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HAFENTARIF Fährhafen Sassnitz GmbH

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(3) Das Entsorgungsgeld beträgt:<br />

<strong>HAFENTARIF</strong> der <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

(in der Fassung vom 01.07.2011) Seite 12 von 27<br />

a) Grundentgelt für alle Schiffe, die weder nach b) ermäßig abgerechnet werden<br />

oder nach (2) befreit sind:<br />

0,026 € / BRZ und je Hafenanlauf<br />

b) Grundentgelt für Schiffe, die in dichter Folge mehrere Häfen anlaufen, im zuletzt<br />

angelaufenen Hafen eine ordnungsgemäße Entsorgung vorgenommen haben<br />

und denen von der zuständigen Behörde eine Einzelausnahme gemäß § 7 Abs.<br />

2 des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes erteilt wurde:<br />

0,013 € / BRZ und je Hafenanlauf<br />

c) Für Schiffe und andere Wasserfahrzeuge, die länger als fünf Tage einen<br />

Liegeplatz in Anspruch nehmen, sind zusätzlich zu Pkt. a) und Pkt. b) für je<br />

angefangene fünf Tage Liegezeit zu entrichten:<br />

0,007 € / BRZ<br />

Die Berechnung des Entsorgungsgeldes gemäß Pkt. a) und b) erfolgt unter<br />

Berücksichtigung des Schiffstyps und der nach BRZ vermessenen Schiffsgröße<br />

gemäß der nachfolgenden Tabelle:<br />

Schiffstyp BRZ Korrekturfaktor<br />

Tanker und Bulkcarrier < 2.000<br />

2.000 – 19.999<br />

20.000 – 39.999<br />

> = 40.000<br />

Komb. Passagier-Frachtfähren,<br />

Ro/Ro-Frachtschiffe,<br />

Frachtfähren, Autocarrier<br />

< 20.000<br />

> = 20.000<br />

Passagierschiffe < 25.000<br />

> = 25.000<br />

Stückgutschiffe und alle weiteren < 20.000<br />

nicht genannten Wasserfahrzeuge<br />

mit eigenem Antrieb<br />

> = 20.000<br />

1<br />

0,8<br />

0,7<br />

0,6<br />

1<br />

1,3<br />

(4) Eine im <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> geplante Entsorgung von Schiffsabfällen ist 24 h vor<br />

Einlaufen des Schiffes dem Hafen- und Seemannsamt mitzuteilen. (gemäß<br />

Formblatt Anlage 4)<br />

(5) Im Falle von Unzulänglichkeiten bei der Entsorgung von Schiffsabfällen im<br />

<strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> ist ebenfalls das Hafen- und Seemannsamt zu informieren<br />

(gemäß Formblatt Anlage 5)<br />

(6) Es ist festgelegt, welche Entsorgungen von Schiffsabfällen im <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong><br />

durchgeführt werden, die durch die Entsorgungspauschale erfasst sind bzw.<br />

welche Kosten vom Verursacher (Schiff) selbst zu tragen sind. (siehe Anlage 6:<br />

Übersicht über die Entsorgung von Schiffsabfällen)<br />

1<br />

1,5<br />

1,3<br />

1,8

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