internet-Suchmaschine, mit<br />
<strong>der</strong> DGUV job täglich bundesweit nach<br />
offenen Stellen sucht.<br />
Wie arbeitet DGUV job im<br />
Einzelnen?<br />
Wilfried Walter: In einem ersten<br />
Schritt melden die Unfallversicherungsträger<br />
arbeitsuchende Rehabilitanden<br />
per Post o<strong>der</strong> online an DGUV job. In<br />
einem persönlichen Gespräch erstellt<br />
<strong>der</strong> Reha-Fachberater dann zusammen<br />
mit dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherten ein individuelles<br />
Bewerberprofil und gibt erste<br />
Bewerbungstipps.<br />
<strong>Die</strong> Reha-Fachkräfte können aufgrund<br />
ihrer persönlichen Kontakte Arbeitgeber<br />
gezielt auf offene Stellen ansprechen.<br />
O<strong>der</strong> sie suchen mit Hilfe einer Internet-<br />
Suchmaschine täglich und bundesweit<br />
nach aktuellen Stellen. Finden sich<br />
Stellen, die dem Bewerberprofil entsprechen,<br />
prüft <strong>der</strong> Berater, ob <strong>der</strong> Arbeitsplatz<br />
tatsächlich geeignet ist. Kommt<br />
er in Frage, wird dem Arbeitgeber ein<br />
anonymisiertes Kurzprofil des Bewerbers<br />
übersandt. Sobald er reagiert, bespricht<br />
<strong>der</strong> Reha-Fachberater mit ihm weitere<br />
Details und stellt ggf. den Kontakt zum<br />
Bewerber her.<br />
Können Arbeitgeber auch direkt<br />
auf DGUV job zugehen, wenn<br />
sie eine neue Mitarbeiterin<br />
o<strong>der</strong> einen neuen Mitarbeiter<br />
suchen?<br />
Wilfried Walter: Ja, auf<br />
jeden Fall. Sie können uns<br />
ein Stellenprofil übersenden.<br />
Auf Wunsch des Unternehmers<br />
helfen wir auch beim<br />
Erstellen. Das Profil – und<br />
das ist eine Beson<strong>der</strong>heit –<br />
enthält bei DGUV job auch<br />
Angaben zu körperlichen<br />
Belastungen und über die<br />
Arbeitsstoffe am angebotenen<br />
Arbeitsplatz. So ist<br />
es möglich, dem Arbeitgeber<br />
neue Bewerber<br />
vorzuschlagen, die<br />
neben <strong>der</strong> fachlichen<br />
Eignung auch die<br />
körperlichen Voraussetzungen<br />
mitbringen.<br />
Wie können Arbeitgeber offene<br />
Stellen melden?<br />
Wilfried Walter: Das ist ganz einfach.<br />
Sie können das Stellenprofil online<br />
erstellen (www.dguv.de/job), ein schon<br />
vorhandenes Stellenprofil zuschicken<br />
o<strong>der</strong> sie rufen einfach an.<br />
Welchen Vorteil hat DGUV job<br />
für Arbeitgeber?<br />
Wilfried Walter: Für die Arbeitgeber<br />
entfällt das zeitaufwändige Personalauswahlverfahren,<br />
wenn DGUV job<br />
ihnen geeignete Bewerber vorschlägt.<br />
Und sie sparen hohe Inseratskosten.<br />
Wir vermitteln auch finanzielle Hilfen zur<br />
Einstellung. Das können Lohnkostenzuschüsse<br />
sein o<strong>der</strong> Zuschüsse zu einer<br />
evtl. notwendigen technischen Arbeitsausrüstung.<br />
Der Arbeitgeber erhält<br />
alles aus einer Hand und hat nur einen<br />
Ansprechpartner.<br />
Was ist das Beson<strong>der</strong>e am<br />
Service von DGUV job?<br />
Wilfried Walter: Ein zentrales Qualitätsmerkmal<br />
ist das ausführliche (Erst-)<br />
Gespräch mit den Bewerbern. Es dient<br />
dazu, sich über den arbeitsuchenden<br />
Menschen ein Bild zu machen und<br />
seine Wünsche und Fähigkeiten heraus-<br />
zuarbeiten. Danach richtet sich, wie und<br />
wobei er unterstützt werden kann und<br />
muss.<br />
Hinzukommt <strong>der</strong> enge Kontakt zu den<br />
Arbeitgebern und den Unfallversicherungsträgern<br />
sowie die ständige Erreichbarkeit<br />
<strong>der</strong> DGUV job-Mitarbeiter.<br />
Wie fällt Ihre Bilanz nach dem<br />
ersten Jahr DGUV job aus?<br />
Wilfried Walter: <strong>Die</strong> Nachfrage von<br />
Seiten <strong>der</strong> Arbeitgeber ist verhältnismäßig<br />
groß. Sie sind interessiert an motivierten,<br />
engagierten Bewerbern. <strong>Die</strong><br />
können wir bieten. Auch die Unfallversicherungsträger<br />
haben von Anfang an<br />
unseren Service angenommen und ihre<br />
<strong>Ver</strong>mittlungsfälle an uns weitergeleitet.<br />
<strong>Die</strong> Situation am Arbeitsmarkt hat sich<br />
zwar allgemein verbessert, aber davon<br />
haben unsere Bewerber bisher noch<br />
nicht profitiert.<br />
Umso wichtiger ist es, unsere <strong>Ver</strong>sicherten<br />
zu unterstützen, so dass sie –<br />
trotz Handycaps – wettbewerbsfähig,<br />
auch mit gesunden Menschen, sind. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
Der Sekundenschlaf<br />
ist eines <strong>der</strong><br />
Hauptrisiken<br />
bei langen<br />
Autofahrten.<br />
(Foto: DVR)<br />
Gefährlicher Sekundenschlaf<br />
Der Sekundenschlaf ist eines <strong>der</strong> Hauptrisiken<br />
bei langen Autofahrten. Schätzungsweise<br />
je<strong>der</strong> vierte Unfall mit Todesfolge<br />
auf Autobahnen wird durch kurzes<br />
Einnicken verursacht. Nach Information<br />
des Deutsche <strong>Ver</strong>kehrssicherheitsrates<br />
(DVR) wird diese Unfallursache von den<br />
meisten Fahrern unterschätzt.<br />
Ein Sekundenschlaf kann schnell über<br />
Leben und Tod entscheiden. Ein Autofahrer,<br />
<strong>der</strong> bei Tempo 130 seine Augen<br />
für fünf Sekunden geschlossen hält,<br />
legt in dieser Zeit 180 Meter im „Blindflug“<br />
zurück. Beim Aufwachen kommt es<br />
häufig zu Fehlreaktionen durch ruckartiges<br />
Lenken o<strong>der</strong> heftiges Bremsen mit<br />
schweren Folgen.<br />
Lange, gerade, monotone Strecken sind<br />
beson<strong>der</strong>s gefährlich. Wer müde ist und<br />
auf solchen Strecken Auto fährt, hat ein<br />
höheres Einschlafrisiko. Nicht nur die<br />
Nacht- und frühen Morgenstunden sind<br />
unfallträchtig, son<strong>der</strong>n auch die Mittagszeit<br />
und <strong>der</strong> frühe Nachmittag, beson<strong>der</strong>s<br />
nach einem reichhaltigen Essen.<br />
Der Sekundenschlaf kündigt sich durch<br />
zunehmende Müdigkeit an. Wer sich<br />
häufiger die Augen reibt o<strong>der</strong> bemerkt,<br />
dass sich sein Lidschlag erhöht, sollte<br />
diese Warnsignale richtig deuten. Auch<br />
häufige Lenkkorrekturen können ein<br />
Anzeichen starker Müdigkeit sein. Schlaftrunkenes<br />
Fahren ähnelt sehr stark dem<br />
Fahren im angetrunkenen Zustand. Bei<br />
<strong>Ver</strong>suchen wurde festgestellt, dass 24<br />
schlaflose Stunden die gleiche Auswirkung<br />
auf die Fahrtüchtigkeit haben wie<br />
ein Promille Alkohol im Blut.<br />
Neben „Vielfahrern“, die oft und auf<br />
langen Strecken unterwegs sind,<br />
beispielsweise Lkw- und Busfahrer, sind<br />
Autotouristen die zweite große Risikogruppe.<br />
Sie fahren lange Strecken in<br />
entfernte Urlaubslän<strong>der</strong> ohne genügend<br />
Pausen zu machen. Ebenfalls gefährdet<br />
sind die jungen Fahrer, die nach einer<br />
Disco-Nacht in den frühen Morgenstunden<br />
unterwegs sind. <strong>Die</strong> Müdigkeit,<br />
von <strong>der</strong> sie in <strong>der</strong> Disco bei lauter Musik<br />
nichts merkten, kommt am Steuer schnell<br />
und unvermittelt. Der dann folgende<br />
Sekundenschlaf führt mit vollbesetzten<br />
Fahrzeugen häufig zu Unfällen mit<br />
schwersten Folgen.<br />
Hinter das Lenkrad sollte sich nur <strong>der</strong>jenige<br />
setzen, <strong>der</strong> ausgeruht ist und<br />
sich fit fühlt, empfiehlt <strong>der</strong> DVR. Bei<br />
ersten Anzeichen von Schläfrigkeit muss<br />
unbedingt eine Pause – nötigenfalls eine<br />
Schlafpause – eingelegt werden.<br />
„Patentrezepte“ wie das Öffnen des<br />
Seitenfensters sind trügerisch. Gegen<br />
Müdigkeit hilft nur ausreichen<strong>der</strong> Schlaf.<br />
Den Empfehlungen des DVR schließt<br />
sich die <strong>EUK</strong> an und wünscht allen eine<br />
stets unfallfreie Fahrt. z<br />
Telegramm<br />
Neues Portal zum<br />
betrieblichen Einsatz von<br />
Arbeitsschutzfilmen<br />
Vielen Führungskräften und Fachkräften<br />
für Arbeitssicherheit fehlt bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
einer Arbeitsschutzunterweisung<br />
zur <strong>Ver</strong>anschaulichung <strong>der</strong> Themen<br />
ein ansprechen<strong>der</strong> Film, um Beschäftigte<br />
bei Unterweisungen wirklich zu erreichen<br />
und somit die <strong>Ver</strong>mittlung des Themas<br />
zu erleichtern. Jetzt wird die Suche nach<br />
einem geeigneten Film einfacher.<br />
Unter www.arbeitsschutzfilm.de findet<br />
man seit Oktober 2010 Links zu mehr<br />
als hun<strong>der</strong>t einsetzbaren Arbeitsschutzfilmen<br />
o<strong>der</strong> -clips. <strong>Die</strong>se sind 30 Fachkategorien<br />
zu Themen wie Gefahrstoffe,<br />
Persönliche Schutzausrüstung, Lärm<br />
o<strong>der</strong> Baustellensicherheit zugeordnet,<br />
was das Finden <strong>der</strong> Filme leicht macht.<br />
Auf die vorgestellten Filme können<br />
die Nutzer auch Einfluss nehmen: Sie<br />
haben die Möglichkeit, die Betreiber des<br />
Portals auf gut geeignete Arbeitsschutzfilme<br />
hinzuweisen, die dann in das Portal<br />
aufgenommen werden können. Den<br />
Bedarf für ein <strong>der</strong>artiges Portal zeigte<br />
Anfang des letzten Jahres eine Umfrage<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Berliner Initiative<br />
Gesunde Arbeit (BIGA-http://www.berlin.<br />
de/biga/aktuell/index.html), die von <strong>der</strong><br />
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV) und <strong>der</strong> Bundesanstalt<br />
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
(BAuA) fachlich begleitet und unterstützt<br />
wurde. Von den rund 860 Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern <strong>der</strong> Umfrage<br />
gaben 98 Prozent <strong>der</strong> Befragten an,<br />
dass eine internetbasierte Mediathek für<br />
Arbeitsschutzfilme ziemlich bis sehr hilfreich<br />
wäre. Als Konsequenz aus diesem<br />
eindeutigen Votum wurde die Arbeitsschutzfilm-Mediathek<br />
entwickelt.<br />
Mehr Informationen finden Sie auf<br />
www.arbeitsschutzfilm.de. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 15<br />
Foto: DVR
Telegramm · Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Eine außerordentliche Sitzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> <strong>der</strong><br />
Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>) findet<br />
am 29. März <strong>2011</strong> in Frankfurt am Main<br />
statt.<br />
Tagungsbeginn: 13:00 h<br />
Tagungsende: vsl. 14:00 h<br />
<strong>Die</strong> Tagungsstätte befindet sich im<br />
Cosmopolitan, Restaurant & Konferenz,<br />
Im Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt<br />
am Main.<br />
<strong>Die</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
ist öffentlich. z<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Sozialwahl <strong>2011</strong><br />
Der Wahlausschuss <strong>der</strong> Eisenbahn-<br />
Unfallkasse für die Sozialwahl <strong>2011</strong><br />
hat am 23. November 2010 getagt.<br />
Wichtigster Punkt <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
war die Prüfung <strong>der</strong> eingegangenen<br />
Wahlvorschläge.<br />
Als Ergebnis wurde festgestellt,<br />
dass alle eingegangenen Wahlvorschläge<br />
gültig sind. Alle Bewerber<br />
erfüllen die gesetzlich gefor<strong>der</strong>ten<br />
Voraussetzungen.<br />
<strong>Die</strong> Wahlvorschläge beinhalten nicht<br />
mehr Kandidaten als Mandate zu<br />
vergeben sind. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass<br />
eine so genannte Friedenswahl<br />
stattfindet.<br />
Der Wahlausschuss dankt den Listenvertretern<br />
für die gute Zusammenarbeit.<br />
Weitere Informationen finden Sie in<br />
einer <strong>der</strong> nächsten Ausgaben des<br />
<strong>EUK</strong>-Dialogs. z<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>Die</strong> nächste ordentliche Sitzung <strong>der</strong><br />
<strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />
(<strong>EUK</strong>) findet am 15.<br />
Juni <strong>2011</strong> in Osnabrück statt.<br />
Tagungsbeginn: 9:00 Uhr<br />
Tagungsende: vsl. 14:00 Uhr<br />
<strong>Die</strong> Tagungsstätte befindet sich im<br />
advena Hotel Hohenzollern, Theodor-<br />
Heuss-Platz 5, 49074 Osnabrück.<br />
<strong>Die</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
ist öffentlich. z<br />
16<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
1. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Selbstverwaltungsorgane <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />
Artikel I<br />
<strong>Die</strong> Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane vom 1.<br />
April 2010 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
Der bisherige Abschnitt VII. wird neu Abschnitt VIII.<br />
Nach Abschnitt VI. wird ein neuer Abschnitt VII. eingefügt. <strong>Die</strong>ser lautet:<br />
„VII. Ersatz des entgangenen Bruttoverdienstes (einschließlich <strong>der</strong> Beiträge<br />
zur Sozialversicherung)<br />
1. Mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass Ersatz für <strong>Ver</strong>dienstausfall je Kalen<strong>der</strong>tag für<br />
höchstens 10 Stunden gewährt wird, werden für jede Stunde <strong>der</strong> durch ehrenamtliche<br />
Tätigkeit versäumten regelmäßigen Arbeitszeit ersetzt,<br />
a) aufgrund schriftlichen Nachweises <strong>der</strong> tatsächlich entgangene Bruttoverdienst<br />
des Berechtigten sowie die von ihm während <strong>der</strong> ehrenamtlichen Tätigkeit zur<br />
<strong>Ver</strong>meidung von Nachteilen zusätzlich zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung<br />
bis zum Betrage von einem Fünfundsiebzigstel <strong>der</strong> monatlichen Bezugsgröße<br />
nach § 18 SGB IV, die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales alljährlich bekannt<br />
gegeben wird;<br />
b) ein Pauschbetrag i.H.v. einem Drittel des in VII. 1 a) genannten Höchstbetrages,<br />
wenn <strong>der</strong> Berechtigte durch schriftliche Erklärung glaubhaft macht, dass ein<br />
<strong>Ver</strong>dienstausfall entstanden ist, sich dessen Höhe jedoch nicht nachweisen lässt.<br />
2. <strong>Die</strong> letzte angefangene Stunde ist voll zu rechnen.<br />
3. Der Ersatzanspruch steht ausschließlich dem Organmitglied zu. Zahlt <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
die Bruttobezüge sowie die Beiträge zur Sozialversicherung ohne gesetzliche,<br />
einzel- o<strong>der</strong> tarifvertragliche <strong>Ver</strong>pflichtung aus Gründen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>waltungsvereinfachung<br />
weiter, so kann <strong>der</strong> Erstattungsanspruch nach VII. 1 mit Einverständnis<br />
des Organmitglieds ausnahmsweise an den Arbeitgeber gezahlt werden“.<br />
Artikel II<br />
Der 1. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane<br />
<strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.<br />
Artikel III<br />
<strong>Die</strong> vorstehende Fassung des 1. Nachtrages wurde von <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
<strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse am 18. November 2010 beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong><br />
gez. Stark gez. Dr. Gravert<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong>) (stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Genehmigung<br />
Der vorstehende, von <strong>der</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> am 18. November 2010 beschlossene<br />
1. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltungsorgane<br />
<strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>) wird gemäß § 41 Abs. 4 SGB IV in<br />
<strong>Ver</strong>bindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.<br />
Bonn, den 30.11.2010 Bundesversicherungsamt<br />
I2 – 69380.1-212/95 Im Auftrag<br />
gez. <strong>Die</strong>lentheis z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
Zurückziehung <strong>der</strong><br />
Durchführungsanweisungen<br />
zur Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Kassen“ (GUV-V C9)<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> hat in Abstimmung<br />
mit <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (DGUV) die<br />
Zurückziehung <strong>der</strong> Durchführungsanweisungen<br />
(DA) zur Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Kassen“ (GUV-V C9)<br />
beschlossen.<br />
<strong>Die</strong> Durchführungsanweisungen beinhalteten<br />
zum Teil nicht mehr gültige<br />
Informationen und <strong>Ver</strong>weise. Darüber<br />
hinaus fanden we<strong>der</strong> neue technische<br />
Entwicklungen für Kreditinstitute<br />
noch die Kriminalitätsentwicklung <strong>der</strong><br />
letzten Jahre Berücksichtigung, so<br />
dass die Durchführungsanweisungen<br />
veraltet waren.<br />
<strong>Die</strong> Schutzziele <strong>der</strong> UVV Kassen<br />
bleiben weiterhin erhalten, an die<br />
Stelle <strong>der</strong> Durchführungsanweisungen<br />
sind <strong>Ver</strong>weise auf die Informationsschriften<br />
„Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute“<br />
mit den<br />
Untertiteln<br />
z BGI/GUV-I 819-1 „Hinweise für die<br />
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Kassen“<br />
i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz“,<br />
z BGI/GUV-I 819-2 „Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die sicherheitstechnische Ausrüstung<br />
von Geschäftsstellen“ und<br />
z BGI/GUV-I 819-3 „Betrieb“<br />
getreten.<br />
<strong>Die</strong>se Informationsschriften entsprechen<br />
dem heutigen Stand <strong>der</strong> Sicherungstechnik<br />
und setzen die heute<br />
adäquate Methode <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
um.<br />
<strong>Die</strong> aktuelle Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Kassen“ sowie die Informationsschriften<br />
können unter den<br />
bekannten Kommunikationsverbindungen<br />
bei <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> abgefor<strong>der</strong>t<br />
werden. z<br />
Telegramm<br />
6. Haaner Fachtagung<br />
„Sicherheit am Gleis“<br />
Am 16. Juni <strong>2011</strong> findet im Arbeitschutzzentrum<br />
Haan <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
<strong>der</strong> Bauwirtschaft in 42781 Haan<br />
zum 6. Mal die Fachtagung „Sicherheit<br />
am Gleis“ statt. <strong>Die</strong> Tagesveranstaltung<br />
wird von <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
<strong>der</strong> Bauwirtschaft, <strong>der</strong> VBG sowie <strong>der</strong><br />
Eisenbahn-Unfallkasse ausgerichtet<br />
und richtet sich an Bauunternehmen die<br />
im und am Gleisbereich tätig werden,<br />
Sicherungsunternehmen, Ingenieurbüros,<br />
Bahnbetreiber, Arbeitsschutzverwaltungen<br />
sowie Hersteller von<br />
Sicherungsanlagen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>anstaltung werden<br />
die aktuellen Entwicklungen <strong>der</strong> Regelwerke<br />
und <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />
vorgestellt und diskutiert.<br />
Experten von Bahnbetreibern, ausführenden<br />
Unternehmen und Unfallversicherungsträgern<br />
werden hierzu referieren.<br />
<strong>Die</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>anstaltung ist<br />
kostenfrei, die Reisekosten sind selbst zu<br />
tragen.<br />
Nach Ihrer Anmeldung werden Ihnen<br />
eine Einladung sowie das <strong>Ver</strong>anstaltungsprogramm<br />
zugesandt.<br />
Bitte haben Sie <strong>Ver</strong>ständnis, dass nur<br />
ein begrenztes Teilnehmerkontingent zur<br />
<strong>Ver</strong>fügung steht.<br />
Wenn Sie teilnehmen möchten, senden<br />
Sie uns umgehend eine E-Mail mit<br />
folgenden Angaben:<br />
Name<br />
Vorname<br />
Funktion<br />
Firma/Stelle<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Fax<br />
E-Mail<br />
Adressat Ihrer Anmeldung bei <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse<br />
ist:<br />
Eisenbahn-Unfallkasse<br />
Technischer Aufsichtsdienst<br />
<strong>EUK</strong> 584, Frau Schaller<br />
Telefon: 0711 22460-13<br />
E-Mail: mojca.schaller@euk-info.de z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 17<br />
Foto: <strong>EUK</strong>-Archiv
Sicherheit überall<br />
Der Eisenbahnbetrieb ist eine sehr<br />
komplexe Aufgabe und erfor<strong>der</strong>t von<br />
allen Beteiligten ein konzentriertes,<br />
vorausschauendes und verantwortungsvolles<br />
Handeln. Der Bahnverkehr läuft<br />
rund um die Uhr und das an 365 Tagen<br />
im Jahr. Eine Voraussetzung für die<br />
je<strong>der</strong>zeitige <strong>Ver</strong>fügbarkeit des Systems<br />
18<br />
Betriebs- und kundendienstliche Aufgaben<br />
Sicherheit und Gesundheit<br />
beim Begleiten von Zügen<br />
Sie erledigen betriebsdienstliche Aufgaben und sind ständiger Ansprechpartner für die Fahrgäste,<br />
in allen möglichen und manchen unmöglichen Situationen. Oftmals verhin<strong>der</strong>t bereits<br />
ihre einfache Anwesenheit das „Schwarzfahren“ o<strong>der</strong> sogar Vandalismus.<br />
<strong>Die</strong> Rede ist vom Zugbegleitpersonal im Personenverkehr, von den Zugchefs, Zugführern,<br />
Zugbetreuern und den Kundenbetreuern im Nahverkehr. Das Zugbegleitpersonal steht für<br />
Sicherheit im und am Zug. <strong>Die</strong>ses gilt sowohl für die Betriebssicherheit bei Eisenbahnen als<br />
auch für Sicherheit und Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit.<br />
In dem folgenden Artikel informiert Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Heres vom Technischen Aufsichtsdienst<br />
<strong>der</strong> <strong>EUK</strong> über Maßnahmen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit beim Begleiten von Zügen. Sehr oft<br />
sind es „Kleinigkeiten“, die Unfälle verursachen, gleiches gilt jedoch auch für das <strong>Ver</strong>hin<strong>der</strong>n<br />
bzw. <strong>Ver</strong>meiden von Unfällen.<br />
„Eisenbahn“ ist, dass viele Beschäftigte<br />
im Schicht- und Wechseldienst arbeiten.<br />
Viele Tätigkeiten erfor<strong>der</strong>n darüber<br />
hinaus eine hohe Mobilität, zum Beispiel<br />
sind die Beschäftigten in den Zügen bei<br />
je<strong>der</strong> Wetterlage und häufig auch nachts<br />
unterwegs, im Personenfernverkehr<br />
sogar über mehrere Tage.<br />
Foto: DB AG/Robert Fishman<br />
Zugführer, Zugbegleiter o<strong>der</strong> Kundenbetreuer<br />
im Nahverkehr ist eine sehr interessante<br />
und abwechslungsreiche, aber<br />
auch eine verantwortungsvolle Tätigkeit.<br />
Neben dem Erledigen von betriebsdienstlichen<br />
Aufgaben sind die<br />
Reisenden im Personenverkehr zu<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
etreuen und zu informieren. Weiterhin<br />
sind unter an<strong>der</strong>em Fahrplan- sowie<br />
Preisauskünfte zu geben, ist beim Beseitigen<br />
von Störungen mitzuwirken o<strong>der</strong><br />
die Fahrscheinkontrolle durchzuführen.<br />
Das <strong>Ver</strong>halten des Zugbegleitpersonals<br />
gegenüber den Reisenden trägt<br />
entscheidend dazu bei, ob diese sich als<br />
„Fahrgast“ o<strong>der</strong> als „Beför<strong>der</strong>ungsfall“<br />
sehen.<br />
Gemeinsam mit dem Eisenbahnfahrzeugführer<br />
(Triebfahrzeugführer) ist das<br />
Zugbegleitpersonal für die Sicherheit <strong>der</strong><br />
Fahrgäste verantwortlich. Aber auch für<br />
die eigene Sicherheit und Gesundheit<br />
sowie die Sicherheit von Kolleginnen<br />
und Kollegen trägt das Zugbegleitpersonal<br />
in beson<strong>der</strong>em Maße <strong>Ver</strong>antwortung.<br />
<strong>Die</strong> Schil<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Unfallhergänge<br />
(Abbildung 1) aus Unfallanzeigen<br />
verdeutlichen die Vielfalt des Arbeitsspektrums,<br />
welches von den Beschäftigten<br />
beim Begleiten von Zügen zu<br />
erfüllen ist. Unfälle können sich je<strong>der</strong>zeit<br />
und überall ereignen. Doch wie<strong>der</strong>kehrende<br />
Unterweisungen durch den Unternehmer<br />
über vorhandene Gefährdungen<br />
sowie über festgelegte Sicherheitsmaßnahmen<br />
tragen dazu bei, die Gefahren<br />
frühzeitiger zu erkennen und entsprechende<br />
<strong>Ver</strong>haltensweisen zu verinnerlichen.<br />
Des Weiteren ist es von Vorteil,<br />
sich regelmäßig mit den Maßnahmen für<br />
Sicherheit und Gesundheit zu befassen<br />
und diese beim Ausführen <strong>der</strong> täglichen<br />
Arbeiten zu beachten.<br />
Wege zum und vom Ort <strong>der</strong><br />
Tätigkeit<br />
Beginn und Ende <strong>der</strong> Tätigkeit sind in<br />
<strong>der</strong> Regel am gleichen Ort; zumindest<br />
im Nahverkehr. Um an diesen Ort zu<br />
gelangen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:<br />
zu Fuß, mit <strong>der</strong> Eisenbahn o<strong>der</strong><br />
mit dem Pkw. Sehr viele nutzen den<br />
eigenen Pkw. <strong>Die</strong> Fahrweise im Straßenverkehr<br />
sollte stets defensiv und sicherheitsbewusst<br />
sein. Damit das Ziel pünktlich<br />
erreicht wird, ist ein rechtzeitiger<br />
„Start“ erfor<strong>der</strong>lich. So erzeugen auch<br />
kleinere <strong>Ver</strong>kehrsstörungen nicht gleich<br />
Zeitdruck und riskante Überholmanöver;<br />
auch überhöhte Geschwindigkeiten<br />
können vermieden werden. Ein regelmäßiger<br />
Fahrzeugcheck erhöht zudem die<br />
Sicherheit.<br />
Gefährliche Situationen erlebt fast je<strong>der</strong><br />
Fahrzeugführer, sowohl bei Fahrten<br />
in <strong>der</strong> Freizeit als auch zum und vom<br />
Arbeitsplatz. Sicheres <strong>Ver</strong>halten in<br />
Gefahrensituationen im Straßenverkehr<br />
kann man jedoch trainieren. Für die<br />
Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining<br />
nach den Richtlinien des Deutschen<br />
<strong>Ver</strong>kehrssicherheitsrates (DVR)<br />
erhalten Beschäftigte in Mitgliedsunternehmen<br />
<strong>der</strong> <strong>EUK</strong> einen Kostenzuschuss<br />
(Hinweise unter www.euk-info.de/<br />
praevention/verkehrssicherheitsarbeit/<br />
fahrsicherheitstraining.html).<br />
Allgemeine Hinweise<br />
vor Beginn <strong>der</strong> Tätigkeiten<br />
Tätigkeiten beim Begleiten von Zügen<br />
erfor<strong>der</strong>n volle Konzentration. Deshalb<br />
sollte je<strong>der</strong> Beschäftigte auf ausreichenden<br />
Schlaf achten und seine Tätigkeit<br />
stets ausgeruht beginnen. Je<strong>der</strong><br />
Beschäftigte ist für die eigene körperliche<br />
<strong>Ver</strong>fassung verantwortlich und<br />
sollte diese immer kritisch beurteilen.<br />
Beim Ausführen <strong>der</strong> Tätigkeiten ist auf<br />
Alkohol zu verzichten, viele Unternehmen<br />
geben bereits 0,0 Promille vor. Des<br />
Weiteren sollte Alkohol nur in solchen<br />
Mengen konsumiert werden, dass bei<br />
Antritt <strong>der</strong> Fahrt mit dem Pkw bzw. bei<br />
Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit kein Restalkohol<br />
vorhanden ist. Auch das Einnehmen<br />
von Medikamenten kann Einfluss auf<br />
die <strong>Ver</strong>kehrstüchtigkeit o<strong>der</strong> die <strong>Die</strong>nstfähigkeit<br />
haben. Bestehen Zweifel über<br />
mögliche Beeinträchtigungen, sind<br />
entsprechende Informationen beim Arzt<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Apotheke zu erfragen und<br />
ggf. dem Vorgesetzten mitzuteilen.<br />
Sicherheit überall<br />
<strong>Die</strong> Tätigkeiten beim Begleiten von<br />
Zügen sind sehr vielfältig. Während<br />
Beschäftigte im Personenfernverkehr in<br />
<strong>der</strong> Regel an Bahnsteigen in die Reisezugwagen<br />
einsteigen bzw. aus diesen<br />
aussteigen, müssen Beschäftigte im<br />
Nahverkehr oftmals ihre Tätigkeiten in<br />
Abstellanlagen beginnen und planmäßig<br />
Schienenfahrzeuge kuppeln o<strong>der</strong> beim<br />
Rangieren mitwirken. Eine wesentliche<br />
Aufgabe des Unternehmers ist es, auf<br />
<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
festzulegen, welche persönliche Schutzausrüstung<br />
den Beschäftigten zur <strong>Ver</strong>fügung<br />
gestellt wird und welche somit<br />
bei <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Tätigkeiten zu<br />
tragen sind. Hierzu gehört auf jeden Fall<br />
Warnkleidung, mindestens in Form einer<br />
Warnweste, nach DIN EN 471. Muss <strong>der</strong><br />
Gleisbereich betreten werden, so ist<br />
die Warnweste stets eng anliegend und<br />
geschlossen zu tragen. <strong>Die</strong> Warnwirkung<br />
darf durch Unternehmensbekleidung<br />
o<strong>der</strong> Rucksäcke nicht beeinträchtigt<br />
bzw. verhin<strong>der</strong>t werden. Weiterhin erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist das Tragen von festen, profilierten<br />
und rutschhemmenden Schuhen<br />
sowie beim Kuppeln von Kopfschutz<br />
(Schutzhelm, Anstoßkappe) und Handschutz<br />
(Handschuhe).<br />
<strong>Ver</strong>halten innerhalb<br />
von Gleisanlagen<br />
Um Meldestellen, abgestellte Schienenfahrzeuge<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Stellen innerhalb<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe von Gleisanlagen zu<br />
erreichen, müssen die vom Unternehmer<br />
Abbildung 1:<br />
Schil<strong>der</strong>ungen zu<br />
Unfallhergängen<br />
Quelle: Gerhard Heres<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 19
Sicherheit überall<br />
vorgegebenen und festgelegten innerbetrieblichen<br />
<strong>Ver</strong>kehrswege und Überwege<br />
benutzt werden. Bequemlichkeit,<br />
Zeitdruck o<strong>der</strong> Routine rechtfertigen<br />
keine Abweichungen. Müssen Gleise<br />
ausnahmsweise an an<strong>der</strong>er Stelle überquert<br />
werden, ist an jedem Gleis auf eine<br />
ausreichende Sicht und sich nähernde<br />
Schienenfahrzeuge zu achten.<br />
Engstellen durch Einbauten neben<br />
o<strong>der</strong> zwischen den Gleisen werden<br />
in <strong>der</strong> Regel durch eine gelb-schwarz<br />
schraffierte Sicherheitskennzeichnung<br />
markiert. Solche Engstellen, zum<br />
Beispiel Beleuchtungsmaste, sind zu<br />
meiden, da dort <strong>der</strong> seitliche Sicherheitsabstand<br />
zwischen Schienenfahrzeugen<br />
und den Einbauten nicht eingehalten ist.<br />
Beim Vorbeigehen und gleichzeitiger<br />
Fahrzeugbewegung besteht Lebensgefahr.<br />
Deshalb müssen sich Beschäftigte<br />
vor dem Vorbeigehen an solchen<br />
Einbauten davon überzeugen, dass in<br />
dem daneben liegenden Gleis keine<br />
Fahrt stattfindet.<br />
Bevor Sicht- und Kontrolltätigkeiten an<br />
Außenseiten von abgestellten Schienenfahrzeugen<br />
durchgeführt werden,<br />
ist zu prüfen, dass die Schienenfahrzeuge<br />
gegen unbeabsichtigte Bewegungen<br />
gesichert sind und auf daneben<br />
liegenden Gleisen keine Fahrten o<strong>der</strong><br />
bei entsprechendem Gleisabstand nur<br />
Fahrten mit geringer Geschwindigkeit<br />
stattfinden.<br />
Beim Aufenthalt in Gleisanlagen ist die<br />
Gefährdung durch bewegte Schienenfahrzeuge<br />
relativ hoch. Deshalb ist alles<br />
zu unterlassen, was die Aufmerksamkeit<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten ablenken könnte.<br />
Ist zum Beispiel ein Funkgespräch o<strong>der</strong><br />
das Telefonieren mit Handy erfor<strong>der</strong>lich,<br />
muss zuvor ein sicherer Standort<br />
aufgesucht werden. <strong>Die</strong>ses gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />
für ankommende Gespräche.<br />
Ausschließlich <strong>der</strong> Beschäftigte vor<br />
Ort entscheidet, ob er das Gespräch<br />
annimmt o<strong>der</strong> nicht.<br />
<strong>Ver</strong>halten beim<br />
Begleiten von Fahrten<br />
Das Zugbegleitpersonal ist für die Sicherheit<br />
im und am Zug verantwortlich. <strong>Die</strong>ses<br />
gilt insbeson<strong>der</strong>e auch für die eigene<br />
Sicherheit. Um Gefährdungen bei <strong>der</strong><br />
Abfahrt auszuschließen, begibt sich das<br />
Zugbegleitpersonal bereits während des<br />
Zughaltes an die jeweilige Wagentür und<br />
steigt vor dem Anfahren in den Zug ein.<br />
20<br />
Während einer Fahrt können je<strong>der</strong>zeit<br />
Längs- und Querbewegungen auftreten,<br />
zum Beispiel durch Bremsungen o<strong>der</strong><br />
bei Fahrten in Weichenbereichen.<br />
Um <strong>Ver</strong>letzungen durch Anstoßen zu<br />
vermeiden bzw. zu minimieren, ist stets<br />
auf einen sicheren Stand zu achten.<br />
Reisende wollen als Fahrgast behandelt<br />
werden. Deshalb sind sie immer von<br />
vorne, freundlich und bestimmt, aber<br />
niemals provozierend anzusprechen.<br />
Weiterhin ist ruhiges und besonnenes<br />
Handeln gefor<strong>der</strong>t. Sollte es dennoch<br />
zu kritischen Situationen kommen und<br />
eine Eskalation drohen, ist Unterstützung<br />
durch anwesendes Zugbegleitpersonal<br />
herbeizuholen o<strong>der</strong> weitere Hilfe anzufor<strong>der</strong>n<br />
(Bundespolizei). <strong>Die</strong> eigene Sicherheit<br />
hat stets Vorrang.<br />
<strong>Ver</strong>halten bei Störungen und<br />
Unfällen<br />
Störungen und Unfälle kommen meistens<br />
unerwartet und ungelegen. Daraus<br />
folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass<br />
man auf solche Ereignisse völlig unvorbereitet<br />
sein muss. Wurden im Vorfeld<br />
bereits Überlegungen zum richtigen<br />
Vorgehen bzw. <strong>Ver</strong>halten besprochen<br />
und Maßnahmen vom Unternehmer festgelegt,<br />
so reagieren die Beschäftigten<br />
wesentlich ruhiger und gelassener. Auch<br />
wenn in solchen Situationen sehr oft die<br />
Zeit drängt, darf nie die eigene Sicherheit<br />
vernachlässigt werden.<br />
Schienenfahrzeuge im Gleisbereich<br />
dürfen erst verlassen werden, wenn zuvor<br />
Warnkleidung (mindestens Warnweste)<br />
angelegt wurde. Ist das <strong>Ver</strong>lassen <strong>der</strong><br />
Schienenfahrzeuge auf <strong>der</strong> freien Strecke<br />
erfor<strong>der</strong>lich, so muss dies grundsätzlich<br />
auf <strong>der</strong> gleisfreien Seite erfolgen. Das<br />
Betreten des Gleisbereiches zwischen<br />
zwei Gleisen ist nur zulässig, wenn zuvor<br />
das daneben liegende Gleis vom Fahrdienstleiter<br />
gesperrt wurde.<br />
Unfälle mit Personenschaden o<strong>der</strong><br />
gewalttätige Angriffe können bei betroffenen<br />
Beschäftigten zu einer psychischen<br />
Belastung führen. Um <strong>der</strong>en<br />
Gesundheit zu erhalten und langfristigen<br />
Krankheiten vorzubeugen, haben viele<br />
Unternehmen bereits ein umfassendes<br />
Betreuungsangebot eingeführt.<br />
Hauptziel dieser Maßnahmen ist die<br />
zeitnahe „psychische Erste Hilfe“ am<br />
Unfallort durch Erstbetreuer des jeweiligen<br />
Unternehmens sowie, bei Bedarf,<br />
die weitere qualifizierte psychologische<br />
Beratung und Betreuung.<br />
Gefahr durch<br />
elektrische Spannung<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,<br />
die nicht zur allgemeinen Benutzung<br />
bestimmt o<strong>der</strong> ausdrücklich freigegeben<br />
sind, dürfen nur von Berechtigten<br />
bedient werden.<br />
Oberleitungen stehen in <strong>der</strong> Regel unter<br />
einer Spannung von 15.000 Volt. Eine<br />
Berührung wirkt tödlich o<strong>der</strong> führt zu<br />
schwersten <strong>Ver</strong>brennungen. Deshalb<br />
sind Oberleitungen immer als unter<br />
Spannung stehend zu betrachten,<br />
solange nicht zweifelsfrei festgestellt<br />
wurde, dass diese ausgeschaltet und<br />
bahngeerdet sind.<br />
Sind Zweige, Äste, Bäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Gegenstände auf spannungsführende<br />
Teile <strong>der</strong> Oberleitungen gefallen, dürfen<br />
diese nicht berührt werden. <strong>Die</strong> Gegenstände<br />
dürfen erst nach Ausschaltung<br />
und Bahnerdung entfernt werden.<br />
Berühren beschädigte und herunterhängende<br />
Oberleitungen den Boden, darf<br />
das Erdreich im Umkreis von 10 Metern<br />
nicht betreten werden.<br />
Resümee<br />
Gefährdungen beim Begleiten von<br />
Zügen können an vielen Stellen<br />
auftreten. Unfälle können jedoch nur<br />
vermieden bzw. reduziert werden, wenn<br />
alle Beschäftigten die Maßnahmen zur<br />
Sicherheit und Gesundheit konsequent<br />
und kompromisslos anwenden. Deshalb<br />
ist es wichtig, dass Beschäftigte wie<strong>der</strong>kehrend<br />
durch die Vorgesetzten unterwiesen<br />
werden und sich selbst auch<br />
regelmäßig über die Sicherheitsmaßnahmen<br />
in ihrem Bereich informieren.<br />
Weitere Hinweise und Empfehlungen<br />
zur Sicherheit beim Ausführen dieser<br />
Tätigkeiten enthält die GUV-Information<br />
„Begleiten von Zügen“ (GUV-I 8604). z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
Sicherheit überall<br />
Neue Präventionsplakate<br />
zur Gefährdungsbeurteilung<br />
<strong>Die</strong> Eisenbahn-Unfallkasse stellt zum<br />
Jahresbeginn <strong>2011</strong> ihren Mitgliedsunternehmen<br />
drei neue Plakate zur<br />
<strong>Ver</strong>fügung, die das Thema „Gefährdungsbeurteilung“<br />
beispielhaft für unterschiedliche<br />
Arbeitsbereiche aufgreifen<br />
und aus unterschiedlichen Blickwinkeln<br />
darstellen.<br />
Das erste Plakat zeigt eine typische<br />
Arbeitssituation aus dem Alltag am<br />
Beispiel von „Arbeiten an Fahrleitungsanlagen“<br />
und erinnert an die möglichen<br />
Gefährdungen aus <strong>der</strong> Fahrleitungsanlage.<br />
Gleichzeitig werden durch die<br />
gewählte bildliche Darstellung aber<br />
auch die Gefahren aus dem Bahnbetrieb<br />
(Betriebsgleis, Sicherheitsraum auf<br />
Brückenbauwerken) in den Blickwinkel<br />
des Betrachters gerückt.<br />
Das zweite Plakat befasst sich<br />
mit <strong>der</strong> richtigen Auswahl <strong>der</strong><br />
Sicherungsmaßnahme bei Arbeiten im<br />
Gleisbereich. Durch dieses Plakat wird<br />
die Thematik <strong>der</strong> in 2009 und 2010 bei<br />
<strong>der</strong> DB Netz AG durchgeführten Workshops<br />
erneut aufgegriffen und an das<br />
Vorschriften- und Regelwerk und die<br />
Methodik bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />
nach RIMINI erinnert.<br />
Dargestellt sind verschiedene Sicherungsmaßnahmen,<br />
dabei entspricht die<br />
Größe <strong>der</strong> jeweiligen Darstellung <strong>der</strong><br />
Wertigkeit. <strong>Die</strong> Vorschriften- und regelkonforme<br />
Rangfolge <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />
wird zusätzlich durch Richtungspfeile<br />
optisch hervorgehoben.<br />
Auch das dritte Plakat greift die Thematik<br />
„Arbeiten im Gleisbereich“ auf und illustriert<br />
sehr plakativ die notwendige Abstimmung<br />
zwischen dem bauausführenden<br />
Unternehmen, dem Bahnbetreiber und<br />
dem Sicherungsunternehmen. Leicht<br />
erkennbar wird mit einem bekannten<br />
Eye-Catcher auf die zentrale Bedeutung<br />
<strong>der</strong> Kommunikation <strong>der</strong> Beteiligten untereinan<strong>der</strong><br />
hingewiesen, wobei die <strong>Ver</strong>antwortung<br />
für die Auswahl <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahme<br />
letztlich und bekanntermaßen<br />
beim Bahnbetreiber verbleibt.<br />
<strong>Die</strong> Plakate werden den Mitgliedsunternehmen<br />
kostenlos zur <strong>Ver</strong>fügung gestellt<br />
und können ab sofort bei <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />
bestellt werden:<br />
Bestellung und <strong>Ver</strong>sand von Publi-<br />
kationen/Medien:<br />
Eisenbahn-Unfallkasse<br />
<strong>EUK</strong> 1118<br />
Postfach 20 01 52<br />
60605 Frankfurt am Main<br />
Fax: 069 47863-573<br />
E-Mail: medienversand@euk-info.de z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 21
Leserforum<br />
Foto: DB AG/Max Lautenschläger<br />
22<br />
Leserforum<br />
<strong>Ver</strong>sicherungsschutz<br />
bei wechselnden<br />
Einsatzorten<br />
Ich werde als Zugführer von meinem<br />
Arbeitgeber planmäßig nur ab Köln<br />
eingesetzt. Aufgrund von Personalmangel<br />
(Krankheit, Urlaub) werde ich seit<br />
einiger Zeit von meinem Disponenten<br />
hin und wie<strong>der</strong> auch ab Düsseldorf zum<br />
<strong>Die</strong>nst eingeteilt. Stehe ich auch auf dem<br />
Weg von meinem Wohnort nach Düsseldorf<br />
unter dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung, obwohl ich planmäßig<br />
nur ab Köln eingesetzt werde?<br />
L. Müller, Leverkusen<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />
<strong>Die</strong> Frage ist eindeutig zu bejahen.<br />
<strong>Ver</strong>sicherte stehen auf dem Weg vom<br />
Wohnort zum Arbeitsort und zurück unter<br />
dem Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Für die Frage des Unfallversicherungsschutzes<br />
bei Wegeunfällen ist<br />
es dabei unerheblich, wo die eigentliche<br />
Arbeit begonnen wird. Entscheidend<br />
ist nur, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber seinen<br />
Willen dahingehend äußert, dass an<br />
einem bestimmten Ort die Arbeit aufgenommen<br />
werden soll. So ist <strong>der</strong> regelmäßige<br />
Weg vom Wohnort zum planmäßigen<br />
Arbeitsbeginn in Köln ebenso<br />
versichert wie <strong>der</strong> außerplanmäßig vom<br />
Disponenten gewünschte Arbeitsbeginn<br />
in Düsseldorf.<br />
Sollte, aus welchen Gründen auch<br />
immer, <strong>der</strong> Arbeitgeber mal den Arbeitsbeginn<br />
an einem dritten Ort wünschen,<br />
zum Beispiel ab Neuss, so wäre auch<br />
<strong>der</strong> Weg dorthin und wie<strong>der</strong> zurück<br />
versichert. z<br />
UV-Schutz im<br />
Zugbegleitdienst<br />
Nachfolgende Fragen wurden <strong>der</strong> <strong>EUK</strong><br />
seitens eines Mitarbeiters aus dem<br />
Bereich des Zugbegleitdienstes gestellt:<br />
Besteht <strong>Ver</strong>sicherungsschutz bei <strong>der</strong><br />
Ein- und Ausstiegsbetreuung am Zug,<br />
zum Beispiel beim Kofferheben mit<br />
eintreten<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>letzung <strong>der</strong> Muskulatur<br />
(Muskelfaserriss)?<br />
Wie ist <strong>der</strong> <strong>Ver</strong>sicherungsschutz zu beurteilen,<br />
wenn sich beim Platzservice ein<br />
Mitarbeiter zum Beispiel im ICE bei hoher<br />
Fahrtgeschwindigkeit heißen Kaffee über<br />
den Körper kippt?<br />
Einsen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Redaktion bekannt.<br />
<strong>EUK</strong>-Dialog:<br />
Alle Tätigkeiten, welche im Auftrag<br />
und mit Wissen des Arbeitgebers zu<br />
erfüllen sind, stehen generell unter dem<br />
Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Hierzu gehört ausweislich <strong>der</strong><br />
gemachten Ausführungen auch die Ein-<br />
und Ausstiegsbetreuung am Zug. Sofern<br />
es hier zu einer <strong>Ver</strong>letzung kommen sollte,<br />
ist grundsätzlich von einem Arbeitsunfallgeschehen<br />
auszugehen. Eindeutig<br />
wäre hier zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn<br />
ein Mitarbeiter beim Heraustragen eines<br />
Koffers auf dem Trittbrett ausrutscht und<br />
in Anbetracht <strong>der</strong> Schwere des Koffers<br />
unglücklich stürzt und sich einen Bruch<br />
des Handgelenkes zuziehen würde. Hier<br />
wäre die <strong>Ver</strong>letzung als Unfallfolge zu<br />
betrachten.<br />
Muskelfaserrisse, wie in dem Beispiel<br />
genannt, können ihre Ursache auch in<br />
degenerativen, also vorbestehenden,<br />
Erkrankungen/<strong>Ver</strong>schleißerscheinungen<br />
haben. Hier ist zwar von einem Unfallereignis<br />
auszugehen, aber es wäre zu<br />
klären, ob die <strong>Ver</strong>letzung auch Folge des<br />
Ereignisses ist.<br />
Bei dem zweitgenannten Fall handelt es<br />
sich auch um ein Arbeitsunfallereignis<br />
und eine mögliche <strong>Ver</strong>letzung durch<br />
<strong>Ver</strong>brühen würde in diesem Fall als<br />
Unfallfolge zu werten sein. <strong>Die</strong>s auch<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Geschwindigkeit<br />
des fahrenden Zuges.<br />
Wir hoffen, dass wir Sie umfassend haben<br />
informieren können und wünschen Ihnen<br />
sowie Ihren Kollegen allseits gute und<br />
unfallfreie Fahrt. z<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
Wer schreibt, gewinnt …<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
wie bereits in den vergangenen Ausgaben des „<strong>EUK</strong>-Dialog“,<br />
besteht auch weiterhin für Sie die Möglichkeit mit uns in Kontakt<br />
zu treten und wertvolle Preise zu gewinnen.<br />
Wir bitten Sie, hiervon regen Gebrauch zu machen. Schreiben<br />
Sie Ihre Anregungen und Fragen auf die Vordrucke <strong>der</strong> Seiten 23<br />
und 24 und faxen diese an 069 47863-571. Selbstverständlich<br />
können Sie auch eine E-Mail an dialog@euk-info.de mit dem<br />
Betreff „Leserforum“ an uns senden. Gleichzeitig nehmen Sie<br />
an unserem Preisausschreiben teil.<br />
Unter dem Motto „Wer schreibt, gewinnt…“ werden unter allen<br />
Einsen<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Leserzuschriften zum „<strong>EUK</strong>-Dialog“ 1/<strong>2011</strong> wie<strong>der</strong><br />
zehn Preise verlost.<br />
Einsendeschluss ist <strong>der</strong> 1. April <strong>2011</strong>, <strong>der</strong> Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Name<br />
Privatanschrift<br />
Telefon (mit Vorwahl)<br />
Ich bin bei (Stelle)<br />
als (Tätigkeit)<br />
Eisenbahn-Unfallkasse<br />
<strong>EUK</strong> 51<br />
Postfach 20 01 52<br />
60605 Frankfurt am Main<br />
beschäftigt.<br />
Leserforum<br />
1. Preis: Ein mobiles Navigationsgerät für PKW<br />
2. Preis: Eine große Bahnhofswanduhr<br />
3. bis 5. Preis: Je ein ICE-USB-Stick<br />
6. bis 10. Preis: Je ein DB-Fachbuch Ihrer Wahl<br />
Unter den Einsen<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Leserzuschriften zum „<strong>EUK</strong>-<br />
Dialog“ 4/2010 wurden die Gewinner ermittelt und schriftlich<br />
benachrichtigt.<br />
Der 1. Preis eine Werkzeugkiste mit Werkzeugen ging an<br />
Uwe Dörr aus Selb, <strong>der</strong> 2. Preis, ein Reise-Trolley ging an<br />
Helmut Ritscher aus Duisburg und <strong>der</strong> 3. bis 5. Preis, je eine<br />
große Briefmappe ging an Andreas Kreutzer aus Gröbenzell,<br />
Oswald Weindel aus Karlsdorf-Neuthard sowie Detlev<br />
Wagner aus Ober Absteinach.<br />
Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch.<br />
<strong>Die</strong> Ausgabe 1/<strong>2011</strong> vom „<strong>EUK</strong>-Dialog“ habe ich durchgesehen.<br />
Sie gefiel mir gut □ weniger gut □ überhaupt nicht □<br />
Beson<strong>der</strong>s interessant waren die Beiträge<br />
<strong>Die</strong> <strong>Ver</strong><strong>treterver</strong><strong>sammlung</strong> – gelebte Demokratie<br />
im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips ..........................□<br />
Sozialwahl <strong>2011</strong> – Legitimation durch Erfolg .........................□<br />
Arbeitsschutzverordnung geän<strong>der</strong>t ......................................□<br />
Lärmexposition für Eisenbahnfahrzeugführer .......................□<br />
Dialog .....................................................................................□<br />
Telegramm ..............................................................................□<br />
Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen ........□<br />
Neue Präventionsplakate zur Gefährdungsbeurteilung ........□<br />
Checkliste ................................................................................□<br />
Folgende Beiträge fanden mein Interesse nicht o<strong>der</strong> nur wenig:<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 23<br />
✄
✄<br />
Leserforum · Impressum<br />
Das gibt’s im nächsten Heft<br />
Der nächste „<strong>EUK</strong>-Dialog“ erscheint Mitte Mai <strong>2011</strong>. Das Heft<br />
hat wie<strong>der</strong> einen Umfang von 24 Seiten. Unter den Rubriken<br />
z <strong>EUK</strong> aktuell z Prävention z Unfallversicherung z Telegramm<br />
z Dialog z Checkliste z Sicherheit überall z Leserforum<br />
werden wie<strong>der</strong> viele aktuelle und interessante Beiträge für die<br />
<strong>Ver</strong>sicherten und die Mitgliedsbetriebe <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> erscheinen.<br />
Auf dem Redaktionsprogramm stehen u.a. folgende Themen:<br />
z Einheitliches Warnsignal bei Arbeiten im Bereich von Gleisen<br />
z Informationen zu Thema „Raumklima“<br />
z <strong>Ver</strong>zinsung<br />
z Neufassung <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung<br />
z BGI/GUV-I „Neue Eisenbahnfahrzeuge“<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet<br />
www.euk-info.de<br />
Hier finden Sie wichtige Informationen über die Eisenbahn-<br />
Unfallkasse und interessante Links zu allen Themen rund um<br />
die gesetzliche Unfallversicherung.<br />
Ich möchte Folgendes vorschlagen:<br />
Ich habe folgende Frage(n):<br />
Was mir sonst noch auffiel und Sie wissen sollten:<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
24<br />
Impressum „<strong>EUK</strong>Dialog“<br />
Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Eisenbahn-Unfallkasse (<strong>EUK</strong>) – Gesetzliche Unfallversicherung<br />
– Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz Frankfurt am Main.<br />
Herausgeber: Eisenbahn-Unfallkasse.<br />
Redaktionsbeirat: Stephan Schmidt, Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>,<br />
Rudi Ludwig, stv. Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>,<br />
Wolfgang Horstig, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>EUK</strong>.<br />
Redaktion: <strong>Die</strong>ter Kersten (Chefredakteur), Johannes Spies (Selbstverwaltung<br />
und Unfallversicherung), Helge Kummer (technischer Arbeitsschutz<br />
und technische Unfallverhütung), Paul Ansion (allgemeiner Arbeitsschutz<br />
und allgemeine Unfallverhütung), Elke Sachs (Redaktionsbüro).<br />
Anschrift: Eisenbahn-Unfallkasse, Redaktion „<strong>EUK</strong>-Dialog“,<br />
Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt am Main,<br />
Telefon 069 47863-0, Telefax 069 47863-151.<br />
Erscheinungsweise und Bezugspreis: Erscheint jeden dritten Monat.<br />
Der Bezugspreis ist für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>EUK</strong> im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />
Für an<strong>der</strong>e Bezieher: Jahresabonnement Euro 4,40 zuzügl. <strong>Ver</strong>sandkosten.<br />
<strong>Ver</strong>lag und Anzeigen: Bahn Fachverlag GmbH, Linienstraße 214,<br />
10119 Berlin, Telefon 030 2009522-0, Telefax 030 2009522-29.<br />
E-Mail: mail@bahn-fachverlag.de<br />
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.<br />
Anzeigen und <strong>Ver</strong>trieb: Marion Clevers.<br />
Anzeigenpreisliste Nr. 6 z.Z. gültig. Alle Rechte vorbehalten;<br />
Nachdruck o<strong>der</strong> <strong>Ver</strong>vielfältigung, auch auf fotomechanischem Wege,<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung des <strong>Ver</strong>lages.<br />
Druck: Meister Print & Media, Werner-Heisenberg-Straße 7, 34123 Kassel.<br />
Titelbild: DB AG/Maximilian Lautenschläger.<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong>
Chefsache:<br />
Tätigkeiten im<br />
Eisenbahnbetrieb<br />
Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb sind sehr vielseitig und müssen zur<br />
Sicherstellung des Bahnverkehrs an 365 Tagen im Jahr rund um die<br />
Uhr und bei je<strong>der</strong> Witterung ausgeführt werden.<br />
Checkliste<br />
<strong>Die</strong> folgenden Fragen richten sich insbeson<strong>der</strong>e an die Beschäftigten, die Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb<br />
ausführen, um Ihr eigenes <strong>Ver</strong>halten zu überprüfen. Sie geben aber auch Unternehmern und Vorgesetzten, die für<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Eisenbahnbetrieb verantwortlich sind, sowie Betriebs- und Personalräten<br />
Hinweise zum richtigen <strong>Ver</strong>halten bei Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb.<br />
Bitte testen Sie sich ja nein<br />
1. Kennen Sie die festgelegten innerbetrieblichen <strong>Ver</strong>kehrswege und benutzen Sie diese in je<strong>der</strong> Situation,<br />
zum Beispiel auch wenn Sie es eilig haben?<br />
2. Sind die <strong>Ver</strong>kehrswege in einem sicheren Zustand und ausreichend beleuchtet?<br />
3. Melden Sie festgestellte Mängel unverzüglich Ihren Vorgesetzten?<br />
4. Sind Sie beson<strong>der</strong>s aufmerksam, wenn Sie <strong>Ver</strong>kehrswege bei schlechter Witterung benutzen?<br />
5. Betreten Sie den Gleisbereich nur dann, wenn es zur Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendig ist?<br />
6. Tragen Sie beim Aufenthalt im Gleisbereich und auf <strong>Ver</strong>kehrswegen innerhalb von Gleisanlagen stets die<br />
zur <strong>Ver</strong>fügung gestellte Warnkleidung, mindestens jedoch eine Warnweste?<br />
7. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Warnkleidung in ordnungsgemäßem Zustand befindet und tragen Sie<br />
diese stets eng anliegend und geschlossen?<br />
8. Achten Sie immer darauf, dass die Warnwirkung nicht durch Unternehmensbekleidung o<strong>der</strong> Rucksäcke<br />
beeinträchtigt o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t wird?<br />
9. <strong>Ver</strong>meiden Sie das Überqueren von Gleisen im Bereich von Weichen und Kreuzungen?<br />
10. Überqueren Sie die Gleise nur dort, wo eine ausreichende Sicht vorhanden ist und sich keine Schienenfahrzeuge<br />
nähern?<br />
11. Benutzen Sie beim Auf- und Absteigen immer vorhandene Hand- bzw. Haltegriffe?<br />
12. Fahren Sie auf Schienenfahrzeugen nur mit, wenn es Ihre Tätigkeit erfor<strong>der</strong>t und dies von Ihren Vorgesetzten<br />
angeordnet ist?<br />
13. Ist Ihnen bekannt, dass Sie auf Ladeflächen von Güterwagen ohne Festhalteeinrichtungen, auf Wagendächern,<br />
Kupplungen, Puffern sowie auf Ein- bzw. Aufsteigehilfen von Schienenfahrzeugen nicht<br />
mitfahren dürfen?<br />
14. Achten Sie stets darauf, dass bei allen Sicht- und Kontrolltätigkeiten an <strong>der</strong> Außenseite von Schienenfahrzeugen<br />
die Fahrzeuge gegen Wegrollen gesichert sind und auf den daneben liegenden Gleisen keine<br />
Fahrten o<strong>der</strong> nur Fahrten mit geringer Geschwindigkeit stattfinden?<br />
15. Benutzen Sie alle Einrichtungen und Arbeitsmittel nur zu dem vorgeschriebenen <strong>Ver</strong>wendungszweck?<br />
16. Prüfen Sie alle Arbeitsmittel vor <strong>der</strong> Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und sorgen Sie für die<br />
Ausmusterung o<strong>der</strong> Instandsetzung schadhafter Arbeitsmittel?<br />
17. Legen Sie die Arbeitsmittel stets auf den dafür festgelegten Plätzen ab?<br />
18. Sind Ihnen die Ersthelfer bekannt und wissen Sie, wie bzw. wo Sie diese erreichen?<br />
19. Sind Ihnen die Aufbewahrungsorte für das Erste-Hilfe-Material bekannt?<br />
20. Denken Sie bei allen Störungen und unvorhergesehenen Ereignissen immer zuerst an Ihre eigene<br />
Sicherheit?<br />
<strong>EUK</strong>Dialog 1/<strong>2011</strong> 25<br />
Foto: <strong>EUK</strong>-Archiv
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