Besondere Vertragsbedingungen - EVM Berlin eG
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den nur die tatsächlich geleisteten Stunden, soweit die Stundenlohnarbeiten<br />
im Einzelfall mit Zustimmung des Auftraggebers<br />
ausgeführt sind. Über Aufstellung und Vorlage der Stundenlohnzettel<br />
s. Ziff. 17.<br />
9. Ausführungsunterlagen (zu § 3 Ziff. 3)<br />
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt<br />
werden, die vom Auftraggeber nach einem Genehmigungsvermerk<br />
oder einer anderen ausdrücklichen Erklärung<br />
zur Ausführung freigegeben sind.<br />
2. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers<br />
nach dem Vertrag, insbesondere nach § 3 Ziff. 3 und 4<br />
und nach § 13, werden durch die Genehmigung von Ausführungsunterlagen<br />
nach Absatz 1 nicht eingeschränkt.<br />
10. Bautageberichte<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte (Rapporte)<br />
zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift<br />
zu übergeben. Die Bautageberichte (Rapporte) müssen Angaben<br />
enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der<br />
auf der Baustelle beschäftigten Kräfte, Stundenaufwand, Zahl<br />
und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt<br />
(Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),<br />
Betonierungszeiten, Unfälle und sonstige Vorkommnisse,<br />
die für die Ausführung der Abrechnung des Auftrages von<br />
Bedeutung sein können.<br />
11. Baustellenräumung<br />
1. Die Baustelle ist nach Abschluss der Arbeiten umgehend<br />
zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende<br />
Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber<br />
die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen<br />
lassen.<br />
2. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze,<br />
Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind jeweils bei der Räumung<br />
im früheren Zustand zurückzugeben.<br />
12. Stoffprüfungen (zu § 4 Ziff. 6 und § 18 Ziff. 3)<br />
1. Für die Art und Umfang vertraglich vorgeschriebener Güte-<br />
und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen,<br />
hat der Auftragnehmer auf seine Kosten nach Weisung<br />
des Auftraggebers die Probe zu entnehmen, herzustellen,<br />
zu lagern und prüfen zu lassen.<br />
2. Bei Streitigkeiten kann neben einer materiellen Untersuchung<br />
nach vorheriger Benachrichtigung der anderen<br />
Parteien auch das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen<br />
eingeholt werden. Die Kosten hierfür trägt der<br />
unterliegende Teil.<br />
3. Muster der Baumaterialien und Geräte müssen der Bauleitung<br />
unaufgefordert vor Einbau zur Genehmigung vorgelegt<br />
werden, anderenfalls besteht das Risiko der späteren<br />
Ablehnung.<br />
13. Unterbrechung der Ausführung (zu § 6)<br />
Aus zeitweilig notwendig werdenden kürzeren Arbeitsunterbrechungen<br />
stehen dem Unternehmer keinerlei Ersatzansprüche<br />
zu.<br />
14. Haftung (zu § 10)<br />
1. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle<br />
erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung<br />
zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung<br />
solcher Maßnahmen dem Auftraggeber<br />
erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden<br />
und ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen<br />
gegen ihn etwa erhobenen Ansprüchen, die auf ungenügender<br />
Sicherung der Baustelle beruhen, in vollem<br />
Umfange freizustellen. Den Auftraggeber trifft im<br />
Verhältnis zu dem Auftragnehmer keinerlei eigene Sicherungspflicht,<br />
und zwar unbeschadet der dem Auftraggeber<br />
im übrigen vorbehaltenen Überwachung<br />
der Bauleistungen.<br />
2. Für Sachschäden haftet der Auftraggeber nur, soweit<br />
der Schaden durch sein Verschulden oder das Verschulden<br />
seiner Erfüllungsgehilfen (nach § 278 BGB)<br />
verursacht ist. Bewachung und Verwahrung der dem<br />
Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen gehörenden<br />
Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider, gelagerten<br />
und verarbeiteten Materialien usw. und der von<br />
dem Auftraggeber beigestellten Stoffe oder Bauteile -<br />
auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers.<br />
Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich,<br />
auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen<br />
Grundstücken befinden.<br />
3. Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschrif-<br />
ten Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers wegen Personen-<br />
oder Sachschadens Ersatz zu leisten, der bei<br />
oder gelegentlich der Ausführung des Vertrages entstanden<br />
ist, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer<br />
zu, wenn der Schaden durch Verschulden<br />
des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen<br />
herbeigeführt worden ist. Hat außerdem ein Verschulden<br />
des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen<br />
mitgewirkt, so findet § 254 BGB Anwendung.<br />
4. Bauunfälle, bei denen Körper- oder Sachschaden ent-<br />
steht, sind vom Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich<br />
- spätestens innerhalb von 24 Stunden - anzuzeigen.<br />
5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich ausreichend<br />
gegen Haftpflichtschäden zu versichern, und hat hierfür<br />
vor Auftragserteilung der <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> den Nachweis<br />
zu erbringen.<br />
15. Abnahme (zu § 12)<br />
Der Auftragnehmer hat in allen Fällen eine förmliche Abnahme<br />
zu verlangen und rechtzeitig schriftlich zu beantragen.<br />
Eine Teilabnahme erfolgt grundsätzlich nicht.<br />
16. Rechnungen, Abrechnungszeichnungen<br />
(zu § 14 Ziff. 1 und 3)<br />
1. Zu jedem Auftragsschreiben (einschl. Nachträge) ist<br />
möglichst nur eine Rechnung einzureichen. Werden<br />
mehrere Rechnungen eingereicht, so sind sie nach ihrem<br />
Zweck als Abschlags-, Teilschluss- oder<br />
Schlussrechnung zu bezeichnen und laufend zu numerieren.<br />
2. In allen Rechnungen sind der Bezeichnung der Leistung<br />
die Nummern der Ordnungsziffern (Positionen)<br />
des Leistungsverzeichnisses beizufügen. Die Bezeichnung<br />
der Leistung darf nach dem von der vergebe-<br />
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