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Besondere Vertragsbedingungen - EVM Berlin eG

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nen Stelle aufgestellten Leistungsverzeichnis abgekürzt<br />

wiedergegeben werden; hierbei ist vorausgesetzt, dass<br />

die Ausführung nicht von der Leistungsbeschreibung abweicht.<br />

3 In jeder Z w i s c h e n r e c h n u n g sind der Umfang und<br />

Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen<br />

Abschlagszahlungen einzeln und in laufender Nummernfolge<br />

anzugeben. Bereits fertige und in einer Abschlagszahlung<br />

nachgewiesene (abgeschlossene) Leistungen<br />

können in den folgenden Zwischenrechnungen dargestellt<br />

werden. Die Übersicht darf durch diese Vereinfachung<br />

nicht leiden.<br />

4. In der S c h l u s s r e c h n u n g müssen die Leistungen<br />

nach den Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses und<br />

die Abschlagszahlungen stets einzeln aufgeführt werden.<br />

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Leistungen<br />

sind im Rahmen der Schlussrechnung gesondert abzurechnen.<br />

5. Sind A n g a b e n in der Rechnung geändert, so müssen<br />

die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben; sie dürfen also<br />

nicht ausgeschabt, übermalt und überklebt werden.<br />

6. Aus den Abrechnungszeichnungen oder Handskizzen<br />

müssen alle Maße, die für die Rechnung benötigt werden,<br />

u n m i t t e l b a r zu ersehen sein. Die Abrechnungszeichnungen<br />

sind in doppelter Ausfertigung einzureichen.<br />

7. Wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung<br />

(gemäß §§ 48 EStG, Gesetz zur Eindämmung illegaler<br />

Betätigung im Baugewerbe) vorlegt, wird - unter Einhaltung<br />

der gesetzlich vorgegebenen Fristen - von jeder Brutto-Rechnung<br />

die Abzugssteuer von 15% vom Auftraggeber<br />

an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt<br />

angemeldet und abgeführt. Hier ist bei Rechnungslegung<br />

vom Auftragnehmer das zuständige Finanzamt sowie die<br />

Steuernummer zu benennen.<br />

17. Abrechnung der Stundenlohnarbeiten<br />

(zu § 15)<br />

1. Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Stundenlohnzettel -<br />

dreifach - einzureichen. Die Stundenlohnarbeiten sind, getrennt<br />

nach Lohnkosten, Gerätekosten (Vorbehaltsentgelte<br />

bzw. Mieten, Reparaturentgelte) sowie Frachten und<br />

Fuhrkosten zuzüglich der Zuschläge in Höhe der vereinbarten<br />

Hundertsätze, höchstens jedoch der preislich zulässigen<br />

Stundenlohnzuschläge bzw. ggf. in Höhe der vereinbarten<br />

Stundenlohnverrechnungssätze, abzurechnen. Bei<br />

Lehrlingen ist das Lehrjahr anzugeben.<br />

2. Sind die tatsächlichen Lohnkosten für die Ausführung der<br />

Stundenlohnleistungen niedriger, als es der im Leistungsverzeichnis<br />

angegebenen Stundenlohnvergütung entspricht,<br />

so werden nur die tatsächlichen Lohnkosten des<br />

Auftragnehmers zuzüglich Stundenlohnzuschlag - ggf.<br />

nach Stundenverrechnungssätzen berechnet (Abs. 1) -<br />

vergütet.<br />

3. Der Abrechnung der Lohnkosten sind höchstens die<br />

Tariflöhne zugrunde zu legen, höhere Löhne werden<br />

nur anerkannt, wenn sich der Auftraggeber hierzu bereit<br />

erklärt hat.<br />

4. Eine Bezahlung von Aufsichtskräften für Stundenlohnarbeiten<br />

wird grundsätzlich nicht anerkannt.<br />

5. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers<br />

verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten an<br />

Hand der Lohnlisten nachzuweisen.<br />

6. Arbeiten nach Stundenlohnsätzen sind grundsätzlich<br />

nur als Notmaßnahme zu betrachten. Für alle Arbeiten,<br />

die durch Einzelpreise nicht erfasst sein sollten, sind zunächst<br />

neue Einzelpreise zu ermitteln. Erst wenn sich<br />

kein einwandfreier Einzelpreis ermitteln läßt, dürfen Arbeiten<br />

nach vorher festzulegenden Stundenlohnsätzen<br />

ausgeführt werden.<br />

18. Abtretung<br />

Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber<br />

können nicht o h n e Zustimmung des Auftragnehmers<br />

abgetreten werden.<br />

19. Rückerstattung von Überzahlungen<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Prüfung seiner<br />

Rechnungen bzw. Schlussrechnungen durch die oberen<br />

Prüfinstanzen einschließlich des Bundesrechnungshofes<br />

etwa festgestellte Überzahlungen nach Aufforderung sofort<br />

zurückzuerstatten und auf die Einrede der Verjährung<br />

zu verzichten.<br />

20. Sicherheitsleistung (zu § 17)<br />

Zur Erfüllung der Gewährleistung wird bei der Schlussrechnung<br />

ein Garantiebetrag in Höhe von 5 % von der Summe<br />

der Schlussrechnung auf die Dauer von vier Jahren einbehalten.<br />

Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft kann vereinbart<br />

werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer geprüften<br />

Schlussrechnungssumme unter 10.000,-- EURO auf den<br />

Garantieeinbehalt von 5 % zu verzichten.<br />

21. Vertrags- oder Lieferungsbedingungen<br />

des Auftragnehmers<br />

Vertrags- oder Lieferbedingungen des Auftragnehmers,<br />

gleich welcher Art, sind nicht Vertragsgrundlage. Auch jede<br />

spätere Berufung des Auftragnehmers auf derartige<br />

Bedingungen bleiben unbeachtet.<br />

<strong>EVM</strong> B e r l i n <strong>eG</strong> Zur Kenntnis genommen und einverstanden:<br />

Erbbauverein Moabit<br />

Eingetragene Genossenschaft<br />

___________________________________________________<br />

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\<strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong>\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\Content.Outlook\B4UU95U2\<strong>Besondere</strong> <strong>Vertragsbedingungen</strong>_260307 (2).doc Stand

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