Besondere Vertragsbedingungen - EVM Berlin eG
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nen Stelle aufgestellten Leistungsverzeichnis abgekürzt<br />
wiedergegeben werden; hierbei ist vorausgesetzt, dass<br />
die Ausführung nicht von der Leistungsbeschreibung abweicht.<br />
3 In jeder Z w i s c h e n r e c h n u n g sind der Umfang und<br />
Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen<br />
Abschlagszahlungen einzeln und in laufender Nummernfolge<br />
anzugeben. Bereits fertige und in einer Abschlagszahlung<br />
nachgewiesene (abgeschlossene) Leistungen<br />
können in den folgenden Zwischenrechnungen dargestellt<br />
werden. Die Übersicht darf durch diese Vereinfachung<br />
nicht leiden.<br />
4. In der S c h l u s s r e c h n u n g müssen die Leistungen<br />
nach den Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses und<br />
die Abschlagszahlungen stets einzeln aufgeführt werden.<br />
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Leistungen<br />
sind im Rahmen der Schlussrechnung gesondert abzurechnen.<br />
5. Sind A n g a b e n in der Rechnung geändert, so müssen<br />
die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben; sie dürfen also<br />
nicht ausgeschabt, übermalt und überklebt werden.<br />
6. Aus den Abrechnungszeichnungen oder Handskizzen<br />
müssen alle Maße, die für die Rechnung benötigt werden,<br />
u n m i t t e l b a r zu ersehen sein. Die Abrechnungszeichnungen<br />
sind in doppelter Ausfertigung einzureichen.<br />
7. Wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung<br />
(gemäß §§ 48 EStG, Gesetz zur Eindämmung illegaler<br />
Betätigung im Baugewerbe) vorlegt, wird - unter Einhaltung<br />
der gesetzlich vorgegebenen Fristen - von jeder Brutto-Rechnung<br />
die Abzugssteuer von 15% vom Auftraggeber<br />
an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt<br />
angemeldet und abgeführt. Hier ist bei Rechnungslegung<br />
vom Auftragnehmer das zuständige Finanzamt sowie die<br />
Steuernummer zu benennen.<br />
17. Abrechnung der Stundenlohnarbeiten<br />
(zu § 15)<br />
1. Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Stundenlohnzettel -<br />
dreifach - einzureichen. Die Stundenlohnarbeiten sind, getrennt<br />
nach Lohnkosten, Gerätekosten (Vorbehaltsentgelte<br />
bzw. Mieten, Reparaturentgelte) sowie Frachten und<br />
Fuhrkosten zuzüglich der Zuschläge in Höhe der vereinbarten<br />
Hundertsätze, höchstens jedoch der preislich zulässigen<br />
Stundenlohnzuschläge bzw. ggf. in Höhe der vereinbarten<br />
Stundenlohnverrechnungssätze, abzurechnen. Bei<br />
Lehrlingen ist das Lehrjahr anzugeben.<br />
2. Sind die tatsächlichen Lohnkosten für die Ausführung der<br />
Stundenlohnleistungen niedriger, als es der im Leistungsverzeichnis<br />
angegebenen Stundenlohnvergütung entspricht,<br />
so werden nur die tatsächlichen Lohnkosten des<br />
Auftragnehmers zuzüglich Stundenlohnzuschlag - ggf.<br />
nach Stundenverrechnungssätzen berechnet (Abs. 1) -<br />
vergütet.<br />
3. Der Abrechnung der Lohnkosten sind höchstens die<br />
Tariflöhne zugrunde zu legen, höhere Löhne werden<br />
nur anerkannt, wenn sich der Auftraggeber hierzu bereit<br />
erklärt hat.<br />
4. Eine Bezahlung von Aufsichtskräften für Stundenlohnarbeiten<br />
wird grundsätzlich nicht anerkannt.<br />
5. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers<br />
verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten an<br />
Hand der Lohnlisten nachzuweisen.<br />
6. Arbeiten nach Stundenlohnsätzen sind grundsätzlich<br />
nur als Notmaßnahme zu betrachten. Für alle Arbeiten,<br />
die durch Einzelpreise nicht erfasst sein sollten, sind zunächst<br />
neue Einzelpreise zu ermitteln. Erst wenn sich<br />
kein einwandfreier Einzelpreis ermitteln läßt, dürfen Arbeiten<br />
nach vorher festzulegenden Stundenlohnsätzen<br />
ausgeführt werden.<br />
18. Abtretung<br />
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber<br />
können nicht o h n e Zustimmung des Auftragnehmers<br />
abgetreten werden.<br />
19. Rückerstattung von Überzahlungen<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Prüfung seiner<br />
Rechnungen bzw. Schlussrechnungen durch die oberen<br />
Prüfinstanzen einschließlich des Bundesrechnungshofes<br />
etwa festgestellte Überzahlungen nach Aufforderung sofort<br />
zurückzuerstatten und auf die Einrede der Verjährung<br />
zu verzichten.<br />
20. Sicherheitsleistung (zu § 17)<br />
Zur Erfüllung der Gewährleistung wird bei der Schlussrechnung<br />
ein Garantiebetrag in Höhe von 5 % von der Summe<br />
der Schlussrechnung auf die Dauer von vier Jahren einbehalten.<br />
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft kann vereinbart<br />
werden.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer geprüften<br />
Schlussrechnungssumme unter 10.000,-- EURO auf den<br />
Garantieeinbehalt von 5 % zu verzichten.<br />
21. Vertrags- oder Lieferungsbedingungen<br />
des Auftragnehmers<br />
Vertrags- oder Lieferbedingungen des Auftragnehmers,<br />
gleich welcher Art, sind nicht Vertragsgrundlage. Auch jede<br />
spätere Berufung des Auftragnehmers auf derartige<br />
Bedingungen bleiben unbeachtet.<br />
<strong>EVM</strong> B e r l i n <strong>eG</strong> Zur Kenntnis genommen und einverstanden:<br />
Erbbauverein Moabit<br />
Eingetragene Genossenschaft<br />
___________________________________________________<br />
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer<br />
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