Seminararbeit
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KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 8<br />
Rahmen eines Vierstufenplans zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.<br />
Der Grundgedanke des Lamfalussy-Verfahrens sagt, dass der Europäische Rat<br />
und das Europäische Parlament nur noch Rahmenrichtlinien verabschieden<br />
und die technischen Details von Regelungsausschüssen erarbeiten werden.<br />
Diese Regelungsausschüsse bestehen aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden.<br />
Die vier Stufen des Verfahren sind:<br />
Level 1: Entwurf bzw. Anpassung der Rahmenrichtlinie von der Europäischen<br />
Kommission.<br />
Die Richtlinie 3 wurde am 22. April 2009 verabschiedet und ist am 6. Jänner<br />
2010 in Kraft getreten. Bis zum 31.10.2012 muss sie in nationales Recht umgesetzt<br />
werden.<br />
Level 2: Festlegung der technischen Einzelheiten basierend auf der Rahmenrichtlinie.<br />
Level 3: Konkretisierung der in Level 2 definierten Bestimmungen um eine<br />
einheitliche Anwendung sicher zu stellen.<br />
Level 4: Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten durch die<br />
EFTA (European Free Trade Association)<br />
1.3 Quantitive Impact Studies - QIS<br />
Um in dieses neue System von Solvency II hineinzuwachsen, wurden von<br />
CEIOPS fünf 4 quantitative Auswirkungs-/Feldstudien durchgeführt, wobei<br />
im Zuge der Studien die Anfoderungen an das Risikomanagement und die<br />
Berechnungsvorgaben für die versicherungstechnischen Rückstellungen konkretisiert<br />
wurden.<br />
Ein großer inhaltlicher Punkt bei jeder Quantitive Impact Study war die<br />
exaktere und bessere Berechnung des Solvenzkapitals.<br />
Die Teilnahme an vorangegangen Studien ist nicht notwendig, um bei einer<br />
neuen Studie teilzunehmen. Das bedeutet aber auch, dass jene Unternehmen,<br />
die erst bei einer späteren Studie mitgemacht haben gewisse Defizite<br />
an bereits vorhandenem ” Solvency II-Wissen“ haben.<br />
3 RICHTLINIE 2009/138/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES<br />
RATES vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der<br />
Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)<br />
4 In Österreich wurde von der FMA außerdem eine QIS4.5 auf nationaler Ebene durch-<br />
geführt.