HAFENTARIF Fährhafen Sassnitz GmbH
HAFENTARIF Fährhafen Sassnitz GmbH
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<strong>HAFENTARIF</strong> der <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
(in der Fassung vom 01.07.2011) Seite 18 von 27<br />
Installation 25,00 €<br />
Gebühr 8,00 € / Tag<br />
Gesprächseinheiten im Selbstwähldienst 0,08 € / Einheit<br />
XII Tarifbestimmungen für Offshore-<br />
Wasserfahrzeuge<br />
§ 20<br />
Entgelte für Wasserfahrzeuge der Offshore-Industrie<br />
(1) Für die Nutzung der Infrastruktur der <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong> durch<br />
Wasserfahrzeuge, die im Bereich Offshore-Industrie aktiv sind (Pipelinebau,<br />
Windenergie, Verlege- und Bohrarbeiten) sind entsprechende Entgelte zu<br />
entrichten.<br />
(2) Art, Höhe und Bemessungsgrundlagen der Entgelte sind in der jeweils gültigen<br />
Fassung der „Tarifbestimmungen der <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong> für Offshore-<br />
Wasserfahrzeuge“ geregelt.<br />
XIII Eisenbahninfrastrukturnutzung<br />
§ 21<br />
Entgelt für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur<br />
(1) Für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der <strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong> sind<br />
durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechende Entgelte zu entrichten.<br />
(2) Art, Höhe und Bemessungsgrundlagen der Entgelte sind in der jeweils gültigen<br />
Fassung der „Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der<br />
<strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong>“ geregelt<br />
<strong>Fährhafen</strong> <strong>Sassnitz</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Sassnitz</strong> / Neu Mukran, 15. Juni 2011