Seminararbeit
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BEWERTUNGSANSÄTZE<br />
UNTER QIS5<br />
105.135 Seminar aus Finanz- und<br />
Versicherungsmathematik<br />
19. Oktober 2011<br />
Christina Stranz e0371222
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort<br />
1 Einführung in Solvency II 4<br />
1.1 Das Drei-Säulen-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
1.2 Zeitplan Solvency II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
1.2.1 Das Lamfalussy-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
1.3 Quantitive Impact Studies - QIS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
1.3.1 Zeitplan der Auswirkungsstudien . . . . . . . . . . . . 9<br />
1.3.2 Ergebnisse der QIS5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
2 Bewertungsansätze 12<br />
2.1 Grundprinzipien zur Bewertung von Vermögensgegenständen<br />
und Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.1.1 Ökonomische Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2.1.2 Going Concern Principle . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
2.1.3 Wesentlichkeitsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
2.1.4 IFRS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
2.1.5 Lokale Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
2.1.6 Fair Value Hierarchie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
2.2 Spreadsheet zur QIS5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
2.2.1 Aufbau des Spreadsheets . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
2.2.2 Spreadsheet und einige Besonderheiten - ASSETS . . . 16<br />
2.2.3 Spreadsheet und einige Besonderheiten - LIABILITIES 20<br />
2.2.4 Schwierigkeiten bei der Berechnung der Riskmargin . . 24<br />
2
Vorwort<br />
Diese <strong>Seminararbeit</strong> ist im Rahmen der Vorbereitung für ein Berufspraktikum<br />
bei der Basler-Versicherungs-AG 1 in Wien entstanden.<br />
In dieser Vorbereitungsphase habe ich mich intensiv mit der QIS5 beschäftigt,<br />
um wesentliche Grundzüge von Solvency II zu verstehen.<br />
Einen Teil dieser Arbeit haben Bewertungsansätze betroffen und genau diese<br />
werde ich nun in meiner <strong>Seminararbeit</strong> behandeln.<br />
1 Alle verwendeten Werte sind frei erfunden und stehen in keinem Zusammenhang mit<br />
der Basler-Versicherungs-AG<br />
3
Kapitel 1<br />
Einführung in Solvency II<br />
Um die grundlegenden Ideen von Solvency II kennen zu lernen, die für das<br />
hier eigentlich behandelte Thema ” Bewertungsansätze“ Voraussetzung sind,<br />
gebe ich eine kurze Einführung in Solvency II und die Auswirkungsstudien,<br />
die Versicherungsunternehmen und Aufsichtbehören durchführten, um sich<br />
einerseits auf dieses neue System einstellen zu können und um andererseits<br />
die Entwicklung so eines Systems überhaupt erst möglich zu machen.<br />
1.1 Das Drei-Säulen-Modell<br />
Solvency II ist ein Projekt der Europäischen Kommission dessen Ziel es ist,<br />
die heutigen Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen zu einem<br />
konsequenten risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterzuentwickeln<br />
und sie im europäischen Raum zu harmonisieren. Das wesentlichste<br />
Charakteristikum dieses neuen Systems ist die äußert dynamische Sichtweise<br />
bzw. Bewertung, die ein großer Schritt weg von dem alten statischen Aufsichtsmodell<br />
ist. Aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderungen werden sich<br />
auf die Gesamtsolvabilität des Versicherungsunternehmens unter Berücksichtigung<br />
sämtlicher Risiken ausbreiten. Anscheinend stellt die Implementierung<br />
keine einfache Aufgabe für die Versicherungsunternehmen dar. Deshalb<br />
soll Solvency II nach etlichen Verschiebungen im Jänner 2013 planmäßig in<br />
Kraft treten. Ähnlich wie Basel II basiert Solvency II auf einem Drei-Säulen-<br />
Modell:<br />
4
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 5<br />
Abbildung 1.1: Drei-Säulen-Modell<br />
Säule I<br />
Die erste Säule behandelt vor allem quantitative Fragestellungen wie zum<br />
Beispiel ob die Höhe des Solvenzkapitals ausreichend ist. Hauptbestandteile<br />
sind Regelungen für eine marktnahe Bewertung der Aktiva und Passiva, für<br />
die Erhebung versicherungstechnsicher Rückstellungen und für die Ermittlung<br />
tatsächlich vorhandener Eigenmittel.<br />
Wichtige Größen in der Säule I sind die Solvenzkapitalanforderung (SCR,<br />
im weiteren Solvency Capital requirement genannt), welches mittels einer<br />
Standardformel bzw. durch ein individuell von den Versicherungsunternehmen<br />
entwickeltes Modell berechnet wird und das Minimumsolvenzkapital (MCR,<br />
Minimum Capital Requirement), welches die unterste aufsichtsrechtliche Grenze<br />
darstellt. Falls der Wert des Solvenzkapitals diese Grenze unterschreitet,<br />
werden Maßnahmen der Aufsichtsbehörde die Folge sein.<br />
Außerdem nimmt auch das Aufstellen der Solvency II -Bilanz einen großen<br />
Stellenwert innerhalb dieser Säule ein. Letztendlich ist für eine vollständige<br />
Abbildung der Bilanz das oben genannte Solvency Capital Requirement von<br />
großer Bedeutung.
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 6<br />
Säule II<br />
Grundsätzlich kann man dieses System der zweiten Säule als Governance-<br />
System bezeichnen:<br />
Qualitative Anforderungen an das Versicherungsunternehmen - genauer gesagt<br />
an das Risikomanagement - und die Aufsichtbehörde werden in der<br />
zweiten Säule geregelt. Folgende Punkte müssen Versicherungsunternehmen<br />
nachweisen können:<br />
• das Vorhandensein einer Geschäfts- und Risikostrategie,<br />
• das Vorhandensein einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation,<br />
• das Vorhandensein eines internen Kontrollsystems und<br />
• das Vorhandensein eines Notfallplans.<br />
Diese Punkte sind beispielsweise durch angemessene Qualifikation des Vorstandes<br />
leichter zu erfüllen und genau aus diesem Grund wird auch jene<br />
angemessene Qualifikation des Vorstandes (fit & proper-Kriterien) gefordert.<br />
Außerdem ist der Grundsatz der Proportionalität in diesem Teil niedergeschrieben:<br />
Anforderungen sind konkret immer unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen<br />
Risiken, der Art und Umfang des Geschäftsbetriebs sowie<br />
der Komplexität des Geschäftsmodells zu erfüllen.<br />
Säule III<br />
Die dritte Säule enthält Maßnahmen zur Erhaltung der Marktdisziplin. Um<br />
diesen Forderungen nachgehen zu können, sind Regelungen sowohl zur Offenlegung<br />
gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure) als auch gegenüber<br />
der Aufsichtsbehörde (supervisory reporting) erschaffen worden.<br />
Des weiteren müssen Informationen über verwendete Modelle und Daten über<br />
die Sovlenzlage des Unternehmens transparent vorhanden sein.
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 7<br />
1.2 Zeitplan Solvency II<br />
Solvency I wurde 2002 vom Europäischen Rat beschlossen. Doch es stellte<br />
sich bald heraus, dass eine umfassende Überprüfung der Solvenzanforderungen<br />
notwendig war, die auch die Gesamtfinanzposten der Versicherer einbeziehen<br />
sowie Entwicklungen auf dem Gebiet des Versicherungswesens, des Risikomanagements,<br />
Finanzierungstechniken, der internationalen Rechnungslegung<br />
und aufsichtsrechtliche Standards berücksichtigt.<br />
Der Grundstein für Solvency II war gelegt. Bereits 2004 gab die Europäische<br />
Kommission Vorschläge zum neuen Sovlenzplan an CEIOPS 1 weiter.<br />
Im Juli 2007 machte die Europäische Kommission den ersten Vorschlag für<br />
eine Solvency II -Rahmenrichtlinie.<br />
Im April 2009 wurde Solvency II vom EU-Parlament und am 10. November<br />
2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet.<br />
1.2.1 Das Lamfalussy-Verfahren<br />
Abbildung 1.2: Lamfalussy-Verfahren<br />
Das gesamte Projekt Solvency II richtet sich nach dem Lamfalussy 2 -Verfahren<br />
dessen Ziel es ist, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im<br />
1 Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors<br />
2 benannt nach Alexandre Lamfalussy (geb. 26. April 1929 in Ungarn): Vordenker und<br />
Befürworter eines einheitlichen Europäischen Finanzsystems
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 8<br />
Rahmen eines Vierstufenplans zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.<br />
Der Grundgedanke des Lamfalussy-Verfahrens sagt, dass der Europäische Rat<br />
und das Europäische Parlament nur noch Rahmenrichtlinien verabschieden<br />
und die technischen Details von Regelungsausschüssen erarbeiten werden.<br />
Diese Regelungsausschüsse bestehen aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden.<br />
Die vier Stufen des Verfahren sind:<br />
Level 1: Entwurf bzw. Anpassung der Rahmenrichtlinie von der Europäischen<br />
Kommission.<br />
Die Richtlinie 3 wurde am 22. April 2009 verabschiedet und ist am 6. Jänner<br />
2010 in Kraft getreten. Bis zum 31.10.2012 muss sie in nationales Recht umgesetzt<br />
werden.<br />
Level 2: Festlegung der technischen Einzelheiten basierend auf der Rahmenrichtlinie.<br />
Level 3: Konkretisierung der in Level 2 definierten Bestimmungen um eine<br />
einheitliche Anwendung sicher zu stellen.<br />
Level 4: Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten durch die<br />
EFTA (European Free Trade Association)<br />
1.3 Quantitive Impact Studies - QIS<br />
Um in dieses neue System von Solvency II hineinzuwachsen, wurden von<br />
CEIOPS fünf 4 quantitative Auswirkungs-/Feldstudien durchgeführt, wobei<br />
im Zuge der Studien die Anfoderungen an das Risikomanagement und die<br />
Berechnungsvorgaben für die versicherungstechnischen Rückstellungen konkretisiert<br />
wurden.<br />
Ein großer inhaltlicher Punkt bei jeder Quantitive Impact Study war die<br />
exaktere und bessere Berechnung des Solvenzkapitals.<br />
Die Teilnahme an vorangegangen Studien ist nicht notwendig, um bei einer<br />
neuen Studie teilzunehmen. Das bedeutet aber auch, dass jene Unternehmen,<br />
die erst bei einer späteren Studie mitgemacht haben gewisse Defizite<br />
an bereits vorhandenem ” Solvency II-Wissen“ haben.<br />
3 RICHTLINIE 2009/138/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES<br />
RATES vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der<br />
Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)<br />
4 In Österreich wurde von der FMA außerdem eine QIS4.5 auf nationaler Ebene durch-<br />
geführt.
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 9<br />
1.3.1 Zeitplan der Auswirkungsstudien<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
SOLVENCY II<br />
QIS1<br />
Die erste Quantitive Impact Study (QIS1) fand Ende 2005 statt und es nahmen<br />
insgesamt 259 Unternehmen an dieser Studie teil. Der Hauptgrund dieser<br />
Studie war der Vergleich zwischen dem damaligen Niveau der<br />
versicherungstechnischen Rückstellungen mit der Berechnung der<br />
versicherungstechnischen Rückstellungen nach dem „Best-Estimate plus Risk<br />
Margin“ – Ansatz. Dabei mussten die Versicherungsunternehmen folgende<br />
Berechnungen durchführen:<br />
- Erwartungswertschätzung der Zahlungsströme<br />
- Bewertung zu einem Sicherheitsniveau von 75%<br />
- Bewertung zu einem Sicherheitsniveau zu 90%<br />
QIS2<br />
Mitte 2006 fand die QIS2 statt, an der sich 514 Teilnehmer beteiligten. Der<br />
Grund für diese Studie war wieder der Vergleich zwischen aktuellen<br />
Rechnungslegungsgrundlagen mit den neuen Grundlagen einer Solvency-II-<br />
Bilanz. Erstmalig wurden die Berechnungen mittels einer Standardformel<br />
durchgeführt. Da die Standardformel das erste Mal eingesetzt wurde, sah<br />
CEIOPS von einer Publikation in Zahlen ab, da die Vergleichbarkeit zwischen<br />
verschiedenen Unternehmen praktisch nicht vorhanden war.<br />
Die Unternehmen mussten folgende Berechnungen durchführen:<br />
- Bewertung zu einem Sicherheitsniveau von 75% (es durften auch<br />
Daten aus der QIS1 verwendet werden<br />
- Marktwerte und Kapitalanlagen bewerten<br />
- Die Solvenzkapitalanforderung ist gemäß der Standardformel zu<br />
berechnen<br />
- Die Mindestkapitalanforderung ist gemäß der Standardformel zu<br />
berechnen<br />
- Eigenmittel müssen neu bestimmt werden<br />
QIS3<br />
Die QIS3, welche Mitte 2007 stattfand hatte eine Teilnehmerzahl von 1027.<br />
Erstmals wurden auch Daten von Gruppen analysiert. Die Aufgaben der<br />
Versicherungsunternehmen waren ähnlich wie bei der QIS2.<br />
QIS4<br />
Mitte 2008 wurde die QIS4 abgehalten. 1409 Unternehmen beteiligten sich und<br />
testeten die adaptierte Standardformel zur Berechnung des Solvenzkapitals.<br />
QIS4.5<br />
Die österreichische Finanzmarktaufsicht führte 2009 eine QIS4.5 auf nationaler<br />
Ebene durch, um die Unternehmen auf die QIS5 vorzubereiten.<br />
QIS5<br />
Ende 2010 startete die QIS5 mit 2520 Teilnehmern. Sie soll die letzte Studie in<br />
dieser Form vor der Umsetzung von Solvency II sein.<br />
Abbildung 1.3: Zeitplan Solvency II
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 10<br />
1.3.2 Ergebnisse der QIS5<br />
Im März 2011 wurden die Ergebnisse von EIOPA veröffentlicht. An der QIS5<br />
haben alle 30 Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR 5 ) teilgenommen.<br />
Abbildung 1.4: EWR<br />
Prinzipiell sind die Versicherungsunternehmen für Solvency II gut gerüstet,<br />
wobei das System für Klein- und Mittelunternehmen zu komplex erscheint.<br />
Deshalb wird für solche Unternehmen eine Simplifizierung der Standardberechnung<br />
angedacht.<br />
Probleme gab es vor allem bei der Bewertung<br />
• langfristiger Verpflichtungen in der Lebensversicherung<br />
• des Katastrophenrisikos 6<br />
5 EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Mitgliedstaaten (außer Schweiz)<br />
6 vgl. Zusammensetzung des Solvency Capital Requirements
KAPITEL 1. EINFÜHRUNG IN SOLVENCY II 11<br />
• erwarteter Gewinne aus zukünftigen Prämieneinnahmen<br />
• des Stornorisikos<br />
• des Konzentrationsrisikos<br />
• von Prämienrückstellungen<br />
• des Spreadrisikos<br />
• des Währungsrisikos<br />
Für viele Unternehmen war auch die Berechnung der Risikomarge zu komplex<br />
und die Verwendung unternehmenseigener Parameter schwierig.<br />
Außerdem bemängelten die Versicherer, dass die Methodik zur Erstellung der<br />
Zinskurve sehr fragwürdig sei, da Versicherungsunternehmen nun nur noch<br />
schwer bzw. gar keine langfristigen Zinsgarantien geben können.<br />
Des Weiteren setzen viele der vorgeschriebenen Parameter zur Bewertung<br />
eingegangener Risiken Anreize, nur mehr in kurzfristige Anlagen zu investieren<br />
und langfristige Anlagen zu meiden.<br />
Um diese Fragestellungen rasch zu erledigen arbeitet die Europäische Kommission<br />
sehr eng mit der EIOPA, den Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft<br />
zusammen.<br />
Die weiteren Schritte für Versicherungsunternehmen sehen folgendermaßen<br />
aus:<br />
• Aufbau geeigneter Prozesse<br />
• Aufbau aktuarieller Expertise<br />
• Aufbau eines Risikomanagementsystems<br />
• Ausbildung von Mitarbeitern auf Unternehmensebene<br />
Ungeachtet dessen werden diese Schritte nicht problemlos über die Bühne gehen,<br />
da es einigen Unternehmen an Ressourcen fehlt, um die Anforderungen<br />
fristgerecht zu erledigen.<br />
Verständlicherweise fürchten sich vor allem jene Unternehmen vor einer Abhängigkeit<br />
von externen Beratern.
Kapitel 2<br />
Bewertungsansätze<br />
In diesem Kapitel behandle ich jene Bewertungsansätze, die für die Bewertung<br />
von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten von CEIOPS/<br />
EIOPA, der europäischen Aufsichtsbehörde, vorgeschrieben sind. Ich werde<br />
sie kurz erklären und ebenfalls einen Einblick in das Ausfüllen des QIS5<br />
Balance-Sheet geben.<br />
2.1 Grundprinzipien zur Bewertung von Vermögensgegenständen<br />
und Verbindlichkeiten<br />
Folgende Grundprinzipien gelten nach den QIS5 Technical Specifications 1 :<br />
2.1.1 Ökonomische Bewertung<br />
(Technical Specifications V.3)<br />
• Vermögensgegenstände sollen so bewertet werden, dass sie zwischen<br />
sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern<br />
getauscht werden könnten.<br />
• Verbindlichkeiten sollen so bewertet werden, dass sie zwischen sachverständigen,<br />
vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern<br />
übertragen bzw. erfüllt werden könnten.<br />
1 http://ec.europa.eu/internal market/insurance/docs/solvency/qis5/201007/technical specifications en.pdf<br />
12
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 13<br />
Abweichen von der ökonomischen Bewertung<br />
(Technical Specifications V.9)<br />
Das Abweichen von der ökonomischen Bewertung ist nur erlaubt, wenn entweder<br />
oder<br />
• die Position Unwesentlichkeitscharakter besitzt<br />
• der Unterschied zwischen der ökonomischen Bewertung und dem verwendeten<br />
Wert unwesentlich ist.<br />
Allerdings muss beim Abweichen von einer ökonomischen Bewertung das<br />
Heranziehen des verwendeten Wertes genau dokumentiert werden.<br />
2.1.2 Going Concern Principle<br />
(Technical Specifications V.7)<br />
” Unternehmensfortführung“<br />
Definiton: Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter der Annahme der<br />
Unternehmensfortführung.<br />
Ausnahmen gibt es nur bei rechtlichen Gründen (wie z.B. Insolvenz) und<br />
faktischen Gründen (wie z.B. Unternehmenseinstellung).<br />
2.1.3 Wesentlichkeitsprinzip<br />
(Technical Specifications V.8)<br />
Defintion: Nur wesentliche Risken sind zu betrachten.<br />
2.1.4 IFRS<br />
2 (Technical Specifications V.14)<br />
Für Aktiva und Passiva ist die Verwendung von IFRS möglich, falls dies<br />
zu einer ökonomischen Bewertung führt.<br />
2 International Financial Reporting Standards (internationale Rechnungslegungsvor-<br />
schriften)
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 14<br />
2.1.5 Lokale Rechnungslegung<br />
(Technical Specifications V.15)<br />
Lokale Rechnungslegung kann prinzipiell verwendet werden, allerdings muss<br />
die Bewertung ökonomisch sein.<br />
2.1.6 Fair Value Hierarchie<br />
Unter der QIS5 sollen Vermögenswerte grundsätzlich zu Marktpreisen bewertet<br />
werden. Es gibt zwei unterschiedliche Vorgangsweisen, die Mark-to-<br />
Market und Mark-to-Model-Methode.<br />
i Mark-to-Market<br />
Mark-to-Market ist eine Bewertungsmethode von Finanzinstrumenten<br />
oder einem Portfolio von Finanzinstrumenten (Wertpapiere, Futures,<br />
Options, Rohstoffe, etc.), die den aktuellen Marktwert verlangt 3 .<br />
Im Gegensatz zu anderen Bewertungsmethoden, gibt es bei der Markto-Market-Bewertungsmethode<br />
keine Trennung in Anlage- und Umlaufvermögen.<br />
Mark-to-Market bezieht sich auf all jene Aktiva, die man ohne<br />
Probleme mit dem aktuellen Marktwert bemessen kann; also<br />
Vermögensgegenstände, die<br />
(a) notierte Preise<br />
(b) an einer Börse besitzen,<br />
(c) von einem Händler, Broker, Branchengruppe, Preisberechnungsservice<br />
oder einer Aufsichtsbehörde stammen,<br />
(d) leicht und regelmäßig erhältlich sind und<br />
(e) deren Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen<br />
wie unter unabhängigen Dritten darstellen.<br />
ii Mark-to-Model<br />
Da in der Bilanz auch Posten aufscheinen, für die nicht immer ein aktueller<br />
Marktwert vorhanden ist, muss manchmal mit Modellen gearbeitet<br />
werden, um einen Martwert zu generieren, wobei der generierte Wert<br />
einem ökonomischem Wert sehr ähnlich kommen soll.<br />
3 vgl. IAS 39, z.B. www.ifrs-portal.com
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 15<br />
Falls Marktpreise nur infolge von Notverkäufen oder Zwangsliquidierungen<br />
entstehen, dürfen bilanzierende Unternehmen bei völlig illiquidem<br />
Markt mit nicht beobachtbaren Paparmetern auf mathematische<br />
Modelle zurückgreifen. Diese Modelle leiten den Preis für Derivate aus<br />
verfügbaren liquiden Marktpreisen unter der Forderung ab, dass durch<br />
diese Preisfestlegung keine Arbitragemöglichkeiten, d.h. risikolose Gewinne<br />
entstehen.<br />
Durch die mit Modellen verbundenen Unsicherheiten (Modellrisiko)<br />
können die ermittelten Preise in großem Umfang streuen; besonders<br />
bei exotischen Derivaten.<br />
Wichtig ist, dass die Verwendung von beobachtbaren Inputs maximiert<br />
wird (z.B. Transaktionen und Zinskurven).<br />
Für Verbindlichkeiten (versicherungstechnische Rückstellungen) existieren keine<br />
Marktwerte. Aus disem Grund wird als Bewertungsansatz die Summe aus<br />
Best Estimate und Risikomarge vorgeschlagen.<br />
2.2 Spreadsheet zur QIS5<br />
In diesem Abschnitt werde ich auf den Aufbau des Spreadsheets und die Besonderheiten<br />
bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten<br />
eingehen.<br />
2.2.1 Aufbau des Spreadsheets<br />
Es gibt drei Spalten, in die verschiedene Werte eingetragen werden sollen:<br />
1. nach aktuellen Bilanzierungsregeln (gemeint ist IFRS)<br />
2. nach Solvency I-Regeln (lokale Bilanzierungsregeln)<br />
3. nach den QIS5-Prinzipien<br />
Der Unterschied zwischen IFRS und QIS5 ist größtenteils sehr gering, bzw.<br />
nicht wirklich vorhanden. Die markantesten Unterschiede gibt es dort, wo<br />
eine Bewertung unter der QIS5 nicht mehr vorgesehen ist, wie z.B. bei den<br />
Assets der Goodwill, aktivierte Abschlusskosten, . . . . Im Spreadsheet erkennt<br />
man jene Bereiche durch eine graue Markierung in der Spalte ” QIS5 valuation<br />
priciples“.<br />
Um dem Leser das Spreadsheet leichter verständlich zu machen, folgen nun<br />
kurze Erläuterungen zu den einzelnen Posten plus deren deutsche Übersetzung:
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 16<br />
2.2.2 Spreadsheet und einige Besonderheiten - ASSETS<br />
Abbildung 2.1: Spreadsheet Assets
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 17<br />
Goodwill<br />
In der Solvency-II -Bilanz wird der Goodwill (=Geschäftswert) mit Null bewertet.<br />
Der Goodwill ist eine Residualgröße, die nur im Zusammenhang mit<br />
dem erworbenen Unternehmen entsteht. Deshalb ist ein losgelöster Verkauf<br />
des Goodwills nicht möglich.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nur angesetzt werden, wenn eine<br />
Fair Value-Bewertung möglich ist. Die Bestimmung eines ökonomischen<br />
Wertes erfolgt unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt:<br />
• gehandelte Produkte sind homogen<br />
• vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel jederzeit gefunden<br />
werden<br />
• Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung<br />
Foglende Ansatzkriterien sind zu beobachten:<br />
• Identifizierbarkeit<br />
• Verfügungsgewalt<br />
• künftiger wirtschaftlicher Nutzen<br />
• Wahrscheinlichkeit des Nutzenflusses<br />
• Anlagekapital verlässlich ermittelbar<br />
Jene immaterielle Vermögensgegenstände, die oben genannte Kriterien nicht<br />
erfüllen, werden mit Null bewertet.<br />
Immobilien<br />
Immobilien sind mit jenem Wert zu bemessen, zu dem sachverständige, vertragswillige<br />
und voneinander unabhängige Geschäftspartner ihn tauschen<br />
könnten (vgl. ökonomische Bewertung). Außerdem werden gegenwärtige Mieterträge<br />
und angemessene, vertretbare Annahmen zukünftiger Mieterträge<br />
berücksichtigt. Da sehr oft keine aktiven Märkte existieren, soll folgendermaßen<br />
vorgegangen werden:<br />
Um Sachanlagen zu bewerten sollen unabhängige, sachverständige Gutachter
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 18<br />
herangezogen werden. 4<br />
Außerdem sind aktuelle Preise von aktiven Immobilienmärkten zu berücksichtigen,<br />
die dann an Lage, Zustand und Art der Immobilie angepasst werden.<br />
Andererseits sollen auch Preise für ähnliche Immobilien auf weniger aktiven<br />
Märkten analysiert werden.<br />
Beim Erstellen von Prognosen sind diskontierte Cash-Flow-Ergebnisse zu verwenden.<br />
Diese Cash-Flow-Ergebnisse stützen sich auf Vertragsbedingungen<br />
bestehender Mietverträge bzw. auf externe Hinweise auf aktuelle marktübliche<br />
Mieten.<br />
Beteiligungen<br />
Tochterunternehmen werden nach den an aktiven Märkten notierten Kursen<br />
bewertet. Falls jedoch kein Kurs an einem aktiven Markt zur Verfügung<br />
steht, soll die ” Angepasste Equity Methode“ verwendet werden:<br />
Angepasste Eqity-Methode<br />
Beteiligungen an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Überschuss<br />
der gemäß SII-Rahmenrichtlinie/Technical Specifications bewerteten Aktiva<br />
über den Verbindlichkeiten angesetzt.<br />
Alle anderen Unternehmen, die unter den Beteiligungsbegriff fallen, sollen<br />
ebenfalls mit oben genannter Methode berechnet werden.<br />
Eventuell kann auch mit Modellwerten gerechnet werden (vgl. Fair Value-<br />
Prinzip).<br />
Aktivierte Abschlusskosten<br />
Defintion: Kosten eines Versicherungsunternehmens, die beim Abschluss oder<br />
der Verlängerung eines Vertrages entstehen. Die Aktivierung führt zu einer<br />
Verteilung der Kosten auf die Vertragslaufzeit.<br />
In der QIS5 werden aktivierte Abschlusskosten nicht berücksichtigt, da die<br />
Solvency-II -Bilanz auf einer Schätzung zukünftiger Zahlungsströme basieren<br />
soll. Aktivierte Abschlusskosten sind aber Zahlungsströme, die bereits in<br />
der Vergangenheit stattgefunden haben. Interessant ist auch, dass zukünftige<br />
4 vgl. IAS 40.46 und IAS 16.32
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 19<br />
Prämien sehr wohl einen Kostenanteil zur Deckung der Abschlusskosten enthalten<br />
können.<br />
Latente Steuern<br />
Grundlage für die Bewertung sind die Differenzen zwischen Steuerbilanz und<br />
Solvency II - Bilanz.<br />
Die Bildung latenter Steuern erfolgt nach der bilanzbasierten ” Liability method“.<br />
Prinzipiell sind latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten<br />
möglich.<br />
Liability-Methode<br />
Bei der bilanzorientierten Liability-Methode, auch als Verbindlichkeitenmethode<br />
bekannt, werden aktive latente Steuern wie Forderungen und passive<br />
latente Steuern wie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt betrachtet.<br />
Der richtige Vermögens- und Schuldenausweis wird in den Vordergrund gestellt.<br />
Bei der Liability-Methode kommt es nicht auf den Ergebnisunterschied<br />
an, sondern auf die Unterschiede in den einzelnen Bilanzpositionen.<br />
Die jeweilige Höhe hängt von den zukünftigen Steuersätzen ab, welche im<br />
Zeitpunkt der Umkehr der Differenzen anzuwenden sind. Daher müssen diese<br />
Steuersätze ggf. geschätzt werden. Eine spätere Änderung des Steuersatzes<br />
hat zur Folge, dass eine Anpassung der latenten Steuern erfolgen muss.<br />
Die verlustmindernde Wirkung latenter Steuern ist in der SCR-Standardformel<br />
berücksichtigt.
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 20<br />
2.2.3 Spreadsheet und einige Besonderheiten - LIABILITIES<br />
Abbildung 2.2: Spreadsheet Liabilities<br />
Im Unterschied zu den aktuellen Rechnungslegungsstandards und den lokalen<br />
Richtlinien der Rechnungslegung werden in der QIS5 wegen nicht existenter<br />
Marktwerte für Verbindlichkeiten die versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
durch Addition von Best Estimate (=bester Schätzwert) und Risk Margin<br />
(=Risikomarge/Risikopuffer) berechnet.
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 21<br />
Best Estimate<br />
Der Best Estimate oder bester Schätzwert ist unter ökonomischer Betrachtung<br />
der Barwert zukünftiger Zahlungen, die um den Zeitwert des Geldes angepasst<br />
werden (diskontiert). Das bedeutet, es müssen die künftigen Ausgaben<br />
des Versicherers für Schadenzahlungen nach mathematisch-statistischen<br />
Methoden berechnet werden, wobei Auswirkungen von<br />
• rechtlichen,<br />
• wirtschaftlichen,<br />
• medizinischen,<br />
• sozialen und<br />
• demographischen Entwicklungen<br />
mit einbezogen werden müssen. Diese Vielzahl von Einflüssen macht die Berechnung<br />
eher schwierig. Hier ist wieder auf den Grundsatz der Proportionalität<br />
zu verweisen.<br />
Risk Margin<br />
Die Risikomarge wird auch als Risikopuffer bezeichnet. Sie ist der Barwert<br />
der Kapitalkosten für zu haltende Solvenzkapitalien über die Restlaufzeit<br />
der versicherungstechnischen Verpflichtungen und spiegelt jenen Grad der<br />
Unsicherheit wider, der mit der Best-Estimate-Reserve verbunden ist. Sie<br />
dient vor allem zur Abdeckung der von nicht-hedgebaren 5 Risiken (wie z.B.<br />
das versicherungstechnische Risiko) verursachten Kosten beim Auslaufen des<br />
Bestandes. Außerdem werden von der Risk Margin jene Kosten beschrieben,<br />
die entstehen wenn ein anderer Versicherer das Geschäft übernimmt und die<br />
Kosten über den Best Estimate hinausgehen.<br />
Es gibt verschiedene Varianten 6 zur Berechnung der Risikomarge, jedoch der<br />
” Standardansatz“ in der QIS5 ist der Cost-of-Capital-Ansatz7 .<br />
5 Ein Risiko ist hedgebar wenn sich die zugehörigen Zahlungsströme durch entsprechende<br />
Finanzinstrumente nachbilden lassen.<br />
6 z.B. auch Quantilsansatz<br />
7 Kapitalkosten-Ansatz
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 22<br />
Beispiel zur Berechnung der Risk Margin nach dem CoC-Ansatz<br />
Die Berechnung der Risikomarge erfolgt in drei Schritten:<br />
1. Schritt: Berechnung des zukünftigen Solvency Capital Requirement 8<br />
Zur Berechung benötigt man einen Cash-Flow-Pattern für die jeweilige Sparte.<br />
Auf diesen Cash-Flow-Pattern wird das Solvency Capital Requirement<br />
projiziert.<br />
Das projizierte SCR bedeutet, dass x% der Leistung im i-ten Jahr zu erbringen<br />
sind - hier: im ersten Jahr 5000 (entspricht 50%)<br />
8 die Berechnung des SCRs ist kompliziert und stellt daher für einige Unternehmen ein<br />
Problem dar. vgl. Kapitel 2.2.4
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 23<br />
2. Schritt: Ermittlung jener Kosten, die für das Halten des zukünftigen<br />
SCRs erforderlich sind durch einen CoC-Faktor von 6%.<br />
6% des SCRs sind als Risikopuffer zu behalten. Deshalb wird die auf die<br />
Jahre verteilte Solvenzkapitalanforderung mit dem CoC-Faktor von 6% multipliziert.
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 24<br />
3. Schritt: Diskontierung mit dem risikolosen Zins v i<br />
Die Risikomarge berechnet sich also folgendermaßen:<br />
Riskmargin = <br />
SCRi · v i · 6% (2.1)<br />
wobei i einen Laufindex für die Jahre darstellt.<br />
2.2.4 Schwierigkeiten bei der Berechnung der Riskmargin<br />
Die wohl größte Aufgabe stellt die Berechnung des Solvency Capital Requirements<br />
dar. Denn das SCR besteht aus folgenden Teilen:<br />
Abbildung 2.3: Solvency Capital Requirement<br />
i
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 25<br />
Das SCR ergibt sich aus dem operationellem Risiko, Anpassungen und dem<br />
Basissolvenzkapital, wobei das Basissolvenzkapital (BSCR) aus dem<br />
1. Marktrisiko<br />
2. VT-Risiko Leben<br />
3. VT-Risiko NL<br />
4. VT Risiko Kranken<br />
5. Ausfallsrisiko und<br />
6. Risiko immaterieller Vermögensgegenstände besteht.<br />
1. Das Marktrisiko hat für das Solvenzkapital eine sehr hohe Bedeutung<br />
und setzt sich zusammen aus:<br />
• Zinsrisiko: betrifft alle Aktiva und Passiva, die sensitiv auf Veränderungen<br />
der Zinsstrukturkurve reagieren.<br />
• Aktienrisiko: adressiert die Risiken aus den Schwankungen der Aktienkurse<br />
für alle diesbezüglichen Aktiva und Passiva<br />
• Immobilienrisiko:<br />
• Spreadrisiko: es werden die Auswirkungen der Änderungen von<br />
Kreditspreads gegenüber dem risikolosen Zins auf den Marktwert<br />
von Kapitalanlagen unter Kreditrisko analysiert<br />
• Fremdwährungsrisiko: bezieht sich auf Aktiva und Passiva, die in<br />
Fremdwährung gehalten sind<br />
• Konzentrationsrisiko: erwächst aus einer höheren Volatilität sowie<br />
einem gestiegenen Risiko bei Ausfall eines Emittenten in einem<br />
Kapitalanlageportfolio mit geringer Streuung<br />
• Illiquiditätsprämienrisiko: erwächst aus der Möglichkeit des Absinkens<br />
der Illiquiditätsprämie<br />
2. Das versicherungstechnische Risiko Leben besteht aus:<br />
• Biometrischen Risiken (Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditätsrisiko):<br />
sind Trend- oder Änderungsrisiken in Bezug auf tatsächliche Ausscheideordnung<br />
• Stornorisiko:<br />
– Policen, die bei Storno Gewinn erzeugen → Risiko der Verringerung<br />
der Stornoraten
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 26<br />
– Policen, die bei Storno Verlust erzeugen → Risiko der Erhöhung<br />
der Stornoraten<br />
– Risiko des Massenstornos<br />
• Kostenrisiko: bildet Trend- und Änderungsrisiken ab, im Bezug<br />
auf tatsächlichen Aufwendungen des VU<br />
• Revisionsrisiko: für bestimmte Rentenverpflichtungen aus Schaden-<br />
Unfall-Versicherung von Bedeutung<br />
• Katastrophenrisiko: ist das Risiko extremer Schwankungen von<br />
Sterblichkeit und Invalidität<br />
3. Das versicherungstechnische-Risko Nicht-Leben besteht aus:<br />
• Prämien- und Reserverisiko: Bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung<br />
resultierende Schwankung der Schadenlast ab<br />
• Stornorisiko<br />
• Katastrophenrisiko: Risiko von Naturgefahren und von Menschen<br />
verursachte Katastrophen<br />
4. Das versicherungstechnische Risiko Kranken setzt sich zusammen aus:<br />
• Kranken nach Art der Leben:<br />
– Biometrische Risiken:<br />
– Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen<br />
in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung<br />
von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen<br />
angefallenen Kosten ergibt<br />
– Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Schwankungen<br />
in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die<br />
Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten<br />
und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt<br />
der Bildung der Rückstellungen ergibt<br />
– Stornorisiko<br />
– Kostenrisiko<br />
– Revisionsrisiko<br />
• Kranken nach Art der Nichtleben<br />
– Prämien- und Reserverisiko<br />
– Stornorisiko
KAPITEL 2. BEWERTUNGSANSÄTZE 27<br />
• Katastrophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten<br />
Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die<br />
Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den Ausbruch<br />
größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der<br />
unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt.<br />
5. Ausfallsrisiko: Das Ausfallrisiko von Geschäftspartnern umfasst das<br />
Risiko von möglichen Verlusten aufgrund des unerwarteten Ausfalls<br />
oder der Minderung der Kreditwürdigkeit von Geschäftspartnern oder<br />
Schuldnern.<br />
6. Das Risiko immaterieller Vermögenswerte besteht aus:<br />
(a) Marktrisiken in Form von sinkenden Preisen auf dem relevanten<br />
aktiven Markt oder auch durch unerwartete Liquiditätsengpässe<br />
hervorgerufene Marktstörungen.<br />
(b) Immanente Risiken beispielsweise in Form von Problemen bei Fertigstellung<br />
des immateriellen Vermögensgegenstands, sonstigen Störungen<br />
mit negativem Einfluss auf den erwarteten künftigen wirtschaftlichen<br />
Nutzenzufluss oder einer Verschlechterung des Produktimages<br />
auf dem Absatzmarkt.
Anhang<br />
CEIOPS<br />
CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors)<br />
wurde 2003 von der EU-Kommission gegründet und ist ein Zusammenschluss<br />
der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsunternehmen<br />
und Pensionsfonds.<br />
Seit 1.1.2011 heißt CEIOPS nun EIOPA (European Insurance and Occupational<br />
Pensions Authority), wobei die Kompetenzen von EIOPA im Vergleich<br />
zu CEIOPS stark ausgedehnt wurden (z.B. kann EIOPA bindende Einzelentscheidungen<br />
an Versicherungsunternehmen geben; CEIOPS konnte nur<br />
unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen aussprechen).<br />
Aufgaben von EIOPA:<br />
1) Umsetzung von verbindlichen technischen Standards in festgelegten Bereichen<br />
2) Installierung eines einheitlichen europäischen Regelwerks<br />
Diese Vorschriften sollen Wettbewerbsverzerrung verringern und die Qualität<br />
der Aufsicht steigern.<br />
Solvency I<br />
Seit den 90er Jahren arbeitet CEIOPS an der Verbesserung EU-Solvabilitätsvorschriften,<br />
die 1973 für Nicht-Lebenversicherungen und 1979 für Lebensversicherer<br />
eingeführt wurden. 1997 wurde der Schlussbericht veröffentlicht,<br />
in dem stand, dass die europäischen Solvabilitätsrichtlinien im Grunde genommen<br />
gut seien. Jedoch war der europäischen Kommission bereits nach<br />
der ersten Phase der Umsetzung dieser Richtlinien klar, dass zur Erfassung<br />
der Risiken die aktuellen Eigenmittelvorschriften nicht adäquat seien und<br />
Solvency I nur eine Übergangslösung sei.<br />
I
Literaturverzeichnis<br />
[1] Website der Finanzmarktaufsicht Österreich<br />
www.fma.gv.at<br />
[2] Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Deutschland<br />
www.bafin.de<br />
[3] Website der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz<br />
www.finma.ch<br />
[4] QIS5 Technical Specifications<br />
http://ec.europa.eu/internal market/insurance/docs/solvency/qis5/201007/<br />
technical specifications en.pdf<br />
[5] Kay Uwe Erdmann, Grundzüge des Versicherungsaufsichtsrecht<br />
[6] Website der MunichRe<br />
www.munichre.com<br />
[7] Website der Europäischen Kommission<br />
http://ec.europa.eu/internal market/insurance/solvency/index de.htm<br />
II