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Anhang<br />

CEIOPS<br />

CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors)<br />

wurde 2003 von der EU-Kommission gegründet und ist ein Zusammenschluss<br />

der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsunternehmen<br />

und Pensionsfonds.<br />

Seit 1.1.2011 heißt CEIOPS nun EIOPA (European Insurance and Occupational<br />

Pensions Authority), wobei die Kompetenzen von EIOPA im Vergleich<br />

zu CEIOPS stark ausgedehnt wurden (z.B. kann EIOPA bindende Einzelentscheidungen<br />

an Versicherungsunternehmen geben; CEIOPS konnte nur<br />

unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen aussprechen).<br />

Aufgaben von EIOPA:<br />

1) Umsetzung von verbindlichen technischen Standards in festgelegten Bereichen<br />

2) Installierung eines einheitlichen europäischen Regelwerks<br />

Diese Vorschriften sollen Wettbewerbsverzerrung verringern und die Qualität<br />

der Aufsicht steigern.<br />

Solvency I<br />

Seit den 90er Jahren arbeitet CEIOPS an der Verbesserung EU-Solvabilitätsvorschriften,<br />

die 1973 für Nicht-Lebenversicherungen und 1979 für Lebensversicherer<br />

eingeführt wurden. 1997 wurde der Schlussbericht veröffentlicht,<br />

in dem stand, dass die europäischen Solvabilitätsrichtlinien im Grunde genommen<br />

gut seien. Jedoch war der europäischen Kommission bereits nach<br />

der ersten Phase der Umsetzung dieser Richtlinien klar, dass zur Erfassung<br />

der Risiken die aktuellen Eigenmittelvorschriften nicht adäquat seien und<br />

Solvency I nur eine Übergangslösung sei.<br />

I

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